Parkinson durch Pestizide: Anerkennung als Berufskrankheit in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Einführung

Die Parkinson-Krankheit, auch bekannt als Schüttellähmung, ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die durch den Verlust von Nervenzellen im Gehirn gekennzeichnet ist. In Deutschland sind schätzungsweise 200.000 Menschen betroffen, wobei die Tendenz steigend ist. Jüngste Entwicklungen haben nun einen Zusammenhang zwischen Parkinson und der Exposition gegenüber Pestiziden in der Landwirtschaft und im Gartenbau hergestellt. Seit 2024 wird Parkinson unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt, was weitreichende Folgen für Betroffene und die landwirtschaftliche Sozialversicherung hat.

Die Parkinson-Krankheit: Symptome und Ursachen

Parkinson manifestiert sich durch eine Vielzahl von Symptomen, die sich im Laufe der Zeit verstärken. Zu den Hauptsymptomen gehören:

  • Zittern (Tremor): Oft ein Ruhetremor, der auftritt, wenn die Muskeln entspannt sind.
  • Verlangsamte Bewegungen (Bradykinese): Bewegungen werden stockender und gehemmter ausgeführt.
  • Muskelsteifheit (Rigor): Schmerzhafte Verspannungen, oft in Oberarmen oder Schultern.
  • Gangbildveränderungen: Unsicherer, schlurfender Gang.
  • Weitere Symptome: Mimikveränderungen, chronische Schmerzen, Schlafstörungen, Kreislaufprobleme, Depressionen.

Die Ursachen von Parkinson sind komplex und noch nicht vollständig erforscht. Es wird angenommen, dass sowohl genetische als auch Umweltfaktoren, einschließlich der Exposition gegenüber Pestiziden, eine Rolle spielen können. Tierexperimente deuten darauf hin, dass Pestizide, wie Rotenon, die Verklumpung des Eiweißes Alpha-Synuklein im Nervengeflecht des Darms auslösen können. Dieses verklumpte Eiweiß wandert dann über den Vagus-Nerv zum Gehirn und verursacht dort die für Parkinson typischen Veränderungen.

Parkinson als Berufskrankheit: Anerkennung und Voraussetzungen

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat empfohlen, das "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" als Berufskrankheit anzuerkennen. Diese Empfehlung basiert auf umfangreichen wissenschaftlichen Studien und epidemiologischen Belegen, die einen Zusammenhang zwischen hoher Pestizidexposition und der Entstehung von Parkinson zeigen.

Die Anerkennung als Berufskrankheit kommt für Personen in Betracht, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext angewendet haben. Konkret bedeutet dies, dass Betroffene nachweisen müssen, mindestens 100 Anwendungstage einer Pestizidgruppe (Herbizide, Fungizide oder Insektizide) ausgesetzt gewesen zu sein. Bei extrem hohen Belastungen, z.B. im Rahmen von Störfällen, kann eine Parkinson-Krankheit auch durch weniger als 100 Anwendungstage einer Funktionsgruppe verursacht werden.

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Fallbeispiel Hubert Roßkothen: Ein Landwirt kämpft für Anerkennung

Hubert Roßkothen, ein Landwirt aus Oberbayern, ist einer von vielen Betroffenen, bei denen Parkinson diagnostiziert wurde. Er erinnert sich an frühe Symptome wie den Verlust des Geruchssinns und jahrelange unerklärliche Schmerzen. Die Diagnose Parkinson im Jahr 2020 brachte ihm Klarheit, und ein Schreiben der bayerischen Berufsgenossenschaft für Landwirtschaft lenkte seinen Blick auf den möglichen Zusammenhang mit seinem Beruf.

Roßkothen hatte über Jahre hinweg regelmäßig Pestizide auf seinen Feldern eingesetzt, oft ohne ausreichende Schutzkleidung. Er berichtet, dass er manchmal "gelblich nach Hause kam", weil der Abdrift von den Düsen so groß war. Heute ist Roßkothen Biolandwirt und hat seinen Betrieb auf ökologischen Anbau umgestellt. Sein Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit ist noch in Bearbeitung, und er hofft auf eine höhere Rente, um seine finanzielle Situation zu verbessern.

Auswirkungen der Anerkennung auf die Landwirtschaft

Die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit hat weitreichende Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rechnet mit bis zu 8000 anerkannten Fällen, was zu einer deutlichen Erhöhung der Beiträge führen wird. Es wird eine Belastung von rund 100 Millionen Euro prognostiziert.

Trotz dieser Bedenken betont die SVLFG, dass die Maßnahmen zur Entschädigung aus Fürsorgegründen getroffen wurden und der gesetzliche Rahmen eine entsprechende Anpassung der Finanzen erfordert. Es wird jedoch auch gefordert, dass der Bund zusätzliche Mittel zur Abfederung der Mehrkosten bereitstellt.

Prävention und Schutzmaßnahmen

Um die Zahl der Parkinson-Erkrankungen bei Landwirten zu reduzieren, sind konsequente Präventionsmaßnahmen unerlässlich. Dazu gehören:

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  • Reduzierung des Pestizideinsatzes: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollte insgesamt deutlich verringert werden.
  • Technische Schutzmaßnahmen: Geschlossene und klimatisierte Traktorkabinen, Schutzkleidung und Atemschutz beim Nachfüllen und Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln.
  • Schulung und Aufklärung: Verbesserte Schulung von Arbeitsmedizinern und Aufklärung der Landwirte über Gefahren und Schutzmaßnahmen.

Inzwischen entwickeln Landtechnikhersteller sogar Systeme, bei denen Landwirte sich noch besser schützen können als bisher. Sogenannte Closed-Transfer-Systeme. Da kann ausgeschlossen werden, "dass ein Kontakt zwischen Pflanzenschutzmittel und Anwender besteht".

Pestizide im Alltag: Wie kann man sich schützen?

Auch außerhalb der Landwirtschaft ist es wichtig, sich vor Pestiziden zu schützen. Hier einige Tipps:

  • Garten: Verwenden Sie möglichst keine Pflanzenschutzmittel im privaten Garten. Wenn es unbedingt notwendig ist, vermeiden Sie es, den Sprühnebel einzuatmen, und tragen Sie Schutzkleidung.
  • Umgebung: Meiden Sie Spaziergänge in der Nähe von Feldern, auf denen vor Kurzem gespritzt wurde. Halten Sie die Fenster geschlossen, wenn in der Nähe konventionell bewirtschaftete Flächen besprüht werden.
  • Lebensmittel: Kaufen Sie heimische Produkte in der Saison und bevorzugen Sie Bio-Ware. Waschen Sie Obst und Gemüse gründlich unter fließendem Wasser.

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