Die Frage der Fahrtauglichkeit bei neurologischen Erkrankungen ist komplex und vielschichtig. Erkrankungen wie Synkope, Vorhofflimmern, Parkinson oder die Folgen eines Schlaganfalls können die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, erheblich beeinträchtigen. Auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte und gibt einen Überblick über die Kriterien und Richtlinien, die bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit eine Rolle spielen.
Wer entscheidet über die Fahrtauglichkeit?
Ob und wann eine Person mit einer vaskulären oder neurologischen Erkrankung wieder aktiv am Verkehr teilnehmen darf, hängt zunächst davon ab, welches Fahrzeug sie bewegen möchte. Grundsätzlich wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:
- Gruppe 1: Fahrer von Fahrzeugen bis 3,5 t, einschließlich selbstfahrender Arbeits- und Zugmaschinen der Forst- und Landwirtschaft. Dies betrifft meist Privatfahrer.
- Gruppe 2: Fahrer von schwereren Fahrzeugen oder mit einem Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Dies sind Berufsfahrer.
Die Begutachtungsleitlinien zur Fahrerlaubnis geben vor, unter welchen Bedingungen eine Fahrtauglichkeit gegeben ist. Anders als in anderen Ländern besteht in Deutschland keine generelle Meldepflicht für Erkrankungen, die die Fahreignung einschränken. Der Führerschein wird nach einer Erkrankung nicht automatisch entzogen. Eine Pflicht zur Selbstanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde oder zur Beibringung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens ist nicht vorgesehen.
Vaskuläre Erkrankungen des Nervensystems
Bei vaskulären Erkrankungen des Nervensystems spielen verschiedene Faktoren eine Rolle bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit:
- Erfolgreiche Therapie und Rehabilitation: Eine erfolgreiche Behandlung der Grunderkrankung ist essenziell.
- Keine Sehstörungen: Das Fehlen von Sehstörungen wie Hemianopsie (Halbseitenblindheit) oder Diplopie (Doppeltsehen) ist entscheidend.
- Keine signifikante Rezidivgefahr: Die Ursache der Erkrankung sollte geklärt und behoben sein, um das Risiko eines erneuten Ereignisses zu minimieren. Eine stationäre Abklärung sowie Nachuntersuchungen nach ein, zwei und vier Jahren sind empfehlenswert.
Berufsfahrer dürfen aufgrund möglicher Rückfälle oder erheblicher Leistungseinbußen in der Regel nicht fahren.
Lesen Sie auch: Neurologie vs. Psychiatrie
Synkope
Laut Begutachtungsleitlinie darf privat ohne Einschränkungen gefahren werden, wenn sich in der Anamnese maximal eine Synkope (kurzzeitige Bewusstlosigkeit) findet. Gleiches gilt für Berufsfahrer, sofern keine Hinweise auf ein erhöhtes Rezidivrisiko vorliegen. Nach wiederholten bzw. unklaren Blackouts muss sich Gruppe 1 ggf. zur erneuten Diagnostik einfinden und darf nach einer individuellen Beurteilung frühestens ein halbes Jahr später zurück auf die Straße. Für Fahrer der Gruppe 2 gilt in diesem Fall: „Finger weg vom Lenkrad“.
Vorhofflimmern
Nach einem Vorhofflimmern dürfen Privat- und Berufsfahrer ohne Einschränkung fahren - sofern keine Bewusstlosigkeit vorlag. Mit Synkope gibt es das Go erst nach einer effektiven Behandlung. Berufsfahrer müssen allerdings mindestens einen Monat pausieren und die kardiologische Nachuntersuchung abwarten.
Schrittmacher
Kurz und bündig lesen sich die Maßnahmen nach Implantation/Wechsel eines Schrittmachers: Gruppe 1 hat mit keinen Einschränkungen zu rechnen, Gruppe 2 darf sich erst nach einer Woche wieder ans Steuer setzen. Finden sich allerdings Synkopen in der Anamnese, gelten die oben genannten Regeln.
Hirn-OP und Schädel-Hirn-Verletzung
Eine Karenzzeit von drei Monaten gilt „im Allgemeinen“ für jeden Verkehrsteilnehmer nach Hirn-OP oder Schädel-Hirn-Verletzung, sofern sich keine hirnorganischen Leistungsstörungen erkennen lassen. Zusätzlich muss der Patient zuvor auf motorische Störungen geprüft werden. Bei Berufsfahrern gilt es, je nach dem die „Sicherheitsmaßnahmen bei körperbehinderten Kraftfahrern“ einzuhalten. Besteht generell eine Rezidivgefahr, wird nach einem, zwei und vier Jahren nachuntersucht. Berufsfahrer haben sich außerdem einer neurologischen Untersuchung inkl. neuropsychologischem Add-on zu unterziehen.
Parkinson
Verschiedene Gründe sprechen dagegen, dass sich Patienten mit Parkinson hinters Steuer setzen:
Lesen Sie auch: Expertise in Neurologie: Universitätsklinik Heidelberg
- Läsionen im präfrontalen Kortex: Diese können das Urteilsvermögen und Verhalten der Betroffenen beeinträchtigen.
- Apathie und fehlende Einsicht: Diese Symptome können die Risikobewertung erschweren.
Allerdings gibt es auch Studien, die zeigen, dass die tiefe Hirnstimulation, die zunehmend zur Behandlung der Parkinsonkrankheit eingesetzt wird, die Fahrtauglichkeit der Patienten in einem Simulator verbessern kann. Parkinson-Patienten dürfen nur bei erfolgreicher Therapie oder in leichten Fällen der Erkrankung Auto fahren. Die Patienten müssen ihre Fahreignung aber in Abständen von ein bis vier Jahren von einem Arzt oder Psychologen überprüfen lassen. Stellen diese eine Demenz, schwere motorische Beeinträchtigungen wie Tremor oder Sehstörungen fest, müssen die Patienten ihren Führerschein abgeben.
Schlaganfall
Wie lange jemand nach einem Schlaganfall nicht Auto fahren darf, ist von Fall zu Fall verschieden. Betroffene sollten sich Zeit nehmen, um den Umgang mit Einschränkungen zu erlernen. Die meisten können nach einiger Zeit wieder Auto fahren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Einschränkungen müssen durch ein medizinisches Gutachten ermittelt werden.
Ein Schlaganfall kann zu Teillähmungen, Seh- und Sprechstörungen, Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen oder Orientierungsproblemen führen. Oft beeinträchtigt ein Schlaganfall die Fähigkeit, komplexe Tätigkeiten wie das Autofahren sicher auszuführen. Daher informiert zunächst der Arzt oder die Ärztin darüber, dass aktuell keine Fahreignung besteht und weist darauf hin, dass die betreffende Person nicht Auto fahren darf.
Das heißt nicht automatisch, dass Menschen nach einem Schlaganfall nie wieder Auto fahren können. Der Krankheitsverlauf ist individuell sehr unterschiedlich. Man kann deshalb nicht pauschal voraussagen, ob jemand für drei Monate, ein Jahr oder gar nicht mehr Auto fahren kann. Es gibt jedoch Möglichkeiten, herauszufinden, ob Sie nach dem Schlaganfall bereits wieder fit genug sind, um sich ans Steuer zu setzen.
Ein hemisphärischer Schlaganfall kann immer zu einer kontralateralen Hemiparese führen. Ein linkshemisphärischer (dominanter) Insult führt zu Problemen beim Lesen, Schreiben, Sprechen und Verstehen. Dagegen steht ein rechtshemisphärischer (nicht-dominanter) Apoplex mit einem Neglect nach links und längeren Reaktionszeiten in Verbindung.
Lesen Sie auch: Aktuelle Informationen zur Neurologie in Salzgitter
Ärztliches Fahrverbot
Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine zeitweise Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot. Wer jedoch dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird. Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.
Rechtlich gesehen müssen Sie die Fahrerlaubnisbehörde nicht über einen vorgefallenen Schlaganfall informieren. Auch das Krankenhaus oder die ärztliche Praxis leiten diese Information nicht weiter. Es kann jedoch vorkommen, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Betroffenen meldet, wenn der Schlaganfall im Rahmen eines Unfalls auftrat oder wenn Dritte die Behörde über den Schlaganfall informiert haben.
Unabhängig davon sind Sie vor Fahrtantritt selbst dafür verantwortlich, Ihre Fahreignung sicherzustellen. Fahren Sie also Auto, obwohl Sie geistig oder körperlich dazu nicht in der Lage sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und im Einzelfall (wie bei einem Unfall) sogar eine Straftat. Dann ist gegebenenfalls der Versicherungsschutz in Gefahr, und die Kaskoversicherung zahlt nicht oder nur teilweise. Daher ist es wichtig, im ärztlichen Gespräch abzuklären, ob Sie die Folgen des Schlaganfalls beim Autofahren beeinträchtigen.
Sonderfall Berufskraftfahrer
Wer Bus oder Lkw fährt (C- und D-Klassen) oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) hat, unterliegt strengeren Anforderungen an die Fahreignung als Inhaber eines Pkw- oder Motorradführerscheins. Im Regelfall ist für diese Personen die Fahreignung nach einem Schlaganfall nicht mehr gegeben.
Was versteht man unter Fahreignung?
Mit dem Begriff Fahreignung wird eine zeitlich überdauernde Eigenschaft beschrieben, die beispielsweise durch eine dauerhafte Medikamenteneinnahme beeinträchtigt werden kann. Die Fahrsicherheit bezeichnet hingegen einen konkreten und aktuellen, zeitlich beschränkten Zustand. Bei hohem Fieber kann die Fahrsicherheit beispielsweise nicht gegeben oder beeinträchtigt sein. Ein weiterer wichtiger Begriff aus der Verkehrsmedizin ist die Fahrbefähigung: die in der Fahrschule und durch praktische Erfahrung erworbene praktische Fertigkeit zum Lenken eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Alle drei Begriffe zusammen beschreiben die umfassende Fahrkompetenz oder allgemein die Verkehrstüchtigkeit.
Fahrverbot nach Schlaganfall
Bestehen nach dem Schlaganfall gesundheitliche Einschränkungen, können Betroffene der Führerscheinstelle jederzeit freiwillig ihre Erkrankung melden. Die Behörde fordert daraufhin verschiedene Gutachten und Tests ein, überprüft anhand der Ergebnisse die Fahreignung und stellt diese fest oder entzieht die Fahrerlaubnis. Hat sich der Gesundheitszustand verbessert, muss eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden, und die Behörde überprüft die Fahreignung erneut. Die Alternative ist, so lange nicht Auto zu fahren, wie der Arzt die Fahreignung verneint ("medizinisches Fahrverbot").
Oftmals verbessert sich der gesundheitliche Zustand durch Reha-Maßnahmen wesentlich, und die Betroffenen gewinnen im Rahmen von Physio- oder Ergotherapie fürs Autofahren wichtige Fertigkeiten zurück. Wenn der Gesundheitszustand aus medizinischer Sicht wieder so weit gegeben ist, ein Auto sicher zu fahren, kann ein förmliches Fahreignungsüberprüfungsverfahren absolviert werden. Statt die Fahrerlaubnisbehörde einzuschalten, können Sie auch selbstständig alle Unterlagen besorgen, die notwendig sind, um die Fahreignung zu belegen. Kommen Sie in eine Situation, in der Sie ihre Fahreignung nachweisen müssen, können Sie diese Unterlagen vorlegen. Das kann auch nachträglich passieren, sodass Sie die Dokumente zuhause aufbewahren und nicht im Auto mitführen müssen.
Fahreignung überprüfen lassen
Eine Überprüfung der Fahreignung umfasst verschiedene Bereiche, darunter den neuropsychologischen und auch einen augenärztlichen Bereich, wenn beispielsweise Augenbewegungsstörungen oder Gesichtsfeldausfälle (Anopsien) vorliegen. Im Gutachten wird auch eingeschätzt, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist, der für die Betroffenen und andere während der Autofahrt gefährlich werden könnte. Da bei Menschen, die bereits einen Schlaganfall erlitten haben, die Wahrscheinlichkeit für einen zweiten Schlaganfall erhöht ist, sollten Patientinnen und Patienten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das erneute Schlaganfallrisiko zu senken. Dazu zählt beispielsweise, alle verordneten Medikamente einzunehmen. Wichtig ist aber auch, die angebotenen Kontrolluntersuchungen und weitere Therapiemaßnahmen zu nutzen.
Ein verkehrsmedizinisches Gutachten für Personen, die ihre Fahreignung nach einem Schlaganfall nachweisen möchten, kann nicht von der Hausarztpraxis erstellt werden, sondern lediglich durch:
- ärztliches Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer Qualifikation
- Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts
- Betriebsmediziner oder -medizinerinnen
- Fachärzte/-ärztinnen für Rechtsmedizin
- die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
Bei einem behördlichen Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung gibt die Fahrerlaubnisbehörde die Arztgruppe vor. Nur innerhalb dieser besteht eine Auswahl. Erstellt eine anerkannte Begutachtungsstelle zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten, wird es meist kurz MPU (für medizinisch-psychologische Untersuchung) genannt. Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, kann diese Auflagen und/oder Beschränkungen beinhalten, die über Schlüsselziffern im Führerschein dokumentiert werden. Schlüsselzahlen können zum Beispiel für Hilfsmittel wie Brillen oder für notwendige Umbauten am Fahrzeug, wie eine angepasste Kupplung oder Lenkhilfen, stehen.
Was ist eine Beobachtungsfahrt?
Nach den notwendigen medizinischen Tests kann es notwendig sein, das Fahrverhalten unter realen Bedingungen zu überprüfen. So lassen sich nicht nur Einschränkungen feststellen, sondern auch, wie gut diese zum Beispiel durch langjährige Fahrerfahrung ausgeglichen werden können.
Bei einer solchen Beobachtungsfahrt wird das Fahrverhalten in Anwesenheit einer Verkehrspsychologin oder eines Verkehrspsychologen unter Realbedingungen überprüft. Bei der Testfahrt geht es beispielsweise darum, ob die Fahrerin oder der Fahrer die volle Konzentration auf den Straßenverkehr lenkt und alle motorischen Fähigkeiten einsetzt, um ein Auto sicher fahren zu können. Sollte es motorische Probleme geben, können diese unter Umständen durch eine Umrüstung des Fahrzeugs, etwa mit Lenkhilfen, ausgeglichen werden.
Fahrzeugumbau nach Schlaganfall
Es gibt Zuschüsse für den Erwerb der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs, welche die Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen. Bei Umrüstungen müssen diese abschließend durch eine anerkannte Prüforganisation abgenommen werden. Den Umbau sollten Sie jedoch erst dann in Auftrag geben, wenn feststeht, dass Sie als fahrtüchtig gelten und wieder ein Fahrzeug führen dürfen. Zusätzlich ist ein Fahrtraining notwendig, um sich mit den Umbauten vertraut zu machen, es kann aber auch ohne Umbauten eine zusätzliche Möglichkeit sein, um sich wieder daran zu gewöhnen, Zeit am Steuer zu verbringen. Für Menschen, die nach einem Schlaganfall Sprachstörungen aufweisen, empfiehlt es sich, einen Aphasie-Ausweis mit sich zu führen, der bei einer Polizeikontrolle oder einem unverschuldeten Unfall vorgezeigt werden kann. Darin ist dokumentiert, dass man bei klarem Verstand ist, aber aufgrund einer Sprachstörung mehr Zeit zum Sprechen oder Verstehen benötigt.
Medikamente
„So ziemlich alle Medikamente, die wir verordnen, beeinträchtigen die Fahreignung“, erklärte Dr. Athanasiadis. Allerdings gibt es keine Richtlinien, worauf Ärzte dabei zu achten haben. „Wenn mich jemand fragt, wie lange er mit Präparat XY aufs Fahren verzichten muss, lautet meine Antwort: Ich weiß es nicht.“ Vielen Herzmedikamenten liegen mittlerweile Warnhinweise bei, auf die man Patienten hinweisen sollte. Allgemein zur Vorsicht mahnte er bei frisch eingestellten Patienten, wenn Dosen erhöht oder kurz wirksame Präparate verschrieben werden. Die Einschätzung, ob man sich selbst in der Lage fühlt, ein Fahrzeug zu führen, muss aber jeder Patient vor Fahrtantritt auch eigenverantworlich selbst treffen.
Die Rolle des Arztes
Ärzte spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit. Sie können ein ärztliches Fahrverbot aussprechen, wenn sie Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Patienten oder anderer Verkehrsteilnehmer haben. Ein ärztliches Fahrverbot ist juristisch und rechtlich nicht bindend, sondern als ärztliche Empfehlung anzusehen. Zeitlich begrenzt kann ein solches ärztliches Fahrverbot im Zusammenhang mit der Einnahme von Medikamenten stehen. Kommt der Arzt zu der Entscheidung, dass ein Fahrverbot verfügt werden sollte, muss dies auf der Grundlage eines Gutachtens erfolgen. Hilfestellung bei der Beurteilung der Problematik erhalten die Mediziner durch die Anlage IV zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV). In dieser Anlage sind die Krankheiten aufgelistet, die der Gesetzgeber als Grundlage sieht, einem Führerscheininhaber die Fahrerlaubnis zu entziehen. Auch wenn das Gutachten als Grundlage des Fahrverbotes nicht zwingend vom behandelnden Arzt erstellt wird, ist er es, der am Ende seinem Patienten nahelegt, nicht mehr Auto zu fahren.
Auch wenn der Begriff "ärztliches Fahrverbot” zwingend und verbindlich klingt, ist das nicht so. Zunächst einmal ist das ärztliche Fahrverbot nicht bindend. Allerdings kann aus einem ärztlichen Fahrverbot ein behördliches Fahrverbot werden. Ein Verstoß gegen das dann ausgesprochene behördliche Fahrverbot erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Initiative zu einem Fahrverbot aus gesundheitlichen Gründen kann allerdings auch von der Fahrerlaubnisbehörde ausgehen. Erhält diese Kenntnis, dass ein Führerscheininhaber möglicherweise für einen längeren Zeitraum oder gar dauerhaft nicht fahrtauglich scheint, kann sie ein ärztliches Gutachten anfordern. Auf der Basis dieses Gutachtens kann dann das Fahrverbot ausgesprochen werden.
Wer trotz eines ärztlichen Fahrverbotes weiterhin aktiv Auto fährt, muss seitens des Gesetzgebers mit keiner Strafe rechnen. Anders verhält es sich bei einem Verstoß gegen ein behördliches Fahrverbot, dass dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichgestellt wird. In diesem Fall handelt es sich nach Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) um einen Straftatbestand. Die Behörde kann eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr verhängen. Juristisch ist das ärztliche Fahrverbot nicht bindend. Verursacht ein Versicherungsnehmer, der entgegen der ärztlichen Empfehlung weiterhin Auto fährt, einen Unfall, kann dies dazu führen, dass er seinen Versicherungsschutz verliert. Fahren bei nachgewiesener Fahruntauglichkeit stellt einen widrigen Eingriff in den Straßenverkehr dar, respektive wird als Fahrlässigkeit eingestuft.
Eigenverantwortung
Von entscheidender Bedeutung ist, dass jeder verpflichtet ist, Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu treffen, damit er „infolge körperlicher oder geistiger Mängel“ andere nicht gefährdet. Fährt er trotz relevanter Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, droht der Verlust des Führerscheins, des Versicherungsschutzes und eventuell sogar Strafverfolgung.
tags: #neurologie #kopf #op #auto #fahren