Schwerbehinderung bei Epilepsie: Ein umfassender Leitfaden

Dieser Artikel beleuchtet das Thema Schwerbehinderung bei Epilepsie in Deutschland. Er erklärt, wie der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wird, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und welche Vor- und Nachteile ein Schwerbehindertenausweis mit sich bringen kann. Außerdem wird auf den sogenannten Verschlimmerungsantrag bzw. Änderungsantrag eingegangen und es werden Ratschläge für Betroffene und Angehörige gegeben.

Einführung

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte Anfälle gekennzeichnet ist. Die Auswirkungen von Epilepsie auf das Leben der Betroffenen können sehr unterschiedlich sein. Während manche Menschen nur selten Anfälle haben und kaum Einschränkungen erfahren, sind andere durch häufige oder schwere Anfälle stark beeinträchtigt. In manchen Fällen kann eine Epilepsie zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führen.

Grad der Behinderung (GdB) bei Epilepsie

Das Versorgungsamt (in einigen Bundesländern auch Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung genannt) bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Die Grundlage hierfür ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Kriterien für die Feststellung des GdB

Der GdB bei Epilepsie richtet sich hauptsächlich nach der Schwere, Art und Häufigkeit der Anfälle. Auch die Tageszeit, zu der die Anfälle auftreten, spielt eine Rolle, da Anfälle am Tag in der Regel mehr Probleme verursachen als Anfälle im Schlaf.

Folgende Anfallsarten werden bei der Beurteilung des GdB berücksichtigt:

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  • Generalisierte (große) Anfälle: Früher als "Grand mal" bezeichnete bilateral tonisch-klonische Anfälle.
  • Komplex-fokale Anfälle: Fokal beginnende Anfälle, die ganz oder teilweise nicht bewusst erlebt werden und sich nicht zu einem bilateral tonisch-klonischen Anfall ausweiten.
  • Kleine Anfälle: Früher als "Petit mal" bezeichnete generalisiert beginnende Anfälle mit kurzen Bewusstseinsaussetzern, aber ohne Verkrampfen (Absencen).
  • Einfach-fokale Anfälle: Bewusst erlebte fokal beginnende Anfälle mit z.B. Zuckungen oder seltsamen Empfindungen.
  • Serien von Anfällen: Mehrere Anfälle an einem Tag.

Beispiele für die GdB-Festlegung

  • Thomas hat eine Absence-Epilepsie mit 2-3 Absencen pro Woche.
  • Aya hat ebenfalls eine Absence-Epilepsie, aber mit Anfallsserien von mehreren Absencen an 1-2 Tagen pro Woche. Das Versorgungsamt setzt ihren GdB auf 70 fest, weil Aya zwar Anfallsserien hat, aber die Absencen sind weder generalisierte Krampfanfälle, noch fokal betonte oder multifokale Anfälle.

Schwerbehinderung ab einem GdB von 50

Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Dies ermöglicht den Erhalt eines Schwerbehindertenausweises und den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche.

Schwerbehindertenausweis: Vorteile und Nachteile

Ein Schwerbehindertenausweis kann für Menschen mit Epilepsie sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen. Es ist wichtig, diese sorgfältig abzuwägen, bevor ein Antrag gestellt wird.

Vorteile

  • Nachteilsausgleiche: Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen, wie z.B. Steuervorteile, Leistungen zur sozialen Teilhabe und Hilfen im Berufsleben.
  • Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub.
  • Frühzeitige Altersrente: Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen früher in Altersrente gehen.
  • Parkerleichterungen: Mit bestimmten Merkzeichen (z.B. "aG" für außergewöhnlich gehbehindert) können Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden.
  • Vergünstigungen: Oftmals gibt es Vergünstigungen bei Eintritten zu kulturellen Veranstaltungen, im öffentlichen Nahverkehr oder bei anderen Freizeitaktivitäten.
  • Wertmarke/Fahrkarte bei G: Bei Vorliegen des Merkzeichens G kann eine Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr beantragt werden. Bei einem GdB von 90 können Jahresfahrkarten für Zoo oder Freizeitparks kostenlos sein.
  • Kostenlose Begleitperson: Mit dem Merkzeichen B darf meistens eine Person kostenlos mitfahren.
  • Erhöhter Steuerfreibetrag: Es gibt einen erhöhten Steuerfreibetrag.

Nachteile

  • Einstellungshürde: Einige Arbeitgeber könnten zögern, schwerbehinderte Menschen einzustellen, aus Furcht vor höheren Kosten oder geringerer Leistungsfähigkeit. Allerdings gibt es auch Anreize für Unternehmen, schwerbehinderte Menschen einzustellen, und viele Stellenanzeigen weisen darauf hin, dass behinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
  • Offenlegung der Erkrankung: Der Schwerbehindertenausweis macht die Epilepsie für andere sichtbar, was zu Stigmatisierung oder Diskriminierung führen kann. Allerdings muss der Ausweis nicht beim Arbeitgeber angegeben werden.

Der Verschlimmerungsantrag (Änderungsantrag)

Wenn sich die gesundheitliche Situation von Menschen mit Epilepsie verschlechtert, kann ein sogenannter Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Der korrekte Begriff hierfür ist jedoch "Änderungsantrag". Damit wird das Landesamt für soziale Dienste aufgefordert zu prüfen, ob eine Änderung beim Grad der Behinderung (GdB) und möglicherweise den Merkzeichen vorgenommen werden muss.

Wann ist ein Änderungsantrag sinnvoll?

Ein Änderungsantrag ist dann sinnvoll, wenn sich die bestehende Behinderung verschlechtert hat oder eine neue Krankheit bzw. Behinderung hinzugekommen ist. Maßgeblich für die Festlegung des GdB sind die tatsächlichen Funktionseinschränkungen, nicht die Diagnose einer Erkrankung.

Vor dem Änderungsantrag

Vor der Einreichung eines Änderungsantrags sollten folgende Punkte beachtet werden:

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  • Konkrete Vorteile: Was genau würde eine Heraufsetzung des GdB konkret bringen?
  • Aktuelle Befundberichte: Liegen aktuelle Befundberichte von Ärzten vor, die die Verschlechterung der gesundheitlichen Situation dokumentieren? Es sollten sämtliche Funktionseinschränkungen und Behinderungen im Alltag dokumentiert werden.
  • Beratung: Wurde die Situation mit Ärzten besprochen und wurde eine Beratung eingeholt, um die Erfolgsaussichten des Antrags abzuschätzen?

Risiken eines Änderungsantrags

Jeder Änderungsantrag birgt auch das Risiko einer Herabstufung des GdB. Dies ist dann der Fall, wenn bei der Neubewertung des Gesundheitszustands in bestimmten Bereichen Verbesserungen festgestellt werden, die in der Gesamtbetrachtung gegenüber den empfundenen Verschlechterungen überwiegen.

Vorgehensweise beim Änderungsantrag

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. In einigen Bundesländern sind auch das Landratsamt oder das Landesamt für Soziales zuständig.
  2. Befunderhebung: Das Versorgungsamt holt die notwendigen Befunde von den behandelnden Ärzten ein. Es ist hilfreich, dem Antrag bereits vorliegende ärztliche Unterlagen beizufügen, um das Verfahren zu beschleunigen.
  3. Bewertung: Der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes bewertet den Gesundheitszustand und legt den GdB fest.
  4. Bescheid: Der Antragsteller erhält einen Bescheid mit der Feststellung des GdB und ggf. der Merkzeichen.

Widerspruch

Wenn das Versorgungsamt den Änderungsantrag ablehnt oder den GdB herabstuft, haben Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid einzulegen.

Epilepsie bei Kindern und Jugendlichen

Auch bei Kindern und Jugendlichen mit Epilepsie kann ein Schwerbehindertenausweis sinnvoll sein. Die Entscheidung sollte jedoch gut überlegt sein, da er möglicherweise eine Einstellungssperre bedeuten könnte.

Besonderheiten bei Kindern mit Autismus und Epilepsie

Das gemeinsame Auftreten von Epilepsie, Autismus und geistiger Behinderung ist häufiger, wenn bestimmte Charakteristika vorliegen. Diese Kinder sind besonders schwer in ihrer psychosozialen Anpassung beeinträchtigt und weisen häufig weitere begleitende psychiatrische Störungen und Symptome auf.

Die Behandlung der Epilepsie und der begleitenden Symptomatik hat bei diesen Kindern einen besonderen Stellenwert, da keine Behandlungsverfahren zur Linderung des Autismus und der geistigen Behinderung zur Verfügung stehen.

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