Pflegegrad 3 und Demenz: Voraussetzungen, Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten

Bei fortschreitender Demenz treten zunehmende kognitive und körperliche Einschränkungen auf, die einen erheblichen Unterstützungsbedarf nach sich ziehen. Der Pflegegrad 3 spiegelt diesen Bedarf wider und kennzeichnet Menschen, die umfassende Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Die Betreuung und Versorgung von Demenzkranken im Pflegegrad 3 erfordert viel Geduld, Einfühlungsvermögen und fachliche Kompetenz.

Einführung in die Pflegegrade bei Demenz

Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Im Gegensatz zu den drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade (1-5), die den Grad der Selbstständigkeit besser abbilden. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Pflegegrad 3 nicht direkt der früheren Pflegestufe 3 entspricht. Vielmehr entspricht der heutige Pflegegrad 3 in etwa der ehemaligen Pflegestufe 2, während die Pflegestufe 3 eher dem heutigen Pflegegrad 4 entspricht.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3 bei Demenz

Treten im Alltag schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten auf, wird der Pflegegrad 3 anerkannt. Ursachen dafür können chronische Erkrankungen, Unfälle oder ein erhöhter Unterstützungsbedarf im Alter sein. Abhängig von der Ursache und der Erkrankung können Einschränkungen in der Mobilität, den kognitiven und psychischen Fähigkeiten oder auch der Alltagsgestaltung auftreten.

Um eine passende personelle Hilfe oder Hilfsmittel für die Alltagsbewältigung planen zu können, ist es besonders wichtig, den genauen Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Damit das gut funktioniert, wird der Unterstützungsbedarf anhand eines speziellen Begutachtungssystem detailliert erfasst und in sechs Bewertungsmodulen nach Punkten eingestuft. Dies ermöglicht eine genaue Abbildung der Pflegesituation und eine optimal angepasste Unterstützung. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder durch Medicproof für Privatversicherte. Für die Einstufung in Pflegegrad 3 müssen mindestens 47,5 Punkte in der Begutachtung erreicht werden.

Die sechs Bewertungsmodule des Begutachtungssystems

  1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Betroffene waschen, an- und ausziehen sowie essen?
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt der Betroffene Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Verbandswechsel?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Betroffene seinen Alltag noch selbstständig gestalten und soziale Kontakte pflegen?

Jedes der sechs Module umfasst bis zu 16 festgelegte Kriterien, die im Gutachten einzeln beurteilt werden. Die individuelle Bewertung jedes Kriteriums führt zu einer Punktzahl für jedes Modul. Die Punktzahlen der Module werden addiert, gewichtet und ergeben schließlich die Gesamtpunktzahl.

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Beispielhafte Situation für Pflegegrad 3

Herr Müller leidet seit zehn Jahren an Morbus Parkinson. In der Folge entwickelte er außerdem eine Depression. Im Alltag bekommt er schon länger Hilfe von seiner Tochter. Das Parkinson-Syndrom schränkt Herrn Müller zunehmend in seiner Beweglichkeit ein. Er ist beim Gehen unsicher. Seine Haltung ist leicht gebeugt und seine Gelenke werden mit der Zeit immer steifer. Er benutzt inzwischen auswärts eine Gehhilfe. Seine Wohnung ist ebenerdig, in anderen Umgebungen benötigt er Hilfe beim Treppensteigen. Im Modul „Mobilität“ erhält er 6 Punkte. Herr Müller kann zwar die Arme noch bewegen und koordinieren, ist aber grundsätzlich etwas wackelig auf den Füßen und daher unsicher. Beim Duschen und Waschen, der Körperpflege sowie beim An- und Umziehen benötigt er Hilfestellung vom Pflegedienst. Im Modul „Selbstversorgung“ bekommt Herr Müller 7 Punkte. Aufgrund seiner Depressionen hat er tägliche Tiefpunkte. Vereinzelt ruft er noch Freunde und Familie an, kann sich jedoch immer seltener dazu motivieren. Im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ bekommt er 6 Punkte. Mehrmals täglich nimmt Herr Müller Medikamente gegen die Symptome des Parkinson-Syndroms ein. Diese werden ihm vom Pflegedienst in Rationen pro Tageszeit vorbereitet. Einmal die Woche bekommt er zuhause eine physiotherapeutische Behandlung, um die noch vorhandene Beweglichkeit zu erhalten und zu verbessern. Herr Müller erhält im Pflegegutachten insgesamt 55 gewichtete Punkte. Das Ergebnis liegt deutlich zwischen 47 und 70 Punkten.

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3

Menschen mit Demenz im Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- und Sachleistungen erhalten pflegebedürftige Personen. Ein höherer Pflegebedarf bedeutet erhebliche Veränderungen im Leben und Alltag der Betroffenen. Immer mehr Aufgaben können nicht mehr eigenständig bewältigt werden, und es wird notwendig, dass andere Personen, Pflegefachkräfte oder Hilfsmittel zunehmend dauerhaft beansprucht werden.

Finanzielle Leistungen

  • Pflegegeld: Das Pflegegeld ermöglicht es, die Pflege im häuslichen Umfeld eigenständig zu organisieren und wird monatlich ausgezahlt. Es kann auch den pflegenden Angehörigen zugutekommen, wenn die pflegebedürftige Person dies so entscheidet. Bei Pflegegrad 3 beträgt der monatliche Auszahlungsbetrag seit dem 01.01.2025 599 Euro.
  • Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen hingegen werden nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie dienen als Budget für professionelle Unterstützung durch Pflegedienste, die regelmäßige Einsätze zu Hause durchführen. Der Pflegedienst rechnet die Kosten dann direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Budget für die Pflegesachleistungen 1.497 Euro.
  • Kombinationsleistung: Eine Kombination der beiden Leistungen ist natürlich auch möglich. Man kann sich also entweder für das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen entscheiden oder beide Leistungen miteinander kombinieren. Zum Beispiel können 40 Prozent der Pflegesachleistungen und 60 Prozent des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden. Diese anteilige Berechnung ermöglicht eine flexible Nutzung der Leistungen. Entscheidet man sich für eine Kombination, ist man allerdings für sechs Monate daran gebunden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
  • Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat soll zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ermöglichen.
  • Zuschuss für teilstationäre Pflege: Wer Pflegegeld in Anspruch nimmt, kann einen Zuschuss für teilstationäre Sachleistungen, also für Tages- oder Nachtpflege) geltend machen. Mit Pflegegrad 3 können Sie für die teilstationäre Pflege bis zu 1.357 Euro pro Monat beanspruchen.
  • Zuschuss für vollstationäre Pflege: Neben der Pflege durch einen Angehörigen oder durch einen Pflegedienst steht einem Bedürftigen mit Pflegegrad 3 natürlich auch eine vollstationäre Pflege zu. Hierfür erhalten Betroffene 1.319 Euro (1.262 Euro vor 2025). Beachten Sie: Seit 2017 müssen „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ gezahlt werden.
  • Wohngruppenzuschuss: Die Pflegeversicherung unterstützt Personen, die in Wohngruppen leben, mit einem Zuschlag von 224 Euro pro Monat.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: In solchen Fällen kann die Pflegeversicherung einen Umbau als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fördern. Wenn die Wohnung nicht behindertengerecht ist und umgebaut werden muss, bezuschusst dies die Pflegeversicherung einmalig mit bis zu 4.180 Euro. Wohnraumanpassungen können zum Beispiel ein barrierefreies Bad sein oder ein Treppenlift. Pflegebedürftige, die in einer Wohngruppe wohnen bekommen diesen Betrag ebenso.

Weitere Leistungen

  • Pflegeberatung: Bei Pflegegrad 3 haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen (nach Paragraf 7a). Alle Antragsteller haben außerdem Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung.
  • Pflegekurse für Pflegende: In den Pflegekursen dreht sich alles darum, praktische Pflegefertigkeiten zu erlernen. Angefangen beim Ankleiden über den Transfer bis hin zur Körperpflege.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Eine weitere Hilfe für Pflegende ist das Pflegeunterstützungsgeld.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Services, die Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer Situation unterstützen, können als „DiPA“ (Digitale Pflegeanwendungen) zugelassen werden.
  • Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Jeder, der krankenversichert ist, hat unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Hilfsmittel von der Krankenkasse. Dafür ist nur eine ärztliche Verordnung erforderlich, nicht jedoch der Pflegegrad. Grundsätzlich stehen Ihnen technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel ein Krankenbett oder ein Pflege-Rollstuhl. Für die Finanzierung der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst sind die sogenannten Pflegesachleistungen vorgesehen. Die meisten Menschen nehmen die Leistungen eines Pflegedienstes sehr regelmäßig in Anspruch. Da ist es sinnvoll, wenn der Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen kann.

Leistungen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige erhalten keine direkten Geldleistungen. Allerdings bietet die Pflegeversicherung eine soziale Absicherung bei den Pflegegraden 2 bis 5. Dazu zählen Beiträge zur Renten- Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzungen hierfür sind, dass pflegende Angehörige die pflegebedürftige Person mindestens zehn Stunden die Woche pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Hinzu kommt, dass die Leistungen nur gelten, wenn eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden ausgeübt wird.

Ob pflegende Angehörige während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung eine Lohnfortzahlung erhalten, muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Ist das nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, für diesen Zeitraum das Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu beantragen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht der eigentlichen Pflegeperson eine stunden- oder tageweise Vertretung. Zum Beispiel wenn die Pflegeperson wichtige Termine hat, erkrankt ist oder sich im Urlaub befindet. Zur Finanzierung gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr.

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Die Kurzzeitpflege ist die Lösung, wenn Sie zwar zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend stationär versorgt werden müssen. Die Kurzzeitpflege finanzieren Sie über den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro jährlich.

Wichtige Änderungen ab Juli 2025:

Ab dem 1. Juli 2025 wird es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro geben. Pflegebedürftige können den kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag für beide Pflegeformen flexibel einsetzen. Die bisherigen Übergangsregelungen entfallen somit ab Juli 2025.

Die zeitliche Höchstdauer beträgt bei jeder der beiden Pflegeformen nun acht Wochen (im Jahr). Ebenso auch der Zeitraum der hälftigen Fortzahlung des Pflegegelds. Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind somit nun gleich auf.

Die 6-monatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Ab dem 1. Juli 2025 ist also auch eine kurzfristige Verhinderungspflege möglich.

Antragstellung für Pflegegrad 3

Der Antrag auf Pflegeleistungen kann bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des MDK oder der Privaten Pflegeversicherung einen Hausbesuch durchführen, um den Hilfebedarf zu beurteilen.

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Schritte zur Antragstellung:

  1. Informieren: Prüfen Sie den Unterstützungsbedarf anhand der Bewertungsmodule des medizinischen Dienstes oder mit einem Online-Pflegegrad-Rechner.
  2. Pflegekasse kontaktieren & Antrag stellen: Kontaktieren Sie die Pflegekasse telefonisch, schriftlich oder online. Beantragen Sie den Pflegegrad, wenn der Unterstützungsbedarf länger als sechs Monate besteht oder bestehen wird.
  3. Formular ausfüllen: Füllen Sie die erhaltenen Formulare aus und geben Sie alle relevanten Informationen zur Pflegesituation an. Senden Sie die ausgefüllten Formulare an die Pflegekasse zurück.
  4. Begutachtungstermin erhalten: Sie erhalten nach Antragseingang einen Termin für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof. Bereiten Sie relevante Unterlagen wie Arztberichte vor.
  5. Begutachtungstermin meistern: Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Beantworten Sie die Fragen des Gutachters ehrlich und detailliert.
  6. Bescheid der Pflegekasse abwarten: Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Tipps für die Begutachtung:

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch, um den täglichen Hilfebedarf zu dokumentieren.
  • Bereiten Sie relevante Unterlagen wie Arztberichte und Medikamentenpläne vor.
  • Seien Sie ehrlich und detailliert bei der Beantwortung der Fragen des Gutachters.
  • Schildern Sie die Situation realistisch, auch wenn der Betroffene dazu neigt, Probleme herunterzuspielen.

Umgang mit Demenzkranken im Pflegegrad 3

Die Betreuung und Versorgung von Demenzkranken im Pflegegrad 3 stellt hohe Anforderungen. Kommunizieren Sie einfühlsam: Sprechen Sie langsam, deutlich und mit kurzen Sätzen.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Die Pflege eines Demenzkranken im Pflegegrad 3 ist eine enorme Herausforderung und kann schnell an die Grenzen der Belastbarkeit führen.

  • Häusliche Pflege vs. Stationäre Pflege: Mit fortschreitender Demenz stellt sich oft die Frage, ob eine häusliche oder stationäre Pflege die bessere Option ist. Die richtige Entscheidung hängt von den individuellen Bedürfnissen, Ressourcen und Wünschen ab.
  • Unterstützung durch 24-Stunden-Betreuung: Besonders bei Demenz ist eine 24-Stunden-Betreuung von Vorteil, da immer jemand vor Ort ist, der in Notfällen handeln kann. Das stellt eine enorme mentale Entlastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen dar. Es ist jedoch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass es sich nicht um nach deutschem Recht qualifizierte Pflegekräfte handelt und die medizinische Versorgung somit weiterhin von einem Pflegedienst übernommen werden muss.
  • marta als Unterstützung: Unabhängig von Ihrem Pflegegrad bei Demenz können Sie wertvolle Unterstützung durch marta erhalten. Über die marta Plattform finden Sie geprüfte Betreuungskräfte, die Ihre Lieben im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung tatkräftig unterstützen und auch sozial betreuen. Die Betreuung findet ausschließlich im eigenen Zuhause statt, sodass ein Umzug ins Heim nicht nötig ist. Sie können ganz einfach auf unsere Webseite oder über die praktische marta App nach der passenden Pflegekraft suchen. Die vollumfänglichen Profile zeigen Ihnen genau, über welche Erfahrung die jeweilige Betreuungskraft verfügt und wie gut ihre Deutschkenntnisse sind.

Rechte und Pflichten von Pflegebedürftigen und Angehörigen

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten ihre Rechte kennen. Der Pflegegrad 3 spiegelt den hohen Unterstützungsbedarf bei fortgeschrittener Demenz wider. Die Betreuung und Versorgung erfordert viel Geduld, Einfühlungsvermögen und fachliche Kompetenz.

Wichtige Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung

  • Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: Bei Fragen zur Pflegesituation haben Sie die Möglichkeit, sich an das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums zu wenden.
  • Pflegestützpunkte: Pflegestützpunkte bieten eine umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege.
  • Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit anderen Betroffenen kann eine wertvolle Unterstützung sein.

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