Nachbarn zu Tode nerven: Was ist erlaubt und wie Sie sich wehren können

Das Zusammenleben mit Nachbarn ist nicht immer einfach. Lärmbelästigung, überhängende Äste oder Streitigkeiten über die Gartenpflege können schnell zu Konflikten führen. Dieser Artikel beleuchtet, was im Umgang mit nervenden Nachbarn erlaubt ist und welche Rechte Sie haben, um sich gegen unzumutbare Belästigungen zu wehren.

Wenn der Traum zum Alptraum wird: Nachbarschaftsstreitigkeiten

Eine vierköpfige Familie zog in eine vermeintliche Traumwohnung, die sich jedoch bald als Alptraum entpuppte, da sich die Nachbarn ständig beschwerten. Es begann mit Lappalien, die sich explosionsartig entluden. Beschwerden über das Nicht-Kehren der Straßenseite, das Bohren von Löchern zu "später" Stunde oder herabfallendes Laub vom Balkon waren an der Tagesordnung. Die Situation eskalierte, als die Nachbarin die Wohnungseigentümerin im Treppenhaus anschrie, weil sie Handwerker ins Haus gelassen hatte. Konfettischnipsel im Treppenhaus wurden zum Anlass für weitere Beschwerden genommen. Die Familie versuchte, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, doch die Situation belastete sie zunehmend. Inzwischen hat die Familie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen und versucht die Kinder aus den Streitigkeiten herauszuhalten.

Die Realität des Zusammenlebens

Fast jeder hat Nachbarn, sei es im eigenen Haus, in einer Eigentums- oder Mietwohnung. Für das Zusammenleben in der Nachbarschaft gelten Regeln, an die sich die meisten Menschen halten. Doch es gibt auch Konflikte, die das Nebeneinander erschweren.

Lärmbelästigung: Was Sie ertragen müssen und was nicht

Dumpfe Bässe, Poltern, Türknallen, Getrampel, Geschrei - laute Geräusche aus benachbarten Wohnungen können sehr nerven. Wer keine Rücksicht auf sein Umfeld nimmt, muss mit Beschwerden rechnen. Oft ist den Verursachern jedoch nicht bewusst, wie laut sie sind.

Das Gespräch suchen

Ein offenes Gespräch kann oft helfen. Rechtsanwalt Michael Nack vom Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum“ empfiehlt, das Gespräch in einem freundlichen Ton zu suchen. Drohungen oder Aggressivität verschärfen die Situation nur.

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Vermieter einschalten

Wenn Gespräche nichts bringen, können Mieter ihren Vermieter bitten, einzugreifen. Bei begründetem Vorwurf kann der Vermieter den Störer abmahnen und zur Lärmreduzierung auffordern. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass das Problem sofort gelöst ist, da sich Verhaltensweisen oft hartnäckig halten.

Ruhezeiten beachten

Grundsätzlich gilt: Ab 22 Uhr hat man ein Recht auf Nachtruhe. Die Regeln, die für TV, Musik usw. gelten, gelten auch für Gespräche im Freien.

Grundstücksbepflanzung: Rückschnitt erlaubt?

Wer seinen Bäumen im Garten zu viel Freiheit lässt, riskiert den Unmut der Nachbarn. Überstehende Äste sind oft unerwünscht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass überstehende Äste abgeschnitten werden dürfen, wenn sie eine Beeinträchtigung darstellen (Az.: V ZR 102/18). Dies ist der Fall, wenn Zapfen auf das Nachbargrundstück fallen oder das Pflanzenwachstum beeinträchtigt wird.

Weitere Störfaktoren und wie man damit umgeht

Nicht nur Lärm ist ein Störfaktor. Auch zu helles Licht kann die Nachbarschaft auf die Palme bringen.

Rasenmähen

Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht gestattet, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dies gilt auch für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler.

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Kochdünste

Das Kochen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Dennoch können Nachbarn irgendwann genug haben, wenn den ganzen Tag ohne Unterbrechung gebrutzelt wird. Ein Verbot ist jedoch nicht möglich. Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg rät Betroffenen, sich weniger darauf zu konzentrieren und eine gewisse Resilienz aufzubauen. Auch ein Gespräch kann helfen.

Unangenehme Gerüche

„Unangenehme Gerüche sind ein Mangel an der Mietsache, gegen den Mieter vorgehen können“, sagt Rolf Bosse. Wenn es nach Tierexkrementen, Müll oder Zigarettenqualm stinkt, sollten Mieter ihren Vermieter informieren. Bei einer Mietminderung wegen Geruchsbelästigung liegt die Beweislast aufseiten des Mieters (BGH, Az.: VIII ZR 155/11).

Rauchschwaden und Grilldüfte

Wer ein Lagerfeuer entfacht oder den Holzkohlegrill anwirft, sollte die Nachbarn nicht belästigen. Die Rauchschwaden sollten möglichst nicht direkt zu ihnen ziehen. Sonst droht Ärger.

Schlichtung als Ausweg

Sollten alle Bemühungen scheitern, kann ein ehrenamtlicher Schlichter helfen, die Gemüter abzukühlen. In vielen Bundesländern ist ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren sogar Pflicht, bevor man vor Gericht ziehen kann. Ein Schiedsspruch kommt jedoch nur zustande, wenn beide Parteien zustimmen.

Wenn Gespräche nicht helfen: Eskalation und Lösungswege

Ein Beispiel zeigt, wie schwierig es sein kann, mit uneinsichtigen Nachbarn umzugehen. Eine Familie leidet unter nächtlicher Lärmbelästigung durch Nachbarn, die sich lautstark im Hof unterhalten und Handyvideos abspielen. Gespräche brachten keine Besserung, und die Polizei sieht in der Situation keine Bagatelle, die ein Einschreiten rechtfertigt.

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Was tun, wenn die Nachbarn uneinsichtig sind?

  • Ohrenstöpsel: Eine einfache Lösung für den Schlaf.
  • Lärmprotokoll: Führen Sie ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Art der Ruhestörung, um Beweise zu sammeln.
  • Vermieter informieren: Wenn die Nachbarn zur Miete wohnen, informieren Sie den Vermieter.
  • Anwalt einschalten: Bei Uneinsichtigkeit kann ein Anwalt helfen.
  • Schiedsstelle: In manchen Bundesländern ist ein Schlichtungsverfahren obligatorisch, bevor man klagen kann.

Die rechtliche Lage

Die Rechtslage bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist oft komplex. Es gibt kaum Pauschalurteile, jeder Fall muss individuell entschieden werden.

  • Hausordnung: Was in der Hausordnung steht und zumutbar ist, gilt in der Regel.
  • Mediation: Statt gerichtlicher Auseinandersetzungen empfiehlt sich ein Mediationsverfahren.

Beleidigungen und Bedrohungen: Wann wird es strafbar?

Konflikte unter Nachbarn können eskalieren und in Beleidigungen und Bedrohungen ausarten. Verbale Attacken können vor Gericht landen.

Was ist eine Beleidigung?

Eine Beleidigung ist eine Äußerung, die die Missachtung oder Nichtachtung eines anderen Menschen zum Ausdruck bringt. Sie kann sprachlich, schriftlich, bildhaft oder durch Gesten erfolgen.

Beleidigung als Straftat

Beleidigung ist im Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs definiert. Wichtig ist, ob der Täter vorsätzlich gehandelt hat.

Strafmaß

Das Strafmaß bei Beleidigungen ist gesetzlich nicht festgelegt. Es gibt keinen Bußgeldkatalog. Im Streitfall wird individuell entschieden. Möglich sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Beweispflicht

Um eine Beleidigung strafrechtlich zu verfolgen, müssen Sie einen Strafantrag stellen und Ihre Anschuldigungen beweisen können. Zeugen sind hilfreich.

Die häufigsten Gründe für Streit

Die häufigsten Gründe für Streit sind Lärmbelästigung, Ärger über das Auto des Nachbarn, Missachtung nachbarschaftlicher Pflichten, störende Haustiere und unfreundliches Verhalten.

Hausfrieden wiederherstellen

Versuchen Sie, Streit in einem persönlichen Gespräch zu schlichten. Wenn das nicht hilft, erkundigen Sie sich beim Vermieter oder Mieterschutzbund. Dokumentieren Sie das Verhalten des Gegenübers. Bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie Drohungen und Beleidigungen.

Wenn der Nachbar zum Tyrannen wird: Schikane und Mobbing

Nachbarschaftskonflikte können durch Lärm, ständige Kontrolle und Beleidigungen zu regelrechter Tyrannei eskalieren.

Was tun bei Schikane?

  • Dokumentieren Sie die Vorfälle.
  • Suchen Sie das vermittelnde Gespräch.

Häufig wissen die Beschuldigten nicht, wie ihr Verhalten auf andere wirkt. Wenn das Verhalten jedoch in absichtliche Boshaftigkeiten ausartet, kann es zu Ruhestörung, ständiger Kontrolle oder Beleidigungen kommen.

Hausfriedensstörung: Ihre Rechte als Mieter

Streit mit den Nachbarn, Ruhestörungen, Mobbing und Vandalismus fallen unter den Begriff der Hausfriedensstörung. Mieter haben eine Reihe von Rechten, um die Störung zu beseitigen.

Was ist Hausfrieden?

Hausfrieden bedeutet ein geordnetes Miteinander in einem Mietshaus. Jeder Mieter und Vermieter sollte sich so verhalten, dass er andere Mieter nicht über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt.

Beweise sammeln

Führen Sie ein Lärm- bzw. Störungsprotokoll mit Zeitpunkt, Dauer und Intensität der Störungen. Sammeln Sie Zeugen, Fotos oder Videos.

Was kann man vom Vermieter verlangen?

Als Mieter können Sie vom Vermieter verlangen, dass er sich um die Sache kümmert und die Hausfriedensstörung unterlässt. Der Vermieter kann den Störer abmahnen, die Unterlassung fordern oder ggf. kündigen.

Mietminderung

Führt die Hausfriedensstörung zu einem Mietmangel, dürfen Sie die Miete mindern.

Vorgehen gegen den Nachbarn

Mieter können die Unterlassung von Störungen bzw. deren Beseitigung verlangen. Bei unerlaubten Handlungen wie Beleidigungen, Tätlichkeiten oder Gewaltandrohungen können Schadensersatzansprüche bestehen.

Kündigung

Bei einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht, können Sie fristlos kündigen.

Zugewinngemeinschaft und Haus: Was passiert im Falle einer Scheidung?

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle einer Scheidung steht der Zugewinnausgleich an.

Was ist Zugewinngemeinschaft?

Bei der Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Vermögen. Jeder Ehepartner verwaltet sein eigenes Vermögen und haftet nicht für die Schulden des anderen.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Bei einer Trennung/Scheidung muss ein Ausgleich von Vermögenswerten erfolgen, die vor oder während der Ehe entstanden sind. Dazu wird das Anfangsvermögen der Partner bei Eheeintritt dem Endvermögen gegenübergestellt. Die Differenz ist der Zugewinn. Der Partner mit dem höheren Zugewinn gleicht die Hälfte der Differenz aus.

Besonderheiten bei der Berechnung

Schulden, Tilgungen und Wertsteigerungen werden je nach Eigentum und Finanzierung unterschiedlich berücksichtigt.

Haus im Alleineigentum

Bei einem Haus im Alleineigentum zählt das Haus zum Vermögen des Eigentümers. Der Marktwert zum Stichtag abzüglich Verbindlichkeiten erhöht den Zugewinn des Eigentümers. Der andere Ehepartner erhält die Hälfte dieses Zugewinns als Ausgleich.

Immobilien, die mit in die Ehe gebracht wurden

Für eine Immobilie, die mit in die Ehe gebracht wurde, gelten im Grundsatz die gleichen Regeln wie für ein Haus, das in der Ehe gekauft wurde, bei dem aber nur einer im Grundbuch steht: sie gehört allein dem Eigentümer laut Grundbucheintrag.

Haus vor der Ehe gekauft und während der Ehe abbezahlt

Für den Zugewinnausgleich zählt allein die Wertentwicklung des Hauses zwischen Eheschließung und Scheidung.

Haus in der Ehe geerbt

Ererbte Immobilien zählen nicht zum Zugewinn, wohl aber ihre Wertsteigerung während der Ehe.

Todesfall

Steht im Todesfall nur ein Ehepartner im Grundbuch, greift die gesetzliche Erbfolge und der überlebende Partner erhält einen Anteil am Haus.

Verfügungsbeschränkungen

In der Zugewinngemeinschaft bestehen Verfügungsbeschränkungen, die bei Geschäften über das gesamte oder wesentliche Vermögen die Zustimmung des Ehepartners verlangen.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen getrennt, mit Ausnahmen bei Zustimmung und bei Auflösung der Ehe.
  • Der Zugewinn ergibt sich aus dem Vergleich von Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner, wobei der Partner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte der Differenz ausgleicht.
  • Die Zugewinngemeinschaft endet durch Scheidung oder Tod, wobei ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern erfolgt.
  • Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zählen gemeinsame Schulden, Tilgungen und Wertsteigerungen unterschiedlich, je nach Eigentum und Finanzierung.
  • Bei einem Haus im Alleineigentum fließt der gesamte Wertzuwachs in den Zugewinn des Eigentümers, während der andere Ehepartner ausschließlich einen Geldausgleich erhält.
  • Bei in die Ehe eingebrachten Immobilien wird nur die Wertsteigerung während der Ehe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.
  • Wurde ein Haus vor der Ehe gekauft und während der Ehe abbezahlt, zählt für den Zugewinnausgleich allein die Wertentwicklung zwischen Hochzeit und Scheidung.
  • Ererbte Immobilien zählen nicht zum Zugewinn, wohl aber ihre Wertsteigerung während der Ehe.
  • Steht im Todesfall nur ein Ehepartner im Grundbuch, greift die gesetzliche Erbfolge und der überlebende Partner erhält einen Anteil am Haus.
  • In der Zugewinngemeinschaft bestehen Verfügungsbeschränkungen, die bei Geschäften über das gesamte oder wesentliche Vermögen die Zustimmung des Ehepartners verlangen.
  • Bei einem Haus im Alleineigentum erhält der nicht eingetragene Ehepartner keinen Anteil, sondern ausschließlich einen finanziellen Zugewinnausgleich.

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