Staplerschein und Epilepsie: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, von der viele Menschen betroffen sind, darunter auch solche, die im Berufsleben stehen. Arbeitgeber sind oft unsicher und haben Vorbehalte, wenn es um die Einstellung von Epilepsie-erkrankten Arbeitnehmern geht, insbesondere wenn es um Tätigkeiten geht, die das Führen von Gabelstaplern oder die Bedienung anderer Maschinen beinhalten. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für den Staplerschein bei Epilepsie und die beruflichen Möglichkeiten für Betroffene.

Epilepsie: Eine vorübergehende Funktionsstörung des Gehirns

Bei einem epileptischen Anfall kommt es zu einer vorübergehenden Fehlfunktion von Teilen oder des gesamten Gehirns, ausgelöst durch Störungen des zentralen Nervensystems oder Erkrankungen des Gehirns. Die Symptome während eines akuten Anfalls können vielfältig sein und potenziell eine Selbst- oder Fremdgefährdung mit sich bringen.

Staplerschein: Mehr als nur ein "Zettel"

Ein Staplerschein ist der offiziell anerkannte Befähigungsnachweis, um Flurförderzeuge, insbesondere Gabelstapler, führen zu dürfen. Er belegt, dass Fahrer in Theorie und Praxis geschult wurden, um diese kraftvollen Maschinen sicher und effizient zu führen. Der Staplerschein ist in ganz Deutschland gültig und verfällt nicht, allerdings ist eine jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben. Ein Autoführerschein ist nicht notwendig, um einen Staplerschein zu erwerben.

Voraussetzungen für den Staplerschein gemäß DGUV Vorschrift 68

Um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" muss der Unternehmer Personen, die Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand selbstständig steuern, beauftragen, wenn diese:

  1. Mindestens 18 Jahre alt sind.
  2. Für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind.
  3. Ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Die geistige Eignung, also die Fähigkeit, Gesehenes und Gehörtes in eine sinnvolle Tat umzusetzen, wird in der Regel durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung eines Betriebsarztes gemäß der DGUV Information 250-427 (ehemals BGI 504.25) ermittelt. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.

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Epilepsie und Staplerfahren: Eine individuelle Beurteilung ist erforderlich

Ob eine Person mit Epilepsie einen Gabelstapler fahren darf, lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Es muss unter Berücksichtigung der Gefährdungskategorie, der Umgebungsbedingungen und einer individuellen Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Wichtige Faktoren sind:

  • Schwere der Epilepsie
  • Gefährdungskategorien (siehe DGUV Information 250-001)
  • Zeitliche Bindung der Anfälle
  • Bestimmte Anfallsauslöser
  • Anfallsfrequenz

Das Gefährdungspotenzial der Fahrtätigkeit muss ermittelt und bewertet werden. Tätigkeiten mit Flurförderzeugen können unterschiedlich gefährlich sein, abhängig vom Transportgut, den örtlichen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen. Das Be- und Entladen von Hochregallagern oder der Umgang mit Gefahrstoffen birgt beispielsweise ein höheres Risiko als das Befördern von Torfsäcken in einer Gärtnerei.

DGUV Information 250-001: Berufliche Beurteilung bei Epilepsie

Die DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall" bietet eine gute Hilfestellung bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen. Sie geht unter anderem auf Tätigkeiten mit Absturzgefahr und Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ein.

Tätigkeiten mit Absturzgefahr

In der Regel sind bei Absturzhöhen von mehr als 1 Meter Maßnahmen gegen Absturz erforderlich. Sofern die Gefährdungsbeurteilung nichts anderes ergibt, bestehen bei Tätigkeiten bis zu einer Absturzhöhe von 1 m keine gesundheitlichen Bedenken, da diese Gefährdung in der Regel denen des täglichen Lebens vergleichbar ist. Bei gelegentlichem Vorkommen von Tätigkeiten mit Absturzgefahr kann Eignung bestehen, wenn die gefährdenden Tätigkeiten nicht ausgeführt werden müssen, z. B. weil ein Kollege sie übernimmt.

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Das Gefährdungspotenzial dieser Tätigkeiten ist ausgesprochen unterschiedlich. Bei der Beurteilung der gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz muss das Risiko eines Anfalls minimal sein, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung möglich ist.

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Teleskopstapler und Epilepsie

Auch für das Bedienen von Teleskopstaplern gelten besondere Voraussetzungen. Fahrer mit gesundheitlichen Einschränkungen dürfen Teleskopstapler nicht bedienen. Fahranwärter müssen ihre gesundheitliche Eignung durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G25) bei einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner nachweisen.

Was tun bei einem epileptischen Anfall am Arbeitsplatz?

Es ist wichtig, dass Kollegen wissen, wie sie sich verhalten müssen, wenn ein Mitarbeiter einen epileptischen Anfall hat. Betroffene können beispielsweise Vorkehrungen treffen, indem sie sich rechtzeitig auf eine Matte legen, wenn sie einen Anfall bevorstehen fühlen. Kollegen können sie betreuen, bis der Anfall vorbei ist.

Schulungen und Unterweisungen

Um die Arbeitssicherheit auf hohem Niveau zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Staplerfahrer eine fundierte Ausbildung erhalten und regelmäßig unterwiesen werden. Unsere Ausbildung vermittelt das erforderliche Wissen über rechtliche Grundlagen, den Aufbau von Flurförderfahrzeugen und praktische Lastenhandhabungstechniken. Sie werden in die betrieblichen Vorschriften eingewiesen und erhalten Schulungen zu den Flurförderfahrzeugen, die im Betrieb verwendet werden. Gemäß DGUV-Vorschrift 1 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Ansprechpartner und Dienstleister

Wir sind ein Dienstleister für den gesamten Bereich des Arbeitsschutzes und bieten Unternehmen eine einfache Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zum offiziellen „Staplerschein“ zu verhelfen. Die Schulungen finden in unseren Schulungsräumen statt oder wir kommen mit unserem „Schulungsservice“ zu Ihnen in Ihre Firma.

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