Die Epilepsie, abgeleitet vom griechischen Wort "epilepsia" für Fall/Sturz (daher auch Fallsucht genannt), bezeichnet anfallartige Funktionsstörungen von Nervenzellen im Gehirn. Dabei entladen sich die Nervenzellen krampfhaft elektrisch und können nicht mehr richtig miteinander kommunizieren. Dies äußert sich in epileptischen Anfällen bei den Betroffenen. Obwohl viele Menschen mit Epilepsie bei Anfallsfreiheit ohne Einschränkungen arbeiten können, können je nach Schwere und Häufigkeit der Anfälle Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit sowie Selbst- und Fremdgefährdung auftreten. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte des Arbeitens mit Epilepsie geben und sowohl Betroffenen als auch Arbeitgebern als Leitfaden dienen.
Was ist Epilepsie?
Ein epileptischer Anfall kann sich vielfältig äußern, von einem fast unbemerkten Kribbeln der Hände bis hin zu einem heftigen Krampf, bei dem sich der gesamte Körper mehrere Minuten verkrampft. Viele Menschen haben bei einem epileptischen Anfall den sogenannten Grand mal als tonisch-klonischen Anfall vor Augen. Dabei fällt die betroffene Person aufgrund ihrer Verkrampfung des ganzen Körpers zu Boden (tonische Phase) und zuckt dort weiter am ganzen Körper (klonische Phase). Es ist wichtig zu betonen, dass ein einzelner Krampfanfall noch keine Epilepsie bedeutet. Ein epileptischer Anfall kann z. B. durch hohes Fieber (Fieberkrampf) oder übermäßigen Alkoholkonsum ausgelöst werden. Solche Gelegenheitsanfälle haben ca. 5% der Bevölkerung in Deutschland. Eine Epilepsie kann in jedem Alter auftreten. Besonders häufig tritt sie in den ersten fünf Lebensjahren auf. Ab dem 20. Lebensjahr verringert sich das Risiko zu erkranken und steigt ab ca.
Diagnose und Behandlung
Tritt ein epileptischer Anfall zum ersten Mal auf, sollte man danach den Hausarzt und ggf. einen Neurologen aufsuchen. Erst dann kann festgestellt werden, ob der Anfall auf eine Epilepsie hinweist oder auf andere Ursachen zurückzuführen ist. Untersuchungen wie die Messung der Hirnströme mittels Elektroenzephalografie (EEG), die Magnetresonanztomografie (MRT) sowie ggf. Behandelt wird eine Epilepsie meist mit gezielt verschriebenen Medikamenten, die das Auftreten weiterer epileptischer Anfälle senken. Solche Medikamente sind als Antiepileptika bekannt. Der Fachbegriff lautet Antikonvulsiva. 70 bis 75 Prozent aller Epilepsie-Patienten sind dank gut eingestellter Medikamente dauerhaft anfallsfrei. Darüber hinaus gibt es je nach Ausprägung der Krankheit von Diäten bis zum chirurgischen Eingriff unterschiedliche Behandlungsmethoden für eine Epilepsie.
Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Wer an Epilepsien leidet, hat seinem Arbeitgeber gegenüber eine Informationspflicht, wenn durch einen epileptischen Anfall Risiken für den erkrankten Mitarbeiter selbst oder Kollegen/Dritte entstehen könnten. Unterschieden wird dabei zwischen leichten, mittelschweren und schweren Verletzungsrisiken. Einige Berufe können mit einer Epilepsie keinesfalls ausgeübt werden, z. B. Eine Meldung an den Arbeitgeber oder eine Mitteilung im Vorstellungsgespräch ist nur nötig, wenn die Epilepsie die Arbeit erheblich beeinträchtigt, z.B. Betroffene müssen die Epilepsie in diesen Fällen selbst ansprechen, nicht nur wenn der Arbeitgeber es erfragt. Frau Maier arbeitet als Rechtsanwaltsfachangestellte und ist seit 3 Jahren anfallsfrei, aber ihr Antiepileptikum verursacht Konzentrationsstörungen. Herr Ylmaz arbeitet als Programmierer und hat häufige komplex-fokale Anfälle bei denen er die bisherige Tätigkeit trotz Bewusstseinsverlust automatisch fortsetzt. Dadurch kommt es immer wieder zu Fehleingaben in den Computer, die er danach mühsam entfernen muss. Er braucht deshalb deutlich länger als andere. Der Arbeitgeber muss über die Epilepsie nur dann informiert werden, wenn aufgrund der Epilepsie wesentliche Teile der Arbeit nicht ausgeführt werden können oder dürfen. Um dies beurteilen zu können, ist ggf.
Berufliche Beurteilung und Eignung
Um die berufliche Eignung von Menschen mit Epilepsie beurteilen zu können, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im Januar 2015 die DGUV Informationen 250-001 (Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischem Anfall) herausgegeben, die die bisher vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften herausgegebenen BGI 585 (Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie) ersetzen. Tritt bei bereits Berufstätigen neu eine Epilepsie auf, sollten sich diese umgehend beraten lassen, um die Auswirkungen auf den Beruf sachgerecht beurteilen zu können. Ggf. Bei der Berufswahl sollten sich junge Menschen mit Epilepsie frühzeitig beraten lassen. Tritt die Erkrankung erst im Erwachsenenalter auf oder verändert sich ihre Erscheinungsform, müssen evtl. Statt die Berufswahl mit dem eingeschränkten Blick zu treffen, was alles „nicht“ geht, wenn man Epilepsie hat, sollte zuerst die Frage gestellt werden: Wo liegen die eigenen Neigungen, Interessen und Begabungen? Danach werden die möglichen Berufsfelder genauer betrachtet. Nicht immer kann der Wunschberuf erlernt werden, weil z.B. von einer Eigen- oder Fremdgefährdung auszugehen ist (siehe unten). Besonders, wenn Jugendliche neben der Epilepsie weitere Einschränkungen haben, z.B. eine Lernbehinderung, bieten die Berufsbildungswerke verschiedene Möglichkeiten. Diese Einrichtungen bilden vor allem junge Menschen mit Behinderungen aus. Es gibt keine Berufe, die bei der Diagnose Epilepsie generell ungeeignet sind. Wie hoch ist das Anfallsrisiko noch? Welche Anfälle treten auf? Epileptische Anfälle können sehr verschieden sein, und ganz unterschiedliche Auswirkungen haben. Näheres unter Epilepsie > Ursachen - Diagnose-Formen. Treten die Anfälle plötzlich auf, oder gibt es Vorboten (sog. Sind Anfälle während der Arbeitszeit wahrscheinlich, oder kommen sie z.B. ausschließlich Anfallsformen auftreten, die die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen (z.B. die Betreffenden im Anfall Dinge tun, die sie nicht kontrollieren können (z.B. Die große Herausforderung ist, persönliche Wünsche, Leistungsfähigkeit und Einschränkungen, die eine Epilepsie mit sich bringen kann, individuell abzustimmen.
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Gefährdungsrisiken
Eine Eigengefährdung besteht z.B. bei der Gefahr, durch Anfälle mit gesundheitsschädlichen elektrischen Spannungen, infektiösen oder toxischen Stoffen in Berührung zu kommen. Fremdgefährdung ist z.B. gegeben bei anfallsbedingter Unterbrechung der Aufsicht von Minderjährigen bzw. Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen im Bereich sozialpflegerischer oder pädagogischer Berufe. Das lässt sich ggf. Außerdem findet sich in dieser DGUV-Information eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach Anfallsart. Die Symptome werden dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt. So werden z.B.
Arbeitsplatzanpassung und Alternativen
Treten Epilepsien erst nach der Berufsausbildung auf und können Betroffene deshalb ihre Tätigkeit trotz Behandlung nicht mehr ausüben, muss geprüft werden, welche Alternativen in Frage kommen. Empfohlene Tätigkeiten sind z.B. kaufmännische Berufe und Beschäftigungen in Verwaltungen. Möglicherweise können Betroffene im selben Unternehmen weiterbeschäftigt werden. Ermöglicht werden kann das z.B. Anpassung des Arbeitsplatzes, z.B. Wechsel an einen Arbeitsplatz, an dem weiterhin die Erfahrungen und Qualifikationen von Beschäftigten genutzt werden können, an dem eine Eigen- oder Fremdgefährdung aber ausgeschlossen ist, z.B. Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, können unter Umständen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Besteht aufgrund der Epilepsie eine Behinderung, dann gibt es zudem verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nach Erstellung einer inkludierten Gefährdungsbeurteilung, kann oft schon mit kleinen Veränderungen, z. B.
Unterstützung und Rehabilitation
Menschen mit Epilepsie haben aufgrund ihrer Erkrankung oft große Probleme beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu beruflicher Qualifizierung. Arbeitgeber und Betroffene sind häufig verunsichert, ob und wie ein Beruf mit bzw. JobMe setzt genau an dieser Stelle an: Es ist das bundesweit erste Angebot der ambulanten beruflichen Rehabilitation speziell für Menschen mit Epilepsie und chronischen Anfallsleiden. Haben Sie aufgrund Ihrer Epilepsie Probleme auf dem Arbeitsmarkt? Schwierigkeiten im Umgang mit Anfallsrisiken, in der Kommunikation mit Arbeitgebern, aber auch neuropsychologische Belastungen und Probleme in der Krankheitsbewältigung können bei einer Epilepsie-Erkrankung den Zugang zu Arbeit und Ausbildung erheblich erschweren. JobMe ist eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation, die die alsterarbeit gGmbH in Kooperation mit dem Hamburger Epilepsiezentrum speziell für Menschen mit Epilepsien und chronischen Anfallsleiden entwickelt hat. Die Maßnahme startet mit einer umfassenden Bedarfseinschätzung und Profilentwicklung, die Ihre beruflichen Interessen, Erfahrungen und Potenziale sowie wichtige medizinische Faktoren einbezieht. JobMe unterstützt Ihre berufliche Rehabilitation mit gezielten Angeboten in den Bereichen Neuropsychologie, Arbeitsmedizin und proaktive Krankheitsbewältigung. JobMe ist eine praxisorientierte Vollzeitmaßnahme und dauert in der Regel 12 Monate. Die Kosten werden nach Prüfung der Anspruchsgrundlagen von Arbeitsagenturen, Rentenversicherungsträgern oder Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Das bundesweite Projekt TEA unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen und Problemen rund um die Themen Epilepsie und Arbeit - und zwar kostenfrei. Ziel der Behandlung im Epilepsie-Zentrum Berlin-Brandenburg ist es u.a., unsere Patienten und Patientinnen bei allen zu diesem Thema auftauchenden Fragen kompetent zu beraten und zu unterstützen.
Offener Umgang am Arbeitsplatz
Besonders wichtig ist, am Arbeitsplatz offen mit dem Thema Epilepsie umzugehen. Nur wenn alle Mitarbeiter informiert sind, können sie Verständnis für besondere Einsatzplanungen oder Ausnahmeregelungen für anfallskranke Mitarbeiter aufbringen. Zudem können sensibilisierte Mitarbeiter bei einem Anfall schnell und bestmöglich reagieren.
Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung
Eine Epilepsie und ihre Behandlung kann, z.B. wegen einer Operation oder dem Zeitraum der Medikamenteneinstellung, eine längere Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen. Wer wegen Epilepsie nur noch unter 6 Stunden täglich auf dem sog. allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert, sind es unter 3 Stunden ist es eine volle Erwerbsminderung. Dann kann ggf. eine Erwerbsminderungsrente das Arbeitseinkommen ersetzen oder ergänzen. Wird diese abgelehnt oder ist sie zu gering, helfen verschiedene Sozialleistungen, z.B. Eine Erwerbsminderung muss nicht bedeuten, nicht mehr zu arbeiten. Denn sie liegt schon vor, wenn die Fähigkeit eingeschränkt ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Daneben gibt es auch einen besonderen Arbeitsmarkt. Der besondere Arbeitsmarkt meint alle vom Staat geförderten Arbeitsverhältnisse, z.B.
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Berufsunfähigkeit und private Absicherung
Eine Berufsunfähigkeit genügt in den meisten Fällen nicht für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, vielmehr muss die Fähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, eingeschränkt sein. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde in Deutschland abgeschafft. Es gibt nur noch für vor dem 2.1.1961 Geborene die teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit. Wer eine Versicherung für eine private Berufsunfähigkeitsrente abschließen möchte, hat es mit einer Epilepsie-Diagnose schwer. Die Epilespsie muss nämlich bei Vertragsabschluss angegeben werden, sonst zahlt die Versicherung später bei einer Berufsunfähigkeit nicht. Ggf. Eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist bei Epilepsie schwierig. Es gibt jedoch viele Hilfen wie z.B.
Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenz kann Menschen mit Epilepsie eine Berufstätigkeit in Anstellung oder Selbstständigkeit ermöglichen. Arbeitsassistenz bei Epilepsie setzt voraus, dass der Mensch mit Epilepsie der Kernarbeit selbst nachgehen kann und nur für Hilfsarbeiten Assistenz braucht. Arbeitsassistenz kann ggf. eine krankheitsbedingte Kündigung wegen Epilepsie verhindern. Eine wegen Epilepsie fahruntüchtige Sozialpädagogin arbeitet in einer mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht ausreichend erschlossen Region. Sie beantragt eine Fahrassistenz im Rahmen der Arbeitsassistenz.
Leistungsfähigkeit und Lohnkostenzuschüsse
Eine Epilepsie kann die Leistungsfähigkeit vermindern. Beschäftigte brauchen dann ggf. für die gleiche Arbeit mehr Zeit als andere. Lohnkostenzuschüsse im Rahmen des sog. Besonders bei einer zusätzlichen Intelligenzminderung kann das Budget für Arbeit auch Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz finanzieren.
Verhalten bei einem epileptischen Anfall am Arbeitsplatz
Den Rettungsdienst (112) sollten Sie rufen, wenn der Anfall länger als fünf Minuten dauert, sich der Anfall im Abstand von weniger als einer Stunde wiederholt oder das Bewusstsein nicht wieder erlangt wird.
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