Die Rehabilitation spielt im Rentenalter eine entscheidende Rolle, um die Gesundheit zu erhalten, zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern. Auch Rentner haben Anspruch auf eine Reha, wenn ihre Gesundheit gefährdet ist oder eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, den Ablauf und die verschiedenen Aspekte der neurologischen Rehabilitation für Rentner.
Anspruch auf Reha im Rentenalter
Wie in allen anderen Lebensphasen, kann auch bei Rentnern aufgrund von Erkrankungen eine Reha notwendig werden. Grundsätzlich haben Rentner alle vier Jahre Anspruch auf eine Rehabilitation, genau wie Berufstätige. Gesetzlich ist geregelt, dass "ambulant vor stationär" gilt. Das bedeutet, dass zuerst ambulante Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen, bevor eine stationäre Reha in Frage kommt.
Der § 11 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) gesteht Rentnern das Recht zu, alle medizinischen Leistungen zu beanspruchen, die nötig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Durch eine Überarbeitung von § 40 SGB V im Jahr 2017 wurde dieses Recht noch einmal gestärkt, indem die Reha-Leistung von einer Ermessensleistung in eine Pflichtleistung für die gesetzlichen Krankenkassen umgewandelt wurde.
Wann ist eine Reha notwendig?
Anspruch auf eine Reha haben Personen, deren Gesundheit gefährdet ist oder die durch eine Reha-Maßnahme eine wesentliche Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation erwarten können. Eine medizinische Rehabilitation kann bei der Genesung helfen, wenn eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, etwa aufgrund einer chronischen Krankheit, eines Schlaganfalls oder einer Krebserkrankung. Weitere Gründe für eine Reha können sein:
- Drohende Pflegebedürftigkeit
- Notwendigkeit, den Alltag möglichst selbstständig zu meistern
- Abwendung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit bzw. Verhütung deren Verschlimmerung
Wer trägt die Kosten?
Bei Rentnern übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Reha. Für Berufstätige übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel die Kosten, um eine vorzeitige Rentenzahlung zu vermeiden. Nur in Ausnahmefällen zahlt die Rentenversicherung für Rentner Rehamaßnahmen. Dies ist z.B. bei einer Kinder- bzw. Jugendlichen-Reha der Fall, wenn der Rentner oder die Rentnerin die Rehamaßnahme für ein minderjähriges Kind beantragt, das im Haushalt lebt. Private Krankenversicherungen sind hingegen nicht verpflichtet, die Kosten für Rehamaßnahmen für Rentner zu übernehmen. Dies hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab.
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Formen der Rehabilitation
Es gibt verschiedene Formen der Rehabilitation, die je nach Bedarf und individueller Situation in Frage kommen:
Ambulante Rehabilitation
Die ambulante Reha findet in einer zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtung statt. Während des Tages werden die Patienten von einem interdisziplinären Team individuell und ganzheitlich betreut und nutzen die umfangreichen Therapieangebote. Am Ende des Therapietages kehren sie in ihr gewohntes Umfeld zurück. Auch am Wochenende oder an therapiefreien Tagen sind sie zu Hause.
Die ambulante Reha ermöglicht ein individuelles Therapieangebot - ebenso wie die stationäre Reha. Der Unterschied: Bei der ambulanten Reha finden nur die Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung statt, während die verbleibende Zeit zu Hause verbracht werden kann.
Voraussetzungen für eine ambulante Rehaleistung:
- Eine ständige ärztliche Überwachung und eine pflegerische Versorgung sind nicht erforderlich.
- Die wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung ist nicht mehr als circa 30 Kilometer entfernt und kann in circa 45 Minuten erreicht werden.
Vorteile der ambulanten Reha:
- Die erlernten Übungen können bereits in der häuslichen Umgebung und mit der Familie umgesetzt werden.
- Notwendige Änderungen im Wohnumfeld lassen sich rechtzeitig erkennen und gemeinsam mit Angehörigen tägliche Abläufe ausprobieren.
Stationäre Rehabilitation
Eine stationäre Rehabilitation kommt infrage, wenn die ambulante Rehabilitation nicht ausreicht, nicht durchführbar oder nicht sinnvoll ist. Sie findet in einer zugelassenen stationären Rehabilitationseinrichtung statt. Das ermöglicht es den Patienten, sich herausgelöst aus dem Alltag um ihre gesundheitlichen Probleme zu kümmern. Dabei werden sie von einem Team aus Fachärzten und Therapeuten individuell betreut und angeleitet.
Vorteile der stationären Reha:
- Intensive Betreuung durch ein multidisziplinäres Team
- Konzentration auf die Genesung ohne Ablenkung durch den Alltag
- Möglichkeit, sich mit anderen Patienten auszutauschen
Spezielle Reha-Formen
Je nach Erkrankung oder Verletzung kommen ganz unterschiedliche Reha-Ansätze mit unterschiedlichen Therapien in Betracht. Einige Beispiele sind:
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- Psychosomatische Reha: Hier lernen die Patienten, mit psychischen Belastungen besser umzugehen und Verhaltensweisen und Gedankenmuster effektiv zu verbessern.
- Onkologische Reha: Diese Reha zielt darauf ab, körperliche und psychische Belastungen zu lindern, die aus dem Krebs oder der Krebsbehandlung entstanden sind.
- Geriatrische Reha: Einige Rehakliniken sind auf altersbedingte Krankheiten spezialisiert und bieten spezielle Programme für ältere Menschen an.
Der Reha-Antrag: So geht's
Um eine Reha zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
- Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt: Der Arzt prüft, ob die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind, und füllt gegebenenfalls ein Formular zur Prüfung (Muster 61 Teil A) oder zur Verordnung (Muster 61 Teil B-E, wenn die Krankenkasse zuständig ist) einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme aus.
- Antragsunterlagen anfordern: Die Antragsunterlagen können direkt bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung angefragt werden. Häufig stehen die Unterlagen auch online zum Download bereit.
- Befundbericht vom Arzt: Zusätzlich muss der Arzt oder die Ärztin einen Befundbericht ausfüllen und unterschreiben.
- Antrag einreichen: Alle Unterlagen werden dann beim zuständigen Kostenträger eingereicht.
- Bescheid abwarten: Für die Entscheidung über die Kostenübernahme haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit.
Wunsch- und Wahlrecht
Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 steht Patienten in Bezug auf die Auswahl der Rehaklinik das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht zu. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Rehaklinik fachlich geeignet ist und möglichst einen Vertrag mit dem zuständigen Kostenträger hat. Das ausgefüllte Formular zum Wunsch- und Wahlrecht sollte zusammen mit dem Reha-Antrag eingereicht werden. Auf "Das Rehaportal" können alle Kriterien ausgewählt und sich die möglichen Rehaeinrichtungen anzeigen lassen.
Ablehnung des Antrags
Wurde die Reha abgelehnt, bleiben 30 Tage, um Widerspruch einzureichen. Beim Widerspruch geht es darum, die Gründe für die Ablehnung zu widerlegen. Dabei kann man sich von seinem Arzt beraten lassen. Falls die Reha weiterhin abgelehnt wird, besteht außerdem die Möglichkeit, den Aufenthalt selbst zu bezahlen. Die Kosten variieren dabei je nach Klinik und Erkrankung stark und können zwischen 3.000 und 10.000 Euro für eine dreiwöchige Reha liegen.
Gründe für eine Ablehnung:
- Es gibt ambulante Therapien, die noch nicht genutzt wurden
- Innerhalb der letzten vier Jahre wurde bereits eine Reha gemacht
- Es ist zweifelhaft, ob die Reha-Maßnahmen die Heilung tatsächlich fördern
- Ein Krankenhausaufenthalt wird als sinnvoller als eine Reha erachtet
Widerspruch einlegen:
Im Widerspruch sollte noch einmal begründet werden, dass alle anderen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit gescheitert bzw. keine weiteren Maßnahmen zielführend seien und nur eine Rehabilitation den gewünschten Behandlungserfolg bringen werde. Andernfalls bestehe die Gefahr einer Pflegebedürftigkeit.
Ablauf in der Rehaklinik
Zu Beginn des Aufenthalts in der Rehaklinik untersuchen die Ärzte und Therapeuten die Patienten, um sich ein eigenes Bild zu machen. Sie erhalten die Unterlagen zu den vorherigen ambulanten oder stationären Behandlungen.
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Entlassmanagement
Vor Ende des Aufenthalts in der Rehaklinik setzt das sogenannte Entlassmanagement ein - vorausgesetzt, die Patienten sind damit einverstanden. Dabei tauschen sich die Ärzte der Rehaklinik detailliert mit den ambulanten Ärzten und Therapeuten aus, die sich im Anschluss an den Reha-Aufenthalt um die Patienten kümmern werden. Ziel des Entlassmanagements ist, dass alle medizinisch notwendigen Maßnahmen frühzeitig zu Hause eingeleitet werden, um nachhaltig zu helfen.
Reha für pflegende Angehörige
Häufig sind Menschen im Rentenalter mit der Pflegbedürftigkeit der Partnerin bzw. des Partners konfrontiert. Die Pflegetätigkeit über einen längeren Zeitraum ist psychisch und körperlich sehr belastend. Daher haben auch pflegende Angehörige Recht auf eine Rehabilitation. Die zu pflegende Person wird während des Reha-Aufenthalts selbstverständlich versorgt - in vielen Rehakliniken kommt sie im selben Zimmer unter.
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