Ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Ereignis, das oft mit schwerwiegenden Folgen verbunden ist. Wenn ein Schlaganfall aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers verursacht oder verschlimmert wurde, stellt sich die Frage nach angemessenem Schmerzensgeld. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Schmerzensgeldes nach einem Schlaganfall, einschließlich der Anspruchsgrundlagen, der Bemessung der Höhe und der Bedeutung der Beweislast.
Anspruchsgrundlagen für Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern
Wenn ein ärztlicher Behandlungsfehler zu körperlichen oder seelischen Schäden führt, entsteht neben dem Anspruch auf Schadensersatz auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses soll die erlittenen Schmerzen, Einschränkungen und Lebensbeeinträchtigungen finanziell ausgleichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung, der Dauer der Beschwerden und der Schwere des Behandlungsfehlers.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der behandelnde Arzt von dem fachärztlichen Standard abweicht, ohne dass dies mit dem Patienten besprochen wurde und ohne dass diese Abweichung medizinisch indiziert war. Der medizinische Standard wird durch die fachärztliche Literatur, die ärztlichen Leitlinien und die allgemeinen Vorgehensweisen bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder beim niedergelassenen Arzt bestimmt. Ob ein ärztlicher Standard nicht eingehalten wurde und damit eine fehlerhafte Behandlung vorliegt, ist in der Regel nur dann feststellbar, wenn man die ärztlichen Dokumentationsunterlagen, also die Krankenakte des Patienten, auf den medizinischen Standard hin prüft.
Arten von Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit Schlaganfällen
Ärzte haften für Behandlungsfehler, wenn sie gegen medizinische Standards verstoßen und dadurch dem Patienten Schaden zufügen. Bei einem Schlaganfall ist eine schnelle und korrekte Diagnose entscheidend, um bleibende Schäden zu vermeiden. Fehler bei der Diagnostik können schwerwiegende Folgen haben. Es kommt vor, dass ein Schlaganfall nicht erkannt und Patienten nach Hause geschickt oder erst zu spät im Krankenhaus behandelt werden. Vorhandene, das Risiko für einen Apoplex steigernde Grunderkrankungen werden nicht abgefragt und/oder nicht ernst genug genommen.
Auch nach der Diagnose eines Schlaganfalls ist eine adäquate Therapie von entscheidender Bedeutung, um die Folgen des Schlaganfalls zu minimieren und das Risiko eines erneuten Schlaganfalls zu reduzieren. Auch hier können Fehler auftreten, die die Genesung des Patienten beeinträchtigen oder sogar zu weiteren Komplikationen führen können. Die Medikation kann fehlerhaft sein.
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Einige Beispiele für Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Schlaganfällen sind:
- Verzögerte oder fehlende Diagnostik: Symptome werden nicht ernst genommen, eine CT- oder MRT-Untersuchung wird verzögert oder unterlassen.
- Fehlerhafte Interpretation von Befunden: Ein Schlaganfall wird nicht erkannt oder falsch diagnostiziert.
- Verspätete oder unterlassene Behandlung: Eine Lyse-Therapie wird nicht rechtzeitig durchgeführt, obwohl sie indiziert wäre.
- Fehlerhafte Medikation: Falsche Medikamente werden verabreicht oder die Dosierung ist fehlerhaft.
- Mangelnde Überwachung: Der Patient wird nach dem Schlaganfall nicht ausreichend überwacht, was zu Komplikationen führt.
Die Beweislast bei Behandlungsfehlern
Grundsätzlich trägt der Kläger die Beweislast für den Behandlungsfehler und den kausalen Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden. Der Kausalitätsbeweis ist oft schwer zu führen. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um. Das bedeutet, dass der Arzt beweisen muss, dass der Schaden auch ohne den Fehler entstanden wäre oder dass kein Fehler vorlag. Eine Verzögerung der CT-Angiografie um mindestens 80 Minuten kann beispielsweise als grob fehlerhaft angesehen werden.
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt in besonders schwerwiegender Weise gegen anerkannte medizinische Standards verstößt und ein Fehler begeht, der aus objektiver Sicht nicht mehr nachvollziehbar ist.
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Schlaganfall
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell bemessen. Zu den wichtigsten Faktoren gehören:
- Schwere der Beeinträchtigung: Die Art und das Ausmaß der körperlichen und psychischen Schäden, die durch den Behandlungsfehler verursacht wurden.
- Dauer der Beeinträchtigung: Wie lange dauern die Beschwerden an? Sind sie dauerhaft oder vorübergehend?
- Ausmaß des Verschuldens: Hat der Arzt fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt?
- Alter und Lebenssituation des Patienten: Wie hat der Schlaganfall das Leben des Patienten verändert? Kann er seinen Beruf noch ausüben? Benötigt er Hilfe im Alltag?
In Deutschland gibt es keine festen Beträge für die Bemessung von Schmerzensgeld. Jeder Fall wird individuell betrachtet. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bietet mit bisher ergangenen Gerichtsurteilen Anhaltspunkte. Diese Urteile berücksichtigen die oben genannten Faktoren und können eine Orientierungshilfe für ähnlich gelagerte Fälle sein.
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So wurden in Fällen, in denen Patienten nach einem Schlaganfall aufgrund eines Behandlungsfehlers leichte bis mittelschwere Einschränkungen erlitten, Schmerzensgelder im fünfstelligen bis auch sechsstelligen Bereich zugesprochen.
Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Gießen aus dem Jahr 2019 (5 O 376/18) sprach einer Klägerin 941.508,00 € Schmerzensgeld zu, nachdem sie infolge eines Behandlungsfehlers eine schwere hypoxische Hirnschädigung erlitten hatte.
Schmerzensgeldtabelle als Orientierungshilfe
Eine Schmerzensgeldtabelle kann eine erste Orientierungshilfe bieten, um die Höhe des Schmerzensgeldes einzuschätzen. Allerdings ist zu beachten, dass es sich nur um eine Orientierung handelt und die tatsächliche Höhe des Schmerzensgeldes im Einzelfall abweichen kann.
Einige Beispiele aus Schmerzensgeldtabellen im Zusammenhang mit Schlaganfällen oder ähnlichen Hirnschädigungen:
- Schlaganfall nach Durchführung einer Elektroschockbehandlung aufgrund ärztlichen Behandlungsfehlers: 367.776,00 € (LG Münster; 11 O 1027/02)
- Nicht rechtzeitig erkannter Schlaganfall: 110.241,00 € (LG Lübeck, 12 O 48/13)
- Befunderhebung verspätet durch CT trotz akuten Abdomens, dadurch Portanlegung, Infektion, 4-Quadranten-Peritonitis und Spondylodiszitis: 103.514,00 € (OLG Düsseldorf, 8 U 1/08)
- Hypoxische Hirnschädigung durch Tubusblockade während künstlicher Beatmung: 430.967,00 € (OLG Oldenburg, 5 U 28/15)
- Sauerstoffunterversorgung des Gehirns wegen eines verlegten, nicht rechtzeitig entfernten Beatmungstubus: 387.321,00 € (OLG München, 1 U 1913/10)
Die Rolle eines Anwalts für Medizinrecht
Für den durch einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigten Patienten ist es ohne die Hilfe eines im Medizinrecht spezialisierten Anwalts außerordentlich schwierig, das in seinem Fall angemessene Schmerzensgeld zu ermitteln. Die Bezifferung von Schmerzensgeldansprüchen ist eine komplexe Aufgabe, die einem erfahrenen Anwalt für Medizinrecht anvertraut werden sollte.
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Ein Anwalt für Medizinrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen. Er kann die medizinischen Unterlagen prüfen, den Sachverhalt rechtlich bewerten, Gutachten einholen und Sie vor Gericht vertreten.
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