Migräne ist eine weit verbreitete neurologische Erkrankung, die Millionen Menschen betrifft, darunter auch viele Schüler. Die Auswirkungen von Migräne auf den Schulalltag können erheblich sein und zu Fehlzeiten, Konzentrationsschwierigkeiten und einer insgesamt reduzierten Leistungsfähigkeit führen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es wichtig, dass Schulen und Lehrkräfte Nachteilsausgleiche gewähren, die auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Schüler zugeschnitten sind. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über Nachteilsausgleiche bei Migräne in der Schule, um betroffenen Schülern ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen.
Einführung
Viele Schüler können aufgrund ihrer Migräne ihre Leistungen nicht wie vorgesehen erbringen. Sie benötigen daher angepasste Bedingungen, die zeitlicher oder formaler Natur sein können. Es ist wichtig, individuell zu prüfen, in welcher Form eine Benachteiligung aufgrund der Migräne besteht und wie diese im Einzelfall ausgeglichen werden kann. Die folgenden Abschnitte bieten eine Orientierung über Handlungsfelder und bewährte Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Mögliche Nachteilsausgleiche für Schüler mit Migräne
Die Notwendigkeit und Gestaltung von Nachteilsausgleichen kann bei gleicher Beeinträchtigung sehr unterschiedlich sein. Daher ist es nicht möglich, verbindliche Vorgaben zu machen. Die Maßnahmen müssen immer individuell und situationsbezogen vereinbart werden. Der Einzelfall ist entscheidend, und die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen.
Hier sind einige Beispiele für Nachteilsausgleiche, die Schülern mit Migräne gewährt werden können:
Schreibzeitverlängerung und Verlängerung von Vorbereitungszeiten: Dies ermöglicht es den Schülern, Pausen einzulegen, um sich von Migräneattacken zu erholen oder Medikamente einzunehmen. Die Zeit, um die eine Prüfung verlängert wird, richtet sich nach dem Einzelfall. Manche sind auf Pausen zur Regeneration angewiesen. In diesem Fall sollte die Prüfungszeit um die tatsächlichen Pausenzeiten verlängert werden.
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Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht: Dies reduziert die Reizüberflutung und ermöglicht es den Schülern, sich besser zu konzentrieren. Viele Schüler mit Beeinträchtigungen profitieren von der Möglichkeit, eine Prüfung in einem separaten Raum mit eigener Aufsicht ablegen zu können. Die Verlegung wird zudem für Schüler erforderlich, die durch Vorlesekräfte unterstützt werden oder die auf einen besonders ausgestatteten Arbeitsplatz angewiesen sind (beispielsweise blinde Studierende). Es sollte möglichst dafür gesorgt werden, dass die Schüler ihre Prüfung in einem separaten Raum mit eigener Aufsicht ablegen können.
Verlängerung von Fristen für Haus- und Abschlussarbeiten: Dies berücksichtigt die unvorhersehbaren Ausfallzeiten aufgrund von Migräneattacken. Verlängerung der Bearbeitungsfristen kommen zum Beispiel in Frage für Schüler, deren Arbeitsfähigkeit behinderungsbedingt dauerhaft eingeschränkt ist (Zum Beispiel bei Nutzung von 24h-Assistenz oder nach einer Tumorerkrankung), für Schüler, denen relevante Literatur nicht (ausreichend) in aufbereiteter Form zur Verfügung steht (Zum Beispiel blinde Schüler und Schüler mit Legasthenie), für Schüler, die infolge chronischer Krankheiten regelmäßig ihre Arbeit für gewisse Zeiten unterbrechen müssen (beispielsweise Dialyse- oder Migränepatienten). Chronisch kranke Schüler, die aufgrund von unplanmäßigen Krankheitsschüben vorübergehend nicht mehr arbeitsfähig sind und pausieren müssen, brauchen für diese Zeiten eine Krankschreibung, um entsprechende Zeitverlängerungen für die Haus- oder Abschlussarbeiten zu beantragen.
Änderung der Prüfungsform: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Prüfungsform anzupassen, z. B. durch mündliche statt schriftliche Prüfungen oder durch die Erlaubnis, Aufgaben zu Hause zu bearbeiten. Die Änderung der Prüfungsform kann aus unterschiedlichen beeinträchtigungsbedingten Gründen erforderlich werden. Dagegen können Klausuren nur ausnahmsweise durch Hausarbeiten oder umgekehrt ersetzt werden, da beide Prüfungsformen in der Regel unterschiedliche Kompetenzen prüfen. Manchmal kann es für Schüler hilfreich sein, wenn eine Vertrauensperson bei einer mündlichen Prüfung anwesend ist.
Modifikation praktischer Prüfungen: Manche Schüler sind aufgrund ihrer Behinderungen und chronischen Krankheiten darauf angewiesen, dass sie praktische Teilleistungen verändern, kürzen oder durch gleichwertige andere Leistungen ersetzen dürfen.
Aufteilen von Studienleistungen in Einzelabschnitte: Für viele Schüler mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist es mit besonderen Belastungen verbunden, wenn viele Prüfungen in einem kurzen Zeitraum absolviert werden müssen. Unter Umständen kann es Sinn machen, Prüfungen vorzuziehen und studienbegleitend abzulegen oder zu splitten. Auch das Verschieben auf einen regulären späteren Prüfungstermin sollte grundsätzlich erlaubt werden.
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Erlaubnis zur Nutzung von Hilfsmitteln und Assistenzen: Dies kann die Verwendung von Computern mit spezieller Software, das Tragen von Sonnenbrillen oder die Anwesenheit einer Assistenzkraft umfassen. Für blinde oder sehr stark sehbeeinträchtigte Schüler ist es hilfreich, wenn sie in Klausuren ein mit notwendiger Spezialsoftware ausgestattetes Notebook verwenden können. Gehörlose und hörbeeinträchtigte Schüler brauchen gegebenenfalls Kommunikationsassistenz für ihre mündlichen Prüfungen, blinde Schüler und Schüler mit Legasthenie stattdessen Vorlesekräfte. Schüler mit Legasthenie können ihre Nachteile in Klausuren unter Umständen durch den Einsatz von Diktiergeräten oder Spezialsoftware zur Spracherkennung und Schreibassistenz oder von Notebook und Rechtschreibprogramm ausgleichen. Wenn irgend möglich, sollte den Schülern erlaubt werden, vertraute technische Hilfsmittel und personelle Assistenzen zu nutzen. Stellen Hochschulen die Hilfsmittel selbst zur Verfügung, sollte den Schülern vorab Gelegenheit gegeben werden, die Handhabung zu trainieren. Dürfen Schüler ihre eigenen Notebooks oder ähnliches nutzen, müssen diese vorab „prüfungstauglich“ gemacht werden. Die Hochschulen müssen in diesem Fall durch Prüfung der Geräte sicherstellen, dass keine unerlaubten Hilfsmittel für den Nutzer oder die Nutzerin zugänglich sind.
Bereitstellung von adaptierten Prüfungsunterlagen: Dies kann beispielsweise die Verwendung einer größeren Schriftart oder die Bereitstellung von Unterlagen in elektronischer Form umfassen.
Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern in Klausuren: Dies ist wichtig für gehörlose Schüler, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, für Schüler mit Legasthenie oder für Schüler mit sehr starker Sehbeeinträchtigung.
Einfluss der Schüler auf Termin, Ort, Sitzplatz oder Aufsicht: Es sollten Terminwünsche von Schülern respektiert werden, die zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Wochentagen nicht oder nur sehr eingeschränkt Prüfungsleistungen erbringen können, wie zum Beispiel bei Schülern, die starke Medikamente mit Nebenwirkungen einnehmen müssen, oder Dialysepatienten. Bei der Wahl des Sitzplatzes sollte auf beeinträchtigungsbedingte Bedarfe Rücksicht genommen werden.
Verschieben von Prüfungsterminen: Wenn die Prüfungsordnung die Anzahl möglicher Prüfungsrücktritte begrenzt, müssen im Rahmen des Nachteilsausgleichs Ausnahmeregelungen für Schüler mit Behinderungen und chronischen Krankheiten möglich sein.
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Je nach Einzelfall besteht der Nachteilsausgleich aus einer oder mehreren Maßnahmen.
Migräne im Schulalltag: Herausforderungen und Auswirkungen
Migräne ist mehr als nur ein "normaler" Kopfschmerz. Es ist eine neurologische Erkrankung, die von einer Vielzahl von Symptomen begleitet sein kann, darunter:
- Pulsierende Kopfschmerzen, oft auf einer Seite des Kopfes
- Übelkeit und Erbrechen
- Licht- und Geräuschempfindlichkeit
- Sehstörungen (Aura)
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Schwindel
- Müdigkeit
Diese Symptome können den Schulalltag erheblich beeinträchtigen. Betroffene Schüler haben oft Schwierigkeiten, dem Unterricht zu folgen, sich zu konzentrieren und ihre Aufgaben zu erledigen. Fehlzeiten aufgrund von Migräneattacken können zu Lernrückständen führen und die schulischen Leistungen negativ beeinflussen. Darüber hinaus kann die Unvorhersehbarkeit von Migräneattacken bei den Schülern zu Angst und sozialer Isolation führen.
Eine Studie aus Schleswig-Holstein hat gezeigt, dass Kinder mit Migräne häufiger Schwierigkeiten in der Schule haben als Kinder ohne Migräne. Kopfschmerzen gehören bereits heute zu den häufigsten Gesundheitsproblemen von Kindern im Schulalter, und ihre Häufigkeit steigt seit Jahren an. Je nach Schultyp beklagen zwischen 30 und 60 % der Schüler Kopfschmerzen als wichtiges und hartnäckiges Gesundheitsproblem. Ungefähr 660.000 Schüler schmerzt der Kopf sogar einmal wöchentlich oder öfter.
Ursachen und Auslöser von Migräne
Die genaue Ursache von Migräne ist noch nicht vollständig geklärt. Es wird jedoch angenommen, dass eine Kombination aus genetischen und Umweltfaktoren eine Rolle spielt. Zu den häufigsten Auslösern von Migräne gehören:
- Stress
- Schlafmangel
- Hormonelle Veränderungen
- Bestimmte Nahrungsmittel und Getränke (z. B. Schokolade, Käse, Rotwein)
- Wetterwechsel
- Helles Licht oder Lärm
- Gerüche
Es ist wichtig zu beachten, dass die Auslöser von Migräne von Person zu Person unterschiedlich sein können.
Die Rolle der Schule bei der Unterstützung von Schülern mit Migräne
Schulen spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Schülern mit Migräne. Neben der Gewährung von Nachteilsausgleichen können Schulen auch folgende Maßnahmen ergreifen:
- Aufklärung: Lehrer, Schüler und Eltern sollten umfassend über Migräne informiert werden, um eine größere Sensibilität für die Erkrankung zu erreichen. Das Wissen über Migräne, das Erkennen der unterschiedlichen Formen und das Weitergeben von verschiedenen Verhaltensmaßnahmen können dazu führen, dass Kopfschmerzen früh erkannt und spezielle Maßnahmen, wie z.B. Elterngespräche, Einschalten von Fachstellen und Ärzten, eingeleitet werden.
- Flexible Anwesenheitsregelungen: Schulen sollten flexible Anwesenheitsregelungen für Schüler mit Migräne anbieten, um Fehlzeiten aufgrund von Attacken zu minimieren.
- Ruhebereiche: Schulen sollten Ruhebereiche einrichten, in denen sich Schüler während einer Migräneattacke zurückziehen können.
- Zusammenarbeit mit Eltern und Ärzten: Schulen sollten eng mit den Eltern und Ärzten der betroffenen Schüler zusammenarbeiten, um einen individuellen Behandlungsplan zu entwickeln.
Rechtliche Aspekte des Nachteilsausgleichs
Für Menschen mit Behinderung können bei der Durchführung von Prüfungen auf Antrag die besonderen Verhältnisse berücksichtigt werden. Regelungen nach den §§ 9 und 47 BBiG sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen (§ 65 Abs. 1 BBiG). Der Mensch mit Behinderung ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Nummer 2 (Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen und Vorlage eines unterzeichneten Ausbildungsnachweises) und 3 BBiG (Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse) nicht vorliegen (§ 65 Abs. Instrumente des Nachteilsausgleichs kommen entsprechend den Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung zum Einsatz.
Ein wesentlicher prüfungsrechtlicher Grundsatz ist die aus Art. Dieser Grundsatz fordert, dass die Prüfungsanforderungen und -bedingungen für alle Prüflinge vergleichbar sein müssen. Dies ist der Grund, weshalb für Menschen mit Behinderungen durch die Gewährung eines Nachteilsausgleichs vergleichbare Startbedingungen zu allen anderen Prüflingen hergestellt werden.
Antragstellung für Nachteilsausgleich
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist mit dem Antrag auf Zulassung (Anmeldung) zur Prüfung durch Ankreuzen auf der Prüfungsanmeldung zu stellen. Die IHK bemüht sich nach Kräften auch bei verspätet eingereichten Nachweisen, den Nachteilsausgleich organisatorisch zu realisieren. Dies ist bei nur wenige Wochen vor der Prüfung eingereichten Anträgen meist nicht möglich.
Folgende Informationen und Nachweise sind in der Regel erforderlich:
- Ärztliches Attest: Ein ärztliches Attest, das die Diagnose Migräne bestätigt und die Auswirkungen der Erkrankung auf die schulische Leistungsfähigkeit beschreibt. Nicht erforderlich ist die Nennung der Diagnose, nicht ausreichend ist eine Formulierung wie z. B. “wegen einer Schmerzbehandlung”, “infolge einer Corona-Erkrankung”, “wegen AD(H)S verminderte Konzentrationsfähigkeit” u.
- Beschreibung der benötigten Nachteilsausgleiche: Für jedes Prüfungsfach bzw. beschreiben, wie der Nachteilsausgleich erfolgen soll, z. B. Für die praktische Prüfung wird als Hilfsmittel … sonstige Stellen, z. B.
- Stellungnahmen von Lehrern oder Therapeuten: Die Stellungnahme/-n soll/-en die Nachteilsausgleiche konkret begründen.
- Beschreibung, wie im Berufsleben (insbes.): Die Nachweise sind vom Prüfling mit der Prüfungsanmeldung unaufgefordert einzureichen, damit die IHK die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen treffen kann.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Schule in Verbindung zu setzen, um den Antragsprozess zu besprechen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Fallbeispiele
- Jana: Jana ist eine Biologie-Studentin, die seit ihrer Kindheit an chronischer Migräne leidet. Aufgrund ihrer Einschränkungen hat sie einen Behinderungsgrad von 40. Trotzdem besuchte sie eine Regelschule, einen Nachteilsausgleich bekam sie dabei nicht. Nach dem Abitur wollte sie trotz der Einschränkungen studieren. Eine Behindertenbeauftragte und eine Therapeutin rieten ihr davon ab. Sie wollte es aber nicht unversucht lassen und zog für ein Biologiestudium von Berlin nach Mecklenburg-Vorpommern. Zurzeit schließt sie ihren Bachelor nach sechs Semestern mit einem Einser-Schnitt ab.
- Sophie: Sophie ist 24 Jahre alt und leidet seit ihrer Kindheit an Migräne. Ursprünglich wollte sie als Fremdsprachenkorrespondentin arbeiten, jetzt ist sie seit einigen Monaten als Reinigungskraft in einem Gästehaus tätig, da der Leistungsdruck im Büro ihre Migräne verschlimmerte.
Diese Fallbeispiele zeigen, wie wichtig Nachteilsausgleiche sind, um Schülern mit Migräne eine faire Chance auf Bildung und beruflichen Erfolg zu ermöglichen.
Präventionsmaßnahmen in der Schule
Neben Nachteilsausgleichen können Schulen auch Präventionsmaßnahmen ergreifen, um die Häufigkeit und Schwere von Migräneattacken bei Schülern zu reduzieren. Dazu gehören:
- Stressmanagement-Programme: Schulen können Stressmanagement-Programme für Schüler anbieten, um ihnen zu helfen, mit Stress umzugehen und Migräneattacken vorzubeugen.
- Ergonomische Arbeitsplätze: Schulen sollten ergonomische Arbeitsplätze bereitstellen, um körperliche Belastungen zu reduzieren, die Migräne auslösen können.
- Gesunde Ernährung: Schulen sollten eine gesunde Ernährung fördern und den Schülern Zugang zu gesunden Lebensmitteln und Getränken ermöglichen.
- Regelmäßige Bewegung: Schulen sollten regelmäßige Bewegung fördern und den Schülern Möglichkeiten zur körperlichen Aktivität bieten.
- Bewusstsein für Auslöser: Schulen sollten Schüler und Lehrer für die potenziellen Auslöser von Migräne sensibilisieren und Maßnahmen ergreifen, um diese Auslöser zu reduzieren.
Migräne-Programme
Die Techniker Krankenkasse (TK) in Schleswig-Holstein bietet in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Hartmut Göbel von der Schmerzklinik Kiel, Lehrerinnen und Lehrern sowie niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten zwei Kursangebote an: “Stopp den Kopfschmerz” und “Kopfschmerz-Schule”. “Stopp den Kopfschmerz” richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen acht und vierzehn Jahren, die bereits an Kopfschmerzen oder Migräne leiden. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ärztliche Bescheinigung, dass das Kind seit mehr als sechs Monaten an Spannungskopfschmerz oder Migräne leidet. Die Wirksamkeit des Programms wurde in einer Studie der Universität Göttingen nachgewiesen: Die Anzahl der Kopfschmerztage bei den teilnehmenden Kindern kann durch die Behandlung deutlich gesenkt werden.
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