Eltern von Kindern mit Behinderung und Menschen mit Behinderung selbst können verschiedene steuerliche Vergünstigungen nutzen, um die finanzielle Belastung, die mit einer Behinderung einhergeht, zu mindern. Diese reichen von Freibeträgen bis hin zu besonderen Pauschbeträgen.
Behinderten-Pauschbetrag
Anstelle der Steuerermäßigung nach § 33 EStG kann ein Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 EStG geltend gemacht werden. Dieser Pauschbetrag deckt typische und regelmäßige Kosten ab, die aufgrund der Behinderung entstehen. Dazu gehören:
- Kosten für den erhöhten Wäschebedarf
- Kosten für die Pflege
- Kosten für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens
Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und dem eventuellen Merkzeichen (Buchstabe). Je stärker die Einschränkung ist, desto höher ist der Betrag. Ab 2021 erhalten Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist, einen Pauschbetrag. Für Menschen, die hilflos i.S.d. § 33b Abs. 3 Satz 4 EStG sind, für Blinde und Taubblinde erhöht sich der Pauschbetrag.
Übertragung des Pauschbetrags auf die Eltern: Nutzt ein Kind mit Behinderung den Behinderten-Pauschbetrag nicht selbst, können die Eltern diesen auf sich übertragen lassen. Dazu muss jedes Jahr in der "Anlage Kind" die entsprechenden Zeilen ausgefüllt werden.
Pflege-Pauschbetrag
Eltern steht seit 2021 ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 1.800 Euro zu, wenn ihr Kind Pflegegrad 4 oder 5 hat und sie es zu Hause pflegen. Als Nachweis dient ein Bescheid der Versorgungsämter oder des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Bei Pflegegrad 3 beträgt der Pauschbetrag 1.100 Euro, und mit Pflegegrad 2 liegt er immerhin noch bei 600 Euro.
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Außergewöhnliche Belastungen
Kosten, die im Zusammenhang mit der Behinderung entstehen, aber nicht von den Pauschbeträgen abgedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Kosten für den behindertengerechten Umbau von Haus oder Auto
- Kosten für Kurzzeitpflege oder Tagesheim, wenn beide Elternteile berufstätig sind
- Kosten für einen längeren Therapieaufenthalt, bei dem das Kind aus medizinischen Gründen auswärtig untergebracht wird
Um diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können, muss zwingend vor dem Beginn der Heilmaßnahme deren Zwangsläufigkeit festgestellt werden. Das geht über ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Haushaltnahe Dienstleistungen
Unterstützt ein Pflegedienst oder eine Pflegekraft bei der Grundpflege des Kindes zu Hause, können Eltern einen Teil der Kosten als haushaltnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Bei einer Vollzeitkraft sind das bis zu 20 Prozent der Kosten von bis zu 20.000 Euro pro Jahr.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Eltern eines Kindes mit Behinderung steht natürlich auch Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Was sich finanziell mehr für die Eltern lohnt, errechnet der Fiskus. Auch für erwachsene Kinder mit Behinderung haben Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Zwei Bedingungen müssen allerdings erfüllt sein:
- Die Behinderung des Kindes ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten.
- Das Kind ist nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen. Das ist dann der Fall, wenn das Kind keinen Beruf ausüben kann.
Die Arbeit in einer Behinderten-Werkstatt zählt nicht als Beruf, aber die Einnahmen aus der Werkstatt-Tätigkeit werden zu den eigenen finanziellen Mitteln des Kindes gezählt. Diese werden also herangezogen, wenn die Fähigkeit zum Selbstunterhalt geprüft wird.
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Kinderbetreuungskosten
Grundsätzlich können Eltern die Kosten der Kinderbetreuung als Sonderausgabe von der Steuer absetzen - immerhin bis zu 4.800 Euro pro Jahr und Kind. Genau genommen können 80 Prozent der Kosten bis 6.000 Euro abgesetzt werden. Allerdings gibt es diesen Steuervorteil in der Regel nur bis zum 14. Lebensjahr des Kindes. Ausnahme: Bei Kindern mit Behinderung gilt diese Altersbeschränkung nicht, die Betreuungskosten können auch über das 14. Lebensjahr hinaus geltend gemacht werden. Die Behinderung muss allerdings vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.
Schonvermögen bei behinderten Kindern
Bereits 2010 entschied der Bundesfinanzhof, dass es einem Kind mit Behinderung nicht zumutbar ist, das für die Altersvorsorge aufgebaute Vermögen für den behinderungsbedingten Mehrbedarf aufzubrauchen (Urteil vom 11.02.2010, VI R 61/08).
Kfz-Steuerermäßigung für Schwerbehinderte
Manche Menschen mit Schwerbehinderung müssen weniger Steuern für ihr Kraftfahrzeug bezahlen. Zum Beispiel für ihr Auto, Motorrad oder Wohnmobil. Sie müssen dann entweder nur die Hälfte der Kfz-Steuer zahlen oder sich komplett von der Steuer befreien lassen.
Wer die Steuervergünstigung bekommen möchte, muss einen Antrag beim Zoll stellen. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB von 50 oder mehr. Ob keine oder weniger Kfz-Steuer bezahlt werden muss, hängt aber zusätzlich von der Art der Behinderung ab. Das Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gibt die Art der Behinderung an.
Den schriftlichen Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung schickt man zum Zoll. Dafür gibt es ein Formular zum Antrag. Dem Antrag fügt man eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bei. Das Zollamt trägt die Steuervergünstigung im Kfz-Schein ein.
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Eine Steuervergünstigung gibt es nur für ein Kraftfahrzeug, das auf den Menschen mit Schwerbehinderung zugelassen ist. Die Steuer-Vergünstigungen können auch Kinder mit Schwerbehinderung bekommen. In diesem Fall müssen die Eltern das Fahrzeug auf den Namen des Kindes zulassen. Die Eltern dürfen das Fahrzeug allerdings nur für bestimmte Fahrten benutzen.
Weitere finanzielle Hilfen beim Autofahren
In Deutschland gibt es 37 Umweltzonen. In diese Zonen dürfen nur Pkw und Lkw mit einer grünen Plakette fahren. Die Plakette klebt auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs. Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es jedoch Ausnahmen. Sie dürfen auch ohne die Plakette in die Umweltzone fahren. Voraussetzung: Im Schwerbehindertenausweis steht eines der Merkzeichen:
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
- H = hilflos
- Bl = blind
Das gilt auch, wenn man nicht selbst fährt, sondern mitgenommen wird. Als Nachweis genügt die Rückseite des Schwerbehindertenausweises oder der blaue EU-Parkausweis. Das Fahrzeug muss nicht auf die Person mit Schwerbehinderung zugelassen sein. Den Schwerbehindertenausweis (Rückseite) oder den blauen Parkausweis muss man deutlich sichtbar auslegen.
Autofahren mit Behinderung: Weitere Aspekte
Mobilität ist gerade für Menschen mit körperlichen Einschränkungen von größter Bedeutung. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, trotz Behinderung sicher mobil zu sein:
- Fahrerlaubnis trotz Behinderung: Auch mit einer Behinderung kann eine Fahrerlaubnis erworben werden. Entscheidend ist, dass die betreffenden Verkehrsteilnehmer fähig sind, ein Fahrzeug sicher zu führen.
- Fahrzeuganpassungen: Es gibt die unterschiedlichsten Fahrhilfen und Anpassungen, die es ermöglichen, mit einer Behinderung mobil zu sein.
- Fahrsicherheitstraining: Ein Fahrsicherheitstraining kann neben den Anpassungen des Fahrzeugs auch zu mehr Sicherheit beitragen.
Spezielle Ratgeber zu verschiedenen Themen:
Es gibt Ratgeber zu Themen wie:
- Autofahren mit Diabetes
- Transport von Rollstühlen im Auto
- Autofahren mit Demenz
- Lenkhilfen im Fahrzeug
- Autofahren mit Sehschwäche oder einarmig
- Führerscheinkosten für behinderte Menschen
- Autofahren im Rollstuhl
- Behindertengerechter Fahrzeugumbau
- Auswahl eines behindertengerechten Autos
- Autofahren mit Gehörlosigkeit oder geistiger Behinderung
- Autofahren mit Gesichtsfeldausfall oder Schlafapnoe
- Autofahren mit Multipler Sklerose (MS) oder Parkinson
- Autofahren nach einem Schlaganfall
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- Kfz-Steuer für Schwerbehinderte
- Fahrschulen für Rollstuhlfahrer oder Gehörlose
- Mietwagen für Menschen mit Behinderung
- Kauf eines Behinderten-Autos
- Behindertenrabatt beim Autokauf
Autofahren bei Epilepsie
Menschen mit Epilepsie ist es oft nicht erlaubt, Auto, Motorroller oder ähnliches zu fahren. In den meisten Fällen besagt die Regel, dass eine Anfallsfreiheit von mind. einem Jahr bestehen muss. Deshalb sind Menschen mit Epilepsie oft auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Die bürokratische Umsetzung kann komplikationslos erfolgen, wenn eine Bescheinigung über die fehlende Fahreignung von einer ärztlichen Fachperson ausgestellt wird.
Grad der Behinderung (GdB) bei Epilepsie
Menschen mit Epilepsie können vom Versorgungsamt ihren Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen und einen Schwerbehindertenausweis sowie Merkzeichen beantragen. Der GdB berücksichtigt alle Funktionseinschränkungen eines Menschen gemeinsam. Die Höhe des GdB richtet sich nach Schwere, Häufigkeit, Art und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert.
Merkzeichen G
Bei einem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis können Merkzeichen beantragt werden. Das Merkzeichen G bedeutet, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der behinderten Person im Straßenverkehr kommt. Mit diesem Merkzeichen gibt es mehrere Nachteilsausgleiche. Menschen mit Epilepsie sind sowieso ab einem bestimmten GdB zu Merkzeichen G berechtigt. Allerdings sagt der GdB nichts darüber aus, ob die Person Auto fahren darf oder nicht.
Kraftfahrzeughilfe
Kraftfahrzeughilfe ist eine Leistung für Menschen mit Behinderungen oder Menschen, denen eine Behinderung droht, z.B. weil sie eine chronische Krankheit haben. Möglich sind ein Zuschuss zum Kauf eines Autos, zum Führerschein und/oder zum behindertengerechten Umbau eines Autos bzw. für Zusatzausstattung, um dadurch den Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen und/oder um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Kraftfahrzeughilfe kann nur bekommen, wer dauerhaft auf ein Auto oder ein anders Kraftfahrzeug (Kfz) angewiesen ist. Leistungen der Kraftfahrzeughilfe setzen in der Regel voraus, dass der Mensch mit (drohender) Behinderung das Kfz selbst fahren kann oder nachweisen kann, dass ihn eine andere Person fährt. Wer weder selbst fahren kann noch eine Person hat, die für ihn fahren kann, kann im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe einen sog. Beförderungskostenzuschuss bekommen.
Voraussetzung ist, dass wegen der Behinderung nicht nur vorübergehend ein Kfz nötig ist, um zur Arbeit, zur Ausbildung oder zu einer Berufsbildungseinrichtung zu kommen (bei Heimarbeit auch, um Waren abzuholen oder Arbeitsergebnisse abzuliefern). Wenn es üblich ist, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten übernimmt und wenn ihm das zumutbar ist, wird keine Kraftfahrzeughilfe geleistet.
Voraussetzung ist, dass der Mensch mit (drohender) Behinderung dauernd auf das Kfz angewiesen ist, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Der Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs ist vom Einkommen des Antragstellers abhängig. Der Bemessungsbetrag für den Zuschuss beträgt 22.000 €. Auch wenn das neue Auto teurer ist, werden höchstens 22.000 € bezuschusst. Einen höheren Zuschuss gibt es nur, wenn ein teureres Kraftfahrzeug wegen der Art oder Schwere der Behinderung zwingend erforderlich ist. Wenn bereits ein altes Auto vorhanden ist, wird dessen Verkehrswert von den 22.000 € abgezogen. Vom Einkommen sind für jeden von dem Menschen mit Behinderung unterhaltenen Familienangehörigen 475 € abzuziehen.
Ein weiterer Zuschuss zum Kauf eines Kraftfahrzeugs ist in der Regel frühestens nach 5 Jahren möglich, aber der Kostenträger darf Ausnahmen davon machen. Den Zuschuss gibt es nur für ein Kraftfahrzeug, das von seiner Größe und Ausstattung her behindertengerecht ist. Wenn eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung eingebaut werden muss, darf der behinderungsbedingte Umbau nicht unverhältnismäßig teuer sein.
Die Kosten und Reparaturen einer notwendigen behinderungsbedingten Zusatzausstattung für das Auto werden unabhängig vom Einkommen in voller Höhe bezuschusst, z.B. eine Auffahrrampe für den Rollstuhl. Allerdings gibt es allgemeine Zusatzausstattungen, die bereits von Herstellerseite geliefert werden können, z.B. Die Unfallversicherungsträger übernehmen die Differenz zum Listenpreis des Fahrzeugs ohne die entsprechende Sonderausstattung. Im Härtefall sind auch höhere oder andere Zuschüsse und/oder Darlehen über die Kraftfahrzeughilfe möglich. Auch die Beförderungskostenzuschüsse gehören zu den Zuschüssen im Härtefall.