Die Vorstellung, Schafe im eigenen Garten zu halten, mag idyllisch erscheinen. Sie könnten nicht nur als natürliche Rasenmäher dienen, sondern auch Kindern die Möglichkeit bieten, Tiere hautnah zu erleben. Doch bevor man sich für die Anschaffung von Schafen entscheidet, sollte man sich gründlich mit den rechtlichen und praktischen Aspekten der artgerechten Haltung auseinandersetzen. Denn nicht nur das Tierwohl, sondern auch die Nachbarschaft kann durch die Haltung von Schafen beeinträchtigt werden.
Artgerechte Schafhaltung: Mehr als nur Rasenpflege
Das deutsche Tierschutzgesetz (§2 TierSchG) verpflichtet Tierhalter, ihre Tiere artgerecht zu halten. Dazu gehören eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung. Schafe sind Herdentiere und benötigen daher mindestens ein Artgenossen, besser noch eine kleine Herde.
Fünf Fragen vor dem Kauf eines Schafes:
- Platzbedarf: Schafe sind Bewegungstiere und benötigen ausreichend Weidefläche. Als Faustregel gilt, dass zehn Schafe etwa einen Hektar Weideland benötigen. Ein Schaf frisst täglich etwa zehn Kilogramm Gras. Ein Hausgarten ist daher meist ungeeignet.
- Zeitaufwand: Die Tiere müssen mindestens einmal täglich kontrolliert werden. Regelmäßige Klauenpflege, Schur und tierärztliche Versorgung sind ebenfalls notwendig.
- Kosten: Neben den Anschaffungskosten fallen laufende Kosten für Futter, Tierarzt, Zaunmaterial und eventuell einen Unterstand an. Auch die Urlaubsbetreuung muss gewährleistet sein.
- Nachbarn: Das Blöken von Schafen kann als Lärmbelästigung empfunden werden. Vor der Anschaffung sollte man daher das Gespräch mit den Nachbarn suchen.
- Vorbereitung: Ein Sachkundelehrgang bei Schafzuchtverbänden vermittelt das notwendige Fachwissen.
Vorbereitung auf die neuen Gartenbewohner
Wer sich nach sorgfältiger Prüfung aller Aspekte für die Schafhaltung entscheidet, sollte folgende Vorbereitungen treffen:
- Sichere Einzäunung: Ein Wildschutzzaun aus Knotengitterdraht verhindert das Ausbrechen der Tiere.
- Wetterfester Unterstand: Ein Unterstand, der mindestens an drei Seiten geschlossen ist, schützt vor Wind und Wetter.
- Frisches Trinkwasser: Wassereimer sollten so platziert werden, dass sie nicht umfallen können.
- Schatten: Bäume auf der Weide bieten im Sommer Schutz vor der Sonne. Allerdings sollte man Obstbaumrinde schützen, da Schafe diese gerne anfressen.
Rechtliche Aspekte der Schafhaltung im Wohngebiet
Die Haltung von Nutztieren im Wohngebiet ist ein komplexes Thema, das oft zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn führt. Grundsätzlich gilt, dass die Tierhaltung zum Wohnumfeld passen und artgerecht sein muss. Dabei spielen verschiedene Gesetze und Verordnungen eine Rolle:
- Tierschutzgesetz: Schreibt eine artgerechte Haltung vor.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Schützt die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen durch Lärm, Geruch oder andere Immissionen.
- Bauplanungsrecht: Definiert, welche Nutzungen in den verschiedenen Baugebietstypen (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet) zulässig sind.
- Nachbarrecht: Regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander.
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG): Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird.
Kleintierhaltung vs. größere Nutztiere
Die Baunutzungsverordnung (§ 14 Abs. 1 Satz 2) enthält Regelungen zur Kleintierhaltung. Als Kleintiere gelten in der Regel Tiere, die in Käfigen, Volieren, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, wie z.B. Fische, Meerschweinchen, Echsen oder Wellensittiche. Sie verursachen wenig Lärm und Geruch und beschädigen die Wohnung nicht.
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Größere, lautere und intensiv riechende Tiere wie Esel, Schafe, Ziegen und Gänse gelten dagegen nicht als Kleintiere. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Haltung von Ziegen, Gänsen und Pferden in reinen Wohngebieten verboten ist.
Baurechtlich könnten auch Miniziegen oder Minischweine als Kleintiere durchgehen, wenn ihr Verschlag nicht größer als eine Hundehütte ist. Dies muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, da Ziegen und Schweine mehr Gerüche verursachen als ein Hund.
Lärmbelästigung durch Schafe: Was ist zumutbar?
Die Duldungspflicht nach § 906 BGB bezieht sich auf die Einwirkungen der nachbarlichen Tierhaltung, die sich als Geräusch- oder Geruchsbelästigungen bemerkbar machen.
Die städtische Satzung regelt die "Lärmfrage" grundsätzlich. Die Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Ab 22 Uhr sind generell bis 6 Uhr nur noch 45 Dezibel zumutbar. Es gibt keine Grenzwerte für die Lärmbelästigung durch Tiere. Tierhalter können verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass keine Geräusche auf das Nachbargrundstück dringen.
Grundsätzlich verweist der Deutsche Tierschutzbund darauf, dass das Blöken von Schafen hierzulande typischer ist als zum Beispiel der Lärm von exotischen Papageien. Dieser "typische Lärm" gilt in ländlichen Gegenden noch eher als vertretbar.
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Anzeige wegen Schafhaltung: Wann ist sie berechtigt?
Nachbarn können die Haltung von Schafen nur dann angreifen, wenn von den Tieren erhebliche Belästigungen durch Lärm oder Geruch ausgehen (vgl. Par. 906 Abs. 2 BGB). Die Nachtruhe muss gewährleistet sein. Ansonsten ist die Schafhaltung in ländlicher Umgebung oft als ortsüblich anzusehen und nicht zu verhindern.
Fallbeispiele und Gerichtsurteile
- Radewege (Potsdam-Mittelmark): Ein Paar führte ein Lärmprotokoll über die Schafe auf dem Nachbargrundstück. Danach gab es bis zu acht Stunden täglich kein Schweigen der Lämmer. Das Amt Beetzsee will prüfen, ob tatsächlich eine Lärmbelästigung vorliegt.
- Zitz (Potsdam-Mittelmark): Ein Bewohner klagte gegen das Krähen eines Hahnes. Dieser muss nun nachts und an den Wochenenden eingesperrt werden.
- Allgemein: Teilweise wurden regelrechte Stundenpläne festgelegt, wann ein Hahn krähen darf und wann er für die Nachbarn unhörbar einzusperren ist. Als Faustregel gilt, dass während der Ruhezeiten kein Gegacker und Hahnenschrei zu hören sein sollte.
Was tun bei Streitigkeiten mit Nachbarn?
- Gespräch suchen: Reden Sie mit Ihren Nachbarn über Ihre Pläne und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Informationen einholen: Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die geltenden Bestimmungen zur Nutztierhaltung.
- Dokumentation: Führen Sie ein Protokoll über die Lärm- und Geruchsentwicklung.
- Mediation: Ein Mediator kann helfen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
- Rechtliche Schritte: Wenn alle anderen Versuche scheitern, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Fazit
Die Haltung von Schafen im Garten kann eine Bereicherung sein, birgt aber auch Konfliktpotenzial mit den Nachbarn. Eine sorgfältige Planung, artgerechte Haltung und offene Kommunikation sind entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich gründlich über die rechtlichen Bestimmungen und suchen Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn, bevor Sie sich Schafe anschaffen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Schafhaltung für alle Beteiligten zu einer positiven Erfahrung wird.
Zusätzliche Informationen und Anlaufstellen
- Veterinäramt: Zuständig für die Überwachung der Tierhaltung und den Tierschutz.
- Ordnungsamt: Zuständig für die Einhaltung der örtlichen Bestimmungen zur Lärmbelästigung.
- Landwirtschaftskammer: Bietet Informationen und Beratung zur Nutztierhaltung.
- Tierseuchenkasse: Zuständig für die Anmeldung von Nutztieren.
- Schafzuchtverbände: Bieten Sachkundelehrgänge und Beratung zur Schafhaltung.
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Bietet Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutztierhaltung.
Checkliste vor der Anschaffung von Schafen
- Habe ich ausreichend Platz für die artgerechte Haltung von Schafen?
- Kann ich den zeitlichen Aufwand für die Pflege und Betreuung der Tiere leisten?
- Sind meine Nachbarn mit der Schafhaltung einverstanden?
- Entsprechen meine Stallungen und Zäune den gesetzlichen Anforderungen?
- Habe ich mich ausreichend über die Bedürfnisse von Schafen informiert?
- Kann ich die laufenden Kosten für Futter, Tierarzt und Co. tragen?
- Habe ich eine Urlaubsbetreuung für die Tiere?
- Habe ich die Schafe bei den zuständigen Behörden angemeldet?
- Besitze ich einen Sachkundenachweis für die Schafhaltung?
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