Die neurologische Rehabilitation ist ein spezialisierter medizinischer Bereich, der sich auf die Behandlung von Patienten nach Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks konzentriert. Viele Patienten kommen nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, einem Schlaganfall oder einer chronischen Erkrankung, wie z. B. der Multiplen Sklerose, in die neurologische Reha. Ziel der neurologischen Reha ist es, die Lebensqualität und Selbständigkeit der Betroffenen zu verbessern, indem physische, kognitive und emotionale Fähigkeiten gezielt gefördert werden. Nach Schlaganfall, Parkinson, MS oder Hirnverletzungen unterstützt die neurologische Reha dabei, Fähigkeiten neu zu erlernen und Selbstständigkeit zu fördern.
Wann ist eine neurologische Reha sinnvoll?
Eine neurologische Reha ist in verschiedenen Situationen sinnvoll und notwendig. Hier sind einige der häufigsten Fälle:
- Patienten nach einem Schlaganfall: Nach einem Schlaganfall benötigen viele Patienten intensive Rehabilitation, um motorische und kognitive Funktionen wiederherzustellen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln. In der Regel werden Betroffene zuerst in einem Krankenhaus versorgt und kommen anschließend in eine Reha-Klinik, die die entsprechende Versorgung für den Grad der neurologischen Schäden anbietet.
- Personen mit Schädel-Hirn-Trauma: Nach Unfällen oder Verletzungen, die das Gehirn betreffen, kann eine neurologische Reha helfen, die Funktionen des Gehirns neu zu strukturieren und zu verbessern. Auch hier kann eine Reha an die Versorgung in einer Akuteinrichtung anschließen.
- Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen: Erkrankungen wie das Parkinsonsyndrom, die Multiple Sklerose oder ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) können durch spezielle Therapien in der neurologischen Reha positiv beeinflusst werden. Patienten lernen zudem, wie sie mit ihrer Erkrankung umgehen und ihren Alltag bewältigen können. Bei chronischen Krankheiten können Betroffene direkt ein medizinisches Heilverfahren beantragen und müssen keine Früh-Reha absolvieren.
- Patienten mit Gehirntumoren: Nach neurochirurgischen Eingriffen oder anderen Behandlungen von Gehirntumoren ist häufig eine neurologische Reha erforderlich.
- Nach einer Operation: Menschen, die am Gehirn oder am Rückenmark operiert worden sind, benötigen häufig eine Anschlussrehabilitation, um die neurologischen Funktionen wiederherzustellen oder zu erhalten und zu verbessern.
Voraussetzungen für eine neurologische Reha
Um eine neurologische Reha in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Diagnose einer neurologischen Erkrankung oder Verletzung: Die Erkrankung oder Verletzung muss eindeutig diagnostiziert sein und die Notwendigkeit einer Reha sollte durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest bestätigt werden.
- Medizinische Notwendigkeit: Sie benötigen eine ärztliche Empfehlung. Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin im Krankenhaus oder ambulanten Umfeld wird sie eingehend untersuchen und beurteilen, ob eine neurologische Reha sinnvoll und medizinisch notwendig ist.
- Rehabilitationsfähigkeit: Je nach Diagnose sollten Sie in der Lage sein, aktiv an einem Rehabilitationsprogramm teilzunehmen, was stabile Vitalfunktionen, ausreichende kognitive Fähigkeiten und physische Belastbarkeit voraussetzt. Bei schwerwiegenden neurologischen Diagnosen, wie z. B. nach einer frischen Schlaganfalldiagnose und einer erfolgreichen Frührehabilitation, haben Betroffenen andere Reha-Voraussetzungen. So können sie auch ohne ausreichend mobil zu sein, an einer neurologischen Reha teilnehmen. Die Therapien zielen in solchen spezifischen Situationen darauf ab, die Bewegungsfähigkeit der Patient*innen wiederherzustellen.
- Positive Rehabilitationsprognose: Die Erfolgsaussichten der Rehabilitation sollten positiv und die Ziele in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar sein.
- Abschluss einer akuten Behandlungsphase: Vor Beginn der Rehabilitation sollte die akute Phase der Erkrankung oder des postoperativen Zustands abgeschlossen sein, z. B. bei einem Symptomschub einer Multiplen Sklerose oder eine Früh-Reha nach einem Schlaganfall.
Je nach Belastbarkeit, Mobilität und den individuellen Bedürfnissen, kann die neurologische Reha sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Eine stationäre Reha ist besonders dann sinnvoll, wenn eine intensive und kontinuierliche ärztliche Überwachung notwendig ist. Manchmal spricht für eine stationäre Reha auch, dass Betroffene von den häuslichen Verpflichtungen entlastet werden oder dass ein Ortswechsel positive Folgen für die Heilung hat. Können Sie auch mit neurologischen oder kognitiven Funktionseinschränkungen die tägliche Anfahrt zur Reha-Klinik bewältigen und sind abends, nachts und am Wochenende zu Hause ausreichend versorgt, dann spricht nichts gegen eine ambulante neurologische Reha-Maßnahme.
Phasen der neurologischen Reha
Die neurologische Reha ist in ein Phasenmodell gegliedert. Jede Phase richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankungsfolgen. Je nachdem, wie mobil und selbstständig Sie nach einer neurologischen Erkrankung sind, erhalten Sie als Rehabilitand*in in jeder Phase einer neurologischen Reha die für Ihren Bedarf angemessenen Therapien. Mit zunehmender Mobilität und Selbstständigkeit, können Sie von einer Phase in die nächste wechseln. Bei besonders großen Behandlungsfortschritten können Phasen auch übersprungen werden.
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Phase A: Akutversorgung
Phase A umfasst die Erstbehandlung und Diagnostik unmittelbar nach der Erkrankung oder Verletzung. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Patient*innen werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation im Krankenhaus betreut.
Phase B: Frührehabilitation
In der Früh-Reha der Phase B werden Patient*innen umfassend medizinisch und therapeutisch versorgt. Meistens müssen die Betroffenen noch intensivpflegerisch unterstützt werden und haben schwere neurologische Funktions- und Bewusstseinseinschränkungen. Sie erhalten sie eine aktivierende und stimulierende Pflege, um verloren gegangene Fähigkeit wiederzuerlangen und die Selbstständigkeit zu fördern. In dieser Phase werden erste Schritte zur Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning) unternommen.
Phase C: Weiterführende Rehabilitation
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In Phase C benötigen betroffene Personen nicht mehr so viel Unterstützung wie in Phase B. Sie sind in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken und lernen (teilweise mit Hilfsmitteln) wieder mobil zu werden. Gleichzeitig müssen sie weiterhin medizinisch unterstützt und pflegerisch betreut werden.
Phase D: Anschlussrehabilitation (AHB/AR)
In Phase D ist es das Ziel, Betroffene zu einem möglichst selbständigen Leben zu befähigen und bestehende Behinderungen und Fehlhaltungen zu verringern. Patientinnen werden darauf vorbereitet, in ihren Alltag und ggf. den Beruf zurückzukehren. Wenn nötig, werden individuelle Hilfsmittel (z. B. Rollator, Gehstock) angepasst und trainiert. Mit Phase D endet die rein medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen ausreichend mobil und selbstständig sind und keine bzw. nur wenig pflegerische Hilfe benötigen.
Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation
Die Phase der Nachsorge und beruflichen Reha ermöglicht den Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück zur Erwerbstätigkeit. Dabei bietet sie speziell Unterstützung und Begleitung, um den Erfolg der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern. In Phase E steht besonders im Fokus, wie Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können beispielsweise auch Umschulungen gehören.
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Phase F: Langzeitpflege
Patient*innen, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation dauerhaft pflegerisch unterstützt und betreut werden müssen (z. B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma) befinden sich in Phase F. Hier liegt der Behandlungsschwerpunkt auf der aktivierenden Langzeitpflege.
Wie beantrage ich eine neurologische Reha?
Wenn Sie eine neurologische Reha nach einer Akutbehandlung benötigen, hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses beim Reha-Antrag. Das medizinische Team vor Ort kann auch entscheiden, welche Reha-Phase für Sie geeignet ist. Der Ablauf zur Beantragung einer neurologischen Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt ist ähnlich wie bei anderen Reha-Formen. Nach Empfehlung durch den/die behandelnden Ärztin oder das Krankenhauspersonal erfolgt die Antragstellung meist direkt beim Kostenträger wie der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Behandlungen in der neurologischen Reha
In der neurologischen Rehabilitation behandelt Sie ein multiprofessionelles Team aus Ärztinnen, Therapeutinnen, Pflegekräften und Sozialarbeiter*innen. Folgende Therapien sind üblich:
- Medizinische Betreuung: In der neurologischen Reha werden Sie regelmäßig untersucht und Ihre Medikamente ggf. angepasst, um Ihre neurologische Erkrankung zu behandeln. Zusätzlich werden Sie je nach Bedarf vom neurologischen Pflegepersonal betreut.
- Physiotherapie: In der Sport- und Bewegungstherapie verbessern Sie nicht nur Ihre allgemeinen konditionellen Eigenschaften sowie Ihre Mobilität, Koordination und Muskelkraft, sondern stärken auch Ihre allgemeine Gesundheit.
- Ergotherapie: In der Ergotherapie trainieren Sie Ihre alltäglichen - und berufsrelevanten - Fähigkeiten und die Feinmotorik, um das tägliche Leben zu bewältigen. Sie verbessern Bewegungsabläufe oder erlernen sie mit Hilfe eines qualifizierten therapeutischen Teams neu.
- Logopädie: Wenn Sie nach einem Schlaganfall an Sprach- und Sprechstörungen leiden, hilft Ihnen ein logopädisches Team, durch spezielle Übungen in computergestützten Einzeltherapien oder Gruppentherapien, Ihre Sprachfähigkeiten wiederherzustellen oder zu erhalten. Auch Schluckstörungen werden in der Logopädie behandelt.
- Kognitives Training: Kognitives Training fördert Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten durch gezielte Übungen.
- Psychologische Betreuung: In der Reha werden Sie durch geschultes Personal bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen, die mit neurologischen Erkrankungen einhergehen können, unterstützt.
- Sozialdienst: Der Sozialdienst berät und unterstützt Sie bei sozialen und finanziellen Fragen sowie der Organisation der häuslichen Pflege.
Das Hauptziel einer neurologischen Reha ist es, Ihren Gesundheitszustand und Ihre neurologischen Fähigkeiten nach einer schweren Erkrankung wiederherzustellen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen kann Ihnen eine neurologische Reha helfen, Ihren Alltag zu bewältigen und mit der Erkrankung umzugehen. In der Akutbehandlung und der Frührehabilitation Phase B steht der ärztlich-medizinische Aspekt im Vordergrund. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld. Als Patient oder Patientin in einer neurologischen Reha-Klinik werden Sie von einem interdisziplinären Team behandelt. Die Therapien sind multimodal, d. h. unter ärztlicher Leitung arbeitet ein Team aus den Bereichen Psychologie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und physikalische Therapien gemeinsam mit dem Pflegeteam, der Ernährungsberatung und dem Sozialdienst daran, dass sich Ihr Zustand stetig bessert und Sie Fortschritte machen.
Dauer der neurologischen Reha und Verlängerung
Während der Aufenthalt in der Akutversorgung abhängig vom Schweregrad der Verletzung ist und daher zeitlich nicht begrenzt werden kann, gelten für die einzelnen Rehabilitationsphasen andere Aufenthaltsvorgaben. In der Phase B werden Betroffene mit schweren neurologischen Schäden behandelt und benötigen häufig intensivere Pflege und medizinische Behandlungen. In der Regel sind Betroffene 25 Tage in der Früh-Reha. Für die Phase C ist die Verweildauer variabel und kann von drei Wochen bis zu mehreren Monaten gehen. In der Regel werden zunächst drei Wochen genehmigt, die auf ärztlichen Antrag jeweils verlängert werden können. In den Phasen D und E ist eine maximale Verweildauer von etwa acht Wochen pro Reha-Phase vorgesehen.
Eine neurologische Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Antrag auf Verlängerung wird normalerweise von der Reha-Einrichtung gestellt und zeitnah vom Kostenträger geprüft, sodass die Reha nahtlos in der nächsten Phase fortgesetzt werden kann. Die Dauer des Aufenthalts variiert generell stark und hängt von der Schwere der Erkrankung ab.
Voraussetzungen für die Verlängerung
Die Verlängerung einer Rehabilitationsmaßnahme ist unter bestimmten Umständen möglich und kann wesentlich dazu beitragen, die therapeutischen Ziele zu erreichen und den Übergang in den Alltag zu erleichtern. Die Entscheidung für eine Verlängerung liegt beim behandelnden Ärzteteam und erfordert die Zustimmung der Patient:innen sowie die Genehmigung durch die zuständigen Kostenträger. Obwohl der Prozess durch standardisierte Vordrucke unterstützt wird, bedarf es einer gut begründeten medizinischen Indikation. Die Verlängerung einer Rehamaßnahme wird auf Grundlage einer ärztlichen Einschätzung beantragt. Die Regelbehandlungsdauer beträgt 3 Wochen. Bei neurologischen Erkrankungen sind längere Rehaaufenthalte üblich.
Ist die Dauer der Reha schon im Vorfeld erkennbar unzureichend, um das Reha-Ziel zu erreichen, kann schon im Vorfeld ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Doch auch, wenn sich der Bedarf einer Verlängerung erst im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahme zeigt, ist es möglich einen Verlängerungsantrag für die stationären Reha-Leistungen zu stellen. Maßgeblich ist in jedem Fall der medizinische Nutzen durch die Verlängerung, weshalb der behandelnde Arzt den Verlängerungsantrag stellen muss. Wird die Verlängerung durch den Kostenträger nicht bewilligt, kann Einspruch eingelegt werden. Ein ausführliches Gutachten des behandelnden Arztes sollte diesem beigefügt werden, um die Notwendigkeit der Reha-Verlängerung und den Nutzen der zusätzlichen Behandlungszeit für den Genesungsprozess zu verdeutlichen.
Die Rehakliniken legen in den indikationsspezifischen Behandlungskonzepten fest, welche Regelbehandlungsdauern vorgesehen sind. Wenn die Verlängerung eine bestimmte Dauer überschreitet (in der Regel mehr als 14 Tage oder eine mehrfache Verlängerung), muss die Rehaklinik das mit der Rentenversicherung absprechen. Über die Reha Verlängerung entscheiden der zuständige Kostenträger oder der von diesem eingeschaltete Medizinische Dienst (ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)). Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass eine Verlängerung medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Die Rentenversicherung macht keine festen Vorgaben, wie oft oder wie lange eine Reha verlängert werden darf.
Wiederholung der Reha
Wenn die Reha-Dauer und / oder die Reha-Verlängerung nicht ausreichten, um die Genesung in ausreichender Form voranzubringen, kann eine Wiederholung der Reha-Maßnahme regulär nach vier Jahren beantragt werden. Wie oft eine Reha beantragt werden kann, ist offen, jedoch richtet sich die Gewährung der Reha-Leistung durch den Kostenträger auch an den bereits erfolgten Behandlungsfortschritten und der Aussicht auf die gesundheitliche Wiederherstellung aus.
In besonderen Fällen ist eine Wiederholung der Reha nach zwei Jahren möglich. Wenn Sie bereits eine Reha gemacht haben, stellt sich die Frage, wann und wie oft Sie erneut Anspruch auf eine Rehabilitation haben. In der Regel können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Reha-Anträge in kürzeren Zeitabständen haben weniger Aussicht, bewilligt zu werden. Dennoch gibt es Fälle, in denen bereits vor Ablauf der vier Jahre ein Reha-Aufenthalt nötig ist. Dies greift dann, wenn eine besonders große medizinische Erfordernis gegeben ist und eine zeitnahe Behandlung nötig ist, um Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu schützen. Wenn Sie für die gleiche Krankheit zweimal kurz hintereinander Reha beantragen, ist dies meist schwer zu begründen. Wenn es sich aber um verschiedene Erkrankungen handelt, kann das durchaus der Fall sein. Sie könnten etwa letztes Jahr eine orthopädische Reha gemacht haben und in der Zwischenzeit ein psychosomatisches Leiden entwickelt haben, welches dringend behandelt werden muss.
Wie oft Sie eine Reha machen können, hängt im Einzelfall also vom Krankheitsbild ab, zudem auch von den bisher durchgeführten Maßnahmen, um Sie zu heilen, sowie vom voraussichtlichen Behandlungserfolg eines erneuten Reha-Aufenthalts. Soll demnach eine Reha öfter hintereinander (nach weniger als vier Jahren) erfolgen, müssen die Notwendigkeit (etwa zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit), die Erfolgsaussichten einer langfristigen Verbesserung (positive Rehabilitationsprognose) und das Scheitern anderer Maßnahmen im Antrag sehr gut begründet und mit entsprechenden Nachweisen belegt sein. Ihr Arzt ist der beste Ansprechpartner, Ihnen hierbei zu helfen.
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