Der Pflegegrad 5 stellt die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit im deutschen Pflegesystem dar. Er wird Menschen zugesprochen, die schwerste Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit aufweisen und einen besonders hohen Bedarf an pflegerischer Versorgung haben. Dies betrifft häufig Menschen mit fortgeschrittener Demenz, schweren neurologischen Erkrankungen oder nach einem Schlaganfall. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Bedingungen, Voraussetzungen, Leistungen und finanziellen Unterstützungen, die mit Pflegegrad 5 verbunden sind, insbesondere im Kontext von Demenzerkrankungen.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im deutschen Pflegesystem und kennzeichnet den höchsten Pflegebedarf, der durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt wird. Er wird Personen zugesprochen, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben. Die Pflegekasse beschreibt den Patiententyp für die Einstufung in Pflegegrad 5 seit der Pflegereform in 2017 wie folgt: Personen, die nicht mehr selbstständig das Bett verlassen können und auf konstante Hilfe angewiesen sind. Dies kann so weit gehen, dass die Personen sich gar nicht bewegen können und der Pfleger deren Liegeposition wechseln muss - auch in der Nacht. Außerdem sind die Pflegebedürftigen nicht in der Lage, selbst Mahlzeiten und Flüssigkeiten zu sich zu nehmen.
Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 5
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit anhand des "Neuen Begutachtungsassessments" (NBA) bewertet. Dieses Prüfungsverfahren orientiert sich an 6 Modulen, die jegliche körperliche und geistige Aktivitäten des Pflegebedürftigen abdecken. Mit den sogenannten „Pflegegradpunkten“ können diese Module dann bewertet werden und jeder Pflegebedürftige erhält den richtigen Pflegegrad. Für Pflegegrad 5 sind 90 bis 100 Punkte im Pflegegrad-Gutachten nötig.
Die sechs Module des NBA umfassen:
- Mobilität: Die pflegebedürftige Person ist bettlägerig und kann sich überhaupt nicht mehr selbstständig bewegen.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Aufgrund beispielsweise einer schweren Demenzerkrankung ist die Person nicht in der Lage, sich zu orientieren und zu kommunizieren. Die Pflegebedürftigen können in diesem Stadium auch nicht mehr eigene Entscheidungen treffen.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Der geistige Zustand der Betroffenen führt zu schweren Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemen. Oftmals äußert sich dies in einem besonders ängstlichen oder auch aggressiven Verhalten.
- Selbstversorgung: Die Person ist auf umfassende Hilfe bei der Körperpflege, dem Essen, Trinken und der Toilettenbenutzung angewiesen.
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Die Pflegebedürftigen sind nicht mehr in der Lage, ihre Therapien wahrzunehmen, Medikamente zu schlucken oder Verbände zu wechseln.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Aufgrund des körperlichen Zustandes können die Betroffenen ihren Alltag nicht mehr gestalten oder soziale Kontakte pflegen.
Pflegegrad 5 bei Demenz
Menschen mit fortgeschrittener Demenz können Pflegegrad 5 erhalten, wenn erhebliche kognitive und körperliche Einschränkungen vorliegen. Durch die Änderung des Pflegestärkungsgesetzes in 2017 werden demenzkranke Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 3 automatisch in den Pflegegrad 5 eingestuft. Wichtig ist die Dokumentation der Symptome und des Pflegebedarfs.
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Fallbeispiel
Frau Müller ist 80 Jahre alt und leidet an fortgeschrittener Demenz, die zu erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen führt. Sie kann sich weder an grundlegende Alltagsaktivitäten erinnern, noch diese eigenständig ausführen. Frau Müller ist bettlägerig, kann nicht mehr selbstständig aufstehen, sich nicht mehr in ihren Rollstuhl setzen und auch nicht mehr alleine auf die Toilette gehen. Sie benötigt auch umfassende Unterstützung bei der Körperpflege und kann auch nicht mehr selbstständig essen oder trinken. Sie braucht im Alltag spezielle Kost und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
Leistungen bei Pflegegrad 5
Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie den vollen Leistungsumfang der Pflegekasse. Aufgrund der steigenden Anforderungen an die Pflege haben Sie höhere Ansprüche beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Leistungen für die stationäre Pflege. Alle anderen Leistungen entsprechen in Höhe und Umfang den Leistungen ab Pflegegrad 2.
Finanzielle Leistungen im Überblick (Stand 2025)
- Pflegegeld: 990 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Personen.
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro pro Monat für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat (zweckgebunden für bestimmte Leistungen).
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro pro Jahr (bei Nutzung von bis zu acht Wochen).
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro pro Kalenderjahr (maximal 6 Wochen).
- Teilstationäre Pflege: Bis zu 1.995 Euro im Monat.
- Zuschuss für Wohnraumanpassungen: Bis zu 4.180 Euro.
- Stationäre Pflege: Bis zu 2.096 Euro pro Monat (zuzüglich einrichtungseinheitlicher Eigenanteil).
Häusliche Pflege
Trotz der hohen Anforderungen entscheiden sich viele Familien dafür, Angehörige mit Pflegegrad 5 zu Hause zu pflegen. Die körperliche und psychische Belastung ist jedoch immens. Umso wichtiger ist es, dass pflegende Angehörige Entlastungsangebote und Unterstützung durch professionelle Dienste in Anspruch nehmen.
Kombinationspflege
Verbrauchen Sie nicht das gesamte Budget für Pflegesachleistungen, können Sie den Restbetrag anteilig mit dem Pflegegeld verrechnen. Damit ist es möglich, die Pflege seitens eines ambulanten Pflegedienstes und einer Pflegeperson miteinander zu kombinieren. Die Kombinationspflege können Sie flexibel an die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten einen für alle Pflegegrade gleich hohen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen bzw. die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen weiter zu fördern.
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Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen verwendet werden:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Einkaufen, Wäsche)
- Betreuungsangebote (z. B. Begleitung bei Spaziergängen, Vorlesen)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. ehrenamtliche Helfer, Alltagsbegleiter)
- Teilstationäre Pflege (z. B. Tages- oder Nachtpflege)
- Kurzzeitpflege (als Zuschuss)
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Benötigen Sie vorübergehend stationäre Pflege, weil sich zum Beispiel Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Für die Kurzzeitpflege stehen Ihnen 1.854 Euro pro Jahr zur Verfügung, begrenzt auf maximal acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann jedoch durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege um bis zu 100 Prozent auf 3.539 Euro aufgestockt werden.
Wenn Ihre private Pflegeperson sei es wegen Krankheit, Urlaub oder persönlicher Termin stunden- oder tageweise ausfällt, können Sie die Verhinderungspflege beantragen. Insgesamt steht Ihnen ein Budget in Höhe von 1.685 Euro für bis zu 42 Tage oder 6 Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dank des eingeführten Entlastungsbudgets kann der Betrag durch nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege um 843 Euro auf 2.528 Euro aufgestockt werden.
Teilstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege entlastet Angehörige, die für die Pflege zuständig sind. Die Pflegekasse übernimmt hier bis zu 1.995 Euro im Monat. So können sich die Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 5 tagsüber in einer Einrichtung mit Menschen in derselben Situation aufhalten.
Wohnraumanpassung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von den Pflegekassen für Wohnraumanpassungen. Dieser Betrag kann verwendet werden, um den Wohnraum barrierefrei zu gestalten, wenn die Wohnung nicht den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht und der Transport innerhalb der Wohnung erschwert ist.
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Stationäre Pflege
In einigen Fällen muss die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim rund um die Uhr betreut werden. Dieser stationäre Aufenthalt übernimmt die Pflegekasse mit bis zu 2.096 Euro pro Monat. Die Versicherten müssen zusätzlich den sogenannten „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ leisten. Dieser ist für alle Bewohner gleich hoch und wird unter ihnen aufgeteilt.
Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Dafür zahlt die Pflegekasse eine monatliche Pauschale von 40 Euro. Für die Nutzung von digitalen Anwendungen (DiPA) zur Unterstützung der Pflege, z.B. zur Dokumentation oder Erinnerung an Pflegeaufgaben, können bis zu 53 Euro monatlich erstattet werden.
Ab Pflegegrad 1 gibt es für den Hausnotruf eine Unterstützung von bis zu 25,50 Euro monatlich, sofern die Pflegekasse die Notwendigkeit bestätigt.
Antragstellung für Pflegegrad 5
Um einen Pflegegrad offiziell zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Voraussetzung ist, dass Sie in den vergangenen 10 Jahren wenigstens 2 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Nach der Antragstellung erhalten Sie ein Antragsformular, in dem Fragen zur Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Antragseingang wird von der Pflegekasse ein Pflegbegutachtung in Auftrag gegeben. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten übernimmt dies die private Pflege-Pflichtversicherung Medicproof.
Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Eine gute Vorbereitung auf den Gutachterbesuch ist entscheidend. Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen, Arztberichte, Diagnosen und medizinische Gutachten. Machen Sie Stichpunkte zu einzelnen Modulen und sammeln Sie für alle Module Beispiele aus dem Alltag. Listen Sie Hilfsmittel auf, die Ihr Familienmitglied im Alltag braucht. Sorgen Sie für eine alltägliche Umgebung und lassen Sie für die Begutachtung am besten alles so, wie es normalerweise ist.
Was tun bei Ablehnung des Pflegegrads?
Bei Ablehnung oder wenn einzelne Leistungen nicht bewilligt wurden, haben Sie das Recht, binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Pflegekasse einen Widerspruch einzureichen.
Herausforderungen und Perspektiven in der Pflege
Der seit Jahrzehnten immer schmerzlichere Fachkräftemangel in der Pflege wirkt sich auch auf die Versorgung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 aus. Es ist wichtig, sich frühzeitig um Unterstützung zu kümmern und lokale Angebote zu nutzen.
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