Die Segeberger Kliniken bieten umfassende neurologische Rehabilitationsmaßnahmen an. Um eine reibungslose Aufnahme und einen erfolgreichen Aufenthalt zu gewährleisten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Aufnahmevoraussetzungen in der Neurologie der Segeberger Kliniken und geht detailliert auf die Möglichkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson ein.
Aufnahmevoraussetzungen für stationäre Krankenhausbehandlung
Für eine stationäre Krankenhausbehandlung in den Segeberger Kliniken, insbesondere im Neurologischen Zentrum, ist eine Krankenhauseinweisung (Verordnung von Krankenhausbehandlung) durch den behandelnden Arzt erforderlich. Eine vorherige Klärung mit dem Kostenträger ist in diesem Fall nicht notwendig. Privatversicherte haben bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung freie Krankenhauswahl und benötigen keine Einweisung durch einen niedergelassenen Arzt. Es wird jedoch empfohlen, die Aufnahme mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Auch die Beihilfestelle muss im Falle einer notwendigen stationären Krankenhausbehandlung nicht zustimmen.
Aufnahmevoraussetzungen für Rehabilitation
Anschlussrehabilitation
Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird der Antrag für eine Anschlussrehabilitation in der Regel vom Akutkrankenhaus beim zuständigen Kostenträger gestellt.
Allgemeine Rehabilitation
Für eine allgemeine Rehabilitation stellt der behandelnde Arzt den Antrag auf eine stationäre Rehabilitation. Patienten können ihrem Kostenträger den Wunsch mitteilen, die Rehabilitationsmaßnahme in den Segeberger Kliniken durchführen zu wollen, und dabei auf das Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 Sozialgesetzbuch IX hinweisen. Die Klinik bietet Beratung hinsichtlich der notwendigen Schritte und beantwortet Fragen zur Aufnahme.
Wunsch- und Wahlrecht
Leistungsberechtigte haben nach dem Sozialgesetzbuch VI § 15, 6a ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, dass sie das Recht haben, die Rehabilitationsklinik für ihre stationäre oder ambulante Behandlung selbst auszusuchen bzw. dem Kostenträger vorzuschlagen. Bei der Wahl der Wunschklinik sollten medizinische Gründe im Vordergrund stehen, aber auch persönliche und familiäre Gründe, wie Standortnähe oder die Möglichkeit der Aufnahme von Kindern als Begleitperson, können angegeben werden. Um das Wunsch- und Wahlrecht auszuüben, ist ergänzend zum Antrag auf Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme ein separater Antrag für die Wunschklinik zu stellen.
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Aufnahmevoraussetzungen für die Tagesklinik
Für die Aufnahme in die Tagesklinik gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Aufnahme zur stationären Krankenhausbehandlung. Darüber hinaus sollten Patienten körperlich, geistig und seelisch in einer Verfassung sein, die es ihnen ermöglicht, an einem für sie angepassten Therapieprogramm teilzunehmen. Motorische und kognitive Fähigkeiten sollten eine telemedizinische Behandlung ermöglichen. Konkret bedeutet dies:
- Keine ständige Beaufsichtigung aufgrund schwerer exazerbierter Psychosen oder Hinlauftendenzen bei Demenz ist erforderlich.
- Die allgemeine Belastbarkeit erlaubt es, mehrmals täglich aktiv übende Maßnahmen von mindestens 30-minütigen Therapieeinheiten wahrzunehmen.
- Die Tagesklinik im Neurologischen Zentrum der Segeberger Kliniken GmbH kann innerhalb von 60 Minuten erreicht werden.
- Eine leistungsfähige Infrastruktur (WLAN oder LTE) zur Teilnahme an telemedizinischen Behandlungen ist vorhanden.
Sollten schwere Verwirrtheitszustände, Desorientiertheit mit Hinlauftendenzen, starke Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems oder der Atmungsorgane, schwere Pflegebedürftigkeit ohne Besserungstendenz oder eine fehlende häusliche Infrastruktur für telemedizinische Betreuung vorliegen, steht die stationäre Behandlung offen.
Telemedizinisch gestützte Tagesklinik: Ablauf und Module
Eine Behandlung in der Tagesklinik umfasst einen Zeitraum von 6 Wochen. Vorab erhalten Patienten ein klinikinternes Tablet, auf dem relevante Gesundheitsdaten in spezifischen Fragebögen erhoben werden. Telemedizinische und -therapeutische Behandlungen wechseln sich mit Behandlungen vor Ort in der Tagesklinik ab.
Beispielhafte Tagespläne umfassen:
- Modul Mobilität: Bei Stand-, Gang-, Haltungs- und Gleichgewichtsstörungen liegt der Schwerpunkt auf Physiotherapie (80%) und Ergotherapie (20%). Parkinson-spezifische Virtual-Reality-Spiele werden eingesetzt.
- Modul Kommunikation: Bei eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit oder Schluckstörungen liegt der Schwerpunkt auf Logopädie (80%) und Bewegungstherapie (20%).
Die Mitaufnahme einer Begleitperson
In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Begleitperson im Rahmen einer stationären Rehabilitation mit aufzunehmen. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und bedarf der Bewilligung durch die Krankenkasse.
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Medizinische Notwendigkeit als Grundvoraussetzung
Die Mitaufnahme einer Begleitperson wird in der Regel nur dann von der Krankenkasse bewilligt, wenn die Anwesenheit der Begleitperson während des Reha-Aufenthalts medizinisch notwendig ist (§ 11 Abs. 3 SGB V). Das bedeutet, dass triftige medizinische Gründe vorliegen müssen, die die Anwesenheit der Begleitperson rechtfertigen.
Häufige Gründe für die Mitaufnahme
Einige der häufigsten Gründe für die Mitaufnahme einer Begleitperson sind:
- Kinder im Vorschulalter: Wenn sich das Kind des Patienten noch im Vorschulalter befindet, kann ein Bindungsverlust während der Reha zu massiven psychischen Beeinträchtigungen führen. Dies kann auch nach Erreichen der Schuleignung der Fall sein.
- Einbindung in therapeutische oder pflegerische Tätigkeiten: Wenn die Begleitperson in therapeutische oder pflegerische Tätigkeiten involviert werden soll, ist eine Mitaufnahme ebenfalls möglich.
- Schwere geistige und/oder körperliche Behinderung: Wenn der Patient eine schwere geistige und/oder körperliche Behinderung aufweist, bei der bestimmte medizinische Behandlungen nicht ohne eine Begleitperson durchgeführt werden können, ist eine Mitaufnahme indiziert.
- Fortlauf der Pflege: Um den Fortlauf der Pflege zu gewährleisten, ist die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls möglich.
- Reha für Eltern mit Kindern: Mütter bzw. Väter, die eine Reha beantragen, können ihr Kind bis zum 12. Lebensjahr als Begleitkind mitnehmen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Bei medizinischer Notwendigkeit einer Begleitperson werden die Kosten für den Aufenthalt zu 100 % von der Krankenkasse des Patienten übernommen. Die Krankenkasse leistet pro Tag eines stationären Aufenthalts des Patienten 45 € für die Begleitperson, um Unterkunft und Verpflegung sicherzustellen. Begleitpersonen müssen keine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten.
Unterbringung der Begleitperson
Viele Kliniken bieten die Möglichkeit, ein Bett für die Begleitperson im Zimmer des Patienten aufzustellen. Auf Wunsch kann die Begleitperson auch nur tagsüber in die Klinik kommen und sich eine Unterkunft im jeweiligen Ort mieten.
Regelungen während der Corona-Pandemie
Während der Corona-Pandemie gelten die gleichen Vorschriften für Begleitpersonen wie für Patienten. Begleitpersonen ist es weiterhin gestattet, mit dem Patienten anzureisen.
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Vorteile einer Begleitperson für den Reha-Erfolg
Die Anwesenheit einer vertrauten Person kann den Genesungsprozess vieler Patienten unterstützen. Angehörige oder Freunde können entscheidend zum Rehabilitationserfolg beitragen und in manchen Fällen ist es sogar wichtig, sie in den Rehabilitationsprozess mit einzubeziehen. Kliniken freuen sich daher, wenn Patienten eine Begleitung mitbringen.
Unterkunft für Begleitpersonen
Kliniken stellen auf Anfrage ein Gästezimmerverzeichnis zur Verfügung oder verweisen an die jeweiligen Touristikzentralen.
Nutzung des Therapieangebots durch Begleitpersonen
Auf Wunsch können Begleitpersonen medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, die separat berechnet werden. In vielen Kliniken können sich Begleitpersonen nach Vorlage eines Rezepts des Hausarztes oder eines Badearztscheins der Krankenkasse behandeln lassen. Informationen zu Kosten und Aufnahmemöglichkeiten sind bei den zentralen Reservierungszentren erhältlich.
Übernachtung in der Klinik
In vielen Kliniken erhält die Begleitperson eine Aufbettung im Zimmer des Patienten. Alternativ können sich Begleitpersonen privat im jeweiligen Ort eine Unterkunft besorgen und nur tagsüber in die Klinik kommen.
Informationen zum Parkinson-Café
Das Behandlungsteam der Fachklinik für Parkinson und Bewegungsstörungen bietet mehrmals im Jahr ein Parkinson-Café für Patienten mit einer Parkinsonerkrankung und ihre Angehörigen an. Das Parkinson-Café bietet die Möglichkeit, sich auszutauschen und Fragen zur Erkrankung zu klären. Mögliche Themen sind erweiterte Therapieverfahren wie die Tiefe Hirnstimulation oder die Pumpentherapien, aber auch Fragen zur medikamentösen Einstellung oder zu Alltagsproblemen. Das Parkinson-Café wird von Ärzten, Therapeuten und einer Parkinson Nurse fachlich begleitet.
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