Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte Krampfanfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch Funktionsstörungen im Gehirn, bei denen Nervenzellen übermäßig aktiviert werden. Eine dauerhafte Behandlung ist oft notwendig, um die Anfälle zu kontrollieren und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. In bestimmten Fällen kann eine Rehabilitation (Reha) sinnvoll sein, um Betroffene im Umgang mit der Erkrankung zu unterstützen und ihre Teilhabe am Leben zu fördern. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für einen Kurantrag bei Epilepsie über die Rentenversicherung und gibt einen Überblick über den Ablauf und die Möglichkeiten einer solchen Reha.
Was ist eine Kinderheilbehandlung?
Eine Kinderheilbehandlung, offiziell als Kinder- und Jugendrehabilitation (Kinderreha) bezeichnet, ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Kinder, die in der Regel mindestens vier Wochen dauert. Die Kosten können von verschiedenen Trägern übernommen werden, darunter die Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder die Krankenkasse.
Wann zahlt die Rentenversicherung eine Reha?
Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine Reha, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit nicht sichergestellt ist. Dies gilt grundsätzlich für alle Reha-Maßnahmen, die vor dem Rentenalter stattfinden, also während der Berufstätigkeit. Ziel der Reha ist es, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu ermöglichen oder zumindest eine Verschlechterung der Arbeitsfähigkeit zu verhindern.
Voraussetzungen für eine Reha über die Rentenversicherung
Für den Antrag einer Reha über die Rentenversicherung müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kostenübernahme ist an eine bestimmte Einzahlung von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festen zeitlichen Rahmens gebunden. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Antrag mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben muss.
Reha für Kinder von Rentenversicherten
Auch Kinder von Rentenversicherten können eine Reha über die Rentenversicherung erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
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- Die Versicherten müssen die nötige Vorversicherungszeit erfüllt haben. Diese ist immer dann erfüllt, wenn die versicherte Person 15 Jahre lang rentenversichert war.
- In den letzten zwei Jahren vor dem Antrag auf Kinderreha müssen mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt worden sein.
- Alternativ kann eine versicherte Beschäftigung oder eine versicherte selbstständige Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende einer Ausbildung aufgenommen worden sein.
- Volljährige Kinder gelten bis zum 27. Lebensjahr als anspruchsberechtigt.
Reha-Formen bei Epilepsie
Bei der Reha werden Sie untersucht und über Ihre jeweilige Erkrankung oder Beeinträchtigung umfassend informiert. Gemeinsam mit dem Reha-Team legen Sie Ihre Therapieziele fest, die durch die verschiedenen Maßnahmen vor Ort erreicht werden sollen. In der Reha werden außerdem Bewältigungsstrategien vermittelt, um nach der Reha im Alltag mit der Erkrankung oder Beeinträchtigung umgehen zu können und z. B.
Je nach Krankheitsbild kann eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Reha in Frage kommen. Generell genehmigt die Rentenversicherung eine stationäre Reha erst dann, wenn ambulante Leistungen nicht ausreichen, um das Reha-Ziel zu erreichen.
- Stationäre Reha: Hierbei verbringt der Patient die gesamte Reha-Zeit in einer Reha-Klinik.
- Teilstationäre Reha: Der Patient kommt tagsüber in die Reha-Einrichtung und verbringt die Nächte zu Hause.
- Ambulante Reha: Die Behandlung erfolgt in Wohnortnähe, wobei der Patient regelmäßig Termine in einer Reha-Klinik oder einem ambulanten Reha-Zentrum wahrnimmt.
Kinderreha
Eine Kinderreha von der Rentenversicherung dauert in der Regel mindestens vier Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden. Die Rentenversicherung muss Kinderreha so oft finanzieren, wie es notwendig ist.
Die Rentenversicherung muss die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson zur Kinderreha zahlen, wenn das notwendig ist, damit die Reha durchgeführt werden kann und/oder damit sie Erfolg haben kann. Ein Wechsel der Begleitperson, sowie die nur zeitweise Begleitung und externe Unterbringung ist ggf. möglich.
- Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr ist die Mitaufnahme einer Begleitperson in der Regel möglich.
- Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr ist die Mitaufnahme einer Begleitperson möglich, wenn das Kind eine Begleitperson braucht, um sich artikulieren zu können (z.B. bei Kindern mit schweren chronischen Erkrankungen).
Medizinische Rehabilitation (Medizinische Heilverfahren)
Die medizinische Rehabilitation (auch genannt: Medizinische Heilverfahren oder Leistung zur medizinischen Rehabilitation) soll Ihrer Gesunderhaltung und Genesung dienen. Es werden dabei vorwiegend natürliche Heilmittel angewendet. Ein Heilverfahren ist auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt möglich. Sie beantragen die medizinische Rehabilitation bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Je nach Beruf und Lebensphase sind unterschiedliche Kostenträger zuständig:
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- Angestellte und Arbeiter*innen: die Deutsche Rentenversicherung
- Beamte und Beamtinnen: die Beihilfestelle und Privatversicherung
- Selbstständige: der Patient/die Patientin (Erstattung nach Tarif durch die Versicherung)
- Rentner*innen, Hausfrauen und Hausmänner: die Krankenkasse
Anschlussrehabilitation (AR)
Die Anschlussrehabilitation (AR) ist eine ambulante oder stationäre Behandlung. Mittels einer Anschlussrehabilitation sollen Sie verlorengegangene Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangen und an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt werden. Die AR schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Die Dauer der Anschlussrehabilitation beträgt in der Regel drei Wochen und kann verkürzt oder verlängert werden. Ob eine Anschlussrehabilitation erforderlich ist, stellt das Krankenhaus fest. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege in die Anschlussrehabilitation:
- Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) abgewartet werden muss.
- Ist eine direkte Verlegung nicht möglich, werden Sie schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem der Kostenträger (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) kurzfristig über den Antrag entschieden hat.
Die Anschlussrehabilitation (AR) beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Die Therapieziele legen Ärztin, Therapeutin und Patient*in gemeinsam fest. Sie erlernen Bewältigungsstrategien, um Ihre beruflichen Problemlagen im Alltag zu begegnen.
Inhalte und Ziele einer Reha bei Epilepsie
Eine Reha bei Epilepsie zielt darauf ab, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und ihnen einen selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:
- Medizinische Stabilisierung: Die Anfallssituation soll stabilisiert und die medikamentöse Therapie optimiert werden.
- Funktionelle Einschränkungen: Funktionseinschränkungen im Bereich der Hirnleistung (Gedächtnis, Aufmerksamkeit etc.) und körperliche Einschränkungen sollen reduziert werden.
- Umgang mit der Erkrankung: Die Patienten lernen, mit der Erkrankung umzugehen, Ängste abzubauen und Strategien zur Anfallsvermeidung zu entwickeln.
- Sozialmedizinische und berufliche Fragestellungen: Es werden individuelle Gefährdungslagen im beruflichen und privaten Umfeld beurteilt und Lösungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erarbeitet.
- Psychische Gesundheit: Psychische Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen werden behandelt.
Der Reha-Antrag: Schritt für Schritt
- Ärztliches Gutachten: Vor der Antragstellung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Der Hausarzt oder ein Neurologe begründet die medizinischen Erfordernisse der Reha-Maßnahme und definiert Beschwerden und Symptome.
- Antragsformulare: Die Antragsformulare sind bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bei den Versorgungsträgern, online zum Download oder beim Hausarzt erhältlich.
- Antragstellung: Der ausgefüllte Antrag wird zusammen mit dem ärztlichen Gutachten bei der zuständigen Rentenversicherung eingereicht. Dies kann online oder postalisch erfolgen.
- Begründung: Neben den formalen Angaben ist eine detaillierte Begründung der Reha-Notwendigkeit wichtig. Hier sollten die individuellen Beeinträchtigungen und die erhofften Ziele der Reha-Maßnahme ausführlich dargelegt werden.
- Wunschklinik: Im Reha-Antrag kann eine Wunschklinik angegeben werden. Die Rentenversicherung berücksichtigt diesen Wunsch, sofern die Klinik für die Behandlung der Epilepsie geeignet ist und ein Versorgungsvertrag mit der Rentenversicherung besteht.
- Bewilligung: Die Rentenversicherung prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung. Bei Bewilligung erhält der Antragsteller einen Bescheid mit Informationen zur Reha-Einrichtung, Dauer und Art der Reha.
- Ablehnung: Bei Ablehnung des Antrags kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es empfiehlt sich, den Widerspruch mit einer erneuten ärztlichen Stellungnahme zu begründen.
Wo schicke ich den Reha-Antrag hin?
Der Reha-Antrag ist an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden. Der Antrag kann online bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht oder postalisch verschickt werden. Einige Postanschriften der Deutschen Rentenversicherung Bund lauten:
- Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstr. 2, 10704 Berlin
- Deutsche Rentenversicherung Bund, Zur Schwedenschanze 1, 18431 Stralsund
- Deutsche Rentenversicherung Bund, Reichsstraße 5, 07497 Gera
Die Möglichkeiten zur Reha-Antragstellung Ihres zuständigen Deutschen Rentenversicherungsträger Ihres Bundeslandes können abweichen.
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Formular S0051 bzw. G0612
Für die schnelle Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir einen Befundbericht. Hierfür steht das Formular S0051 bzw. für eine Kinder-Reha das Formular G0612 zur Verfügung. Lassen Sie dieses von der behandelnden Ärztin bzw. Arzt idealerweise am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben, um es anschließend im Rahmen der Antragsstellung mit hochzuladen.
Kinderreha beantragen
Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten (z.B. Sie sind erziehungsberechtigt und möchten einen „Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder“ stellen? Dann können Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger oder an Ihre Krankenkasse wenden. Wir teilen Ihnen schriftlich den Ort, die Reha-Einrichtung, die Dauer und die Art der Reha mit. Bundesweit stehen dafür zahlreiche spezialisierte Einrichtungen zur Verfügung. Als Erziehungsberechtigte können Sie bei der Antragstellung ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung angeben. Wir werden Ihre Wünsche soweit es geht berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erkrankung in der gewünschten Einrichtung ebenso gut behandelt werden kann wie in der Klinik, die Ihr Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hätte. Eine Kinderrehabilitation dauert meist vier Wochen, wenn nötig auch länger. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan erstellt. Der Reha-Plan enthält medizinische, psychologische, pädagogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Die Kinder werden in altersentsprechenden Gruppen betreut. Schulkinder erhalten in den Hauptfächern Unterricht.
Kosten und Zuzahlungen
Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen trägt in der Regel der zuständige Rentenversicherungsträger. Allerdings müssen sichRehabilitanden ab dem 18. Lebensjahr an den Kosten beteiligen, und zwar mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, maximal jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr. Arbeitnehmer haben für die Zeit der Rehabilitationsleistung Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts. Im Allgemeinen beträgt er sechs Wochen. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der medizinischen Rehabilitation erhalten.
Kinderreha Kosten
Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der zuständige Rentenversicherungsträger. Auf Antrag übernehmen wir auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Wird der Antrag aktzeptiert, übernehmen wir die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem erstatten wir Ihnen einen entgangenen Verdienst. Bei Kindern ab zwölf Jahren können wir die Kosten für eine Begleitperson nur übernehmen, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Des Weiteren können Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, z. B. wenn ein weiteres Geschwisterkind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, das nicht durch ein Elternteil oder eine andere im Haushalt lebende Person versorgt werden kann. Während der Reha ist das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche durch die Rentenversicherung unfallversichert.
Wegfall der Zuzahlung
- Rentenversicherung: Wegfall der Zuzahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
- Krankenversicherung: Wegfall der Zuzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres werden die Kosten für eine Begleitperson übernommen.
Hinweis: Wenn Sie als Begleitperson für Ihr Kind aufgenommen werden und die Rentenversicherung der Kostenträger ist, wird Ihnen der volle Verdienstausfall erstattet.
Besonderheiten bei Epilepsie
Epilepsie ist eine chronische Erkrankung, die mit verschiedenen Einschränkungen verbunden sein kann. Menschen mit Epilepsie können motorisch-funktionelle oder psychomentale Defizite aufweisen, die ihre Aktivität und Teilhabe am Leben beeinträchtigen. Im Erwerbsleben können individuelle Risiken und Gefährdungslagen zu nachhaltigen Einschränkungen führen. Daher besteht ein höheres Risiko für frühzeitige Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit.
Die Lebensqualität von Epilepsie-Erkrankten ist oft vermindert, aufgrund von Stigmatisierung und Unverständnis. Rehabilitative Maßnahmen müssen daher nicht nur motorisch-funktionelle oder neurokognitive Einschränkungen behandeln, sondern auch den Umgang mit der Erkrankung fördern.
Fazit
Eine Reha bei Epilepsie kann eine wertvolle Unterstützung sein, um die Lebensqualität zu verbessern, die Teilhabe am Leben zu fördern und den Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine Reha, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es lohnt sich, sich umfassend zu informieren und einen Antrag zu stellen, um die individuellen Möglichkeiten einer Reha bei Epilepsie zu nutzen.
Weitere Informationen
- Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger
- Krankenkassen
- Sozialdienste in Krankenhäusern
- Servicestellen für Rehabilitation (www.reha-servicestellen.de)
- Arbeitskreis Gesundheit e.V.
- Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V.
Rechtliche Grundlagen
- § 40 SGB V
- § 15a SGB VI
- §§ 26, 27 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII
- § 35a SGB VIII i.V.m. § 41 SGB VIII
- Sozialgesetzbuch I § 4
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