Die Polyneuropathie ist ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen des peripheren Nervensystems. Diese Nerven sind für die Wahrnehmung von Temperatur, Schmerzen und Berührungen sowie für die Beweglichkeit der Muskeln und die Steuerung der Organe zuständig. Bei einer Polyneuropathie werden diese Nerven oder ihre Hüllen geschädigt, was zu vielfältigen Beschwerden führen kann. In diesem Artikel werden die Zusammenhänge zwischen Polyneuropathie, insbesondere der Füße, und dem Grad der Behinderung (GdB) sowie die damit verbundenen Nachteilsausgleiche umfassend beleuchtet.
Was ist Polyneuropathie?
Der Begriff Neuropathie bezeichnet allgemein eine Schädigung oder Erkrankung peripherer Nerven. Die Polyneuropathie ist die häufigste Erkrankung des peripheren Nervensystems. Es gibt nicht „die eine“ Polyneuropathie. Vielmehr umfasst der Begriff eine große und vielfältige Gruppe von Erkrankungen des peripheren Nervensystems, die sich nach mehreren Kriterien einteilen lassen.
Die Klassifikation ist in der medizinischen Praxis wichtig, um die Erkrankung präzise zu diagnostizieren und eine gezielte Therapie einzuleiten. Je nach Art der Polyneuropathie können die Behandlungsmöglichkeiten und der Verlauf stark variieren. Die Wissenschaft kennt mittlerweile rund 600 Ursachen, die einer Polyneuropathie zugrunde liegen können. Trotz ausführlicher Diagnostik lässt sich bei rund einem Viertel der Betroffenen keine Ursache für die Polyneuropathie feststellen. In den meisten Fällen stellt die Polyneuropathie keine eigenständige Krankheit dar, sondern tritt als Folge oder Begleiterscheinung einer Grunderkrankung auf.
Ursachen und Formen der Polyneuropathie
Die Ursachen für Polyneuropathien sind vielfältig:
- Metabolische Polyneuropathien: Diese werden durch Stoffwechselstörungen hervorgerufen. Ein Vitamin-B12-Mangel kann eine Polyneuropathie begünstigen. Bei etwa jedem zweiten Patienten mit Diabetes mellitus treten im Laufe des Lebens Nervenschäden auf. Die diabetische Polyneuropathie kann mit unterschiedlichen Symptomen einhergehen.
- Toxische Polyneuropathien: Giftstoffe können ebenfalls eine Schädigung peripherer Nerven hervorrufen. Wenn Menschen über einen längeren Zeitraum regelmäßig und in übermäßigen Mengen Alkohol konsumieren, sodass körperliche, psychische und soziale Schäden entstehen, ist die Rede von chronischem Alkoholismus.
- Entzündliche Polyneuropathien: Diese werden überwiegend durch Autoimmun-Erkrankungen verursacht. Dazu zählen unter anderem das Guillain-Barré-Syndrom oder die chronisch-inflammatorische demyelinisierende Polyradikuloneuropathie, kurz CIDP. Nach einer Corona-Erkrankung kann eine Small Fiber Neuropathie auftreten.
- Chemotherapie-induzierte Polyneuropathie (CIPN): Polyneuropathien sind eine der häufigsten Langzeit-Nebenwirkungen onkologischer Therapien. Ursächlich sind generalisierte Nervenstoffwechselstörungen. Am häufigsten werden Polyneuropathien durch Chemotherapie (Chemotherapie-induzierte Polyneuropathie, CIPN), aber auch durch moderne Biologicals und Immuntherapien (Therapie-induzierte Polyneuropathie, TIPN) verursacht.
Symptome der Polyneuropathie
Die ersten Anzeichen einer Polyneuropathie zeigen sich vorrangig an den vom Rumpf am weitesten entfernten Stellen. Da die Symptome Körperbereiche betreffen, die am weitesten vom Rumpf entfernt (distal) sind und an beiden Füßen auftreten, sprechen Ärzte von einer distal-symmetrischen Polyneuropathie. Typisch für den Verlauf ist das sog. Coasting-Phänomen. Symptome können nach der Beendigung der Tumortherapie zunächst über etwa 3-4 Monate weiter fortschreiten, bevor sie meist wieder abklingen.
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Häufige Symptome sind:
- Empfindungsstörungen: Manche Menschen haben Empfindungsstörungen. Sie spüren kaum noch Temperaturunterschiede, Berührungen und Schmerzreize. Werden deshalb Druckstellen oder Verletzungen an den Füßen nicht mehr wahrgenommen, können sich schwere Wunden entwickeln.
- Schmerzen: Insbesondere neuropathische Schmerzen, die als brennend, stechend oder elektrisierend beschrieben werden.
- Muskelschwäche: Häufig kommt es zu einem Schwund der Fuß- und Wadenmuskulatur und infolgedessen zu einer Gangstörung.
- Koordinationsstörungen: Unsicherheit beim Gehen und Stehen.
- Autonome Störungen: Bei Diabetes mellitus kann es auch zu einer Schädigung der autonomen Nerven kommen.
Diagnose der Polyneuropathie
Bei Missempfindungen oder anderen Beschwerden, die im Zusammenhang mit einer Neuropathie stehen könnten, ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle. Die Diagnose umfasst in der Regel:
- Anamnese: Bei der Erfassung der Krankengeschichte fragt der Neurologe nach den aktuellen Symptomen und ihrem ersten Auftreten, Grunderkrankungen und Medikation.
- Klinische Untersuchung: Bei der körperlichen Untersuchung werden Reflexe, Temperatur-, Schmerz- und Vibrationsempfinden an betroffenen Gliedmaßen überprüft sowie Gleichgewicht, Stand, Gang und Muskelkraft getestet.
- Nervenleitgeschwindigkeit (NLG): Gemessen wird, wie schnell elektrische Signale durch die Nerven geleitet werden. Oftmals genügen die Basisuntersuchungen, um die Ursache der Polyneuropathie zu klären und die Diagnose Neuropathie zu sichern.
- Spezielle Laboruntersuchungen: Das Blut wird auf spezifische Antikörper getestet.
- Bildgebung: Mittels hochauflösender Sonographie können beispielsweise Veränderungen in der Dicke eines Nervs detektiert werden.
Therapie der Polyneuropathie
Ob eine Neuropathie heilbar ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Viele Polyneuropathien weisen einen chronischen Verlauf auf und begleiten Betroffene über eine lange Zeit. Ob eine Rückbildung möglich ist, können im individuellen Fall nur die behandelnden Ärzte abschätzen.
Ist die Ursache der Neuropathie eine Erkrankung, steht als Erstes deren gezielte Behandlung an. So ist zum Beispiel bei Diabetes mellitus eine optimale Blutzuckereinstellung unerlässlich. Bei Alkoholismus als Ursache ist eine sofortige, lebenslange Abstinenz angezeigt. Zusätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten zur symptomatischen Behandlung. Diese richtet sich danach, welche Beschwerden im Vordergrund stehen.
- Medikamentöse Therapie: Klassische Schmerzmittel sind bei Polyneuropathie nur schlecht wirksam. Wichtig ist zudem, dass die verordnete Dosierung exakt eingehalten wird. In schweren Fällen können Opioide in Betracht gezogen werden. Eine Alternative zu oralen Medikamenten können Schmerzpflaster mit hochdosiertem Capsaicin oder Lidocain sein, insbesondere bei lokalisierten Beschwerden wie Schmerzen und Missempfindungen. Seit 2017 können Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis auf Rezept verschreiben. Der Einsatz von medizinischem Cannabis bei chronischen neuropathischen Schmerzen wird kontrovers diskutiert.
- Nicht-medikamentöse Therapie: Physiotherapie kann bei motorischen Einschränkungen und Gangunsicherheit dazu beitragen, die Beweglichkeit und Stabilität zu verbessern. Bei der transkutanen Elektrostimulation, kurz TENS, werden kleine Elektroden auf die Haut geklebt, die sanfte elektrische Impulse abgeben.
Grad der Behinderung (GdB) bei Polyneuropathie
Bei chronischen Schmerzen kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Er richtet sich in der Regel nach der Grunderkrankung sowie an der durch die Schmerzen vorliegenden Funktionseinschränkung. Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung richtet sich bei der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (= Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung). Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des GdB bzw.
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Wenn Schmerzursachen bekannt sind, also z.B. Krankheiten oder körperliche Veränderungen, wird zuerst dafür ein GdB ermittelt. Liegen mehrere Ursachen vor, wird aber nicht einfach eine Summe aus den einzelnen GdB-Werten gebildet, sondern es wird zunächst der höchste Einzel-GdB-Wert angenommen. Nur wenn sich die Auswirkungen der verschiedenen Krankheiten oder Veränderungen gegenseitig verstärken, wird der Gesamt-GdB-Wert höher als der höchste Einzel-GdB-Wert.
Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
Menschen mit Behinderungen, die einen GdB von mindestens 50 haben, gelten als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, in dem der GdB sowie ggf. Merkzeichen eingetragen sind. Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, gibt es für sie sog. Nachteilsausgleiche.
Folgende Tabellen zum kostenlosen Download als PDF-Datei geben eine Übersicht über die Nachteilsausgleiche je nach GdB bzw.
Ein Überblick zum Thema Schwerbehindertenausweis: Wozu braucht man ihn? Welche Nachteilsausgleiche können Betroffene erhalten? Wer hat Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis?
Einige Beispiele für Nachteilsausgleiche sind:
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- Ab GdB 30: Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf, z.B.
- Mit Schwerbehindertenausweis: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.
- Mobilität: Menschen mit chronischen Schmerzen können in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es z.B.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Neben dem GdB können im Schwerbehindertenausweis auch Merkzeichen eingetragen sein, die weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen. Für Menschen mit Polyneuropathie und Einschränkungen der Gehfähigkeit sind insbesondere folgende Merkzeichen relevant:
- G (Gehbehinderung): Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Schwerste Beeinträchtigung der Gehfähigkeit.
- B (Begleitperson): Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson.
Fallbeispiel Friedbert Johannes
Friedbert Johannes, ein 67-jähriger Mann, erkrankte mehrfach an Krebs. Insbesondere eine sogenannte Polyneuropathie, das ist eine Erkrankung des Nervensystems, bereitet ihm starke Schmerzen in den Händen, Füßen und Beinen. Hervorgerufen wurde diese Erkrankung durch die starken Medikamente während der Chemotherapien. Sein Grad der Behinderung lag damals bereits bei 100 und Johannes hatte das Merkzeichen G für „Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit“ erhalten. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich jedoch weiter. Mittlerweile musste Friedbert Johannes bereits bei sehr kurzen Strecken den Rollator oder Rollstuhl zur Hilfe nehmen.
Daher ließ er sich immer von seiner Frau oder Freunden begleiten. Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung größer werden, kann sich für die Betroffenen ein Neufeststellungsantrag (Verschlechterungsantrag) lohnen. Sozialrechtsberaterin Alexandra Schmitt-Aga vom VdK in Saarbrücken klagte gegen diese Ablehnung und legte dem Sozialgericht dar, dass ihr Mandant das Merkzeichen aG für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ benötigt. Friedbert Johannes könne sich kaum außerhalb seines Autos bewegen.
Die Klage zeigte Wirkung. Das Landesamt prüfte weitere Befundunterlagen und erkannte schließlich das Merkzeichen „aG“ an. „Positiv überraschend war für uns, dass auch das Merkzeichen B für eine Begleitperson festgestellt wurde“, erklärt die VdK-Rechtsberaterin im Rückblick und lobt zudem, dass innerhalb eines Monats nach der Klage das Landesamt bereits reagiert hatte. Friedbert Johannes wartet jetzt auf seinen neuen Schwerbehindertenausweis. „Wenn ich damit dann die Behindertenparkplätze nutzen kann, bin ich unabhängiger und mobiler.
Voraussetzungen für das Merkzeichen G
Gemäß § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, Anspruch auf unentgeltliche Beförderung. Alternativ können sie nach § 3a Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 v. H. beanspruchen. Über das Vorliegen der damit angesprochenen gesundheitlichen Merkmale treffen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden die erforderlichen Feststellungen (§ 69 Abs. 1 und 4 SGB IX).
Nach § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahr für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d.h. altersunabhängig von nichtbehinderten Menschen - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.
Allerdings ist es für die Zuerkennung des Merkzeichens „G“ nicht ausreichend, dass diese Wegstrecke nicht in dem genannten Zeitraum bewältigt werden kann. Das Gesetz fordert in § 145 Abs. 1 Satz 1, § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX darüber hinaus, dass Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein und diese Behinderung dessen Gehvermögen einschränken muss.
Gerichtsurteil zum Merkzeichen G bei Polyneuropathie
Das Sozialgericht hat entschieden, dass dem Kläger die ortsübliche Wegstrecke „infolge einer Einschränkung des Gehvermögens“ (§ 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) nicht möglich ist. Denn nach den überzeugenden Darlegungen des Sachverständigen Dr. B im Gutachten wirken sich auf dessen Gehfähigkeit die diabetische Polyneuropathie und die Schmerzen in den Beinen unmittelbar aus. Aus den Ausführungen des Gutachters ergibt sich, dass diese beiden Faktoren funktionell dem in den AHP genannten Regelbeispiel der sich auf die Gehfähigkeit auswirkende Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen, gleichzusetzen sind.
Auswirkungen der Polyneuropathie auf das Arbeitsleben
Für viele Menschen, die unter Polyneuropathie leiden, kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem sie wieder ins Berufsleben zurückkehren müssen oder möchten. Allerdings ist es nur in seltensten Fällen möglich, im gleichen Umfang zu arbeiten wie vor der Diagnose.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Polyneuropathie nicht mehr in der gleichen Form am Arbeitsleben teilnehmen können wie vor der Erkrankung, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Die Bandbreite reicht hier von einer Umgestaltung des Arbeitsplatzes über eine Reduzierung der Stunden oder einen Wechsel der Abteilung bis hin zu einer Umschulung auf einen anderen Beruf.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie länger als sechs Wochen berufsunfähig waren, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben bestmöglich zu unterstützen.
Beratung und Unterstützung
Vor der Rückkehr an Ihre Arbeitsstelle empfiehlt es sich, eine umfassende persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Hilfreiche Anlaufstellen können der Betriebsrat Ihres Unternehmens oder die Schwerbehindertenvertretung sein. Auch Ihre Krankenkasse ist wahrscheinlich in der Lage, Sie zum Thema „Arbeiten mit Polyneuropathie“ zu beraten, beziehungsweise kann Ihnen die Kontaktdaten von Beratungsstellen nennen. Der Integrationsfachdienst an Ihrem Wohnort ist ebenfalls eine gute Adresse. Sollte sich abzeichnen, dass Sie aufgrund Ihrer Polyneuropathie gar nicht mehr arbeiten können, sollten Sie sich erkundigen, ob eine Verrentung für Sie infrage kommt. Um dies in die Wege zu leiten, müssen Sie das Versicherungsamt oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kontaktieren.
Tipps für den Arbeitsalltag mit Polyneuropathie
Mit einer Polyneuropathie gehen viele Tätigkeiten und Abläufe nicht mehr so gut von der Hand wie früher. Diese Tatsache sollten Sie sich vergegenwärtigen, um Stress und Enttäuschungen zu vermeiden. Planen Sie künftig pauschal etwas mehr Zeit für Ihre Aufgaben ein und versuchen Sie, sich ausschließlich auf eine Sache zu konzentrieren. Scheuen Sie sich auch nicht davor, Arbeitskollegen um Unterstützung zu bitten - selbst wenn Sie das anfangs vielleicht Überwindung kosten wird. Ziehen Sie Ihre Lieblingskollegen ins Vertrauen und sprechen Sie mit Ihnen über die Polyneuropathie. Sie werden Verständnis dafür haben und Ihnen beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben helfend zur Seite stehen.
Im Privatleben, wie auch im beruflichen Umfeld, sollten Polyneuropathie-Patienten auf bequeme Kleidung achten, die nicht kneift oder einschneidet. Gleiches gilt für die Schuhe, die den Fuß komplett umschließen sollten. Je nach Jahreszeit und Arbeitsplatz sollten Sie außerdem dafür sorgen, dass Hände und Füße angenehm warm beziehungsweise kühl bleiben.
Sind von der Polyneuropathie vor allem Ihre Füße betroffen, sollten Sie auch am Arbeitsplatz langes Stehen vermeiden und zum Beispiel bei „Steh-Konferenzen“ um einen Sitzplatz bitten.
Achten Sie nicht nur in Ihrem Zuhause, sondern auch an Ihrem Arbeitsplatz darauf, dass es dort keine Stolperfallen, zum Beispiel durch herumliegende Kabel oder lose Teppichkanten gibt. Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung vom Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung oder dem Arbeitsschutzbeauftragten.
Sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit
Die sozialmedizinische Relevanz einer CIPN ergibt sich für einen bestehenden Beruf aus der konkreten Arbeitsplatzbeschreibung.
Bei hohen Anforderungen an das Tastvermögen ergeben sich unter Umständen schon bei umschriebener Taubheit der Fingerspitzen (CIPN I) relevante Einschränkungen für die letzte Tätigkeit, z.B. bei medizinischem Assistenzpersonal (Venen tasten oder punktieren, instrumentieren) oder bei Berufsmusikern, speziell von Streichinstrumenten. Ebenso können hohe Anforderungen an die Feinmotorik, beispielsweise bei Laborarbeiten oder der Herstellung von Computerchips die Ausübung der bisherigen Tätigkeit einschränken (CIPN II). Bei Bauarbeitern ist das Besteigen von Leitern und Gerüsten von einer überprüften ausreichenden Gang- und Standsicherheit abhängig zu machen (bereits ab CIPN I).
Bürotätigkeiten sind in der Regel mit einer CIPN II möglich, bei einer dritt- gradigen CIPN wird zuvor ein funktionelles Training erforderlich sein. Bei Schreibkräften, die im Akkord arbeiten, lässt sich die Anschlagszahl gut im Rahmen einer Arbeitsplatzerprobung feststellen und trainieren .
Selbsthilfe und weitere Unterstützung
Wenn Sie von einer Polyneuropathie betroffen sind, können Sie selbst einiges tun, um den Behandlungserfolg zu unterstützen. In einer Selbsthilfegruppe treffen Sie auf Menschen, die genau verstehen, was es bedeutet, mit Polyneuropathie zu leben. Hier können Sie sich mit anderen Betroffenen über ihre Erfahrungen austauschen und praktische Tipps für den Alltag erhalten. Informationen über regionale Selbsthilfegruppen finden Sie beim Deutschen Polyneuropathie Selbsthilfe e.V..
Ein spezielles Ernährungskonzept ist bei Polyneuropathie im Allgemeinen nicht notwendig - mit einer ausgewogenen Ernährungsweise versorgen Sie Ihren Körper mit allen essenziellen Vitaminen und Nährstoffen. Eine Nahrungsergänzung mit Folsäure, B12 oder anderen B-Vitaminen ist nur angeraten, wenn bei Ihnen ein ärztlich nachgewiesener Mangel besteht.
Regelmäßige Bewegung kann neuropathische Beschwerden lindern und die Regeneration der Nerven anregen. Ideal ist die Kombination aus einem moderaten Ausdauertraining und Krafttraining. Zur Verbesserung von Gleichgewicht und Mobilität können schon einfache Übungen wie das Stehen auf einem Bein oder Gehen auf einer Linie helfen.
Bei Sensibilitätsstörungen ist eine tägliche Fußpflege unverzichtbar. Kürzen Sie die Fußnägel mit einer Nagelfeile anstatt mit der Schere, um Verletzungen zu vermeiden. Um Folgeschäden an den Füßen vorzubeugen, empfiehlt sich eine regelmäßige medizinische Fußpflege beim Podologen.
Taubheitsgefühle oder eine eingeschränkte Schmerz- und Temperaturempfindung können das Risiko für Stürze und Verletzungen am Fuß erhöhen. Umso wichtiger ist es, dass Sie geeignetes Schuhwerk tragen. Wechseln Sie täglich die Socken. Verschiedene Hilfsmittel können das Leben mit Polyneuropathie erleichtern.
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