Erwerbsminderungsrente bei Gehirntumoren: Voraussetzungen, Antragstellung und sozialgerichtliche Auseinandersetzung

Die Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie soll Menschen absichern, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Ein Gehirntumor kann eine solche Erwerbsminderung verursachen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsminderungsrente bei einem Gehirntumor, das Antragsverfahren, mögliche Schwierigkeiten und die Option der Klage vor dem Sozialgericht.

Einführung in die Erwerbsminderungsrente

Wer aufgrund von Krankheit oder Unfällen nicht mehr arbeiten kann und noch zu jung für die Altersrente ist, kann eine Rente wegen Krankheit beantragen. Die Erwerbsminderungsrente setzt medizinische Gründe (Krankheiten oder Unfälle) und versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Regelaltersgrenze oder Wartezeit) voraus.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat, wer wegen einer physischen oder psychischen Krankheit weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Außerdem muss der Erwerbsunfähige die versicherungsrechtlichen Grundlagen erfüllen:

  • Medizinische Voraussetzungen: Eine Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen - Krankheit oder Behinderung - weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Wer weniger als sechs Stunden am Tag, aber mehr als drei Stunden am Tag trotz Krankheit arbeiten kann, erfüllt die Voraussetzung für die Teilzeitrente und erhält die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung.
  • Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Der Antragsteller muss mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und währenddessen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet haben. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Betroffene keine Erwerbsminderungsrente erhalten. Die Versicherungszeit beträgt mindestens fünf Jahre. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt. Die Regelaltersgrenze für die Altersrente ist noch nicht erreicht.

Ursachen für Erwerbsminderung

Im Jahr 2023 waren die meisten Krankheiten, welche die Voraussetzung zur Erwerbsminderungsrente erfüllt haben, psychischer und neurologischer Natur. Ebenfalls häufig führten Krebs und bösartige Geschwüre (Neubildungen) zur verminderten Erwerbsfähigkeit. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sowie Krankheiten des Herzens bzw. des Gefäßsystems gehören ebenso zu den Ursachen der Erwerbsminderung wie Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen.

Die häufigsten Gründe für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sind:

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  • Depressionen und andere psychische Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Eingeschränkter Bewegungsapparat

Der Einfluss von Gehirntumoren auf die Erwerbsfähigkeit

Ein Gehirntumor kann je nach Größe, Lage und Art erhebliche Auswirkungen auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit haben. Symptome wie Kopfschmerzen, Sehstörungen, Sprachstörungen, Lähmungen, Wesensveränderungen und kognitive Beeinträchtigungen können die Arbeitsfähigkeit stark einschränken. Die Behandlung eines Gehirntumors, beispielsweise durch Operation, Strahlentherapie oder Chemotherapie, kann ebenfalls zu Nebenwirkungen führen, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen.

Das Antragsverfahren

Für den Antrag bei der Rentenversicherung müssen verschiedene Formulare ausgefüllt werden, welche die persönliche Gesundheitssituation schildern. Eine genaue Einschätzung der medizinischen Situation von Antragsstellern überlässt die Rentenversicherung ärztlichen Gutachtern. Bist Du von einer Erkrankung betroffen, kannst Du davon ausgehen, dass Dein Gesundheitszustand zunächst von den zuständigen Ärzten beurteilt wird.

Weil die Bearbeitung des Antrags auf Erwerbsminderungsrente aber etwas Zeit beansprucht, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, die Leistung innerhalb von drei Monaten nach Aufkommen der Krankheit zu beantragen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ablauf des Antragsverfahrens

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt. Die nötigen Formulare können heruntergeladen oder in einer Beratungsstelle der DRV abgeholt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
  2. Ärztliche Gutachten: Die DRV beauftragt in der Regel ärztliche Gutachter, um den Gesundheitszustand des Antragstellers zu beurteilen. Dabei werden sowohl die eigenen behandelnden Ärzte als auch von der DRV ausgewählte Gutachter einbezogen. Relevant ist sowohl die Meinung Ihrer eigenen Ärzte als auch die eines Amtsarztes. Dessen Gutachten entscheidet am Ende darüber, ob Ihnen die Rente ausgezahlt wird oder nicht. Aber Sie sollten die Auffassung Ihres Haus- oder Facharztes auf jeden Fall unterschätzen: Denn was dieser in seinem Befundbericht dokumentiert, hat in der Regel großen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Genau wie beim Schwerbehindertenausweis kommt Ihrem Vertrauensarzt also eine enorm wichtige Rolle zu.
  3. Reha-Maßnahmen: Im Rentenrecht gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt, bevor du die Rente beantragen kann, muss eine medizinische Reha-Maßnahme durchgeführt werden. Der Entlassungs- oder Abschlussbericht der Reha enthält eine sozialmedizinische Beurteilung, auf deren Grundlage dann ein Rentenverfahren erfolgt. Darin beurteilt der der:die Reha-Ärzt:in die bestehenden Einschränkungen und das so genannte „Restleistungsvermögen“ der betroffenen Person.
  4. Entscheidung der DRV: Auf Grundlage der ärztlichen Gutachten und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen entscheidet die DRV über den Antrag. Wird der Antrag bewilligt, erhält der Antragsteller eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung.

Notwendige Unterlagen

Um dich auf das Gespräch vorzubereiten und alle offenen Aspekte klären zu können, kannst du unter anderem folgende Unterlagen mitbringen:

  • Versicherungsverlauf
  • Liste gesundheitlicher Beeinträchtigungen
  • Angaben zu deinen behandelnden Ärzt:innen
  • Patientenberichte
  • Amtsärztliche Berichte
  • Daten zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
  • Gutachten zu deiner Leistungsfähigkeit (erstellt von einem:einer unabhängigen Ärzt:in).

Der Zeitpunkt der Antragsstellung

Die Aufforderung der Krankenversicherung auf Antragstellung der Erwerbsminderungsrente erfolgt bei Krebserkrankten häufig schon sehr früh, meist schon in der „Akutbehandlung“. Bevor du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellst, empfiehlt es sich, eine unabhängige Patientenberatung oder eine:n Sozialrechtsanwält:in zu kontaktieren. Ab dem Antragsdatum erhältst du nämlich nicht mehr das Krankengeld von deiner Krankenkasse, sondern stattdessen die (geringere) Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung. Das kann erhebliche Einbußen zur Folge haben. Den Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen (beziehungsweise 72 Wochen, nach Auslauf der Lohnfortzahlung) voll ausschöpfen und nicht vorzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

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Herausforderungen und Ablehnungsgründe

Etwa jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Deutschland wird abgelehnt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, z. B. wenn Lücken bei der Wartezeit festgestellt werden, gesundheitliche Gründe oder fehlende Mitwirkung bei der Antragsbearbeitung.

Der häufigste Grund für einen abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist das Nichterfüllen der gesundheitlichen Voraussetzungen. Denn auch wenn Du offensichtlich krank bist, liegt die Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung bei Deinen Ärzten. Und zwar nicht nur bei Deinen eigenen, sondern auch bei einem Amtsarzt. Sein Gutachten entscheidet am Ende darüber, ob die Rente ausgezahlt wird oder nicht. Ist der Amtsarzt der Meinung, dass Du noch mehr als drei Stunden am Tag einer Arbeit unabhängig von Deinem Beruf nachgehen kannst, besteht kein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, weil die gesundheitlichen Voraussetzungen in diesem Fall nicht erfüllt sind. Gerade bei Betroffenen, die an Depressionen leiden, ist eine Ablehnung des Antrags nicht selten.

Häufige Ablehnungsgründe sind:

  • Fehlende versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Es fehlen die erforderlichen Beitragszeiten in der Rentenversicherung.
  • Keine ausreichende Erwerbsminderung: Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass der Antragsteller noch in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
  • Mangelnde Mitwirkung: Der Antragsteller kommt seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, beispielsweise durch Nichtteilnahme an ärztlichen Untersuchungen.

Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht

Falls Du einen Rentenantrag wegen Krankheit gestellt hast und dieser laut Bescheid nicht die Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente erfüllt, kannst Du Widerspruch einlegen. Du hast sogar die Möglichkeit, gebührenfrei vor dem Sozialgericht klagen. Unterstützung erhältst Du dabei z. B. von Sozialverbänden oder Sozialrechtfachanwälten.

Wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte gut begründet sein und gegebenenfalls durch weitere ärztliche Unterlagen ergänzt werden. Hilft der Widerspruch nicht, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Das Sozialgericht prüft den Fall erneut und kann weitere Gutachten einholen.

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Rechtshilfe und Unterstützung

Um die eigenen Chancen im Antrags- oder Klageverfahren zu erhöhen, empfiehlt es sich, rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD sowie Fachanwälte für Sozialrecht bieten Unterstützung und vertreten die Interessen der Versicherten. Es ist wichtig, alle relevanten medizinischen Unterlagen und Befunde zu sammeln und dem Anwalt oder Verband zur Verfügung zu stellen.

Die Rolle der Zurechnungszeit

Durch die frühe Erwerbsminderung fehlen Betroffenen oft viele Jahre bis zum Beginn der regulären Altersrente und damit auch viele Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Dafür erhalten sie für diesen Zeitraum einen Ausgleich in Form einer sogenannten Zurechnungszeit. Hier wird rechnerisch so vorgegangen, als hätte der Erwerbsgeminderte weitergearbeitet und Pflichtbeiträge gezahlt. Alle, die ab dem Jahr 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragten, profitieren von einer höheren Zurechnungszeit auf 62 Jahre und drei Monate - davor galt sie nur bis zum 62. Geburtstag. Zurechnungszeit hat Einfluss auf die Höhe der Rentenzahlung

Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente

Du hast die Möglichkeit, deine Rente mit einem Nebenjob aufzubessern. Allerdings darfst du damit bei voller Erwerbsminderung nicht mehr als 6.300 Euro im Jahr verdienen. Überschreitet das zusätzliche Gehalt diese Marke, wird deine EMR gekürzt oder kann sogar komplett gestrichen werden. Informiere dich also vorab, wie sich die Annahme eines Nebenjobs finanziell für dich auswirkt. Mehr Informationen zur Hinzuverdienstgrenze erhältst du in der Broschüre „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ der Deutschen Rentenversicherung.

Steuerpflicht

Rentenbezüge, auch Erwerbsminderungsrenten, sind steuerpflichtig.

Private Vorsorge als Ergänzung

Ob Du im Zweifelsfall eine Erwerbsminderungsrente erhältst, kannst Du heute nicht vorhersagen. Du kannst aber trotzdem aktiv werden und Dich vor einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern! Berufsunfähigkeits­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet oft nur eine Grundabsicherung. Um den Lebensstandard im Falle einer Erwerbsminderung aufrechtzuerhalten, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Diese zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

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