Pflegegrad bei Parkinson: Voraussetzungen, Leistungen und Herausforderungen

Die Diagnose Parkinson stellt Betroffene und Angehörige vor große Herausforderungen. Es ist wichtig, sich umfassend über die Erkrankung, ihre Symptome und den Verlauf zu informieren, um den Alltag bestmöglich zu gestalten und die Lebensqualität so lange wie möglich zu erhalten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Beantragung eines Pflegegrades, der finanzielle Unterstützung und Zugang zu verschiedenen Pflegeleistungen ermöglicht.

Parkinson verstehen: Eine fortschreitende neurologische Erkrankung

Morbus Parkinson, oft einfach als Parkinson-Krankheit bezeichnet, ist eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die vorrangig das zentrale Nervensystem betrifft. Sie ist durch den Verlust von Nervenzellen im Gehirn gekennzeichnet, insbesondere in der Substantia nigra, die für die Produktion des Neurotransmitters Dopamin verantwortlich ist. Dopamin spielt eine entscheidende Rolle bei der Koordination von Muskelbewegungen.

Mit dem fortschreitenden Verlust von Dopamin-produzierenden Neuronen treten charakteristische Symptome auf:

  • Tremor: Unkontrolliertes Zittern oder Schütteln, oft in Ruhe.
  • Rigor: Erhöhte Muskelsteifheit oder -spannung.
  • Bradykinesie: Deutliche Verlangsamung von Bewegungen.
  • Posturale Instabilität: Probleme mit der Balance und der Körperhaltung.

Neben diesen motorischen Symptomen können auch nicht-motorische Symptome auftreten, wie kognitive Beeinträchtigungen, Stimmungsschwankungen, Schlafstörungen und autonome Dysfunktion. Die genaue Ursache von Parkinson ist bisher nicht vollständig verstanden, und es gibt derzeit keine Heilung. Die Behandlung konzentriert sich daher auf die Linderung der Symptome und die Verbesserung der Lebensqualität.

Parkinson und Demenz

Demenz kann als Begleiterkrankung bei Morbus Parkinson auftreten und stellt eine zusätzliche Herausforderung dar. Parkinson-assoziierte Demenz entwickelt sich in der Regel nach einer bereits bestehenden Parkinson-Diagnose. Hauptsymptome sind Gedächtnisverlust, Konzentrationsprobleme, Verwirrtheit, Desorientierung und visuell-räumliche Schwierigkeiten. Auch Veränderungen der Persönlichkeit und des Verhaltens können auftreten. Die Pflege von Patienten mit Parkinson und Demenz erfordert eine spezialisierte und sensible Herangehensweise.

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Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Parkinson

Nicht jeder Mensch mit Parkinson ist automatisch pflegebedürftig. Ob ein Pflegegrad bewilligt wird, hängt vom individuellen Allgemeinzustand und dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ab. Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto wahrscheinlicher ist ein Anspruch auf einen Pflegegrad.

Der Begutachtungsprozess

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit der Person in verschiedenen Lebensbereichen anhand eines standardisierten Fragebogens, dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA).

Die sechs Module des NBA sind:

  1. Mobilität: Körperliche Beweglichkeit, z.B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Verstehen, Sprechen, Orientierung.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Aggressivität, Depressionen.
  4. Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden.
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Freizeitaktivitäten, soziale Kontakte.

Die Einschätzung der Selbstständigkeit in diesen Modulen erfolgt nach einem Punktesystem. Je höher die Punktzahl, desto höher der Grad der Pflegebedürftigkeit und desto höher der Pflegegrad.

Wichtige Aspekte bei der Begutachtung

  • Ganzheitliche Betrachtung: Der Gutachter berücksichtigt sowohl körperliche als auch geistige und psychische Beeinträchtigungen.
  • Alltagssituation: Bewertet wird, wie sich die Erkrankung im Alltag auswirkt.
  • Tagesformschwankungen: Es werden auch Tagesformschwankungen und besondere Belastungen für die Pflegenden berücksichtigt.
  • Aussagen der Betroffenen und Angehörigen: Die persönlichen Einschätzungen der Betroffenen und ihrer Angehörigen sind wichtig.
  • Pflegedokumentation: Ein Pflegetagebuch kann helfen, die Pflegesituation umfassend darzustellen.

Typische Fehler bei der Begutachtung

  • Unterschätzung der Off-Phasen: Gutachter sehen oft nur die On-Phase (gute Mobilität durch Medikamente) und unterschätzen die Off-Phasen (starke Einschränkungen).
  • Fokus auf motorische Symptome: Nicht-motorische Symptome wie Depressionen oder Apathie werden nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Pflegegradrechner

pflege.de bietet einen kostenlosen Pflegegradrechner an, mit dem Sie den voraussichtlichen Pflegegrad berechnen können. Dies kann eine erste Orientierungshilfe sein, ersetzt aber keine professionelle Begutachtung.

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Die Pflegegrade bei Parkinson

Es gibt fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit richten:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Welcher Pflegegrad bei Parkinson realistisch ist, hängt vom individuellen Krankheitsverlauf und den damit verbundenen Einschränkungen ab. Im Frühstadium ist oft Pflegegrad 1 oder 2 ausreichend, während im fortgeschrittenen Stadium Pflegegrad 3, 4 oder 5 in Frage kommen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Abhängig vom Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung:

  • Pflegegeld: Wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen sichergestellt wird.
  • Pflegesachleistungen: Werden für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes verwendet.
  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflege in einer Einrichtung.
  • Vollstationäre Pflege: Pflege in einem Pflegeheim.
  • Entlastungsbetrag: Wird für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet.
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung: Für Umbaumaßnahmen, die die Wohnsituation an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen.
  • Pflegehilfsmittel: Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Herausforderungen und Lösungen in der Parkinson-Pflege

Die Pflege von Parkinson-Patienten ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden:

  • Medikamentenmanagement: Die korrekte Verabreichung und Überwachung der Medikamente ist entscheidend für den Therapieerfolg.
  • Mobilität: Bewegungsstörungen und Sturzgefahr erfordern spezielle Maßnahmen wie Physiotherapie, Hilfsmittel und Anpassung der Wohnumgebung.
  • Kommunikation: Sprachprobleme können die Kommunikation erschweren. Sprachtherapie und alternative Kommunikationsmittel können helfen.
  • Ernährung: Schluckbeschwerden und Verdauungsprobleme erfordern eine angepasste Ernährung.
  • Psychische Gesundheit: Depressionen, Angstzustände und kognitive Beeinträchtigungen sind häufig und erfordern psychologische Unterstützung.

Hilfreiche Maßnahmen und Hilfsmittel

  • Physiotherapie: Zur Verbesserung der Beweglichkeit und Koordination.
  • Ergotherapie: Zur Erhaltung der Selbstständigkeit im Alltag.
  • Sprachtherapie: Zur Verbesserung der Sprach- und Schluckfunktion.
  • Hilfsmittel: Z.B. Gehstöcke, Rollatoren, Haltegriffe, spezielle Essbestecke, Anziehhilfen.
  • Wohnraumanpassung: Z.B. Beseitigung von Stolperfallen, Installation von Haltegriffen, Rampen oder Treppenliften.
  • Selbsthilfegruppen: Zum Austausch mit anderen Betroffenen und Angehörigen.
  • Pflegeberatung: Zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege und der Beantragung von Leistungen.

Die Rolle der Angehörigen

Angehörige spielen eine zentrale Rolle bei der Pflege von Parkinson-Patienten. Sie leisten emotionale Unterstützung, helfen bei alltäglichen Aufgaben, koordinieren die medizinische Versorgung und sorgen für eine sichere und angenehme Wohnumgebung. Die Pflege von Angehörigen mit Parkinson kann jedoch sehr belastend sein. Es ist wichtig, sich Unterstützung zu suchen und auf die eigene Gesundheit zu achten.

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Der Schwerbehindertenausweis bei Parkinson

Neben dem Pflegegrad kann bei Parkinson auch ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) hängt von den Symptomen und dem Ausmaß ab, in dem sie die alltägliche Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, der verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglicht, z.B. im Arbeitsleben oder bei der Steuer.

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