Die Otosklerose, eine Erkrankung des Mittelohrs, kann zu Schwerhörigkeit führen und somit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. In Deutschland haben Betroffene die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen, um Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Schwerhörigkeit im Zusammenhang mit dem GdB, die Berechnungsgrundlagen und weitere relevante Informationen.
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß dafür, wie stark eine Person durch ihre gesundheitliche Beeinträchtigung in ihrer Fähigkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, eingeschränkt ist. Die Skala reicht von 20 bis 100, wobei die Abstufung in 10er-Schritten erfolgt. Ein festgestellter GdB ermöglicht es Betroffenen, bestimmte Nachteilsausgleiche zu erhalten, die ihre Lebenssituation verbessern sollen.
Schwerhörigkeit als Behinderung
Schwerhörigkeit kann das Leben eines Menschen stark beeinflussen. Je nach Ausmaß des Hörverlusts kann ein unterschiedlich hoher GdB festgestellt werden. Die „Versorgungsmedizinische Verordnung“ dient als verbindliche Richtlinie mit Gesetzesstatus für die Berechnung des GdB bei Schwerhörigkeit.
Berechnungsgrundlagen des GdB bei Schwerhörigkeit
Bei der Berechnung des GdB werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:
- Ein- oder beidseitiger Hörverlust
- Sprachstörungen
- Alter bei Auftreten der Schwerhörigkeit
- Vorliegen weiterer Behinderungen
Grundlage für die Beurteilung ist das Ton- und Sprachaudiogramm, in dem das Hörvermögen der Person erfasst wird. Bei Kleinkindern, die noch nicht an einem Audiogramm mitwirken können, wird alternativ die BERA (Brainstem Evoked Response Audiometry) herangezogen.
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Ermittlung des prozentualen Hörverlusts
Der prozentuale Hörverlust wird anhand der Ergebnisse der sprachaudiometrischen Untersuchung ermittelt. Hierbei dient die Wortverständigungskurve als Grundlage für den Wert des Gesamtwortverstehens. Die Berechnung erfolgt, indem die Verständnisquote bei 60, 80 und 100 dB addiert wird. Bei einem Hörverlust von bis zu 40 % wird die Rechnung abweichend angewendet:
3 x Verständigungsquote bei 60 dB + 2 x Verständigungsquote bei 80 dB + 1 x Verständigungsquote bei 100 dB
Werte aus dem Tonaudiogramm
Für die Bestimmung des Behinderungsgrades sind die Werte bei 500 Hz, 1000 Hz, 2000 Hz und 4000 Hz aus dem Tonaudiogramm relevant. Die Summe dieser Werte ergibt den Hörverlust in Prozent für das jeweilige Ohr.
Beispiel:
Angenommen, für das rechte Ohr wurden folgende Werte ermittelt:
- 500 Hz: 17
- 1000 Hz: 32
- 2000 Hz: 29
- 4000 Hz: 14
Die Summe beträgt 92 (17 + 32 + 29 + 14). In diesem Fall wäre das rechte Ohr als an Taubheit grenzend einzustufen.
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Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit
Der GdB bei Schwerhörigkeit variiert je nach Schweregrad des Hörverlusts und ob eine ein- oder beidseitige Betroffenheit vorliegt. Die Spanne reicht von 0 bis 80 Prozent. Der Höchstwert von 80 % wird bei einem beidseitigen Hörverlust, der an Taubheit grenzt, erreicht.
Hochtonschwerhörigkeit
Auch eine Hochtonschwerhörigkeit kann bei starker Ausprägung eine erhebliche Beeinträchtigung im Alltag darstellen. Daher kann auch hier ein GdB berechnet werden. Wie bei anderen Formen der Schwerhörigkeit werden das Alter des Auftretens, mögliche Sprachstörungen und die Ein- oder Beidseitigkeit der Betroffenheit in die Berechnung einbezogen.
Tinnitus und Schwindel
Schwerhörigkeit und Tinnitus treten häufig gemeinsam auf. Tinnitus kann, unabhängig von einer Schwerhörigkeit, bereits als Grund für einen eigenständigen Behinderungsgrad angesehen werden. Permanente Ohrgeräusche oder ständiger Schwindel können zu massiven Beeinträchtigungen und somit zu einer dauerhaften Behinderung führen. Der GdB bei Tinnitus richtet sich nach der Schwere der psychischen Begleiterscheinungen.
Anfallsartiger Drehschwindel, auch Attackenschwindel genannt, ist eine plötzliche und heftige Form von Schwindel, die meist 30 Minuten, in seltenen Fällen auch mehrere Stunden lang anhält. Betroffene beschreiben ein starkes Drehgefühl, bei dem sie das Gefühl haben, umzufallen. Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.
Schwerbehindertenausweis
Als schwerbehindert gelten Personen mit einem GdB von mindestens 50. Bei Schwerhörigkeit kann dieser Status bei einer beidseitigen Betroffenheit und mindestens einem hochgradigen Hörverlust erreicht werden. Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt und ausgestellt werden.
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Nachteilsausgleiche
Mit einem Schwerbehindertenausweis oder einem festgestellten GdB sind verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden:
- Ab GdB 30/40: Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf
- Ab GdB 50 mit Schwerbehindertenausweis:
- Besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsleben
- Anspruch auf notwendige Schrift- bzw. Dolmetscherleistungen
- Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung
- Vergünstigte Eintritte in Museen, Theater oder bei Konzerten
- Vergünstigte Mitgliedsbeiträge in Vereinen
- Bezuschusste Vergünstigungen bei der Teilnahme am Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV, Merkzeichen "GL")
Viele Nachteilsausgleiche sind abhängig von den Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB). Beide, Merkzeichen und GdB, sind im Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Ursachen von Schwerhörigkeit
Die Ursachen für Schwerhörigkeit sind vielfältig und können in drei Hauptformen unterteilt werden:
- Schallleitungsschwerhörigkeit: Hierbei gelangt der Schall nicht ausreichend vom Außenohr über das Mittelohr bis ins Innenohr. Mögliche Ursachen sind Ohrenschmalz, Fremdkörper im Gehörgang, Entzündungen, Trommelfellverletzungen, Mittelohrentzündungen oder Otosklerose.
- Schallempfindungsschwerhörigkeit: Das Innenohr kann den Schall nicht mehr richtig verarbeiten. Ursachen können Hörsturz, Lärmtrauma, übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum, Infektionen, Medikamente, Vergiftungen oder Gewalteinwirkung auf den Schädel sein.
- Schallverarbeitungsstörung: Hier liegt eine Störung in der Verarbeitung des Schalls im Gehirn vor.
Diagnose von Schwerhörigkeit
Wer glaubt, schwerhörig zu sein, sollte eine HNO-Praxis aufsuchen. Dort kann die Schwerhörigkeit mit verschiedenen Tests festgestellt werden:
- Stimmgabelprüfung: Gibt Aufschluss über die Art der Schwerhörigkeit (Schallleitung, Schallempfindung).
- Otoskopie: Erkennung körperlicher Veränderungen im Ohr, z. B. ein Riss im Trommelfell.
- Hörtests: Feststellung der Hörfähigkeit für die einzelnen Tonhöhen (Frequenzen).
- Tympanometrie und Stapedius-Reflexmessung: Prüfung der Funktion des Trommelfells und der Schallweiterleitung über die Gehörknöchelchen.
- Elektrische Reaktionsaudiometrie: Aufschlussreich, um der Ursache einer Schwerhörigkeit auf den Grund zu gehen.
Behandlung von Schwerhörigkeit
Die Therapie der Schwerhörigkeit hängt von der Ursache ab. Bei Verlegung des Ohrs durch Ohrenschmalz wird das Ohr gereinigt. Mittelohrentzündungen werden mit Medikamenten wie Antibiotika behandelt. In einigen Fällen können operative Maßnahmen die Schwerhörigkeit heilen.
Hörgeräte und Cochlea-Implantate
Bei dauerhafter Schwerhörigkeit kann ein Hörgerät eine Lösung sein. Es verstärkt zu leise Schallwellen und leitet diese ins Innenohr. Wenn dieder ÄrztinArzt zu einem Hörgerät rät, ist es wichtig, diesem Rat zu folgen, um das Voranschreiten der Schwerhörigkeit aufzuhalten. Bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit können Cochlea-Implantate eingesetzt werden.
Vorbeugung von Schwerhörigkeit
Einer Hörschädigung lässt sich teilweise vorbeugen:
- Die Ohren nicht dauerhaft übermäßigem Lärm aussetzen.
- Bei einem Lärmpegel von mehr als 85 Dezibel einen Gehörschutz tragen (auch auf Konzerten, in der Disco).
- Musik über Kopfhörer nicht in voller Lautstärke hören.
Auch einem chronischen Verlauf einer Schwerhörigkeit lässt sich vorbeugen. Online-Informationen des Universitätsklinikums Tübingen: Hörgeräte frühzeitig tragen! Arnold, W., Ganzer, U.: Checkliste Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.
Antragstellung auf GdB
Die Antragstellung erfolgt bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt, welches Ihnen auf Anfrage gerne ein Antragsformular zuschickt. Ein Antrag auf Feststellung der gesundheitlichen Einschränkungen ist umso erfolgreicher, je besser er vorbereitet wird. Von daher ist es wichtig, notwendige Antragsangaben immer möglichst präzise und vollständig vorzunehmen. Nach Antragsprüfung zieht das Versorgungsamt bei Bedarf und nach notwendiger Schweigepflichtsentbindung weitere Befundberichte von den von Ihnen benannten behandelnden Ärzten, Krankenhäusern, Rehakliniken und ggf. anderen Institutionen ein. Ist die Aktenlage unklar, veranlasst das Amt zusätzlich noch eine persönliche Untersuchung durch einen medizinischen Gutachter. Aus sämtlichen Unterlagen wird dann nach vereinbarten Richtlinien ein Grad der Behinderung ermittelt, der Ihnen dann abschließend per sogenanntem Feststellungsbescheid schriftlich mitgeteilt wird. Ein GdB aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird grundsätzlich erst ab 20 zuerkannt. Ab anerkanntem GdB 30 kann darüber hinaus bei der Arbeitsverwaltung die sogenannte Gleichstellung (zur Förderung einer beruflichen Integration oder bei Gefährdung des Arbeitsplatzes) beantragt werden. Der eigentliche Schwerbehindertenausweis kann erst bei einem GdB 50 beim Versorgungsamt beantragt werden. Da Formulare und Vorgehensweisen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein können, verweisen wir für genauere Informationen auf die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegebene Webseite www.einfach-teilhaben.de.
Erfahrungen von Betroffenen
Viele Menschen mit Schwerhörigkeit, Tinnitus oder Schwindel haben den Antrag auf einen GdB gestellt und unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Einige erhielten einen GdB, andere nicht. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung des Versorgungsamtes von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der individuellen gesundheitlichen Situation und der vorliegenden medizinischen Gutachten.
Es ist ratsam, sich von Ärzten, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen unterstützen zu lassen, um den Antrag optimal vorzubereiten und die eigenen Rechte zu kennen.
Meningeom und GdB
Auch bei einem Meningeom, einem meist gutartigen Hirntumor, kann ein GdB beantragt werden. Hierbei kommt es jedoch nicht auf die Diagnose Meningeom allein an, sondern auf die Folgeschäden und Beeinträchtigungen, die durch den Tumor oder dessen Behandlung entstehen. Dazu können beispielsweise Gefühlsstörungen, Sehstörungen, Hörverlust, Kopfschmerzen oder psychische Belastungen zählen.
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