Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen - in jedem Alter. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Älterwerden: Pflegebedürftigkeit kann plötzlich Realität werden. Entscheidend ist dann nicht nur gute Versorgung, sondern auch die Finanzierung. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht. Die Lücke zahlt man selbst - oder am Ende die Familie. Es ist also wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Was bedeutet Schwerstpflegefall nach Schlaganfall?
Der Begriff „Pflegefall“ ist umstritten: Nutzt man ihn, um eine Person zu beschreiben, reduziert man diese auf ihren Pflegebedarf. Besser ist es, die eingetretene Situation als „Pflegefall“ zu bezeichnen, die betroffene Person als „Pflegebedürftigen“ oder „Mensch mit Pflegebedarf“. Ein Mensch gilt als pflegebedürftig, wenn er langfristig (ab sechs Monaten) oder dauerhaft auf Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten angewiesen ist. Das kann aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen der Fall sein.
Ein Schwerstpflegefall liegt vor, wenn eine Person aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme in erheblichem Maße auf fremde Hilfe angewiesen ist. Nach einem Schlaganfall kann dies der Fall sein, wenn Betroffene beispielsweise Lähmungen, Sprachstörungen oder kognitive Einschränkungen erleiden, die eine umfassende Betreuung erforderlich machen.
Ursachen und Risikofaktoren für Pflegebedürftigkeit in jungen Jahren
Bereits Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit plötzlich auf Unterstützung angewiesen sein. Ende 2023 waren 258.109 Pflegebedürftige unter 15 Jahren. In der Altersgruppe 15 bis unter 60 waren es zusammen 664.591 Personen (250.724 im Alter 15-unter 40 und 413.867 im Alter 40-unter 60). Insgesamt gab es Ende 2023 knapp 5,7 Mio. B.
Ursachen der Pflegebedürftigkeit bei Jüngeren sind vor allem:
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- Lähmungen: etwa 35 Prozent der jungen Pflegebedürftigen sind betroffen
- Intelligenzminderung: das betrifft etwa 32 Prozent
- Epilepsie: 24 Prozent der jungen Pflegefälle leiden darunter
- Entwicklungsstörungen: treten bei rund 22 Prozent auf
- Down-Syndrom: rund zehn Prozent junge Betroffene
- Andere Ursachen wie: Herzinfarkt, Krebs, Multiple Sklerose (MS), Schlaganfall
Weitere Risikofaktoren können sein:
- Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittlähmung, schwere Mehrfachverletzungen - sofern daraus ein Pflegegrad resultiert
- Sport- und Freizeitunfälle, z. B. Stürze und Traumata (Klettern, Reiten, Wintersport, Teamsport) mit dauerhaften Einschränkungen - bei anschließendem Pflegegrad
- Neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Epilepsien, entzündliche/periphere Nervenerkrankungen, seltene genetische Erkrankungen - bei pflegerelevantem Verlauf
- Schwere Infektionen und Folgeerkrankungen, z. B. Herz-, Lungen- oder Nervenbeteiligung, langanhaltende Funktionsstörungen - wenn Pflegegrad festgestellt wird
- Krebserkrankungen und Therapiefolgen: Pflegebedarf infolge Operationen, Chemo- oder Strahlentherapie - bei anerkannter Pflegebedürftigkeit
- Psychische Erkrankungen mit Funktionsverlust, z. B. ausgeprägte depressive Episoden, Psychosen, schwere Essstörungen - sofern die Selbstversorgung dauerhaft/erheblich eingeschränkt ist und ein Pflegegrad vorliegt
- Chronische und Autoimmunerkrankungen, z. B. Diabetes mit Komplikationen, schwere Rheuma-Formen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, entzündliche Darmerkrankungen - bei pflegegradrelevantem Verlauf
- Geburts- und Entwicklungsbesonderheiten: Angeborene oder frühkindliche Erkrankungen/Behinderungen - wenn ein Pflegegrad anerkannt ist
Der Weg zum Pflegegrad
Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Kinder, Jugendliche und Menschen mitten im Beruf können nach Unfall, Krankheit oder mit einer Behinderung auf Unterstützung angewiesen sein. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark Ihre Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.
Sie gelten als pflegebedürftig, wenn Ihre Selbstständigkeit oder Fähigkeiten infolge gesundheitlicher Probleme voraussichtlich für mindestens sechs Monate so beeinträchtigt sind, dass Sie regelmäßig Hilfe benötigen (z. B. bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Mobilität, Orientierung, Medikamenten- oder Wundversorgung).
So wird das festgestellt - der Weg zum Pflegegrad:
Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse).
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Begutachtung zu Hause, im Heim oder Krankenhaus:
- Gesetzlich Versicherte: Medizinischer Dienst (MD)
- Privat Versicherte: Medicproof
Bewertung in 6 Bereichen („Neues Begutachtungsassessment“):
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Verstehen)
- Verhaltensweisen/psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (z. B. Waschen, Ankleiden, Essen)
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (z. B. Medikamente, Injektionen, Verbände)
- Alltagsgestaltung & soziale Kontakte
Aus allen Bereichen ergibt sich ein Punktewert, daraus Ihr Pflegegrad 1-5. Je höher der Grad, desto größer der Leistungsanspruch.
Bescheid der Pflegekasse: Mit dem festgestellten Pflegegrad können Sie Leistungen (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag) nutzen.
Wichtige Hinweise:
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- Nicht nur körperliche Einschränkungen zählen. Auch kognitive (z. B. Konzentration, Orientierung) und psychische Beeinträchtigungen fließen ein.
- Temporär vs. dauerhaft: Kurzzeitige Einschränkungen (unter 6 Monate) fallen in der Regel nicht unter Pflegebedürftigkeit - hier kommen ggf. andere Leistungen (z. B. Haushaltshilfe, Reha) in Betracht.
- Widerspruch möglich: Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen (mit kurzer Begründung und ggf. ärztlichen Unterlagen).
Finanzielle Aspekte der Pflege
Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Anteil der entstehenden Kosten. Der Rest muss aus dem eigenen Einkommen oder aus den Ersparnissen getragen werden. Die Beträge können erheblich sein. Schon 2019 belief sich der Eigenanteil ohne die Zuzahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege monatlich im Schnitt auf rund 1.843 Euro. Die Kosten sind seither weiter gestiegen. Diese finanzielle Belastung ist besonders im Alter aus eigener Kraft kaum zu bewältigen. Die durchschnittlich gezahlten Altersrenten liegen in den alten Bundesländern momentan bei 1.212 Euro für Männer und 737 Euro für Frauen. Schnell reicht da die eigene Rente nicht mehr aus, um den Eigenanteil der Pflegekosten auch nur annähernd tragen zu können.
Wie hoch diese Eigenbeteiligung ausfällt, zeigt die bundesweite Auswertung der Ersatzkassen: Zum 1.1.2025 lag die durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung in Pflegeheimen (Bund) bei 2.984 € im 1. Jahr, 2.720 € ab 12 Monaten, 2.368 € ab 24 Monaten und 1.928 € ab 36 Monaten Aufenthalt. Diese Beträge umfassen den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE inkl. Ausbildungskosten) plus Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten - nach Abzug der gesetzlich vorgesehenen Zuschläge, die mit der Heim-Dauer steigen.
Zum Vergleich die durchschnittlichen gesetzlichen Altersrenten (Zahlbeträge) bei Rentenzugang 2024: in Westdeutschland 1.355 € (Männer) und 929 € (Frauen); in Ostdeutschland 1.271 € (Männer) und 1.218 € (Frauen). Und dies, obwohl über 45 Jahre hinweg Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Selbst in gutverdienenden Berufsgruppen sind die Perspektiven für den Ruhestand meist ernüchternd.
Selbst durchschnittliche Renten decken die heutigen Heim-Eigenanteile nicht.
Private Pflegezusatzversicherung als Lösung
Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht bei weitem nicht aus. Sie übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Der Eigenanteil bleibt an Ihnen hängen - ohne Zusatzschutz oft erheblich. Um die entstehende Finanzierungslücke zu schließen und Vermögen sowie Angehörige zu schützen, empfiehlt sich eine zusätzliche private Vorsorge. Das lohnt sich schon deshalb, weil man bei Eintritt einer sogenannten Pflegebedürftigkeit selbst bestimmen kann, wie man leben möchte.
Vorteile einer privaten Pflegezusatzversicherung:
- Große Finanzierungslücke schließen: Eigenanteile sind der Regelfall. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung reduzieren Sie den privat zu tragenden Teil deutlich.
- Familie entlasten: Ohne Zusatzschutz springen häufig Eltern oder erwachsene Kinder finanziell ein. Mit Versicherung bleiben Sie unabhängig.
- Früher Abschluss = geringere Beiträge: Je jünger und gesünder Sie starten, desto preiswerter ist Ihr Schutz - und desto länger profitieren Sie davon.
- Planungssicherheit statt Vermögen riskieren: Ersparnisse, Einkommen und Vermögen bleiben geschont - für das, was Ihnen wichtig ist.
- Mehr Selbstbestimmung statt Kompromisse. Mit zusätzlichem Budget entscheiden Sie, welche Unterstützung Sie möchten (z. B. mehr Zeit im Alltag, ambulante Leistungen, Entlastung für die Familie).
Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ("Pflege-Bahr")
Für die geförderten Pflege-Tagegeld- oder Pflege-Monats-Versicherungen des sogenannten „Pflege-Bahr“ gibt es eine staatliche Unterstützung von fünf Euro monatlich (ab einem Versicherungsbeitrag von mindestens 15 Euro im Monat). Bei Vertragsabschluss dürfen keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden. Die Beiträge für diese Pflegezusatzversicherung sind im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge abzugsfähig. Daraus ergibt sich für die Versicherten eine verringerte Steuerbelastung.
Für Personen mit schweren Vorerkrankungen kann die staatlich geförderte „Pflege-Bahr“ eine Option sein (ohne Gesundheitsprüfung, aber mit begrenzten Leistungen).
Was tun im Pflegefall?
Tritt ein Pflegefall ein, ist das so gut wie immer mit einer Reihe an Fragen und wichtigen Entscheidungen verbunden. Je nachdem, wie plötzlich und in welchem Ausmaß ein Mensch pflegebedürftig wird, müssen meist Angehörige mitentscheiden, wie es nun weitergehen soll.
Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass plötzlich so viel auf Sie einprasselt. Aber glauben Sie mir, so geht es vielen Betroffenen am Anfang. Versuchen Sie trotzdem, Schritt für Schritt vorzugehen. Eine Prioritätenliste ist dabei hilfreich: So vergessen Sie nichts Wichtiges. Scheuen Sie sich nicht, von Anfang an Hilfe anzunehmen. Eine Pflegeberatung kann Ihnen dabei helfen. Nehmen Sie diese frühzeitig in Anspruch, denn sie steht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bereits vor einem anerkannten Pflegegrad zu.
Zunächst sollten Sie feststellen, wie umfangreich der Pflegebedarf ist. Nur, weil jemand alt ist oder eine Krankheit hat, muss er noch lange nicht pflegebedürftig sein. Es gibt jedoch erkennbare Anzeichen für einen Pflegebedarf. Körperliche Anzeichen können nachlassende Mobilität oder Schwierigkeiten bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege oder Essen sein. Vergesslichkeit, Verwirrtheit oder Orientierungsprobleme sind geistige Anzeichen. Eines oder mehrere dieser Symptome können bereits darauf hinweisen, dass eine Person möglicherweise Unterstützung benötigt, um sicher und würdevoll zuhause oder einer betreuten Umgebung zu leben. Für alle weiteren Schritte ist es wichtig, den täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand zu erfassen und festzuhalten.
Wenn Sie wissen, wie viel Unterstützung Ihr Angehöriger benötigt und welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, können Sie die Pflege planen. Gehen Sie in sich, tauschen Sie sich auch mit Ihrem Angehörigen aus und finden Sie heraus, ob die häusliche Pflege eine gute Option ist und ob Sie sich die Pflege selbst zutrauen. Alle Beteiligten müssen an einem Strang ziehen. Am besten ist es, die Organisation gemeinsam zu besprechen. Nutzen Sie die Chance und versuchen Sie frühzeitig zu klären, wer welche Aufgaben übernehmen kann. Und bedenken Sie, dass nicht alle gleich viel leisten können. Auch Nachbarn und Freunde können mit einbezogen werden. Vielleicht sind Menschen in Ihrem Umfeld bereit zu helfen, sei es durch praktische Unterstützung oder durch den Austausch von Erfahrungen. Eine größere Gemeinschaft kann eine wichtige Stütze sein und dazu beitragen, die Last auf mehrere Schultern zu verteilen.
Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Es ist schön, wenn Sie sich entscheiden, Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen. Wenn Sie als pflegender Angehöriger für die Pflege beruflich kürzertreten müssen, darf das nicht zu Lasten der eigenen Rente geschehen. Unter gewissen Voraussetzungen sind Sie während der Pflege sozial abgesichert. Auch, wenn es manchmal schwierig erscheint, um Hilfe zu bitten, sollten Sie die Aufgaben delegieren. Überlegen Sie sich, was Sie realistisch selbst schaffen, welches Pflegewissen Sie selbst bereits haben und beziehen Sie weitere Familienangehörige und Dienstleister in den Pflegealltag ein.
Verschiedene professionelle Pflegedienste und ambulante Hilfen können Sie in der Pflege zuhause unterstützen. Viele dieser Dienste können Sie über die Pflegeversicherung finanzieren oder zumindest teilweise refinanzieren. Informieren Sie sich deshalb, je nach Bedarf, zum Einsatz von Hilfsmitteln.
Angebote wie Kurzzeitpflege und Tagespflege vertreten Sie bei der Pflege eines Angehörigen. Kurzzeitpflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, während die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung betreut wird. Tagespflege bietet eine tageweise Betreuung in einer Einrichtung. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige den Tag in der Einrichtung verbringen. Sie werden dort pflegerisch versorgt und kehren abends nach Hause zurück. Die Pflegeleistung der Verhinderungspflege greift, wenn Sie aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend bei der Pflege zuhause ausfallen.
Lebensverlängernde Maßnahmen bei Schwerstpflegefällen
Ein folgenreicher Unfall, ein schwerer Schlaganfall oder ein Herzinfarkt: Zahlreiche medizinische Notfälle und Erkrankungen bringen mögliche lebensverlängernde Maßnahmen mit sich. Ungeklärte Fragen und die Konsequenzen, die diese Eingriffe zur Folge haben können, treffen Angehörige schwerstkranker Patienten fast immer unvorbereitet und belasten emotional schwer.
Es braucht deshalb eine sorgfältige Einzelfallabwägung, ob lebensverlängernde Maßnahmen tatsächlich Leid lindern und die Lebensqualität verbessern - oder zu mehr Schmerzen und Komplikationen führen. Um im Sinne des Erkrankten zu handeln, liegt den Familienmitgliedern oder Betreuern sowie den zuständigen Medizinern und Pflegern bestenfalls eine Patientenverfügung vor. Darin regelt die betreffende Person vor Eintritt des Ernstfalles, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Ärzte in einer bestimmten medizinischen Situation einsetzen sollen - oder ob er diese unter keinen Umständen wünscht und somit gänzlich ablehnt.
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