Polyneuropathie, eine Schädigung der peripheren Nerven, betrifft häufig die Füße und Unterschenkel. Betroffene verlieren nach und nach das Gefühl in ihren Füßen, wodurch Druck, Temperatur und Schmerz nicht mehr richtig wahrgenommen werden. Eine diabetische Polyneuropathie entwickelt sich schleichend über Jahre und kann unbehandelt zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Jährlich müssen in Deutschland etwa 40.000 Amputationen aufgrund von diabetischen Fußkomplikationen durchgeführt werden - in vielen Fällen wären diese durch rechtzeitige podologische Betreuung vermeidbar gewesen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die podologische Behandlung bei Polyneuropathie, die verschiedenen Behandlungsmethoden, die Kostenstruktur und die Leistungen, die Ihnen von Ihrer Krankenkasse zustehen.
Was ist Polyneuropathie?
Polyneuropathie bezeichnet eine Schädigung der peripheren Nerven, die besonders häufig die Füße und Unterschenkel betrifft. Bei dieser Erkrankung verlieren Sie nach und nach das Gefühl in Ihren Füßen - Druck, Temperatur und Schmerz werden nicht mehr richtig wahrgenommen. Zunächst spüren Sie vielleicht nur ein leichtes Kribbeln oder Taubheitsgefühl. Mit der Zeit verschlechtert sich jedoch Ihre Wahrnehmung so stark, dass Sie Verletzungen, Druckstellen oder Wunden an Ihren Füßen nicht mehr bemerken.
Medizinische Podologie vs. Kosmetische Fußpflege
Die medizinische Podologie unterscheidet sich grundlegend von der kosmetischen Fußpflege. Während eine klassische Pediküre primär ästhetische Ziele verfolgt, ist die podologische Behandlung bei Polyneuropathie eine therapeutische Maßnahme auf ärztliche Verordnung. Podologen sind speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte, die nicht nur Ihre Füße pflegen, sondern aktiv Komplikationen vorbeugen und behandeln. Die podologische Versorgung richtet sich nach dem individuellen Risikolevel.
Die Podologische Behandlung bei Polyneuropathie
Die moderne Podologie bei Nervenschäden setzt auf einen ganzheitlichen Behandlungsansatz. Zu Beginn jeder Behandlung führt der Podologe eine umfassende Befunderhebung durch. Dabei werden Ihre Füße systematisch auf Druckstellen, Hautveränderungen, Hornhautbildung und Nagelprobleme untersucht.
Professionelle Nagelbehandlung
Professionelle Nagelbehandlung ist bei Polyneuropathie von entscheidender Bedeutung. Eingewachsene Nägel, die für gesunde Menschen meist nur schmerzhaft sind, können bei Ihnen aufgrund der verminderten Schmerzwahrnehmung unbemerkt zu schweren Infektionen führen. Der Podologe schneidet Ihre Nägel mit speziellen Instrumenten fachgerecht und erkennt frühzeitig problematische Veränderungen.
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Behandlung von Hyperkeratosen
Die Behandlung von Hyperkeratosen - also übermäßiger Hornhautbildung - erfordert bei Polyneuropathie besondere Vorsicht. Podologen verwenden daher spezielle Fräsen und Instrumente, um die Hornhaut schonend und kontrolliert abzutragen.
Wundversorgung
Bei der Wundversorgung zeigt sich die besondere Expertise der Podologen. Selbst kleine Verletzungen müssen bei Ihnen mit höchster Sorgfalt behandelt werden. Podologen reinigen Wunden unter sterilen Bedingungen, tragen geeignete Wundauflagen auf und überwachen den Heilungsverlauf engmaschig.
Druckentlastung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Druckentlastung. Podologen fertigen individuelle Polsterungen und Orthesen an, die Druckspitzen an Ihren Füßen reduzieren. Diese maßgeschneiderten Hilfsmittel verteilen die Belastung beim Gehen gleichmäßiger und beugen so der Entstehung von Druckgeschwüren vor.
Kosten und Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Viele Menschen mit Polyneuropathie zögern, podologische Behandlung in Anspruch zu nehmen, weil sie die Kosten fürchten. Dabei übersehen sie einen entscheidenden Aspekt: Die Kosten für podologische Behandlung amortisieren sich bereits nach wenigen Monaten, wenn Sie die langfristigen Folgekosten vermeidbarer Komplikationen betrachten.
Gesetzliche Regelungen
Ja, gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten bei entsprechender ärztlicher Verordnung und Diagnose eines diabetischen Fußsyndroms. Du zahlst lediglich eine Verordnungsgebühr von 10 Euro plus 10 Prozent der Behandlungskosten als Eigenanteil pro Rezept. Die Verordnung wird in der Regel für sechs Behandlungen ausgestellt und kann bei fortbestehendem Bedarf wiederholt werden.
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Kostenstruktur
Die durchschnittlichen Kosten einer podologischen Behandlung liegen bei etwa 40-60 Euro pro Sitzung, wenn Sie als Selbstzahler kommen. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 30-45 Minuten. Hochgerechnet auf ein Jahr bei monatlicher Behandlung ergibt das Kosten von 480-720 Euro.
Häufigkeit der Behandlungen
Die Häufigkeit Ihrer podologischen Behandlungen hängt von Ihrem individuellen Risikoprofil ab. Bei niedrigem Risiko können Abstände von 8-12 Wochen ausreichend sein. Hast Du jedoch bereits Fußkomplikationen gehabt oder weist Du deutliche Durchblutungsstörungen auf, sind Intervalle von 2-4 Wochen empfehlenswert. Bei niedrigem Risiko reichen Behandlungen alle 8-12 Wochen, bei mittlerem Risiko werden Intervalle von 4-6 Wochen empfohlen. Bei hohem Risiko oder akuten Problemen können wöchentliche oder sogar mehrmals wöchentliche Behandlungen notwendig sein.
Wann zahlt die DAK für die medizinische Fußpflege beim Podologen?
Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für Ihre podologische Behandlung, wenn Ihre Füße krankhaft verändert sind aufgrund von:
- Diabetes mellitus
- Neuropathie oder eines
- Querschnittsyndroms
Ist eine medizinische Fußpflege nötig, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung. Tipp: Lassen Sie sich von einem Vertragstherapeuten behandeln, der direkt mit uns abrechnet. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Podologen. Kontaktieren Sie uns.
Zuzahlungen
90 Prozent der Behandlungskosten für Podologie werden von der Krankenkasse übernommen. Der Podologe rechnet dies direkt mit uns ab. Eine Zuzahlung von 10 Prozent sowie eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Verordnung zahlen Sie selbst. Für Kinder und Jugendliche übernehmen wir die gesamten Kosten. Bei niedrigem Einkommen ist eine teilweise Befreiung von der Zuzahlung möglich.
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Selbstkontrolle und Fußhygiene
Zwischen den podologischen Behandlungen ist die tägliche Selbstkontrolle unerlässlich. Untersuche Deine Füße jeden Tag systematisch - am besten abends bei guter Beleuchtung. Achte besonders auf Rötungen, Druckstellen, Blasen, Risse oder Wunden.
Richtige Fußhygiene
Die richtige Fußhygiene ist fundamental: Wasche Deine Füße täglich mit lauwarmem Wasser (nicht über 37°C) und einer milden Seife. Prüfe die Wassertemperatur immer mit dem Ellenbogen oder einem Thermometer, da Du heiße Temperaturen mit Deinen Füßen möglicherweise nicht mehr wahrnehmen kannst. Trockne Deine Füße anschließend gründlich ab, besonders zwischen den Zehen, um Pilzinfektionen vorzubeugen. Für eine extra gründliche Trocknung können Sie einen Föhn auf niedrigster Stufe nutzen. Achtung: Menschen mit Sensibilitätsstörungen sollten darauf verzichten, um Verbrennungen zu vermeiden.
Zusammenarbeit im Team
Podologie bei Polyneuropathie funktioniert am besten im Team. Ihr Podologe sollte eng mit Ihrem Diabetologen oder Hausarzt zusammenarbeiten. Regelmäßige Rückmeldungen über den Zustand Ihrer Füße ermöglichen es Ihrem Arzt, rechtzeitig therapeutische Anpassungen vorzunehmen. Bei Durchblutungsstörungen kann die Einbindung eines Angiologen (Gefäßspezialisten) notwendig sein.
Schuhwahl und Blutzuckereinstellung
Die richtige Schuhwahl kann nicht überbetont werden. Tragen Sie ausschließlich gut sitzende, bequeme Schuhe aus weichem Material ohne Innennähte. Neue Schuhe sollten nachmittags gekauft werden, wenn Ihre Füße etwas angeschwollen sind. Kontrolliere vor jedem Tragen das Schuhinnere auf Fremdkörper oder hervorstehende Nähte. Bei der Blutzuckereinstellung zeigt sich ein direkter Zusammenhang zur Fußgesundheit. Je besser Dein Blutzucker kontrolliert ist, desto langsamer schreitet die Nervenschädigung voran. Arbeite eng mit Deinem Diabetologen zusammen, um optimale Werte zu erreichen. Eine ausgewogene eiweißreiche Ernährung kann dabei unterstützend wirken und hilft Dir, Dein Gewicht im gesunden Bereich zu halten - ein weiterer wichtiger Faktor für die Fußgesundheit.
Podologische Komplexbehandlung
Die podologische Komplexbehandlung kombiniert gezielt die Behandlung von Haut- und Nagelproblemen an den Füßen, wenn diese gleichzeitig auftreten. Bei bestimmten Erkrankungen, wie dem diabetischen Fußsyndrom, kann diese Leistung von der Krankenkasse übernommen werden. Der Arzt stellt dafür ein Rezept aus.
Medizinische Fußpflege oder Behandlung beim Arzt?
Wenn der Fuß des Patienten bereits durch Durchblutungsstörungen hervorgerufene Hautdefekte und Entzündungen aufweist, kommt die podologische Komplexbehandlung nicht mehr in Frage. In diesem Fall muss der Fuß ärztlich behandelt werden. Zu der gehört nicht nur die Hornhautentfernung und Nagelbearbeitung, sondern bei Erstvorstellung auch eine sogenannte podologische Eingangsbefundung, also eine erste Untersuchung der Füße. Anschließend kann der Podologe das Therapieziel definieren und einen Therapieplan erstellen, über den er dann gemeinsam mit Ihnen spricht. Die podologische Therapie ist ein kontinuierlicher Prozess, der durch regelmäßige Sitzungen und Nachkontrollen begleitet wird, um die Gesundheit der Füße langfristig zu sichern. So erhalten Sie von Ihrem Behandler regelmäßig Hinweise zur Fußhygiene, Pflege und der Vermeidung neuer Beschwerden.
Podologische Leistungen im Detail
- Podologische Behandlung (klein): Diese Leistung umfasst alle Maßnahmen, die innerhalb einer Therapiezeit von bis zu 20 Minuten durchgeführt werden.
- Podologische Behandlung (groß): Bei aufwendigeren Behandlungen, die länger als 20 Minuten dauern, wird diese Leistungsart abgerechnet.
Medizinische Fußpflege als Privatleistung
Medizinische Fußpflege kann auch ohne einen medizinischen Grund durchgeführt werden. Ohne ärztliche Verordnung gelten die Kosten der medizinischen Fußpflege als Privatleistung. Die Preise variieren dabei je nach Anbieter und Region, liegen aber meist zwischen 50 und mehr als 100 Euro pro Behandlung. Zusätzliche Leistungen, wie die Anfertigung von Orthosen oder die Behandlung von Warzen, können separat berechnet werden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Nach der Heilmittelrichtlinie haben nur Personen mit hohem Risiko für Folgeschäden Anspruch auf podologische Therapie. Also Personen, die ohne diese Behandlung unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße erleiden würden. Besonders oft wird das Rezept auf medizinische Fußpflege ausgestellt, wenn der Patient Diabetes hat.
Typische Symptome eines diabetischen Fußsyndroms
- Verändertes Gefühl, wie Unempfindlichkeit, Taubheit, aber auch Stechen oder Brennen.
- Trockene Füße
- Hornhaut
- Fehlstellungen wie Krallenzehen oder auch Schwellungen oder Wunden
Podologie bei Pflegebedürftigkeit
Wenn Personen nicht mehr mobil sind, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind, kommt die ambulante medizinische Fußpflege auch zum Einsatzort und führt die Behandlung vor Ort durch. Die Füße sind schwerer zu erreichen und werden bei der Körperpflege oft vergessen. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die Sie bei der Pflege Ihrer Füße beachten sollten, zählt, dass Sie beispielsweise Ihre Füße und Fußnägel gründlich waschen und abtrocknen sollten - auch zwischen den Zehen. Die tägliche Inspektion auf Fußveränderungen, Verletzungen, Rötungen und Schwellungen ist sehr wichtig. Wenn das Anschauen der Füße selbst Schwierigkeiten macht, können dies zum Beispiel Angehörige oder das Pflegepersonal übernehmen. Gerade ältere Menschen leiden oft an trockener Haut, die täglich eingecremt werden sollte. Sollten sich Schmerzen an Haut und Nägeln entwickeln, ist es sinnvoll, einen Termin beim Podologen zu machen.
Kosmetische vs. Podologische Fußpflege
Die kosmetische Fußpflege befasst sich mit der Pflege und dem ästhetischen Erscheinungsbild der Füße, beispielsweise durch Pediküre oder Nagellack. Im Gegensatz dazu befasst sich die Podologie mit der medizinischen Behandlung, also im Falle einer krankhaften Veränderung der Füße, wie sie etwa bei Hornschwielen, Nagelpilz oder Warzen vorliegt. So dürfen podologische Therapien auch nur von ausgebildeten Podologinnen und Podologen sowie Medizinischen Fußpflegerinnen und Medizinischen Fußpflegern durchgeführt werden. Seit 2002 ist deren Berufsausbildung in Deutschland im Podologengesetz (PodG) geregelt.
Podologische Behandlungen im Überblick
- Hornhautentfernung: Die verdickte Hornhaut wird mit speziellen Techniken der Schälung und des Schleifens der Haut vorgenommen.
- Nagelbearbeitung: Eine abnorme Nagelbildung wird durch das Schneiden, Schleifen oder Fräsen der Nägel beseitigt.
- Podologische Komplexbehandlung: Hierbei handelt es sich um die gleichzeitige Hornhautentfernung und Nagelbearbeitung.
- Nagelspangenbehandlung: Bei eingewachsenen Fußnägeln wird eine Nagelspange passend zum jeweiligen Fußnagel der Patientin oder des Patienten angefertigt und angepasst.
Verordnung durch den Arzt
Die Podologie gehört zu den anerkannten Heilmitteln. Bevor Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die erstmalige Verordnung zur Podologie ausstellt, muss zunächst eine ärztliche Diagnose, auch Eingangsdiagnose genannt, erfolgen. Sind die Füße den Befunden nach schwer geschädigt, kommt möglicherweise keine podologische Therapie, sondern eine ärztliche Behandlung in Betracht.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die AOK
Die AOK übernimmt die Therapiekosten, wenn die podologische Therapie von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde. Ab 18 Jahren zahlen Versicherte allerdings eine Zuzahlung. Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die AOK die Kosten in voller Höhe. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, zahlt 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung hinzu. Nur zuzahlungsbefreite Versicherte brauchen keine Zuzahlung leisten.
Wie kann ich die Podologie in Anspruch nehmen?
- Verordnung ausstellen lassen: Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine Verordnung zur podologischen Therapie aus.
- Therapeuten suchen: Suchen Sie einen zugelassenen Podologen in Ihrer Nähe.
- Gesetzliche Zuzahlung zur Podologie-Behandlung: Leisten Sie die gesetzliche Zuzahlung, falls erforderlich.
Gültigkeit der ärztlichen Verordnung
Ab dem Tag, an dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Verordnung zur Podologie ausstellt, müssen Sie die Behandlung bei einer zugelassenen Praxis innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen. Bei einem dringenden Behandlungsbedarf kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vermerken, dass die Behandlung bereits innerhalb von 14 Tagen beginnen muss.
Erweiterung der Verordnungsmöglichkeiten (Stand 2020)
Berlin, 20. Februar 2020 - Podologische Therapie kann zukünftig bei weiteren Erkrankungsbildern zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Derzeit besteht eine Verordnungsmöglichkeit ausschließlich bei einem diabetischen Fußsyndrom. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine Erweiterung des bisherigen Indikationsbereichs beschlossen. Maßnahmen der podologischen Therapie, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als medizinische Fußpflege bezeichnet wird, können nun auch bei Schädigungsbildern an Haut und Zehennägeln verordnet werden, die mit einem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind. So können zukünftig beispielsweise auch Hautschädigungen an den Füßen in Folge eines Querschnittsyndroms podologisch behandelt werden. Maßnahmen der podologischen Therapie sind zukünftig somit auch verordnungsfähig bei Schädigung als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms. Der Beschluss zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in weiten Teilen am 1. Juli 2020 in Kraft.
Autoimmunerkrankungen und Podologie
Unter den 80-100 Autoimmunerkrankungen gibt es einige, die keinen Bezug zum Fuß und keine begleitende Folge-Neuropathie haben. Eine abschließende Liste bzw. genaue Einteilung, welche Autoimmunerkrankung wie häufig neuropathiebedingte Fußschäden hervorruft, gibt es nicht. Organische Autoimmunerkrankungen, z.B. der Schilddrüse (Basedow und Hashimoto) oder M. Auch Gelenkrheuma kann durch starke Umbauprozesse im Fuß die Biomechanik so verändern, dass Folgeschäden drohen- aber eine Neuropathie tritt nicht zwingend auf. Es reicht also nicht nur ein Code für eine Autoimmunerkrankung aus, wenn man sicher abrechnen möchte. Andere Codes sind ergänzend möglich, erfordern aber einen genaueren Bezug. Das kann der Fall sein, z.B. bei schweren Verlaufsformen der Psoriasis Arthritis- kann, muss aber nicht.
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