Ein Schlaganfall kann das Leben der Betroffenen grundlegend verändern. Während sich manche Patienten schnell erholen und keine Schäden zurückbleiben, leiden andere unter erheblichen Einschränkungen im Alltag, bis hin zu schwersten Behinderungen. Die Auswirkungen eines Schlaganfalls hängen maßgeblich von der betroffenen Hirnregion ab. So können beispielsweise Koordinationsstörungen auftreten, wenn der Schlaganfall im Kleinhirn erfolgt.
Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente nach einem Schlaganfall. Dabei werden sowohl die verschiedenen Rentenarten als auch die Bedingungen für den Erhalt eines Schwerbehindertenausweises und möglicher Nachteilsausgleiche betrachtet.
Pflegegrad nach Schlaganfall
Ein Schlaganfall kann unterschiedliche Folgen haben. Um eine erste Orientierung zu erhalten, kann ein Pflegegradrechner genutzt werden, um eine kostenlose, anonyme und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.
Grad der Behinderung (GdB) nach Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall können körperliche und/oder kognitive Einschränkungen einen Grad der Behinderung (GdB) begründen. Da die Beeinträchtigungen individuell sind, erfolgt eine individuelle Eingliederung in den GdB. Der GdB richtet sich ausschließlich nach Art und Schwere der funktionellen Beeinträchtigungen. Anstatt die Erkrankung in den Mittelpunkt zu rücken, werden die Einschränkungen betrachtet. Der GdB steigt immer in Zehnerschritten. Die bleibenden Einschränkungen geben den Hinweis auf den Grad der Behinderung. Bei einer Halbseitenlähmung oder Hirnschäden gibt es spezielle Anhaltswerte. Für Schlaganfall-Patienten spielt vor allem die Gesamtbewertung der Hirnschäden eine Rolle. Entscheidende Hinweise darauf liefern die Versorgungsmedizinischen Grundsätze im Kapitel 3.1.
Merkzeichen bei Schwerbehinderung
Ein Schwerbehindertenausweis kann spezielle Merkzeichen enthalten, die auf spezifische Beeinträchtigungen hinweisen und weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen. Nach einem Schlaganfall können folgende Merkzeichen relevant sein:
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- Merkzeichen G: erhebliche Geh- und Stehbehinderung
- Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- Merkzeichen H: Hilflos
Die Bewilligung eines Merkzeichens erfolgt nur dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Behindertenausweis nach Schlaganfall: Notwendigkeit und Vorteile
Nicht alle Schlaganfall-Patienten benötigen einen Behindertenausweis. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einen solchen zu beantragen. Allerdings bietet ein Behindertenausweis bzw. Schwerbehindertenausweis zahlreiche Unterstützungsleistungen.
Menschen mit einem GdB, insbesondere Schwerbehinderte, profitieren von verschiedenen Unterstützungsleistungen, wie verstärktem Kündigungsschutz, steuerlichen Entlastungen und ergänzenden Rehabilitationsleistungen. Für Schlaganfall-Patienten kommen folgende Angebote infrage:
- Verstärkter Kündigungsschutz, Zusatzurlaub
- Steuerliche Vergünstigungen (Pauschbetrag, Kinderbetreuungskosten usw.)
- Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr
- Fahrdienste für Personen mit Schwerbehinderung
- Kraftfahrzeughilfe (u.a. Zuschuss für PKW-Kauf oder Umgestaltung)
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
- Parkerleichterung (Behindertenparkplätze)
- Erhöhter Freibetrag beim Wohngeld und bei Wohnraumförderung bei Schwerbehinderung
- Ermäßigung der Telefongebühren bei Schwerbehinderung
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung
- Bei beruflicher Rehabilitation: u.a.
Der jeweilige Grad der Behinderung ist ausschlaggebend für den späteren Umfang der Nachteilsausgleiche.
Nachteilsausgleiche nach Grad der Behinderung (Auszug)
| Grad der Behinderung | Nachteilsausgleiche |
|---|---|
| GdB 20 | Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 384 Euro, bei der Steuer absetzbar |
| GdB 30 | Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 620 Euro, steuerlich absetzbar, Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich |
| GdB 40 | Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 860 Euro, steuerlich absetzbar |
| GdB 50 | Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 1.140 Euro, steuerlich absetzbar, Kündigungsschutz, Anspruch auf Teilzeit, Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigung oder Befreiung von Kurtaxen, Parkerleichterungen u.a. |
Nachteile eines Behindertenausweises
Ein Behindertenausweis hat zwar viele Vorteile, kann aber auch Nachteile mit sich bringen. Einige Betroffene fühlen sich stigmatisiert. Auch Unternehmen können Vorbehalte gegenüber Arbeitnehmern mit einem Behindertenausweis haben, da sie befürchten, dass die Angestellten unkündbar sind. Dies ist jedoch nicht der Fall.
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Voraussetzungen für einen Behindertenausweis nach Schlaganfall
Nicht alle Menschen, die im Alltag eingeschränkt sind, gelten automatisch als behindert. Ein Behindertenausweis kann beantragt werden, wenn eine dauerhafte Leistungsbeeinträchtigung mit entsprechender Schwere vorliegt. Einen entsprechenden Ausweis erhalten Menschen, bei denen der Schlaganfall eine mittlere oder schwere Leistungsbeeinträchtigung verursacht hat. Die Leistungsbeeinträchtigungen können sich auf die körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten beziehen.
Ein GdB von 50 oder mehr kann beispielsweise erhalten, wer:
- durch eine Aphasie deutliche oder schwere Kommunikationsprobleme hat.
- psychische Störungen besitzt, die den Alltag einschränken.
Da aber auch ein Grad der Behinderung von unter 50 zahlreiche Nachteilsausgleiche vorsieht, kann es sich auch schon vorher lohnen, einen Behindertenausweis zu beantragen. Sobald klar ist, dass eine dauerhafte Behinderung vorliegt, sollte man mit der Beantragung beginnen.
Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis
Ein Grad der Behinderung wird nicht automatisch zugesprochen, auch dann nicht, wenn man durch den Schlaganfall im Alltag stark eingeschränkt ist. Eine bundesweite Regelung für die Beantragung eines Behindertenausweises fehlt. Jeder kann prinzipiell selbst entscheiden, wer für die Antragsbearbeitung zuständig ist. In den meisten Fällen sind das die Versorgungsämter. Informationen zur Antragstellung erhält man bei der Kommune.
Der Antrag kann mit einem formlosen Schreiben oder mit einem speziellen Antragsformular gestellt werden. Nach Beantwortung aller Fragen, Beifügung relevanter Unterlagen und Versand des Antrags an die Behörde beginnt das Warten. Es besteht keine Verpflichtung, bei einem Antrag auf Erstfeststellung Unterlagen beizufügen.
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Das Versorgungsamt ermittelt den Grad der Behinderung mit Blick auf das Schwerbehindertenrecht. Dafür prüft dieses den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Um den individuellen Fall zu bewerten, ziehen die Mitarbeiter alle ärztlichen Unterlagen der letzten zwei Jahre heran, wie ärztliche Befunde oder Auskünfte der Rehabilitationseinrichtungen in Form von Berichten.
Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis hat nur eine begrenzte Gültigkeit und wird normalerweise längstens für fünf Jahre ausgestellt. Man muss sich also regelmäßig um eine Erneuerung kümmern.
Aberkennung des GdB und Heilungsbewährung
Grundsätzlich ist es möglich, den Status der Schwerbehinderung wieder abzuerkennen. Mit der sogenannten Heilungsbewährung erhalten Patienten den Schwerbehindertenstatus sozusagen auf Zeit, nämlich für die nächsten fünf Jahre. Danach wird überprüft, ob sich wesentliche Veränderungen ergeben haben. In dem Fall sind zwei verschiedene Ausgänge möglich: Man bleibt oberhalb der entscheidenden Grenze von 50 und behält den Schwerbehindertenstatus oder man fällt darunter und verliert ihn. Welchen Grad der Behinderung man nach der Heilungsbewährung hat, kann nicht zweifelsfrei vorausgesagt werden.
Unbefristeter Schwerbehindertenausweis
Manchmal entscheidet sich die Behörde für eine unbefristete Bewilligung, das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. So können Patienten nach einem Schlaganfall einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis erhalten, wenn wesentliche Änderungen des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich bis unmöglich sind.
Verteidigung und Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
In der Regel muss man einen Schwerbehindertenausweis nicht verteidigen. Wenn man allerdings das Gefühl hat, dass einem der Schwerbehindertenstatus zu Unrecht verwehrt oder entzogen wurde, kann man Widerspruch einlegen. Das Gültigkeitsdatum befindet sich gut ersichtlich auf dem Schwerbehindertenausweis. Man sollte in regelmäßigen Abständen überprüfen, wie lange die Gültigkeitsdauer ist und sich rechtzeitig, am besten drei Monate vor Ablauf, um die Verlängerung kümmern. Einen Schwerbehindertenausweis verlängert man bei der gleichen Behörde, bei der man den Ausweis erhalten hat - in der Regel ist das das Versorgungsamt. Dieses ist übrigens auch für eine Höherstufung oder Herabstufung verantwortlich, wenn es um den Grad der Behinderung geht.
Berufsunfähigkeitsversicherung nach Schlaganfall
Ein Schlaganfall hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern verändert häufig auch die berufliche Perspektive. Viele Betroffene können ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung dann die Zahlung verweigert oder den Antrag unbearbeitet lässt, entsteht schnell eine existenzielle Unsicherheit.
Viele Betroffene haben Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern sie diese abgeschlossen haben. Die Praxis zeigt jedoch, dass selbst bei eindeutiger medizinischer Lage Ablehnungen oder erhebliche Verzögerungen auftreten.
Wenn man nach einem Schlaganfall nicht mehr wie gewohnt arbeiten kann oder feststellt, dass die berufliche Belastbarkeit dauerhaft eingeschränkt ist, ist es wichtig, Klarheit zu schaffen.
Die gesundheitlichen Folgen können von Mensch zu Mensch und abhängig von der Schwere des Anfalls sehr unterschiedlich sein. Häufig treten Lähmungserscheinungen auf, teilweise ist die Motorik gestört oder das Sprachvermögen beeinträchtigt. Viele Betroffene berichten von eingeschränkter Feinmotorik, Konzentrationsschwierigkeiten, Gangunsicherheit oder einer deutlichen Schwächung einer Körperhälfte. Auch das Sprachverständnis oder die Fähigkeit zur verbalen Kommunikation können dauerhaft beeinträchtigt sein.
Wenn man spürt, dass die berufliche Belastbarkeit nach dem Schlaganfall dauerhaft beeinträchtigt ist und sich der Zustand nicht signifikant verbessert, ist eine realistische und gut dokumentierte Einschätzung der Einschränkungen entscheidend. Neben der medizinischen Diagnose sind vor allem die konkreten Auswirkungen auf den Berufsalltag entscheidend.
Es ist ratsam, alle medizinischen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören Arztberichte, Reha-Dokumentationen und Therapieverläufe. Die medizinischen Dokumente müssen genau darstellen, inwieweit die Folgen des Schlaganfalls den Arbeitsalltag beeinträchtigen.
Wenn man unsicher ist, ob die gesundheitlichen Einschränkungen bereits weitreichende rechtliche Folgen haben, sollte man sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.
Berufsunfähigkeit: Voraussetzungen und rechtliche Aspekte
Wenn man nach einem Schlaganfall dauerhaft nicht mehr wie zuvor arbeiten kann, stellt sich irgendwann die Frage, ob man berufsunfähig ist. Da die Berufsunfähigkeit nur im Rahmen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle spielt, muss, um nach einem Schlaganfall eine BU-Rente zu erhalten, vorher eine solche Versicherung abgeschlossen worden sein.
In den Versicherungsbedingungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen findet sich häufig eine ähnliche Formulierung. In der Regel verlangen die BU-Versicherer, dass man mindestens 50 Prozent seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Entscheidend ist dabei nicht nur das tatsächliche Ausmaß der Einschränkungen, sondern auch ein zeitlicher Faktor: Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.
Es ist dabei nicht entscheidend, ob die Berufsunfähigkeit dauerhaft ist oder eine Chance auf Heilung oder Besserung besteht. Entscheidend ist also nicht, ob man überhaupt noch arbeiten kann, sondern ob man seinen bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung weiterhin ausüben kann.
Viele Menschen verwechseln Berufsunfähigkeit mit Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Systeme. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden man pro Tag noch irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen könnte. Der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle. Im Gegensatz dazu orientiert sich die private Berufsunfähigkeitsversicherung an dem bisherigen Beruf.
Die Beurteilung der beruflichen Einschränkung richtet sich nicht nach dem Berufsbild auf dem Papier, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit vor dem Schlaganfall.
Wenn man seit dem Schlaganfall nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit vollständig auszuüben, kann Berufsunfähigkeit vorliegen. Ob dieser Zustand rechtlich anerkannt wird, hängt von einer genauen Bewertung der gesundheitlichen Situation im Verhältnis zu der letzten beruflichen Tätigkeit ab. Eine frühzeitige und gut dokumentierte Einschätzung der individuellen beruflichen Belastbarkeit kann entscheidend sein.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob die gesundheitlichen Einschränkungen die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllen, kann eine fundierte rechtliche Einschätzung hilfreich sein. Private Versicherer prüfen Anträge streng und lehnen Leistungen häufig mit dem Hinweis auf unklare medizinische Prognosen oder angeblich zu geringe Einschränkungen ab.
Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente: Was tun?
Wenn man nach einem Schlaganfall Leistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt hat und der Antrag abgelehnt wurde, beginnt mit dem Zugang des Bescheids die Frist für eine Reaktion. Bei der Ablehnung einer privaten Versicherung muss man keinen Widerspruch wie bei einem Bescheid der Verwaltungsbehörden oder Krankenkassen einlegen, sondern man muss den Versicherer nochmals zur Prüfung auffordern und seine Sicht der Dinge darlegen, also warum man berufsunfähig ist. Auch wenn keine direkte Frist eine schnelle Reaktion fordert, ist es empfehlenswert, innerhalb weniger Wochen zu reagieren, um keine taktischen Nachteile zu erleiden und mögliche Vergleichslösungen nicht zu gefährden.
Ablehnungen erfolgen häufig mit dem Hinweis, dass die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit nicht erfüllt seien. In vielen Fällen bestreiten die Versicherer nicht die Erkrankung an sich, sondern behaupten, die versicherte Person könne weiterhin in ihrem Beruf tätig sein oder die Einschränkungen seien nicht dauerhaft genug. Solche Argumentationen basieren oft auf pauschalen Berufsbildern und ignorieren die tatsächlichen Anforderungen des individuellen Berufsalltags.
Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Versicherer prüfen nach Antragstellung häufig, ob bei Vertragsschluss alle Gesundheitsangaben vollständig und korrekt gemacht wurden. Wird nachträglich bekannt, dass frühere Erkrankungen oder Behandlungen nicht angegeben wurden, behauptet die Versicherung oft, sie hätte den Vertrag in dieser Form nicht geschlossen, und verweigert deshalb jede Leistung.
Ebenfalls problematisch wird es, wenn die versicherte Person nach der Antragstellung nicht oder nur unvollständig auf Rückfragen des Versicherers reagiert. Viele Versicherungen fordern nach Eingang eines Leistungsantrags ergänzende Arztberichte, Reha-Dokumente oder Stellungnahmen ein. Erfolgt darauf keine oder eine verspätete Reaktion, kann dies als fehlende Mitwirkung gewertet werden. In der Folge wird die Leistungsprüfung eingestellt und der Antrag abgelehnt.
In Berufsunfähigkeitsverfahren ist der Nachweis der entscheidende Faktor. Man ist in der Beweispflicht dafür, dass man seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr im erforderlichen Umfang leisten kann. Hier scheitern viele Anträge an unvollständigen oder unkonkreten Attesten und ärztlichen Einschätzungen. Es muss deutlich werden, warum man bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann, wie lange dieser Zustand voraussichtlich anhält und wie stark die Leistungsfähigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Gutachterliche Stellungnahmen spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Ein häufiger Fehler besteht darin, den Antrag ohne rechtliche Beratung auf eigene Faust zu stellen. Dadurch fehlt oft die strategische Struktur in der Antragstellung, wichtige Dokumente werden vergessen oder die Formulierungen sind zu ungenau. Gerade in komplexen Fällen, zu denen auch Schlaganfälle mit vielseitigen Einschränkungen gehören, ist es ratsam, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten.
Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen. Sie sind nicht allein und haben rechtliche Möglichkeiten, Ihren Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen. Wichtig ist, dass Sie strukturiert vorgehen, Beweise gezielt sichern und Fristen einhalten.
Weitere finanzielle Hilfen und Unterstützung
Neben der Berufsunfähigkeitsrente gibt es weitere finanzielle Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für Schlaganfall-Patienten:
- Arbeitslosengeld: Die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit.
- Sozialhilfe: Leistung, wenn das Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen.
- Zuzahlungen zu Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten: Erwachsene müssen Zuzahlungen leisten.
- Rehabilitation: Die Auswirkungen des Schlaganfalls können eine Reha erforderlich machen.
- Grad der Behinderung (GdB): Wenn ein Schlaganfall schwere Folgen nach sich zieht, die sich nicht beheben lassen, kann ein GdB zuerkannt werden.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 kann man unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen. Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist.
Ein Versicherter ist dann voll erwerbsgemindert, wenn er wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - also in jeder nur denkbaren Beschäftigung - mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Ist noch eine Beschäftigung im Umfang von mindestens drei, aber nur unter sechs Stunden pro Tag möglich, so liegt teilweise Erwerbsminderung vor. Bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich ergibt sich keine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung.
Rehabilitation nach Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall ist eine frühzeitige Rehabilitation entscheidend. Man sollte so früh wie möglich das ärztliche Fachpersonal ansprechen, ob im Anschluss an das Krankenhaus eine Rehabilitationsmaßnahme möglich ist. Sind die Betroffenen stabil, erfolgt die weitere Behandlung in einer neurologischen oder geriatrischen Rehabilitationsklinik. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses beantragen bereits die Reha-Maßnahmen und organisieren die Verlegung. Je nach Grad der Beeinträchtigung erfolgt die Rehabilitation ambulant oder stationär.
Pflegegrad beantragen
Ein Schlaganfall verändert das Leben innerhalb von Sekunden. Viele Betroffene leiden dauerhaft unter körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Um einen Pflegegrad zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
- Formular erhalten: Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen und den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ anfordern.
- Informationen angeben: Das Formular genau ausfüllen und alle nötigen Informationen angeben.
- Auf Anruf warten: Die Pflegekasse setzt sich mit dem Medizinischen Dienst (MD) in Verbindung, um einen Termin für die Pflegebegutachtung zu vereinbaren.
- Postkasten im Blick behalten: Nach spätestens 25 Arbeitstagen erhält man einen Brief von der Pflegekasse mit der Mitteilung über den zugeteilten Pflegegrad.
- Widerspruch einlegen: Falls man mit der Zuteilung des Pflegegrads nicht einverstanden ist, kann man innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides schriftlich Widerspruch einlegen.
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