Neurologie Selbstzahler: Eine Kostenübersicht für Privatpatienten und Selbstzahler

In der neurologischen Versorgung gibt es zunehmend Angebote, die als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder im Rahmen einer Privatpraxis in Anspruch genommen werden können. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über typische Kosten, die in einer neurologischen Privatpraxis für Selbstzahler entstehen können, und beleuchtet die Hintergründe dieser Angebote.

Warum eine Privatpraxis wählen?

Privatärztliche Leistungen bieten einige Vorteile gegenüber derStandardversorgung. Dazu gehören in der Regel kürzere Wartezeiten, eine individuellere Betreuung und die Möglichkeit, innovative oder ganzheitliche Therapieansätze zu nutzen. Ein Privatarzt ist nicht an dieBudgetvorgaben der gesetzlichen Krankenkassen gebunden und kann sich mehr Zeit für jeden einzelnen Patienten nehmen. Dies ermöglicht eine umfassendereDiagnostik und Therapie, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten ist.

Patienten schätzen zudem das ausgeprägtere Arzt-Patienten-Verhältnis, das auch emotionale und soziale Umstände berücksichtigt. Auch auf Grund des geringeren Verwaltungsaufwands haben Privatärzte mehr Zeit für die Patienten und können sich eingehender mit deren Behandlung beschäftigen.

Abrechnungsmodalitäten und Gebührenordnung (GOÄ)

Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen erfolgt in Deutschland in der Regel auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die GOÄ ist eine bundesweit einheitliche Regelung, die die Höhe der Gebühren für ärztliche Leistungen festlegt. Privatärzte sind nicht an die Beschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden und können daher Leistungen anbieten, die über denStandard der Kassenmedizin hinausgehen. Die Behandlung erfolgt privatärztlich und wird nach der GOÄ abgerechnet.

Es ist ratsam, sich vorab über die voraussichtlich anfallenden Kosten zu informieren. Viele Praxen bieten reduzierte Sätze gemäß der GOÄ an, insbesondere für Selbstzahler. Ggf. erfolgt eine individuelle Honorarvereinbarung.

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Typische neurologische Leistungen und ihre Kosten

Die Kosten für neurologische Leistungen in einer Privatpraxis können je nach Art der Untersuchung, Behandlung undRegion variieren. Im Folgenden sind einige Beispiele für typische Leistungen und ihre ungefähren Kosten aufgeführt, basierend auf den Informationen, die von einer neurologischen Praxis zur Verfügung gestellt wurden:

Diagnostische Verfahren

  • Ultraschalldiagnostik von Nerven: Diese Untersuchung dient der Diagnostik von Kompressionssyndromen und kostet etwa 100 €. Frau Dr. Alexandra Borchert bietet neben der Behandlung typischer neurologischer Erkrankungen innovative Lösungen zur Visualisierung peripher Nerven mittels hochauflösendem Ultraschall an. Sie kombiniert jahrelange Erfahrung mit neuester Technik.
  • Hirnleistungsdiagnostik ("Cerad plus" Test): Dieser Test wird zur Abgrenzung von normaler Altersvergesslichkeit von dementiellen Erkrankungen eingesetzt. Die Kosten betragen ca. 100 €. Die Untersuchung wird von einer Psychologin durchgeführt und dauert etwa eine Stunde.
  • Schlaganfall-Risiko-Profil ("Stroke-Check"): Die Erstellung eines solchen Profils kostet etwa 123,19 €.
  • Wach-EEG: Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 350 €.
  • Schlaf-EEG/BERA: Diese Untersuchung kostet ca. 450 Euro (bis zum 4. Lebensjahr).
  • Neurokardiale Funktionsdiagnostik/SEP/VEP/Nervenleitgeschwindigkeit: Diese Untersuchungen kosten ca. 81,11 €.
  • Testverfahren (Autismus, ADHS, IQ-Test, LRS und Dyskalkulie): Die Kosten für diese Testverfahren liegen zwischen 500 € und 700 €, inklusive Gutachtenerstellung und neurologischer Untersuchung. Zzgl. ärztl. Erstgespräch (500€) zzgl. EEG (350,-) zzgl. Auswertungsgespräch 500,-, zB Gesamtkosten Autismusdiagnostik 1700,-EURO. Eine isolierte Vorstellung zur apparativen Diagnostik ohne Arztgespräch zur neuropsychologischen Testung (LRS, Dyskalkulie, Autismus etc.) oder zum EEG, EKG oder Sonographie und anschließender schriftlicher Befundmitteilung ist NICHT möglich, da die ärztliche Einschätzung einen essentiellen Bestandteil der Diagnostik darstellt.

Therapeutische Leistungen

  • Behandlung von übermäßigem Schwitzen (Hyperhidrosis) mit Botulinum-Toxin: Die Kosten richten sich nach der verbrauchten Menge des Botulinumtoxins.
  • Behandlung von Gesichtsfalten mit Botulinum-Toxin: Auch hier variieren die Kosten je nach Menge des verwendeten Botulinumtoxins. Inzwischen gibt es ernst zu nehmende Untersuchungen, die zeigen, dass die Botulinumtoxin-Behandlung der Stirnfalten, insbesondere der sog.
  • Behandlung von Migräne und Spannungskopfschmerzen mit Botulinum-Toxin: Die Kosten sind abhängig von der benötigten Menge an Botulinumtoxin.
  • Akupunktur: Eine Sitzung kostet etwa 40,80 €.
  • Entspannungsverfahren/Manualtherapie: Die Kosten betragen ca. 75 € pro 45 Minuten.
  • Infusionsgabe: Die Kosten belaufen sich auf ca. 56 € pro Stunde, zuzüglich Materialkosten (24 €) und Medikamente.
  • Auslesen eines implantierten Vagus-Nervstimulators: Diese Leistung kostet ca. 100 €.

Weitere Leistungen

  • Einfache Beratung (z.B. Rezeptausstellung oder ärztliche Verordnung): Die Kosten betragen ca. 26,44 €.
  • Attest/gutachterliche Stellungnahme: Die Kosten liegen zwischen 34 € und 67 €.
  • Aktenstudium bei Erstvorstellung: Je nach Aufwand können hier Kosten zwischen 50 € und 100 € entstehen.

Botulinumtoxin-Behandlungen im Detail

Botulinumtoxin wird in der Neurologie für verschiedeneAnwendungsbereiche eingesetzt. Bei der Behandlung von übermäßigem Schwitzen wird das Toxin in die Haut gespritzt, um die Nervenimpulse zu den Schweißdrüsen zu blockieren. Bei der Behandlung von Falten im Gesichtsbereich, insbesondere Zornesfalten der Stirn, wird Botulinumtoxin eingesetzt, um dieMuskulatur zu entspannen. Zornes- und Sorgenfalten der Stirn, „Krähenfüße“ und Halsfalten sind Folge von vermehrter Anspannung und Verkrampfung der Gesichtsmuskulatur. Die Behandlung ist nebenwirkungsarm, die Wirkung lässt erst nach Monaten wieder nach.

Die Behandlungskosten richten sich vor allem nach der verbrauchten Menge des Botulinumtoxins. Sollten Sie Interesse an einer solchen Behandlung haben, können Sie in der Privatsprechstunde einen Termin vereinbaren.

Besonderheiten und Hinweise

  • Terminabsagen: Es ist wichtig, Termine rechtzeitig abzusagen, falls diese nicht wahrgenommen werden können. In der Regel wird eine Frist von 24 Stunden vor dem Termin erwartet, da kurzfristige Absagen schwer zu kompensieren sind.
  • Privilegierte Selbstzahler-Termine: Einige Praxen bieten Kassenpatienten die Möglichkeit, gegenZahlung einen schnelleren Termin im Rahmen einer Privatsprechstunde zu erhalten, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
  • Ganzheitliche und naturheilkundliche Therapien: Privatpraxen sind oft offener für ganzheitliche und naturheilkundliche Therapieansätze, die in derStandardversorgung möglicherweise weniger Beachtung finden.
  • Zusatzkosten: Bitte beachten Sie die an die GOÄ angepassten Beträge für Selbstzahler aufgrund der Energiekrise.

Die Rolle des Privatarztes

Der Privatarzt kann jedem Patienten die optimale Diagnostik und Therapie anbieten. Als Vertrauensperson und erster Ansprechpartner schließt der Privatarzt die Lücke zwischen Patient und Klinik. Mit meist exzellenten Kontakten zu hochspezialisierten Fachkollegen ist es ihm möglich, seinen Patienten die bestmögliche Versorgung von Anfang an zu gewährleisten.

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