Angst nach Schlaganfall bewältigen: Ein umfassender Leitfaden

Ein Schlaganfall ist ein akutes Ereignis, das das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen grundlegend verändert. Er tritt plötzlich auf und kann unterschiedliche Schweregrade und Folgen haben. In Deutschland erleiden jährlich etwa 270.000 Menschen einen Schlaganfall, wobei geschätzt wird, dass rund 70.000 davon wiederholte Schlaganfälle sind. Da der Schlaganfall das Gehirn als unser zentrales und komplexestes Organ betrifft, sind Bewusstsein, Denken, Emotionen, Atmung, Sprache, Sinneswahrnehmungen und alle Bewegungen des Körpers beeinträchtigt. Die Behandlung von Hirnschädigungen nach einem Schlaganfall ist daher eine komplexe Aufgabe.

Die Schlaganfall-Nachsorge: Mehr als nur medizinische Behandlung

Die Nachsorge umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, das Wohlbefinden des Schlaganfallpatienten nach der Akutbehandlung sicherzustellen. Dazu gehören weitere Diagnostik, Therapie, Sekundärprävention und Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alltag. Die Art der Behandlung hängt von der Schwere der Schlaganfallfolgen ab und kann in einer Rehabilitationsklinik, einer Pflegeeinrichtung oder im besten Fall zu Hause erfolgen.

Patienten weisen nach einem Schlaganfall häufig komplexe Bewegungs-, Sprach- oder Sprechstörungen auf, sowie Störungen höherer Hirnleistungen, sogenannte kognitive Beeinträchtigungen. Durch gezieltes Training sollen verloren gegangene oder gestörte Funktionen rehabilitiert, also so weit wie möglich wiederhergestellt werden. Hierzu ist eine große Zahl an unterschiedlichen medizinischen Fachgruppen und spezialisierten Einrichtungen gefordert.

Aktuelle Herausforderungen in der Schlaganfall-Nachsorge

In den letzten Jahren wurden große Fortschritte in der Akutversorgung und Rehabilitation erzielt. Allerdings gibt es in der deutschen Regelversorgung bisher keine einheitliche und flächeckende Nachsorge-Struktur. Das liegt insbesondere daran, dass die einzelnen medizinischen Bereiche - auch Sektoren genannt - bisher untereinander nicht vernetzt sind. Daher findet auch keine koordinierte Kommunikation zwischen den einzelnen Fachdisziplinen statt. Die Zusammenarbeit und Vernetzung reichen bisher nicht aus, um eine einheitlich gute Versorgungsqualität im chronischen Krankheitsverlauf sicherzustellen. Chronisch bedeutet ein Leben lang. Oft sind es daher die Angehörigen oder Betroffenen selbst, die dem Verlauf eine Struktur geben und sich um eine gute Versorgung kümmern.

Die Notfallbehandlung wird in Deutschland überwiegend auf Intensiv-Überwachungsstationen durchgeführt, den sogenannten Stroke Units. Bei der nur wenige Tage dauernden Behandlung auf einer Stroke Unit ist es meist nicht möglich, alle erforderlichen Schritte zur Weiterbehandlung oder Nachsorge der Betroffenen einzuleiten. Vor allem dann, wenn die Entlassung nach Hause und nicht in eine Rehabilitationseinrichtung erfolgt. Über die Hälfte der Patientinnen und Patienten wird nach der Akutversorgung im Krankenhaus nach Hause entlassen. Ein Viertel der Patienten schließt direkt danach eine medizinische stationäre Rehabilitation an.

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Nach der Akutversorgung gibt es keinen einheitlichen Behandlungspfad und damit keine einheitliche Nachsorge. Die Schlaganfall-Nachsorge hängt von der Schwere der Hirnschädigung und den daraus resultierenden Folgen ab. Die weitere Therapie hängt also davon ab, wie es der Patientin oder dem Patienten nach der Akutphase im Krankenhaus oder auf einer Stroke Unit geht. Genauer gesagt, welche Folgen sie oder er in welchem Ausmaß davongetragen hat. Die Nachsorge ist in der Weise der Behandlung und der zeitlichen Abfolge individuell auf die Patientin oder den Patienten abgestimmt. Das bedeutet beispielsweise, dass nicht jeder Patient eine logopädische Therapie erhält. Er oder sie benötigt sie nur, wenn es in Folge des Schlaganfalls zu einer Sprachstörung gekommen ist. Dann erhält er oder sie bereits in der Phase der Rehabilitation eine logopädische Therapie.

Unterstützung und Rehabilitation: Wege zurück ins Leben

Patienten und ihre Angehörigen können im Krankenhaus Unterstützung von dem Sozialdienst erhalten. Der Sozialdienst / das Entlassungsmanagement unterstützt Betroffene und Angehörige dabei, die Entlassung zu planen und die weitere Versorgung zu organisieren. Die Ansprechpersonen beraten in sozialen Fragen, unterstützen bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen und vermitteln Hilfen, die sich an die Entlassung aus dem Krankenhaus anschließen.

In Deutschland werden etwa 25 - 30 Prozent der Schlaganfall-Patientinnen und Patienten nach der Akutversorgung wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Folgeschäden mehrere Wochen lang in einer stationären Frührehabilitation oder in einer neurologischen Rehabilitationseinrichtung (Reha) weiterbehandelt. Bei älteren Menschen mit verschiedenen Vorerkrankungen kommt auch eine geriatrische Rehabilitation infrage. Je nach Zustand des Patienten kann die Reha stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Aus Kapazitätsgründen kann es zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen der Entlassung aus dem Krankenhaus und dem Antritt der Rehabilitationsmaßnahme kommen. Eine herausfordernde Überbrückungszeit für Patienten und Angehörige, in der Halt, Orientierung und die Perspektive fehlen, wie es genau weitergeht. In dieser Zeit ist es ratsam, von einem Neurologen oder einer Neurologin behandelt zu werden, der oder die sich auf die Schlaganfall-Erkrankung spezialisiert hat. Derzeit wird eine fachärztliche Weiterbetreuung bei nur ca.

Diese Maßnahmen können allesamt bei einer stationären Reha angewendet werden oder ambulant durchgeführt werden. Je früher das Training beginnt, desto besser wirkt sich dies auf die Entwicklung der Symptome und Einschränkungen aus. In Deutschland wurde das Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation für die gestufte Versorgung nach Schlaganfall eingeführt. Das Stufenmodell zeigt sechs mögliche Phasen. Sie verlaufen in einer zeitlichen Reihenfolge. Das Ziel in jeder Phase ist es, dass es der Patientin oder dem Patienten schrittweise besser geht. Es handelt sich hierbei ebenfalls um ein Modell.

Risikofaktoren und Prävention: Ein Leben nach dem Schlaganfall gestalten

Etwa 8 von 10 Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben, haben in den darauffolgenden fünf Jahren keinen erneuten Schlaganfall, auch Rezidiv genannt. Das hängt sicherlich mit einer guten Nachsorge vonseiten des Arztes und des Patienten zusammen. In den meisten Fällen ist durch ärztliche Untersuchungen bekannt, welche Risikofaktoren den Schlaganfall verursacht haben. Nach einem Schlaganfall geht es also darum, genau diese Risikofaktoren in den Griff zu bekommen. Dafür ist es sehr wichtig, Risikofaktoren regelmäßig zu kontrollieren und entsprechend zu behandeln. Für die Kontrolluntersuchungen ist der Hausarzt oder ein Neurologe zuständig. Wenn die Ursache des Schlaganfalls auf eine Erkrankung des Herzens zurückzuführen ist, sollte zudem ein Kardiologe hinzugezogen werden. Wie oft Kontrolluntersuchungen stattfinden sollen, ist individuell verschieden und hängt zum Beispiel von der Art und Schwere der Risikofaktoren ab. Die Häufigkeit der Kontrolluntersuchungen sollte daher mit dem behandelnden Arzt abgesprochen und bestimmt werden.

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In der Nachsorge trifft der behandelnde Arzt mit dem Patienten im gegenseitigen Einvernehmen Vereinbarungen zur weiteren Therapie. Dazu zählen zum Beispiel die Einhaltung eines gesundheitsfördernden Lebensstils und die Einnahme von verordneten Medikamenten. Denn Patienten können durch ein gutes Verständnis ihrer Situation, der Therapietreue und einer Veränderung des Lebensstils starken Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit nehmen, mit der sie einen erneuten Schlaganfall erleiden.

Heilmittel und Pflegeleistungen: Ansprüche nach der Reha

Schlaganfall-Patientinnen und Patienten haben auch nach der Entlassung aus der Reha-Klinik Ansprüche auf Heilmittel und Pflegeleistungen, und zwar mehr, als sie selbst, ihre Angehörigen und behandelnden Ärzte oftmals wissen. Heilmittel sind therapeutische Maßnahmen, um die Heilung einer Erkrankung zu bewirken. Für eine erfolgreiche Schlaganfall-Reha sind zwei Dinge wesentlich: ein individuell abgestimmter Übungsplan und eine hohe Intensität mit mehreren Stunden Therapie pro Woche. Das gilt in der Rehaklinik genauso wie zu Hause. Sie ist für Tablets verfügbar und bietet die Möglichkeit wissenschaftlich fundiert in den Bereichen Sprache und Kognition zu üben. Dadurch eignet sich die App für Patienten mit Sprachstörungen wie Aphasie und Problemen mit Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Konzentration, Wahrnehmung oder ähnlichem. Zu Grunde liegt der Medizin-App ein intelligentes System, das sich mit Fortdauer der Therapie immer mehr an den Betroffenen anpasst und den persönlichen Übungsplan auf dessen Bedürfnisse einstellt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt fest, welche Krankheiten unter den “besonderen Versorgungsbedarf” fallen. Bei einem Schlaganfall hat der besondere Versorgungsbedarf die Laufzeit von zunächst einem Jahr. Nach diesem Jahr muss der Arzt die verschriebenen Heilmittel grundsätzlich wieder über sein eigenes Budget abrechnen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen. Beispielsweise, wenn eine Hemiparese oder eine Hemiplegie, also eine unvollständige oder vollständige Muskel-Lähmung einer Körperseite vorliegt. Auch die vaskuläre Demenz, Gangstörungen und Schwindel können ab dem 70.

Psychische Gesundheit: Depressionen und Angst bewältigen

Eine Erkrankung wie der Schlaganfall bedeutet einen schweren Einschnitt in das eigene Leben, den man ohne begleitende Hilfe kaum bewältigen kann. Viele Betroffene leiden wegen der Folgen des Schlaganfalls an Depressionen und fühlen sich alleingelassen. Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sobald es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handelt. Von einer krankheitswertigen psychischen Störung spricht man, wenn Menschen durch ihre seelischen Probleme im alltäglichen und sozialen Leben sehr stark eingeschränkt sind und der Leidensdruck groß ist. Die psychische Störung muss ärztlich festgestellt und die Behandlung verordnet werden. Darunter fallen zum Beispiel Depressionen oder Angststörungen.

Dr. Caroline Kuhn, klinische Neuropsychologin und Leiterin der neuropsychologischen Lehr- und Forschungsambulanz der Universität des Saarlands, betont: „Mindestens 3 von 10 SchlaganfallpatientInnen sind von Depressionen betroffen. Einige Studien gehen sogar davon aus, dass bis zu jede zweite Patientin/jeder zweite Patient nach einem Schlaganfall an einer Depression erkrankt.“

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Symptome der Post-Stroke-Depression

Die Symptome der Post-Stroke-Depression ähneln denen einer klassischen Depression und können verschiedene Bereiche betreffen:

  • Niedergeschlagene Stimmung: Ein tiefes Gefühl der Hoffnungslosigkeit und negativer Verstimmung.
  • Interessenverlust: Verlust des Interesses an früheren Hobbys und Aktivitäten.
  • Energiemangel: Erschöpfung und Antriebslosigkeit.
  • Schlafstörungen: Probleme beim Ein- und Durchschlafen.
  • Gewichtsveränderungen: Zu- oder Abnahme des Gewichts.
  • Konzentrationsprobleme: Schwierigkeiten, Gedanken zu fokussieren und alltägliche Aufgaben auszuführen.
  • Schuld- und Wertlosigkeitsgefühle: Gefühle der Schuld für die Erkrankung oder Wertlosigkeit aufgrund von Einschränkungen.
  • Körperliche Beschwerden: Kopfschmerzen oder Magenprobleme.

Umgang mit Depressionen und Ängsten

  • Gespräche suchen: Sprechen Sie mit Freunden, Familie und Fachleuten über Ihre Sorgen und Ängste.
  • Kraftquellen identifizieren: Finden Sie heraus, was Ihnen Kraft raubt und was Ihnen Kraft gibt.
  • Bewegung: Machen Sie Spaziergänge, Gymnastik oder tanzen Sie.
  • Kleine Ziele setzen: Nehmen Sie sich jeden Tag etwas Leichtes vor, das sich gut anfühlt.
  • Professionelle Hilfe: Suchen Sie neuropsychologische oder psychotherapeutische Unterstützung.

Arbeitswelt und Teilhabe: Zurück in den Beruf

Nicht zu vernachlässigen sind bei vielen Patienten die Erfordernisse der Arbeitswelt. Dafür ist unter Umständen auch der Integrationsfachdienst mit ins Boot zu holen. Der Integrationsfachdienst ist dafür da, Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie weiterhin ihrer eigentlichen oder einer neuen Tätigkeit nachgehen können. Und er vermittelt zwischen Betroffenen und deren Arbeitgebern. Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Teilhabestärkungsgesetz. Damit werden Integrationsfachdienste zu einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Für berufstätige Schlaganfall-Patienten stellt sich die Frage nach der beruflichen Zukunft. Sprechen Sie schon während der Rehabilitation mit Ihrem Arzt über eine mögliche Rückkehr in den Beruf beziehungsweise eine Neuorientierung. Die wichtigsten Ansprechpartner bei solchen Fragen sind die Agentur für Arbeit und die Träger der Rentenversicherung. Sie fördern unter anderem Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung durch Einarbeitungs-Zuschüsse und Umschulung. Zentrale Aufgabe der beruflichen Rehabilitation ist es, die richtige Arbeit für Sie zu finden. Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Wiedereingliederung in den alten Beruf: Ob für Sie die Möglichkeit besteht, dass Sie Ihre frühere Tätigkeit ganz oder teilweise wieder aufnehmen, hängt von Ihrem Beruf und dem Grad der körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen nach dem Schlaganfall ab. Daher gilt es festzustellen, ob und wie sich Ihre Fähigkeit zur Arbeit verbessert oder wiederherstellen lässt. Holen Sie sich ausführliche Beratung zu den Möglichkeiten der Arbeitsplatz-Anpassung, Umschulung oder Teilzeit-Beschäftigung.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Eine teilweise Erwerbsminderung (früher "Berufsunfähigkeit" genannt) liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag möglich ist, und zwar bei einer normalen 5-Tage-Arbeitswoche. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, besteht für Sie die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beantragen. Diese dient dazu, die Minderung Ihres Lohns auszugleichen, wenn Sie nicht mehr voll arbeitsfähig sind.
  • Volle Erwerbsminderung: Voll erwerbsunfähig sind Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, irgendeine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. Konkret heißt das: Jemand ist weniger als drei Stunden pro Tag im Rahmen einer 5-Tage-Woche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig. Erwerbsunfähige Menschen haben die Möglichkeit, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen. Sie ersetzt den Lohn. Die Erwerbsminderungs-Rente erhalten Sie in der Regel als Zeit-Rente, das heißt befristet für längstens drei Jahre. Die Befristung lässt sich auf Antrag auch wiederholen. Meist geht man nach insgesamt neun Jahren davon aus, dass der Betreffende dauerhaft erwerbsunfähig ist. Dann ändert sich die befristete Renten-Zahlung in eine unbefristete Dauer-Rente.

Pflege und Unterstützung im Alltag: Ansprüche und Leistungen

Oftmals kümmern sich die Angehörigen um die Beantragung eines Pflegegrades und den daraus resultierenden Ansprüchen auf Pflegeleistungen. Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse der beeinträchtigten Person beantragt. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse angesiedelt, sie können also einfach die Krankenkasse kontaktieren. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Die Ansprüche auf Pflegeleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankert. die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Bei Verhinderung einer ehrenamtlichen Pflegeperson, z.B. durch Krankheit oder Urlaub, kann eine Verhinderungspflege bei der Pflegekasse bzw. Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI). Dies können Verbrauchsmittel wie z.B. Windeln oder technische Mittel wie z.B. ein Rollstuhl sein. Sie können direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Im Gegensatz hierzu müssen Hilfsmittel vom behandelnden Arzt verordnet werden, z.B. Welche Mittel Hilfsmittel und welche Pflegemittel sind, hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Hilfsmittelverzeichnis festgehalten.

Selbsthilfegruppen und Beratung: Gemeinsam stark

Auf jeden Fall ist eine hausärztliche oder fachärztliche, zudem sozialmedizinische Beratung sehr sinnvoll, um alle Möglichkeiten einer individuell angepassten Hilfe auszuschöpfen. Eine Pflegebedürftigkeit entwickelt sich bei vielen Menschen nach und nach, beispielsweise aufgrund des fortschreitenden Alters oder einer fortschreitenden körperlichen Erkrankung. Bei Schlaganfall-Patientinnen und Patienten tritt eine Pflegebedürftigkeit “schlagartig”, also von jetzt auf gleich ein, ohne dass Betroffene und ihre Angehörigen darauf vorbereitet waren.

In zahlreichen Selbsthilfegruppen deutschlandweit können sich Betroffene untereinander austauschen. Wichtig ist dabei, Angehörige einzubeziehen und offen über die eigenen Gedanken, Ängste und Selbstzweifel zu sprechen. Deutschlandweit gibt es viele Selbsthilfegruppen. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag, um das Leben von Betroffenen zu erleichtern.

Angehörige: Unterstützung und Selbstfürsorge

Kein Schlaganfall ist wie ein anderer. Er trifft immer einen einzigartigen Menschen. Unabhängig davon sind viele Angehörige indirekt von der Erkrankung betroffen. Die abrupte Veränderung im Leben, der teilweise Verlust von eigener Freiheit verbunden mit der Unsicherheit, wie es weitergehen wird, drängen eigene Bedürfnisse in den Hintergrund. Viele Angehörige übernehmen pflegerische Aufgaben und bringen sich zum Wohle des Patienten aktiv in die Behandlung und Therapie ein. Doch ohne Vorwissen über die Erkrankung fühlen sich Angehörige schnell überfordert und haben Sorge, ihrer Rolle als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger gerecht zu werden.

Sprechen Sie die Krankenkasse frühzeitig darauf an, welche Kosten in welchem Umfang übernommen und welche Leistungen gewährt werden. Dafür gibt es bei den Krankenkassen separate Abteilungen. Hier werden Sie kompetent beraten. Vereinbaren Sie möglichst früh einen Termin mit dem Hausarzt. Nehmen Sie Ihre verordneten Medikamente ein.

Tipps für Angehörige:

  • Informationen einholen: Informieren Sie sich umfassend über den Schlaganfall und seine Folgen.
  • Unterstützung suchen: Nehmen Sie Hilfe von anderen Angehörigen, Freunden oder professionellen Pflegekräften an.
  • Eigene Bedürfnisse nicht vergessen: Achten Sie auf Ihre eigene Gesundheit und nehmen Sie sich Zeit für sich selbst.
  • Offene Kommunikation: Sprechen Sie mit dem Betroffenen über seine Gefühle und Bedürfnisse.
  • Geduld und Einfühlungsvermögen: Seien Sie geduldig und zeigen Sie Verständnis für die Situation des Betroffenen.

Autofahren, Reisen und Beruf: Zurück zur Normalität

Schlaganfall & Autofahren

Wenn Sie ein Auto fahren, ist Ihre Fahrtüchtigkeit nach einem Schlaganfall in gewisser Hinsicht zweifach beeinträchtigt. Zum einen besteht die Gefahr, dass Sie plötzlich einen erneuten Schlaganfall erleiden. Zum anderen besteht die Gefahr, dass Ihre Leistungsfähigkeit durch die Folgen des Schlaganfalls vermindert ist - etwa durch Lähmungen, Seh-Störungen oder eine verlangsamte Reaktionsfähigkeit. In beiden Fällen gefährden Sie am Steuer eines Autos somit sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

Der Gesetzgeber verlangt von allen Menschen mit Führerschein Eigenverantwortung - ob Schlaganfall-Patient oder nicht. Überprüfen Sie sich daher immer wieder selbst, ob Sie ein Fahrzeug sicher durch den Verkehr lenken. Nach einer Erkrankung wie einem Schlaganfall verlangt das Gesetz aber, dass Betroffene "in geeigneter Weise Vorsorge" treffen, damit sie am Lenkrad nicht zur Gefahr werden. Dazu gehört, dass sich Patienten sachkundige Hilfe holen.

Die erste Anlaufstelle ist Ihr behandelnder Arzt. Er ist in der Lage, einzuschätzen, ob Sie sich noch beziehungsweise schon wieder ans Steuer setzen sollten oder aus Sicherheitsgründen auf das Autofahren verzichten sollten. Dieser Verzicht ist entweder vorübergehend - solange bis Sie wieder fit genug zum Fahren ist - oder dauerhaft, etwa bei bleibenden Lähmungen.

Informieren Sie außerdem die zuständige Behörde (Führerscheinstelle) freiwillig über den Schlaganfall und reichen Sie dort ein fachärztliches Gutachten ein, das nicht älter als sechs Monate ist. Das ist zum Beispiel der Entlassungs-Bericht einer Reha-Klinik oder das Gutachten eines Neurologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Dieser Experte entscheidet, ob zum Beispiel zusätzliche Fahrstunden, der Gang zum Augenarzt oder ein neuropsychologisches Gutachten erforderlich sind.

Meist entscheidet die Behörde auf Basis der Unterlagen, ob Sie (eventuell mit Auflagen beziehungsweise Beschränkungen) weiter Auto fahren dürfen oder Ihren Führerschein abgeben müssen. Reicht der Behörde das Gutachten nicht, veranlasst sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

MPU: Anhand einer medizinischen Untersuchung erstellt ein Facharzt, oder eine Fach- oder Rehaklinik ein aktuelles Gutachten zu Ihrem Gesundheitszustand. Ihre Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Wahrnehmung wird im Zuge einer Leistungs-Untersuchung beurteilt. Eine Aufgabe ist beispielsweise, dass Sie auf bestimmte Computer-Signale hin möglichst schnell eine Taste drücken. Achten Sie darauf, dass der Test gegebenenfalls behindertengerecht abläuft, wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer leichten Lähmung im Arm Schwierigkeiten beim Drücken von Tasten haben. In einem Gespräch ermittelt ein Psychologe, ob Sie Ihren Schlaganfall auch psychisch bewältigt haben, sich das Autofahren zutrauen und sich tauglich für den Straßenverkehr fühlen.

Auf Basis der von Ihnen eingereichten Unterlagen (fachärztliches Gutachten, MPU, Fahr-Test) entscheidet die Führerscheinstelle über Ihre Fahrtauglichkeit. Im besten Fall kommt die Behörde zum Schluss, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis ohne Einschränkung behalten dürfen. Oft kommt es aber aufgrund des Gutachtens zu Auflagen beziehungsweise Beschränkungen und zu einem entsprechenden Eintrag in den Führerschein. So dürfen manche Personen nach einem Schlaganfall beispielsweise nur noch ein Auto mit speziell angepasster Lenkung fahren. Andere dürfen nicht mehr nachts oder auf Autobahnen unterwegs sein.

Lassen Sie nach einem Schlaganfall Ihre Fahrtauglichkeit unbedingt überprüfen. Eine objektive Einschätzung von Fachleuten bringt bei möglichen Selbstzweifeln Gewissheit. Wer fahruntauglich ist und sich trotzdem ans Steuer setzt, gefährdet sich und andere, macht sich strafbar und riskiert seinen Versicherungsschutz.

Schlaganfall & Reisen

Wenn Sie sich von Ihrem Schlaganfall erholt haben, dürfen Sie meist auch wieder in den Urlaub fahren. Sogar Flugreisen sind prinzipiell erlaubt. Es kommt aber vor allem darauf an, wie fit Sie sich fühlen. Überschätzen Sie Ihre Leistungsfähigkeit nicht - eine genaue Absprache mit dem Arzt ist wichtig. Er berücksichtigt auch eventuelle Begleit-Erkrankungen, die viele Schlaganfall-Patienten haben. Das ist zum Beispiel eine koronare Herzkrankheit (KHK), Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder Bluthochdruck.

Generell gilt: Keine Extreme! Bergtouren über 2.500 Meter Meereshöhe, Tiefsee-Tauchen, eine Foto-Safari durch den Dschungel oder Kreuzfahrten in der Arktis sind keine geeigneten Reisepläne für Schlaganfall-Patienten.

Bereiten Sie sich gut auf die Reise vor. Buchen Sie zum Beispiel, falls notwendig, eine behindertengerechte Unterkunft. Informieren Sie sich über die medizinische Versorgung vor Ort. Erkundigen Sie sich beim Arzt über empfohlene Impfungen. Lassen Sie sich außerdem von ihm ein Attest über Ihre Diagnose und Behandlung ausstellen (eventuell in Englisch).

Achten Sie auch darauf, dass Sie ausreichende Mengen aller Medikamente (oder entsprechende Rezepte) mitnehmen, die Sie regelmäßig einnehmen müssen (wie Gerinnungs-Hemmer oder Blutdrucksenker). Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wie Sie die Medikamente richtig transportieren und lagern. Vor Reisen ins Ausland ist es ratsam, eine Auslands-Krankenversicherung mit Rücktransport im Krankheitsfall abzuschließen.

Um Ihr Herz-Kreislauf-System nicht zu überlasten, vermeiden Sie lange Auto- oder Busfahrten bei extremer Hitze. Ungünstig für Herz und Kreislauf sind auch starke Temperatur-Unterschiede, etwa zwischen der Außentemperatur und der klimatisierten Luft im Hotelzimmer oder im Auto. Langes Sitzen (etwa im Bus, Auto oder Flugzeug) bremst den Blutfluss in den Bein-Venen. Das begünstigt die Bildung von Blutgerinnseln, die dann möglicherweise ein Gefäß verstopfen. Regelmäßiges Bewegen der Füße und Beine und das Tragen von Stütz- oder Kompressions-Strümpfen wirkt dem entgegen. Verzichten Sie zudem darauf, die Beine übereinander zu schlagen, und trinken Sie ausreichend.

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