Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch bekannt als "Apps auf Rezept", haben sich in Deutschland als innovative Ergänzung zur traditionellen medizinischen Versorgung etabliert. Sie bieten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, Krankheiten mithilfe digitaler Technologien zu behandeln und eine selbstbestimmte, gesundheitsfördernde Lebensweise zu unterstützen. Eine dieser DiGA ist NeuroNation MED, eine App für kognitives Training, die bei leichten kognitiven Beeinträchtigungen eingesetzt wird. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik der Kostenerstattung von NeuroNation MED durch Krankenkassen in Deutschland und gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen für DiGA.
Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
DiGA sind Medizinprodukte in Form von Apps oder Webanwendungen, die einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung nachweisen können. Sie werden von Ärzten und Therapeuten verordnet und können für die medizinische Therapie eingesetzt werden. Um als DiGA zugelassen zu werden, müssen die Anwendungen strenge gesetzliche Vorgaben erfüllen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit, Funktionstauglichkeit und Qualität. Zudem muss ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen werden.
Alle zugelassenen Apps sind im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis ist Voraussetzung für die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Anforderungen an DiGA
Um in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen mehrere Anforderungen erfüllt sein:
- Der Anbieter der DiGA muss nachweisen, dass die Anwendung bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Krankheiten bzw. Verletzungen und Behinderungen unterstützt.
- Der Anbieter muss belegen, dass die Anforderungen an Qualität, Funktion, Datensicherheit und Datenschutz erfüllt werden.
- Der Nachweis dieser Anforderungen wird vom BfArM innerhalb von drei Monaten überprüft.
Wird eine DiGA in das DiGA-Verzeichnis beim BfArM aufgenommen, handelt es sich ab dem Zeitpunkt der Aufnahme um eine Kassenleistung.
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NeuroNation MED: Kognitives Training auf Rezept
NeuroNation MED ist eine DiGA, die speziell für Menschen mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen entwickelt wurde. Die App bietet ein personalisiertes kognitives Training, das darauf abzielt, die Aufmerksamkeit, das Gedächtnis, das schlussfolgernde Denken und die Geschwindigkeit zu verbessern.
Personalisierung und Auswertung
NeuroNation MED bietet eine moderne Lösung für kognitives Training zu Hause, die auch bei leichten kognitiven Beeinträchtigungen benutzerfreundlich und leicht bedienbar ist. Dafür wird Feedback von medizinischem Fachpersonal ebenso wie von Patient:innen in die kontinuierliche Verbesserung des Trainings einbezogen. Eine ansprechende Optik und klares Design stellen sicher, dass die 23 Übungen unkompliziert durchgeführt werden können. Spielerische Elemente wie Belohnungen, Abzeichen und Herausforderungen fördern die Motivation im Training und die Bereitschaft, auch über mehrere Monate dabei zu bleiben. Durch die nahtlose Integration von Benutzerfreundlichkeit mit spielerischen Elementen bietet NeuroNation MED ein ansprechendes und fesselndes Gehirntraining, das kontinuierliche kognitive Stimulation und eine effektive kognitive Rehabilitation sicherstellt.
Eine Evaluationsfunktion misst initial und regelmäßig den Leistungsstand in den vier Trainingsbereichen: Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Schlussfolgerndes Denken und Geschwindigkeit. Auf der Auswertung basierend wird anschließend der personalisierte Trainingsplan erstellt. Das Training setzt dort an, wo das größte Verbesserungspotential besteht, damit an den individuellen Leistungsgrenzen effektiv gearbeitet wird.
NeuroNation MED ist im DiGA-Verzeichnis gelistet und kann somit von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden. Die Anwendungsdauer beträgt 12 Wochen.
Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit DiGA, die das BfArM bewertet und im DiGA-Verzeichnis veröffentlicht hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten - wie bei anderen zertifizierten Medizinprodukten auch.
Voraussetzungen für die Kostenerstattung
Damit die Krankenkasse die Kosten für NeuroNation MED übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine entsprechende Krankheit, Verletzung oder Behinderung muss von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt worden sein.
- Es muss eine dazu passende digitale Gesundheitsanwendung im Verzeichnis des BfArM geben (NeuroNation MED).
- Die medizinische Notwendigkeit für einen Anspruch muss nachvollziehbar vorliegen, zum Beispiel in Form einer Verordnung des Arztes oder eines Attests.
Wie beantrage ich NeuroNation MED?
Es gibt zwei Möglichkeiten, NeuroNation MED in Anspruch zu nehmen:
- Verordnung vom Arzt/Psychotherapeuten: Der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut stellt eine Verordnung (Muster 16) über eine DiGA aus. Dieses Rezept wird bei der Krankenkasse eingereicht.
- Antrag ohne Verordnung: Versicherte können die DiGA auch ohne Verordnung beantragen, wenn entsprechende medizinische Nachweise vorliegen.
Um NeuroNation MED zu nutzen, wird ein sogenannter Rezept-Code benötigt. Diesen kann man über ein Online-Formular oder die App der jeweiligen Krankenkasse beantragen. Hier können auch die ärztliche Verordnung oder die medizinischen Nachweise hochgeladen werden. Nach Genehmigung erhält man von der Krankenkasse den 16-stelligen Rezept-Code bzw. Freischaltcode. Damit kann die App beim Hersteller oder im App-Store kostenfrei heruntergeladen, aktiviert und genutzt werden.
Ablauf der Verordnung und Nutzung
- Verordnung: Der Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder der im Krankenhaus bei der Entlassung für den Patienten zuständige Arzt verordnet eine DiGA auf einem normalen Rezept.
- Einreichung bei der Krankenkasse: Das Rezept wird an die Krankenkasse geschickt oder dort abgegeben.
- Prüfung durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft die Verordnung und den Leistungsanspruch des Versicherten.
- Rezeptcode: Nach erfolgreicher Prüfung übermittelt die Krankenkasse einen Rezeptcode.
- Download und Aktivierung: Mit dem Rezeptcode kann die DiGA beim Hersteller oder im App-Store kostenfrei heruntergeladen, aktiviert und genutzt werden.
DiGA-Verzeichnis und weitere Informationen
Das DiGA-Verzeichnis des BfArM enthält zu jedem gelisteten Produkt verordnungsrelevante Informationen. Die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen sind verpflichtet, diese in aktueller Form und vollständig abzubilden. Deshalb müssen sie ihre Verordnungssoftware von der KBV zertifizieren lassen. Im DiGA-Verzeichnis steht zu jeder DiGA unter „Informationen für Fachkreise“ im Menüpunkt „Verordnung“ eine eindeutige Pharmazentralnummer oder DiGA-Verordnungseinheit-ID. Für jede DiGA ist eine bestimmte, vom Hersteller vorgegebene Anwendungsdauer festgelegt. Diese Informationen können im DiGA-Verzeichnis ebenfalls unter „Informationen für Fachkreise“ eingesehen werden.
Telemedizinische Behandlung und DiGA
TeleClinic ist eine Service-Plattform für Patienten und Ärzte, die unter anderem einen Zugang zu ärztlichen Videosprechstunden über ein externes zertifiziertes Videomodul bereitstellt. Über TeleClinic können Ärzte nach durchgeführter telemedizinischer Behandlung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen elektronische Rezepte (u.a. Kassenrezept, Privatrezept, Empfehlungsrezept) ausstellen. Patienten können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Besonderheiten bei Privater Krankenversicherung (PKV)
Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Erstattung in der PKV nicht gesetzlich geregelt - der Leistungsanspruch gemäß § 33a SGB V gilt hier nicht. Grundlage des Leistungsumfangs ist der individuelle privatwirtschaftliche Vertrag, den Versicherte mit ihrem Versicherer geschlossen haben. Im Gegensatz zur GKV bedürfen DiGA in der PKV keiner Zulassung durch eine Bundesbehörde wie dem BfArM. Versicherungsunternehmen erstatten - gemäß ihren Tarifbedingungen - viele Apps, die eine Ärztin oder ein Arzt als medizinisch notwendig verschreibt. Voraussetzung ist, dass die DiGA als Leistung in den Tarif einbezogen wurde und als Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung zugelassen ist. Bevor eine entsprechende Verordnung eingelöst wird, sollten sich Versicherte bei ihrer Versicherung erkundigen, ob sie die Kosten übernimmt bzw. ob weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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