Risikolebensversicherung nach Schlaganfall absichern: Ein umfassender Ratgeber

Experten und Verbraucherschützer betonen die Notwendigkeit einer Risikolebensversicherung, besonders für Paare und Familien, da der Tod eines Partners erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Hinterbliebenen haben kann. Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten und Herausforderungen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung nach einem Schlaganfall.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallabsicherung, die primär dazu dient, den Partner, die Kinder oder andere Angehörige finanziell abzusichern. Sie kann auch zur Absicherung von Krediten oder Darlehen verwendet werden. Im Todesfall des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt, ohne dass ein Erbschein erforderlich ist. Diese Auszahlung kann eine wichtige finanzielle Stütze sein, da staatliche Witwen- und Halbwaisenrenten oft nicht ausreichen, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Schlaganfall: Ein Risiko, das man ernst nehmen muss

Das Risiko eines Schlaganfalls ist nicht auf das hohe Alter beschränkt. Bestimmte gesundheitliche Faktoren können bereits im Kindes- oder Jugendalter das Auftreten eines Schlaganfalls begünstigen. Ein Schlaganfall, auch Apoplex, Hirnschlag oder Hirninfarkt genannt, entsteht durch eine Unterversorgung des Gehirns mit Blut und Sauerstoff. Dies wird meist durch verstopfte oder verkalkte Blutgefäße verursacht, die zu einem Blutgerinnsel (ischämischer Schlaganfall) oder Blutungen im Gehirn (hämorrhagischer Schlaganfall) führen können. Je nachdem, wie lange die Unterversorgung andauert, können betroffene Gehirnareale vorübergehend oder dauerhaft ihre Funktion verlieren, was im schlimmsten Fall zum Tod führen kann.

Die Symptome eines Schlaganfalls sind vielfältig und nicht immer leicht zu erkennen. Unverständliches Gebrabbel kann ein erstes Anzeichen sein. Bei Verdacht auf einen Schlaganfall ist schnelles Handeln entscheidend, um Spätfolgen zu minimieren. Ersthelfer sollten den Rettungsdienst alarmieren und den Betroffenen bis zum Eintreffen des Notarztes bei Bewusstsein halten und in die stabile Seitenlage bringen. Auch wenn die Symptome schnell wieder verschwinden (transitorische ischämische Attacke, TIA), sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden.

Es gibt zahlreiche Risikofaktoren, die einen Schlaganfall begünstigen können. Dazu gehören Vorerkrankungen, die medikamentös behandelt werden können, sowie alltägliche Gewohnheiten wie Rauchen, mangelnde Bewegung und unausgewogene Ernährung. Einige Faktoren wie erbliche Veranlagung, Alter oder Blutgruppe sind hingegen nicht beeinflussbar.

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Versicherungsoptionen nach einem Schlaganfall

Wer sich und seine Angehörigen finanziell absichern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Allerdings decken nicht alle Versicherungen die Folgen eines Schlaganfalls ab.

  • Kapitallebensversicherung: Kombiniert Hinterbliebenenabsicherung mit einer Geldanlage.

  • Sterbegeldversicherung: Deckt im Todesfall die Bestattungskosten.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Zahlt eine Rente, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Schlaganfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

  • Unfallversicherung: Greift bei einem Schlaganfall nicht, da dieser als Erkrankung und nicht als Unfall gilt.

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Der Abschluss einer Risikolebensversicherung nach einem Schlaganfall gestaltet sich oft schwierig, da die meisten Versicherer aufgrund des erhöhten Gesundheitsrisikos eine Ablehnung aussprechen. Einige Versicherer bieten jedoch Kombinationen mit einer sogenannten Dread-Disease-Versicherung an, die bei schweren Erkrankungen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt eine Teilauszahlung der Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten ermöglicht. Diese Teilauszahlung mindert nicht die spätere Auszahlung an die Hinterbliebenen im Todesfall.

Gesundheitsprüfung und Risikobeurteilung

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist eine Gesundheitsprüfung unerlässlich. Diese umfasst in der Regel das Beantworten von Gesundheitsfragen zu aktuellen und früheren Erkrankungen, Beruf und Hobbys. Anhand dieser Angaben bewertet der Versicherer das individuelle Risiko und entscheidet über die Versicherbarkeit und die Konditionen.

Die Gesundheitsfragen beziehen sich typischerweise auf folgende Bereiche:

  • Herz und Kreislauf
  • Atmungsorgane
  • Verdauungsorgane
  • Harn- und Geschlechtsorgane
  • Stoffwechsel und Hormonhaushalt
  • Blut- oder Tumorerkrankungen
  • Infektionskrankheiten
  • Psyche
  • Gehirn, Rückenmark, Nerven
  • Bewegungsapparat
  • Haut und Allergien
  • Augen
  • Bindegewebe und Immunsystem
  • Unfallfolgen
  • Konsumverhalten

Falsche oder unvollständige Angaben zu Vorerkrankungen können im Leistungsfall zur Verweigerung der Auszahlung führen. Daher ist es wichtig, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Bei bestimmten Vorerkrankungen, wie Bluthochdruck, Asthma oder Depressionen, ist ein Versicherungsschutz oft möglich, jedoch mit einem Beitragszuschlag oder einem Ausschluss der Vorerkrankung. Bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs oder chronischem Nierenversagen kann der Antrag abgelehnt werden.

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Um die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss zu erhöhen, kann eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden. Dabei werden die relevanten Informationen an den Versicherer übermittelt, ohne dass der Name des Antragstellers genannt wird. So lässt sich vorab klären, ob und zu welchen Konditionen eine Risikolebensversicherung möglich ist.

Risikolebensversicherung trotz Schlaganfall: Was ist zu beachten?

Auch nach einem Schlaganfall ist es grundsätzlich möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Die Versicherbarkeit und die Konditionen hängen jedoch von individuellen Faktoren ab, wie:

  • Art und Schwere des Schlaganfalls
  • Vorhandene Folgeschäden
  • Aktueller Gesundheitszustand
  • Einhaltung der ärztlichen Empfehlungen
  • Lebensstil

Die Versicherer benötigen in der Regel einen fachärztlichen Befund inklusive Verlaufskontrollen, um das Risiko einschätzen zu können. Es ist ratsam, sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler zu wenden, der auf die Vermittlung von Risikolebensversicherungen bei Vorerkrankungen spezialisiert ist. Dieser kann die Angebote verschiedener Versicherer vergleichen und die beste Lösung für die individuelle Situation finden.

Alternativen zur Risikolebensversicherung

Wenn der Abschluss einer Risikolebensversicherung aufgrund eines Schlaganfalls nicht möglich ist, gibt es alternative Möglichkeiten, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern:

  • Sterbegeldversicherung: Deckt die Bestattungskosten ab und erfordert keine Gesundheitsprüfung.

  • Unfallversicherung: Leistet bei unfallbedingten Todesfällen, jedoch nicht bei Tod durch Krankheit.

  • Sparen und Anlegen: Durch regelmäßiges Sparen und Anlegen kann ein Kapital aufgebaut werden, das im Todesfall den Hinterbliebenen zur Verfügung steht.

Zusatzleistungen und Optionen

Gute Risikolebensversicherungen bieten oft zusätzliche Leistungen, die im Falle einer schweren Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden können:

  • Vorgezogene Todesfallleistung: Auszahlung der Versicherungssumme bei einer schweren Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten.

  • Soforthilfe bei schwerer Krankheit: Einmalige Auszahlung eines bestimmten Prozentsatzes der Versicherungssumme bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.

  • Soforthilfe bei Pflegebedürftigkeit: Einmalige Auszahlung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

  • Kinder-Bonus: Erhöhung der Versicherungssumme bei Tod der versicherten Person, wenn die Kinder noch minderjährig sind.

Kosten und Leistungen: Worauf achten?

Bei der Wahl einer Risikolebensversicherung sollten nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen und Bedingungen berücksichtigt werden. Wichtige Kriterien sind:

  • Versicherungssumme: Sollte ausreichend hoch sein, um den finanziellen Bedarf der Hinterbliebenen zu decken. Experten empfehlen das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttogehalts.

  • Laufzeit: Sollte mindestens bis zum Ende der Ausbildung der Kinder oder zur vollständigen Tilgung von Krediten laufen.

  • Bedingungen: Auf Klauseln und Ausschlüsse achten, insbesondere im Zusammenhang mit Vorerkrankungen.

  • Zusatzleistungen: Prüfen, ob Zusatzleistungen wie vorgezogene Todesfallleistung oder Soforthilfe bei schwerer Krankheit angeboten werden.

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