Schwerbehinderung bei Parkinson: Grade, Voraussetzungen und Hilfestellungen

Die Parkinson-Krankheit, oft auch als Morbus Parkinson oder Schüttellähmung bekannt, ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die vor allem im höheren Lebensalter auftritt. Sie ist durch den Verlust von Nervenzellen im Gehirn gekennzeichnet, was zu einem Mangel an Dopamin führt. Dieser Dopaminmangel stört die Signalübermittlung vom Gehirn zum zentralen Nervensystem, was wiederum die Bewegungssteuerung beeinträchtigt. Die Erkrankung kann die Bewegungsfähigkeit und damit die Lebensqualität der Betroffenen erheblich einschränken. Obwohl die Ursachen bis heute nicht vollständig geklärt sind, gibt es wirksame Therapien, die die Beschwerden lindern können.

Symptome und Verlauf von Parkinson

Die Parkinson-Krankheit kann sich auf sehr unterschiedliche Art und Weise äußern und nimmt gerade zu Beginn einen schleichenden Verlauf. Die typischen Symptome sind Bewegungsarmut (Akinesie), Muskelsteife (Rigor) und Zittern in Ruhe (Ruhetremor). Oft machen sich die Symptome auf einer Körperseite stärker bemerkbar als auf der anderen Seite. Viele Menschen führen auch mit dieser schweren Diagnose noch lange ein weitgehend selbstständiges Leben, da die Erkrankung in den meisten Fällen nur langsam voranschreitet.

Formen von Morbus Parkinson

Grundsätzlich lassen sich verschiedene Formen der Parkinsonerkrankung unterscheiden:

  • Idiopathisches Parkinsonsyndrom (IPS): Diese Form tritt am häufigsten auf (ca. 75%). Die Ursache für das Absterben der Gehirnzellen ist unbekannt, lediglich der Dopaminmangel lässt sich wissenschaftlich nachweisen.
  • Symptomatisches Parkinsonsyndrom: Hier wird ein plötzliches Absterben der Gehirnzellen als mögliche Ursache diagnostiziert. Mögliche Auslöser können Hirndurchblutungsprobleme, Umwelteinflüsse, Tumore im Gehirn, Stoffwechselerkrankungen oder Medikamente sein, die als Nebenwirkung Parkinson auslösen können.

Behandlungsmethoden bei Morbus Parkinson

Die Behandlung von Morbus Parkinson zielt darauf ab, die Symptome der Krankheit zu lindern und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Es gibt keine Heilung für Morbus Parkinson, aber die Behandlung kann dazu beitragen, die Krankheit zu verlangsamen und die Lebenserwartung zu erhöhen.

Die Behandlung umfasst in der Regel eine Kombination aus:

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  • Medikamenten: Die medikamentöse Behandlung ist die wichtigste Säule. Medikamente können helfen, die Symptome wie Muskelsteifheit, Zittern und Bewegungsarmut zu lindern.
  • Bewegungstherapie in Form von Physiotherapie: Physiotherapeuten können Parkinson-Patienten Übungen zeigen, die ihre Beweglichkeit und Flexibilität verbessern.
  • Ernährungsberatung: Eine gesunde Ernährung kann dazu beitragen, die Symptome wie Muskelsteifheit und Müdigkeit zu lindern.
  • Sprachtherapie: Sprachtherapie kann helfen, die Sprechfähigkeit und die Schluckfunktion von Parkinson-Patienten zu verbessern.
  • Ergotherapie: Soll dabei helfen, das Leben in Bezug auf die Selbstversorgung, der Produktivität und der Freizeit eigenständiger zu gestalten.
  • Psychotherapie: Psychotherapie kann helfen, mit den psychischen Belastungen der Krankheit wie Depressionen und Angstzuständen umzugehen.

Wenn die medikamentöse Behandlung nicht mehr ausreichend ist (dies trifft bei ca. 15 % der Betroffenen zu), kann eine Operation in Erwägung gezogen werden, bei der ein Hirnschrittmacher eingesetzt wird.

Grad der Behinderung (GdB) bei Parkinson

Für Betroffene von Morbus Parkinson gibt es in Deutschland die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung (GdB) zu beantragen. Der GdB wird auf einer Skala von 0 bis 100 in Zehnerschritten vergeben und gibt an, wie stark der Alltag der Betroffenen durch die Krankheit beeinträchtigt wird. Die Feststellung des GdB richtet sich dabei nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

Beurteilung des GdB nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung

Die Höhe des GdB bei Parkinson richtet sich vor allem danach, wie stark der Betroffene in seinen Bewegungsabläufen und seinem Gleichgewicht beeinträchtigt ist. Nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung gelten bei der Morbus Parkinson Erkrankung die folgenden Grundsätze:

  • GdB 30-40: Parkinson-Syndrom ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung.
  • GdB 50-70: Deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung.
  • GdB 80-100: Schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität. Alle Symptome stark ausgeprägt bis hin zur Bewegungsunfähigkeit.

Morbus Parkinson nimmt gerade zu Beginn einen schleichenden Verlauf. Bei Parkinson liegt der Grad der Behinderung (GdB) meistens zwischen 30 und 100. Bei einer geringen Störung beträgt der GdB 30 oder 40. Eine deutliche Störung wird zwischen 50 und 70 eingeschätzt.

Antragstellung und Feststellung des GdB

Einen GdB können Sie bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt beantragen. Das Versorgungsamt hat meistens ein Formular, über das Sie den GdB beantragen können. Der Behinderungsgrad wird aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage vergeben. Die Feststellung des GdB bei Morbus Parkinson funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten erhält und beurteilt. Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Damit der Gutachter Ihre medizinischen Unterlagen von Ärzten anfordern kann, müssen Sie die Ärzte vorher schriftlich von ihrer Schweigepflicht befreien. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich mit dem Feststellungsbescheid.

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Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen

Ergibt die Prüfung, dass bei Ihnen eine Schwerbehinderung (ab GdB 50) aufgrund von Parkinson vorliegt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Als schwerbehindert gelten alle Personen mit einem Gesamt-GdB von mindestens 50. Darunter fallen die meisten schwereren Ausprägungen körperlicher, geistiger und psychischen Krankheiten. Mit einem Schwerbehindertenausweis erhalten Betroffene Rechte und Vergünstigungen. Er soll die Teilnahmemöglichkeiten am sozialen Leben für Menschen mit Behinderung verbessern. Übrigens können auch Menschen mit einem GdB von 30 bis unter 50 Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Dadurch erhalten sie dieselben Rechte, z. B. einen besonderen Kündigungsschutz, aber keinen Schwerbehindertenausweis.

Für Schwerbehinderte - ab einem GdB von 50 - können auch Merkzeichen in Frage kommen. Das Merkzeichen G kann bewilligt werden, wenn Parkinson-Erkrankte aufgrund ihrer Einschränkungen erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt sind. Schwerbehinderte Menschen mit Parkinson, denen das Merkzeichen G bewilligt wurde, können unter Umständen auch Anspruch auf das Merkzeichen B haben, sofern sie bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Erkrankung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Unter Umständen erhalten Sie das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), welches ab einem GdB von 80 die Ausstellung eines EU-Parkausweises für Personen mit Behinderung rechtfertigt.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Menschen mit Parkinson unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) haben. Geklagt hatte ein Mann mit Parkinson, der aufgrund seiner Erkrankung motorisch stark eingeschränkt war. Das Gericht stellte fest, dass Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose in ihrer Gehfähigkeit genauso stark eingeschränkt sein können wie berechtigte Personengruppen, die Anspruch auf das Merkzeichen aG haben.

Gültigkeit der Schwerbehinderung

Der Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre ausgestellt. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, weil bspw. die Parkinsonerkrankung fortschreitet, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag auf Erhöhung des GdB gestellt werden. Wenn sich die Symptome in dieser Zeit verschlechtert haben, ist es möglich, dass die neue Prüfung einen höheren GdB feststellt und dadurch den Erhalt des Schwerbehindertenausweises genehmigt. Derselbe Antrag gilt auch für die Erhöhung des GdB von einer deutlichen zu einer schweren Störung.

Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen mit Schwerbehindertenausweis

Wenn das zuständige Versorgungsamt dem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stattgibt, erhalten Betroffene fortan Hilfe in verschiedenen Bereichen. Diese können die Einschränkungen der Parkinsonerkrankung ein wenig ausgleichen, weshalb sich der Antrag in jedem Fall lohnt. Es wird vor allem versucht, das öffentliche Leben der Betroffenen zu erleichtern.

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Ein Schwerbehindertenausweis kann Ihnen Nachteilsausgleiche ermöglichen. Der Schwerbehindertenausweis mit eingetragenem GdB kann Ihnen Nachteilsausgleiche ermöglichen. Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen gelten verschiedene Steuervorteile, Vergünstigungen und Sonderrechte. Diese „Nachteilsausgleiche“ sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Einige Nachteilsausgleiche hängen gar nicht vom Grad der Behinderung ab, sondern allein von Merkzeichen. Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder Leistungen wie das Blindengeld. Außerdem kann bei Parkinson der GdB laut dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis versehen werden.

Sie erhalten Preisnachlässe im Straßenverkehr, z.B. Im privaten Raum erhalten sie Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag und bei den Telefongebühren, sofern das zusätzliche Merkzeichen RF im Ausweis vermerkt ist. Darüber hinaus erhalten sie ggf.

Weitere Vorteile und Unterstützungsleistungen

  • Steuerfreibetrag: Ab einem GdB von 20 ist es bereits möglich einen Steuerfreibetrag über den sogenannten Behindertenpauschbetrag zu erhalten.
  • Früherer Renteneintritt: Da es für Morbus Parkinson sehr häufig Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis gibt, kann sich das „positiv“ auf das Renteneintrittsalter auswirken. Durch den Nachteilsausgleich, den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zwei Jahre früher und ohne Abzüge in die Regelrente zu gehen.
  • Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte: Schwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen. Schwerbehinderte Menschen, können weiterhin 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren.
  • Weitere Merkzeichen:
    • 1. Kl.: Erlaubt die Nutzung der 1. Klasse mit einem Fahrschein der 2.
    • In Berlin gibt es außerdem das Merkzeichen „T“ für die Teilnahmeberechtigung am kommunalen Sonderfahrdienst.

Wann lohnt sich ein Schwerbehindertenausweis bei Parkinson?

Sobald Sie sich in den Alltagsaktivitäten (ADL) durch Ihre Parkinson-Krankheit beeinträchtigt fühlen, sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Mit diesem haben Sie Zugang zu verschiedenen Unterstützungen, Vergünstigungen und steuerlichen Erleichterungen als Ausgleich für die Nachteile, welche Sie durch die Krankheit erfahren. Sowohl noch berufstätige Betroffene als auch bereits berentete Patienten können davor profitieren. Die Diagnose Parkinson wird oft erst dann gestellt, wenn schon rund die Hälfte der für die Dopaminbildung zuständigen Hirnzellen abgestorben sind und die Symptome der Erkrankung sichtbar werden. Dazu gehören z.B.

Widerspruch gegen den Bescheid

Kommt das Versorgungsamt dem Antrag des Parkinson-Erkrankten also nicht nach oder lehnt diesen zu Unrecht ab bzw. stuft den Betroffenen zu niedrig ein, besteht die Möglichkeit gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Zugang entsprechend Widerspruch einlegen zu können.

Fazit

Die Parkinson-Krankheit kann erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen haben. Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises kann dabei helfen, Nachteile auszugleichen und den Alltag zu erleichtern. Es lohnt sich, die verschiedenen Unterstützungsleistungen und Vergünstigungen zu nutzen, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.

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