Schmerzensgeld bei Zahnnervverletzung: Ein umfassender Leitfaden

Die Behandlung beim Zahnarzt ist für viele Menschen mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Nicht selten können medizinische Eingriffe unbeabsichtigt zu Komplikationen führen, die das Leben der Patienten erheblich beeinträchtigen. Der Nervus lingualis, ein sensibler Nerv in der Mundregion, ist dabei besonders gefährdet. Verletzungen dieses Nervs können zu anhaltenden Schmerzen, Gefühlsstörungen und erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität führen.

Was ist eine Zahnnervverletzung?

Eine Zahnnervverletzung, insbesondere die des Nervus lingualis, kann eine Vielzahl von Beschwerden verursachen. Der Nervus lingualis ist ein wichtiger Nerv, der für das Gefühl und die Geschmackswahrnehmung in der Zunge zuständig ist. Er verläuft im Unterkiefer nahe den Weisheitszähnen. Bei zahnärztlichen Eingriffen besteht die Gefahr einer Verletzung dieses Nervs. Eine Schädigung kann zu dauerhaften Gefühlsstörungen, Taubheitsgefühlen und Geschmacksstörungen in der betroffenen Zungenhälfte führen.

Ursachen von Zahnnervverletzungen

Zahnnervverletzungen können verschiedene Ursachen haben, wobei zahnärztliche Eingriffe eine häufige Quelle darstellen. Dazu gehören:

  • Zahnärztliche Behandlungen: Insbesondere Eingriffe im Bereich der Weisheitszähne oder Wurzelbehandlungen können zu Verletzungen des Nervus lingualis führen.
  • Fehlerhafte Extraktion eines Weisheitszahnes: Hierbei kann es zu einer Verletzung des Nervs und einer Bruchspalteninfektion am Kiefer kommen.
  • Implantationen: Falsch implantierter Zahnersatz kann ebenfalls Nerven schädigen.
  • Mangelhafte Zahnprothese: Eine mangelhafte Prothese kann eine vollständig neue prothetische Behandlung erforderlich machen.

Rechtliche Grundlagen und Ansprüche

Wenn es zu einer Zahnnervverletzung kommt, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen und Ansprüche zu kennen. Gemäß § 630a BGB schuldet der Arzt eine Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards. Bei einem Behandlungsfehler können Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Die gesetzliche Grundlage für solche Schadensersatzansprüche finden sich in den §§ 630a ff., 249 und 253 BGB.

Aufklärungspflicht des Zahnarztes

Nach § 630d BGB muss vor jeder medizinischen Maßnahme die Einwilligung des Patienten eingeholt werden. Der Arzt muss den Patienten über Art, Umfang und Risiken der Behandlung aufklären. Führt der Arzt ohne Einwilligung eine Behandlung durch, ist diese rechtswidrig.

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Das Gericht stellt klar, dass Zahnärzte die Grenzen der vereinbarten Behandlung nicht eigenmächtig überschreiten dürfen. Eine Erweiterung des Eingriffs von einer einfachen Zahnfleischentfernung zu einem komplexeren chirurgischen Eingriff erfordert die ausdrückliche Einwilligung des Patienten nach entsprechender Aufklärung. Im konkreten Fall wurde eine unnötige und riskante Operation ohne Röntgendiagnostik durchgeführt, die zu einer dauerhaften Nervenschädigung führte.

Schmerzensgeld bei Zahnnervverletzung

Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie körperliche Verletzungen oder seelische Leiden (§ 253 BGB). Bei einer Zahnnervverletzung kann Schmerzensgeld beansprucht werden, wenn die Verletzung auf einen Behandlungsfehler oder eine unrechtmäßige Behandlungserweiterung zurückzuführen ist.

Höhe des Schmerzensgeldes

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Intensität und Dauer der Schmerzen: Maßgebliche Faktoren für die Bemessung des Schmerzensgeldes.
  • Konkrete Auswirkung auf den Alltag: Einschränkungen beim Sprechen, Essen oder in der Geschmackswahrnehmung wirken sich erhöhend auf das Schmerzensgeld aus.
  • Folgeschäden und notwendige Behandlungen: Weitere operative Eingriffe oder Komplikationen wie chronische Schmerzzustände erhöhen den Schmerzensgeldbetrag.
  • Grad des ärztlichen Verschuldens: Beeinflusst die Höhe des Schmerzensgeldes.

Die Schmerzensgeldhöhe bei Nervenschäden bewegt sich je nach Schwere zwischen 6.000 und 26.000 Euro.

Beispiele für Schmerzensgeldzahlungen

Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt hat einen Zahnarzt zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld wegen einer eigenmächtig erweiterten Behandlung verurteilt. Wegen eines schwerwiegenden Behandlungsfehlers muss ein Zahnarzt 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Mediziner hatte bei einer Patientin eine oberflächliche Zahnfleischbehandlung eigenmächtig zu einem riskanten Eingriff erweitert, der zu einer dauerhaften Nervenschädigung führte.

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Der Fall vor dem Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt

Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt hat einen Zahnarzt zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld wegen einer eigenmächtig erweiterten Behandlung verurteilt. Die ursprünglich mit der Patientin vereinbarte Behandlung sah lediglich vor, eine Zahnfleischkapuze am Weisheitszahn 48 oberflächlich abzutragen. Diese Maßnahme stellte nach Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr. V. eine einfache, wenig invasive Routinebehandlung dar.

Sachverhalt

Der Zahnarzt führte eine tiefere Gewebeexzision durch, ohne die notwendige Zustimmung der Patientin einzuholen. Der Sachverständige stellte fest, dass der erweiterte Eingriff eine enge Lagebeziehung zum Nervus lingualis aufwies und damit deutlich risikoreicher war. Erschwerend kam hinzu, dass der Zahnarzt vor der tiefen Gewebeabtragung keine Röntgenaufnahme anfertigte, die für die Beurteilung der Lage des Weisheitszahns und der Platzverhältnisse erforderlich gewesen wäre.

Folgen für die Patientin

Durch den Eingriff erlitt die Patientin eine dauerhafte Verletzung des Nervus lingualis. In der Zeit von Ende November 2019 bis März 2020 litt sie unter erheblichen Beeinträchtigungen beim Sprechen und Essen, verbunden mit Gewichtsverlust. Die junge Frau musste sich elf logopädischen Behandlungen unterziehen. Während der akuten Phase von etwa zwei Monaten war sie in ihrer Lebensführung stark eingeschränkt und zog sich sozial zurück.

Bewertung des Gerichts

Das Gericht bewertete das Verhalten des Zahnarztes als besonders schwerwiegend. Als ausgebildetem Mediziner waren ihm die Risiken des erweiterten Eingriffs bekannt. Er führte die Behandlungserweiterung dennoch ohne Einwilligung der Patientin durch und verzichtete auf die notwendige vorherige Röntgenuntersuchung. Das Gericht sah darin eine vorsätzliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität der Patientin, wobei der Zahnarzt die medizinische Sinnlosigkeit der Maßnahme zumindest billigend in Kauf nahm.

Entscheidung und Begründung

Die Berufung des Zahnarztes wurde abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass der Zahnarzt eine Pflichtverletzung begangen hat, indem er den Eingriff ohne Einwilligung erweiterte. Durch die Erweiterung des Eingriffs wurde die Patientin nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, was eine Verletzung ihrer Selbstbestimmungsrechte darstellt. Der Zahnarzt trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und kann keine Revision einlegen, da das Gericht die Sache nicht als grundsatzrelevant ansieht.

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Nachweis einer Nervenschädigung

Eine Nervenschädigung lässt sich durch spezifische neurologische Untersuchungen objektiv nachweisen. Die Elektroneurografie (ENG) misst die Nervenleitgeschwindigkeit durch kleine, auf die Haut geklebte Elektroden. Die Elektromyografie (EMG) ergänzt die Diagnostik und dokumentiert die Muskelaktivität.

Wenn Sie nach einer zahnärztlichen Behandlung Taubheitsgefühle, Missempfindungen oder Schmerzen bemerken, sollten Sie diese unmittelbar und detailliert dokumentieren. Eine zeitnahe neurologische Untersuchung ist entscheidend. Der Spitz-Stumpf-Test und die Zweipunktdiskriminierung prüfen die Empfindlichkeit im betroffenen Bereich. Für den juristischen Nachweis ist eine lückenlose Dokumentation wichtig. Die zahnärztliche Dokumentation der Behandlung muss nach § 630f BGB mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Verjährung von Ansprüchen

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus Behandlungsfehlern beträgt drei Jahre nach § 195 BGB. Als Patient müssen Sie nicht sofort erkennen, dass eine Behandlung fehlerhaft war. Unabhängig von Ihrer Kenntnis gilt eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren für Ansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

Kosten der rechtlichen Durchsetzung

Bei einer außergerichtlichen Einigung fallen zunächst die Anwaltskosten an, die sich nach dem Streitwert - also der Höhe der Schmerzensgeldforderung - richten. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssen Sie als Kläger zunächst einen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. War die Klage auf Schmerzensgeld erfolgreich, übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Deckungszusage die anfallenden Kosten. Bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht gewährt den Zuschuss entweder als Vollzuschuss oder als Darlehen.

Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Der Handelnde lässt dabei die Sorgfalt außer Acht, die jedem einleuchten müsste. Im Medizinrecht bedeutet dies etwa, dass grundlegende Behandlungsstandards missachtet werden. Gemäß § 276 BGB haftet der Behandelnde für grobe Fahrlässigkeit verschärft.

Eine vorsätzliche Körperverletzung liegt vor, wenn jemand absichtlich oder wissentlich die körperliche Unversehrtheit eines anderen verletzt. Im Medizinrecht gilt jeder ärztliche Eingriff ohne wirksame Einwilligung als vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff medizinisch indiziert war und fachgerecht durchgeführt wurde.

Checkliste für Patienten

  • Aufklärung: Verlangen Sie vor jeder Behandlung eine umfassende Aufklärung über Risiken und Alternativen.
  • Einwilligung: Geben Sie Ihre Einwilligung erst, wenn Sie alle Aspekte der Behandlung verstanden haben.
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Beschwerden und Behandlungen detailliert.
  • Zweitmeinung: Holen Sie bei Unsicherheiten eine zweite Meinung ein.
  • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler einen Anwalt für Medizinrecht.

Fazit

Eine Zahnnervverletzung kann erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler rechtliche Schritte einzuleiten. Das Urteil des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt zeigt, dass Patienten nicht schutzlos sind und bei unrechtmäßigen Behandlungserweiterungen Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, seine Rechte als Patient zu kennen. Wurden auch Sie bei einer Zahnbehandlung geschädigt und haben den Verdacht, dass der Zahnarzt Ihre Einwilligung überschritten hat oder die Behandlung fehlerhaft durchgeführt wurde? Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.

FAQ

Welche Aufklärungspflichten hat ein Zahnarzt vor einer Behandlungserweiterung?

Der Zahnarzt muss Sie vor jeder Erweiterung der ursprünglich geplanten Behandlung erneut aufklären und Ihre Einwilligung einholen. Wenn sich während der Behandlung die Notwendigkeit einer Erweiterung zeigt, muss der Zahnarzt - soweit möglich - die Behandlung unterbrechen. Nach dem Abklingen einer eventuellen Narkose müssen Sie über die erforderliche Erweiterung aufgeklärt werden. Führt der Zahnarzt eine Behandlungserweiterung ohne Ihre vorherige Einwilligung durch, gilt der Eingriff als rechtswidrig. Dies kann sowohl zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie kann ich eine Nervenschädigung nach zahnärztlicher Behandlung nachweisen?

Eine Nervenschädigung lässt sich durch spezifische neurologische Untersuchungen objektiv nachweisen. Die Elektroneurografie (ENG) misst die Nervenleitgeschwindigkeit durch kleine, auf die Haut geklebte Elektroden. Die Elektromyografie (EMG) ergänzt die Diagnostik und dokumentiert die Muskelaktivität. Wenn Sie nach einer zahnärztlichen Behandlung Taubheitsgefühle, Missempfindungen oder Schmerzen bemerken, sollten Sie diese unmittelbar und detailliert dokumentieren. Eine zeitnahe neurologische Untersuchung ist entscheidend. Der Spitz-Stumpf-Test und die Zweipunktdiskriminierung prüfen die Empfindlichkeit im betroffenen Bereich. Für den juristischen Nachweis ist eine lückenlose Dokumentation wichtig. Die zahnärztliche Dokumentation der Behandlung muss nach § 630f BGB mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes bei Nervenschäden?

Die Intensität und Dauer der Schmerzen sind maßgebliche Faktoren für die Bemessung des Schmerzensgeldes. Die konkrete Auswirkung auf den Alltag spielt eine zentrale Rolle. Wenn Sie durch die Nervenschädigung beim Sprechen, Essen oder in der Geschmackswahrnehmung eingeschränkt sind, wirkt sich dies erhöhend auf das Schmerzensgeld aus. Folgeschäden und notwendige Behandlungen fließen in die Bewertung ein. Wenn weitere operative Eingriffe erforderlich sind oder sich Komplikationen wie chronische Schmerzzustände entwickeln, erhöht dies den Schmerzensgeldbetrag. Der Grad des ärztlichen Verschuldens beeinflusst die Höhe des Schmerzensgeldes. Die Schmerzensgeldhöhe bei Nervenschäden bewegt sich je nach Schwere zwischen 6.000 und 26.000 Euro.

Ab wann verjähren Ansprüche nach einem Behandlungsfehler?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus Behandlungsfehlern beträgt drei Jahre nach § 195 BGB. Als Patient müssen Sie nicht sofort erkennen, dass eine Behandlung fehlerhaft war. Unabhängig von Ihrer Kenntnis gilt eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren für Ansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

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