Spam-Kataloge und unerwünschte Werbung: Was Sie dagegen tun können

Die Flut an Newslettern, Werbeprospekten und Katalogen im Briefkasten oder E-Mail-Postfach kann überwältigend sein. Viele Verbraucher fühlen sich von dieser Werbeflut genervt und suchen nach Wegen, um sie einzudämmen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten von unerwünschter Werbung und zeigt Ihnen, wie Sie sich effektiv dagegen wehren können.

Die Werbeflut: Ein Überblick

Fast 25 Milliarden Werbeprospekte landen jährlich in deutschen Briefkästen. Laut der Deutschen Umwelthilfe entspricht das rund 935.000 Tonnen unadressierter Werbung. Diese riesige Menge an Papier landet oft ungelesen im Altpapier und stellt eine erhebliche Belastung für die Umwelt dar.

Newsletter-Spam: Abbestellen leicht gemacht

Viele Menschen kennen das Problem: Man hat sich bei einem Mode-Label für einen Newsletter angemeldet, um einen Rabatt zu erhalten, und plötzlich erhält man Newsletter von allen möglichen Unternehmen. Das Abbestellen dieser Newsletter sollte jedoch unkompliziert sein.

So gehen Sie vor:

  1. Öffnen Sie den Newsletter, den Sie abbestellen möchten.
  2. Suchen Sie nach einem Abmeldelink. Dieser befindet sich in der Regel am Ende der E-Mail.
  3. Klicken Sie auf den Link und folgen Sie den Anweisungen.

Sollte die Abmeldung komplizierter sein als die Anmeldung, beispielsweise weil Log-in-Daten erforderlich sind, die Sie vergessen haben, berufen Sie sich auf Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO. Dieser besagt, dass der Widerruf einer Einwilligung so einfach sein muss wie die Erteilung der Einwilligung. Die Abbestellung muss also genauso einfach sein wie die Bestellung des Newsletters.

Werbung per Post: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Auch gegen unerwünschte Werbung per Post können Sie vorgehen. Ein einfacher Hinweis "Keine Werbung" am Briefkasten reicht jedoch nicht immer aus.

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Werbeformen im Briefkasten

Bei Briefkastenwerbung wird zwischen verschiedenen Werbeformen unterschieden:

  • Persönlich adressierte Werbesendung: Die Werbung richtet sich eindeutig an Sie, mit Name und Anschrift.
  • Nicht adressierte Werbesendung: Ein identischer Stoß Werbung wird für alle eingeworfen. Beispiel: ein Werbeflyer vom neuen Pizzabäcker um die Ecke.
  • Teiladressierte Werbesendung: Die Werbesendung richtet sich an alle Personen im Haus oder einer Straße (so genannte "Postwurfsendungen" oder "teiladressierte Werbesendungen") Beispiel: "an alle Heimwerker im Haus Hüttenstraße 224".
  • Kostenlose Werbeblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen: Die Werbung steckt in anderen Produkten mit einem redaktionellen Teil. Beispiel: kostenlose Wochenzeitung oder Programmzeitschrift.
  • Werbung politischer Parteien

Wie Sie sich gegen Werbung im Briefkasten wehren können

  • "Keine Werbung"-Aufkleber: Bringen Sie einen Aufkleber mit der Aufschrift "Keine Werbung einwerfen" an Ihrem Briefkasten an. Dies hält die meisten unadressierten Werbesendungen fern.
  • Zusätzlicher Aufkleber: Wer auch keine kostenlosen Zeitungen möchte, sollte zusätzlich den Aufkleber "Keine kostenlosen Zeitungen einwerfen" anbringen.
  • Widerspruch gegen adressierte Werbung: Schreiben Sie an die Unternehmen, von denen Sie adressierte Werbung erhalten, und widersprechen Sie der Zusendung weiterer Werbung. Nutzen Sie dafür einen Musterbrief.
  • Robinsonliste: Tragen Sie sich in die Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbandes (DDV) ein. Dadurch werden Sie von den Adresslisten der teilnehmenden Werbeunternehmen gestrichen.
  • Weniger Informationen preisgeben: Geben Sie beim Kontakt mit Firmen so wenig persönliche Informationen wie möglich preis.

Unerwünschte Werbeanrufe: Was ist erlaubt, was nicht?

Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind gesetzlich verboten. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Verbraucher unerwünschte Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Energieversorgern, Banken, Versicherungen oder Zeitschriftenverlagen erhalten.

Ihre Rechte bei Werbeanrufen

  • Keine Einwilligung, kein Anruf: Telefonwerbung ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung ist rechtswidrig.
  • Widerspruch: Widersprechen Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke.
  • Widerruf: Erhalten Sie nach einem Werbeanruf Forderungen aus einem angeblich geschlossenen Vertrag oder Unterlagen zu einem Vertrag, den Sie so nicht möchten, widerrufen Sie diesen schnellstmöglich. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage.
  • Beschwerde: Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur über unerlaubte Werbeanrufe.

Verträge am Telefon: Vorsicht ist geboten

Auch wenn Telefonwerbung ohne Ihre Einwilligung rechtswidrig ist, können telefonisch geschlossene Verträge rechtlich wirksam sein. Seien Sie daher vorsichtig und lassen Sie sich nicht zu Vertragsabschlüssen drängen. Insbesondere Verträge über Energielieferungen wie Strom und Gas sind nur wirksam, wenn sie von Ihnen nach dem Telefongespräch in Textform bestätigt werden.

Datenschutz und Werbung

Datenschutzrechtlich relevant ist Werbung immer dann, wenn sich diese ausdrücklich mit Namen (evtl. sogar Geburtsdatum) an Sie richtet und auf Basis Ihrer persönlichen Daten erfolgt. Nicht persönlich adressierte Postwurfsendungen in Ihrem Briefkasten oder Beilagenwerbung in Ihrer Zeitung oder in einer Zeitschrift fallen daher nicht unter das Datenschutzrecht.

Ihre Rechte im Datenschutz

  • Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zu widersprechen (Art. 21 Absatz 2 DS-GVO).
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat (Art. 15 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen (Art. 17 DS-GVO). Es ist jedoch ratsam, die Daten sperren zu lassen, um sicherzustellen, dass sie nicht erneut für Werbezwecke verwendet werden.

Weitere Tipps und Tools

  • Appmelder: Nutzen Sie den Appmelder, um adressierte Werbung einfach abzubestellen.
  • Robinsonlisten: Neben der Robinsonliste des DDV gibt es auch eine Robinsonliste des Interessenverbands Deutsches Internet e. V. (IDI).
  • Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentralen bieten Beratung und Unterstützung bei Problemen mit unerwünschter Werbung.

Engagement für eine werbefreie Zukunft

Neben den individuellen Maßnahmen gibt es auch Initiativen, die sich für eine Reduzierung der Werbeflut einsetzen. Die Deutsche Umwelthilfe und Letzte Werbung e.V. fordern beispielsweise ein bundesweites Opt-in-System für unadressierte Werbepost. Werbung soll nur noch in Briefkästen geworfen werden, wo es ausdrücklich erwünscht ist.

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