Die Auseinandersetzung mit Sterbehilfe, insbesondere im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen wie Multipler Sklerose (MS), ist ein vielschichtiges und emotionales Thema. In Deutschland ist die Sterbehilfe ein juristisch und gesellschaftlich umstrittenes Feld, das von individuellen Schicksalen, ethischen Fragen und dem Recht auf Selbstbestimmung geprägt ist.
Aktive Sterbehilfe in Europa: Einzelfall in Spanien
Ein Beispiel für die Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe im europäischen Ausland ist der Fall einer 59-jährigen Deutschen auf Mallorca/Ibiza. Bei Doerte Lebender war im Alter von 24 Jahren Multiple Sklerose diagnostiziert worden, und ihr Zustand hatte sich in den letzten zehn Jahren erheblich verschlechtert. Sie nutzte die in Spanien seit Juni erlaubte aktive Sterbehilfe. Nachdem ein Expertengremium auf den Balearen ihrem Antrag stattgab, äußerte sie in einem Interview den Wunsch, dass ihre Geschichte öffentlich gemacht wird, um zu betonen, dass es sich um ihr Recht auf ein würdevolles und schmerzfreies Sterben handele und nicht um Suizid.
Der Kampf um Selbstbestimmung: Harald Mayers Fall
Ein weiteres Beispiel ist der Fall von Harald Mayer, der an Multipler Sklerose leidet und nahezu bewegungsunfähig ist. Er kämpfte vor dem Bundesverwaltungsgericht um das Recht auf ein todbringendes Medikament, um selbstbestimmt sterben zu können. Mayer argumentierte, dass er im Kreise seiner Familie und ohne die Hilfe eines Arztes sterben möchte. Er klagte gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das seinen Antrag auf Erwerb von Natrium-Pentobarbital abgelehnt hatte.
Die rechtliche Auseinandersetzung
Das BfArM begründete seine Ablehnung mit dem Betäubungsmittelgesetz, das den Zugang zu Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung nicht zulässt. Mayer hingegen argumentierte, dass es äußerst schwierig sei, einen Arzt zu finden, der Mittel zur Selbsttötung verschreibt. Das Bundesverwaltungsgericht musste entscheiden, ob die Ablehnung des Antrags das Recht Mayers auf einen selbstbestimmten Tod verletzt.
Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
Sollte das Bundesverwaltungsgericht einen Grundrechtsverstoß feststellen, hätte es die Möglichkeit gehabt, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dieses hätte dann prüfen müssen, ob der entsprechende Abschnitt im Betäubungsmittelgesetz verfassungsgemäß ist. Mayers Anwalt wies jedoch auf das Zeitproblem hin, da sein Mandant diese Entscheidung möglicherweise nicht mehr erleben würde.
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Anträge auf tödliche Medikamente
Seit 2017 wurden beim BfArM zahlreiche Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital gestellt, jedoch keiner bewilligt. Ein Großteil der Anträge wurde abgelehnt, einige zurückgezogen, und einige Verfahren waren noch offen. In einigen Fällen sind die Antragsteller verstorben.
Die rechtliche Lage in Deutschland
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 bekräftigte das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben und kippte das Verbot der organisierten Sterbehilfe. Allerdings gibt es weiterhin keine konkreten gesetzlichen Regelungen für die Sterbehilfe. Gesetzentwürfe im Bundestag fanden keine Mehrheit, was zu Unsicherheit in der Ärzteschaft führt.
Die Position des BfArM
Das BfArM sieht einen nicht von Ärzten begleiteten Suizid kritisch und verweist auf erhebliche Risiken für die Patienten und Dritte, insbesondere bei der Aufbewahrung tödlicher Dosen von Betäubungsmitteln zu Hause.
Die Bedeutung der Selbstbestimmung
Die Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht betonten, dass sie selbstbestimmt, zu Hause und mit einem bestimmten Medikament sterben wollten, das einen schmerzfreien Tod ermöglicht. Da das BfArM ihnen den Zugang zu diesem Medikament verweigerte, klagten sie.
Multiple Sklerose und Lebensqualität
Unabhängig von der persönlichen Haltung zur Sterbehilfe ist es das Ziel von Organisationen wie AMSEL und der Deutschen Multiplen Sklerose Gesellschaft (DMSG), die Lebensqualität von Menschen mit Multipler Sklerose zu verbessern und Nachteile, die durch die MS entstehen, auszugleichen. Dies dient auch der Prävention von Suizidgedanken.
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Unterstützung für MS-Betroffene
AMSEL e.V. unterstützt Menschen mit Multipler Sklerose von Beginn an und setzt sich für ein möglichst ausgefülltes, selbstbestimmtes Leben trotz MS ein. Die Organisation unterstützt auch die Forderungen des Bundesverbandes der DMSG nach Ausbau der Suizidprävention durch Stärkung der Pflege und Behebung von Mängeln.
Die Debatte im Bundestag
Die Ablehnung der Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe im Bundestag hat die Situation für Sterbewillige unverändert gelassen. Harald Mayer, der seit Jahren für sein Recht auf Sterbehilfe kämpft, begrüßte diese Entscheidung, da er die vorgelegten Entwürfe als nicht überzeugend empfand.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betonte die Freiheit des Einzelnen und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Es erklärte den Paragrafen 217, der die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe verbot, für grundrechtswidrig. Seitdem ist der assistierte Suizid ohne Einschränkungen erlaubt.
Mayers Kampf geht weiter
Trotz der Ablehnung der Gesetzentwürfe im Bundestag setzt Harald Mayer seinen Kampf um die Herausgabe von Natrium-Pentobarbital fort. Er möchte die Möglichkeit haben, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, bevor ihn die Krankheit im Endstadium zu Tode foltert.
Das Leben mit Multipler Sklerose
Harald Mayer erhielt die Diagnose Multiple Sklerose im Alter von 27 Jahren. Die Krankheit schritt fort, und er ist auf einen Rollstuhl und die ständige Betreuung durch ein Team von Assistenten angewiesen. Er beschreibt seinen Zustand als Einsamkeit und Abhängigkeit, die ihn verzweifeln lassen.
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Die Angst vor dem Ersticken
Mayers größte Angst ist, aufgrund einer Lähmung der Atemwege im Endstadium zu ersticken. Im Laufe seiner Krankengeschichte hat sich in ihm der Wunsch nach einem "Notausgang" manifestiert.
Der Film über Harald Mayer
Die Autorin Tina Soliman begleitete Harald Mayer vier Jahre lang mit der Kamera bei seinem Kampf um einen selbstbestimmten Tod. Der entstandene Film beleuchtet die Sterbehilfe aus unterschiedlichen Perspektiven.
Selbsttötungsgedanken - Wo gibt es Hilfe?
Es ist wichtig zu betonen, dass Menschen mit Selbsttötungsgedanken umgehend Hilfe suchen sollten. Die anonyme Telefonseelsorge bietet rund um die Uhr Ansprechpartner.
Weitere Perspektiven
Neben den hier dargestellten Fällen und rechtlichen Aspekten gibt es weitere Perspektiven auf das Thema Sterbehilfe. Der Film "Alles ist gutgegangen: Die letzte Reise meines Vaters" thematisiert die Begleitung eines Vaters beim Suizid in der Schweiz.
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