Neuralgie nach Grippeimpfung: Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten

Nervenschmerzen, auch bekannt als neuropathische Schmerzen, sind eine häufige und oft stark beeinträchtigende Schmerzerkrankung. Sie können stechend oder kribbelnd auftreten und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Während Nervenschmerzen viele Ursachen haben können, wird in diesem Artikel untersucht, ob und wie eine Grippeimpfung eine Neuralgie auslösen kann.

Was sind Nervenschmerzen (Neuralgie)?

Nervenschmerzen, auch neuropathische Schmerzen genannt, zählen neben Rückenschmerzen und Kopfschmerzen zu den häufigsten Ursachen für chronische Schmerzen. Sie entstehen durch eine Schädigung oder Fehlfunktion im Nervensystem, die zu einer direkten Aktivierung der Schmerzbahn zwischen dem Bereich des Nervenschadens und dem Gehirn führt. Diese Aktivierung kann durch kleinste Reize getriggert werden und bei Betroffenen Schmerzen wie Stromschläge auslösen.

Ursachen von Nervenschmerzen

  • Erkrankungen, Infektionen oder Verletzungen: Diese können zu Nervenschädigungen und Fehlfunktionen im Nervensystem führen.
  • Neurotoxine (Nervengifte): Tierische, chemische oder pflanzliche Gifte können Nervenschmerzen verursachen.
  • Psychische Faktoren: Angststörungen, Depressionen oder ständiger Stress können die Schmerzempfindlichkeit erhöhen und somatoforme Schmerzstörungen auslösen.

Symptome von Nervenschmerzen

  • Stechende, brennende oder kribbelnde Schmerzen
  • Ausstrahlung der Schmerzen in den Körperbereich, der von einem oder mehreren Nerven versorgt wird
  • Veränderte Schmerzwahrnehmung: Schon harmlose Reize wie leichte Berührung, Wärme, Kälte oder Druck auf der Haut können Schmerzen auslösen (Allodynie)

Beispiele für spezifische Neuralgien

  • Ischias: Schmerzen, die durch einen Bandscheibenvorfall verursacht werden, der auf einen Nerv drückt und ihn reizt. Die Schmerzen können bis in Gesäß und Bein ausstrahlen.
  • Piriformis-Syndrom: Schmerzen im unteren Rücken und Po.
  • Post-Zoster-Neuralgie: Starke Nervenschmerzen auf der Haut nach einer Gürtelrose, vor allem am Rumpf, an einem Arm oder im Gesicht.
  • Trigeminusneuralgie: Schmerzen am Kopf oder Gesicht.
  • Diabetische Polyneuropathie: Schmerzen am Fuß, die durch überhöhte Zuckerwerte verursacht werden, die die Nerven schädigen.

Grippeimpfung und mögliche neurologische Folgen

Virusinfektionen, einschließlich der Grippe, stehen im Verdacht, verschiedene neurologische Erkrankungen wie die Alzheimer-Krankheit und Depressionen auslösen oder fördern zu können. Studien haben gezeigt, dass bestimmte Influenza-A-Virentypen Einschränkungen bei Lern- und Gedächtnisaufgaben sowie strukturelle Veränderungen an Nervenzellen im Gehirn verursachen können.

Forschungsergebnisse zu Grippeviren und Gehirnstrukturen

Eine Studie der TU-Forscherinnen Dr. Kristin Michaelsen-Preusse und Dr. Shirin Hosseini untersuchte die Auswirkungen verschiedener Influenza-A-Virentypen auf das Lern- und Erinnerungsvermögen sowie die Gehirnstrukturen von Mäusen. Die Mäuse wurden mit dem H1N1-Erreger (ähnlich dem Verursacher der Spanischen Grippe), dem H3N2-Virus (Auslöser der Hongkonggrippe) und dem Subtyp H7N7 infiziert.

Die Ergebnisse zeigten, dass Infektionen mit H7N7- und H3N2-Viren noch 30 Tage nach der Infektion Einschränkungen bei Lern- und Gedächtnisaufgaben sowie strukturelle Veränderungen an Nervenzellen im Gehirn verursachten, zum Beispiel eine kleinere Synapsenzahl. Interessanterweise hatte der H1N1-Virus keine Langzeitfolgen, obwohl auch er nicht gehirngängig ist.

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Immunreaktionen und Mikrogliazellen

Die Forscherinnen vermuten, dass bestimmte Immunreaktionen, auch wenn sie gar nicht im Gehirn stattfinden, über Botenstoffe bis ins Gehirn schwappen und dort eine überschießende Aktivität der Mikrogliazellen auslösen können. Mikrogliazellen sind die Immunzellen des Gehirns, die normalerweise für Ordnung sorgen und die Reste abgestorbener Zellen entfernen. Im Fall von Infektionen können sie jedoch in einer Art Überreaktion auch Nervenzellen schädigen.

Bedeutung für die Medizin

Die Ergebnisse der Studie könnten laut Projektleiter Korte auch für die Medizin von Bedeutung sein, etwa als weiteres Argument für Grippeimpfungen. Zudem zeigen sie, dass es sinnvoll sein könnte, die Aktivität der Mikrogliazellen pharmakologisch zu unterdrücken. Ob eine Grippeimpfung die Folgen der Immunattacke im Gehirn tatsächlich verhindern kann, soll noch geprüft werden.

Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Ansprüche auf Versorgungsleistungen bei gesundheitlichen Schädigungen durch Schutzimpfungen. Nach § 60 Abs. 1 IfSG erhält eine Person, die durch eine Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Voraussetzungen für Ansprüche nach dem IfSG

  • Eine unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG erfolgte Schutzimpfung
  • Der Eintritt einer über eine übliche Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Impfkomplikation)
  • Eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung (Impfschaden)
  • Ein Ursachenzusammenhang zwischen den jeweiligen Anspruchsmerkmalen

Kausalitätstheorie von der wesentlichen Bedingung

Maßstab für den Ursachenzusammenhang ist die Kausalitätstheorie von der wesentlichen Bedingung. Danach ist aus der Fülle aller Ursachen diejenige Ursache rechtlich erheblich, die bei wertender Betrachtung wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt hat.

Beweismaßstab

Die Impfung und sowohl die als Impfkomplikation in Betracht kommende als auch die dauerhafte Gesundheitsstörung müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (Vollbeweis) feststehen. Allein für die zwischen diesen Merkmalen erforderlichen Ursachenzusammenhänge reicht der Beweismaßstab der Wahrscheinlichkeit aus (§ 61 Satz 1 IfSG).

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Fehlende öffentliche Empfehlung der Grippeschutzimpfung

Ein Anspruch auf Versorgungsleistungen nach dem IfSG kann ausgeschlossen sein, wenn keine öffentliche Empfehlung für die Grippeschutzimpfung im konkreten Fall vorlag. Die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit des Landes Berlin hatte zwar die Schutzimpfung gegen Virusgrippe (Influenza) öffentlich empfohlen, jedoch unter der Bedingung, dass die Impfungen dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechend durchzuführen seien und die jeweils geltenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Bundesgesundheitsamtes zu beachten seien.

Die STIKO hatte für die Grippeschutzimpfung Empfehlungen veröffentlicht, nach der eine solche Impfung nur bei Vorliegen bestimmter Indikationen empfohlen wurde, wie z. B. bei Personen über 60 Jahre, bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens oder bei Personen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Lag keine dieser Indikationen vor, so kann ein Anspruch auf Versorgungsleistungen nach dem IfSG ausgeschlossen sein.

Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung

Ein Impfschadensanspruch kann auch dann bestehen, wenn der Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung vorlag. Dies ist der Fall, wenn das ständige und längere Zeit andauernde Verhalten der mit der Durchführung bestimmter Impfungen regelmäßig befassten Medizinalpersonen den Schluss erlaubt, diese Impfung sei öffentlich empfohlen, und die zuständige Behörde das Verhalten der Medizinalpersonen kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und die Wirkung verhindern können.

Fehlverhalten des impfenden Arztes

Ein etwaiges Fehlverhalten des impfenden Arztes, wie z. B. die Verwendung eines unzureichenden oder sonst „veralteten“ Impfstoffs, kann Schadensersatzansprüche gegen den impfenden Arzt begründen, jedoch keinen Entschädigungsanspruch nach Maßgabe des IfSG.

Fallberichte und Studien zu neurologischen Komplikationen nach Impfungen

Es gibt Fallberichte und Studien, die neurologische Komplikationen nach Impfungen beschreiben, darunter auch das Guillain-Barré-Syndrom (GBS).

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Fallberichte zum Guillain-Barré-Syndrom (GBS) nach Impfungen

  • Fall 1: Eine 66-jährige Patientin entwickelte neun Tage nach einer ersten Impfung mit Shingrix® (einem rekombinanten, adjuvantierter Herpes-Zoster-Impfstoff) Kribbelparästhesien in beiden Füßen und Unterschenkeln, gefolgt von Missempfindungen in den Fingerspitzen und zunehmender Schwäche der Beine. Die Diagnose lautete Guillain-Barré-Syndrom (GBS).
  • Fall 2: Ein 15-jähriges Mädchen entwickelte etwa einen Monat nach einer Injektion von Encepur® (einem inaktivierten Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)-Impfstoff) distale Gefühlstörungen mit Parästhesien und langsam zunehmenden distal betonten Lähmungen. Die Diagnose lautete ebenfalls Guillain-Barré-Syndrom (GBS).

Bewertung der Kausalität

Immunologische Stimuli wie Infekte, aber auch Impfungen sind bekannte Trigger eines GBS. In der Fachinformation von Shingrix® findet sich der Hinweis, dass in einer Beobachtungsstudie nach der Markteinführung bei Personen im Alter von ≥ 65 Jahren, während der 42 Tage nach der Impfung mit Shingrix® ein erhöhtes Risiko für das GBS beobachtet wurde. Bei Encepur® ist GBS weder als mögliche Nebenwirkung in der Fachinformation gelistet, noch finden sich weitere Hinweise auf ein mögliches Risiko.

EudraVigilance-Datenbank

In der EudraVigilance-Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen finden sich zum 12.10.2023 206 Meldungen zu GBS nach Impfung mit Shingrix® sowie 117 Meldungen zu GBS nach Impfung gegen FSME. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Meldungen von Verdachtsfällen nicht identisch mit Nebenwirkungen sind und die Anzahl von Verdachtsfallmeldungen keinen Rückschluss auf die tatsächliche Häufigkeit der gemeldeten Reaktion in der geimpften Population erlaubt.

Therapie von Nervenschmerzen

Die Therapie von Nervenschmerzen ist oft schwierig, da rezeptfreie Schmerzmittel in der Regel nicht wirken.

Medikamentöse Therapie

  • Medikamente, die die Nervenaktivität modulieren und Schmerzsignale blockieren
  • Pflaster mit Capsaicin
  • Spritzen mit Botulinumtoxin

Weitere Therapieansätze

  • Physiotherapie
  • Psychotherapie
  • Nervenblockaden
  • Infiltrationen
  • Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS)
  • Entspannungstechniken

Hausmittel

Hausmittel können Nervenschmerzen nicht beseitigen, aber bisweilen gut tun. Dazu zählen kühle Kompressen, warme Auflagen oder Bäder.

Prävention von Nervenschmerzen

Da Nervenschmerzen viele Ursachen haben können, ist eine allgemeine Prävention schwierig. Es gibt jedoch Maßnahmen, die das Risiko für bestimmte Formen von Nervenschmerzen senken können:

  • Impfungen: Impfungen gegen Gürtelrose können das Risiko einer Post-Zoster-Neuralgie verringern.
  • Diabeteskontrolle: Eine gute Blutzuckereinstellung kann das Risiko einer diabetischen Polyneuropathie senken.
  • Stressmanagement: Stress kann die Schmerzempfindlichkeit erhöhen, daher ist ein gutes Stressmanagement wichtig.

Herpes-Zoster-Impfung

Eine Impfung gegen Herpes zoster hat das Ziel, eine Reaktivierung von VZV und damit die Zoster-bedingten Komplikationen zu verhindern. Der rekombinante, adjuvantierte Totimpfstoff ist in Deutschland ab dem 50. Lebensjahr und ab dem 18. Lebensjahr bei bestehender Immundefizienz zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung ab dem 60. Lebensjahr (Standardimpfung) beziehungsweise ab dem 50. Lebensjahr bei Immundefizienz (Indikationsimpfung).

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