Wenn die Gesundheit aus dem Gleichgewicht gerät, kann eine Rehabilitationsmaßnahme der entscheidende Schritt sein, um wieder zurück in ein aktives, selbstbestimmtes Leben zu finden. Ob nach einer Operation, bei chronischen Beschwerden oder psychischen Belastungen - die gezielte medizinische Reha hilft Ihnen dabei, Kraft zu schöpfen, Beschwerden zu lindern und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Die Techniker Krankenkasse (TK) unterstützt ihre Versicherten auf diesem Weg mit einem breiten Spektrum an Leistungen und einem Netzwerk aus qualitätsgesicherten Reha-Kliniken.
Die TK und ihre Vertragshäuser: Qualität und Partnerschaft für Ihre Gesundheit
Viele Versicherte wissen nicht, dass die TK ein bundesweites Netzwerk an zertifizierten Reha-Kliniken unterhält - sogenannte Vertragshäuser -, die medizinisch, therapeutisch und organisatorisch eng mit der Krankenkasse zusammenarbeiten. Wenn Sie bei der Techniker Krankenkasse eine medizinische Rehabilitation in Anspruch nehmen, werden Sie in den meisten Fällen an ein sogenanntes Vertragshaus vermittelt. Dabei handelt es sich um eine Klinik, mit der die TK einen Versorgungsvertrag nach §111 SGB V abgeschlossen hat. In den offiziellen Informationen der Krankenkasse ist meist von TK Reha Kliniken, TK Reha Vertragshäusern oder auch TK Partnerkliniken die Rede. Ihren Versicherten gewährleistet die TK den Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung und Innovationen. Die Gesundheit ist die Basis der Lebensqualität. Sie zu erhalten und wiederherzustellen muss daher oberstes Ziel sein. Die TK stellt seit jeher hohe Qualitätsanforderungen an die Einrichtungen, in denen ihre Versicherten behandelt werden.
Neurologische Rehabilitation: Spezialisierte Hilfe bei Erkrankungen des Nervensystems
In einer neurologischen Rehabilitationsklinik werden Patienten mit akuten und chronischen Erkrankungen des Nervensystems behandelt. Die neurologische Rehabilitation unterstützt Menschen nach einem Schlaganfall, nach Hirnblutungen, bei Tumoren oder im Rahmen einer Multiple Sklerose. Auch nach neurochirurgischen Eingriffen sowie nach Unfällen mit Schädigungen des Rückenmarks, von Nerven oder Gehirnschäden erfolgt meist die weitere Behandlung in einer stationären Rehaklinik. Eine neurologische Erkrankung wie ein Schlaganfall oder eine Hirnblutung hat oft den Verlust alltäglicher Kompetenzen, wie die Fähigkeit sich fortzubewegen oder zu sprechen, zur Folge. Die neurologische Rehabilitation hilft dem Patienten mit zielgerichteten Maßnahmen dabei, diese Probleme zu beheben und in den Alltag zurückzukehren. Je nach Schweregrad der Erkrankung wird die Reha in verschiedene Phasen eingeteilt, wodurch sie besonders individuell durchgeführt werden kann. Finden Sie deutschlandweit Rehakliniken mit dem Schwerpunkt Neurologie, die Ihnen bei Ihrer Genesung fachkundig und kompetent zur Seite stehen.
Ziele der neurologischen Reha
Die neurologische Reha zielt darauf ab, Menschen mit einer neurologischen Erkrankung, also einer Störung des Nervensystems, oder Patienten nach einem neurochirurgischen Eingriff zu unterstützen. Verschiedene erprobte Konzepte und medizinische Instrumente sollen den Patientinnen und Patienten wieder ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen.
Phasen der neurologischen Rehabilitation
Je nach Patientensituation werden in der neurologischen Reha verschiedene Stufen durchlaufen. Diese Klassifizierung wird von der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben und ermöglicht den Ärzten die genaue Beschreibung der individuellen Gesundheitssituation der Patienten und damit auch die Auswahl eines geeigneten Therapiekonzepts. Die einzelnen Stufen sind unterschiedlich lang, je nach Patientensituation können sie auch ganz wegfallen. Sie beginnen bei der Operation (A) und enden, wenn Patientinnen und Patienten ihren Alltag wieder selbstständig meistern können (Phase D bis E).
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Therapieansätze in der neurologischen Reha
- Bobath-Konzept: Dieses wird häufig bei Schlaganfall-Patienten angewendet. Im Vordergrund steht hier die Fähigkeit der gesunden Hirnareale die Funktionen der beschädigten Hirnregionen zu übernehmen. Denn unser Nervensystem kann bei richtiger Stimulation und entsprechendem Training neue Nerven-Netzwerke bauen, die die alten ersetzen.
- Transkutane elektrische Neurostimulation (TENS): Die Ärzte kleben Hautelektroden auf Körperstellen, die chronische Schmerzen verursachen. Die verschiedenen Stromstärken und Frequenzen erzielen eine entspannende Wirkung.
- Constraint-induced movement therapy (CIMT): Diese Therapie wird gemäß ihres Erfinders auch als Taub’sches Training bezeichnet. Ärzte lassen die Betroffenen zwei Wochen an der gesunden Hand einen Handschuh tragen. Damit wird gefördert, dass die schwächere Hand für Alltagsaufgaben benutzt wird. Zusätzlich erhalten Sie mehrere Tagen in der Woche ein mehrstündiges physiotherapeutisches Training.
Der Weg zur neurologischen Reha mit der TK
Wenn nach einer Operation oder stationären Behandlung eine medizinisch notwendige Nachsorge erforderlich ist, kann eine Reha sinnvoll sein. Das gilt sowohl für stationäre Rehas als auch für bestimmte ambulante Formen - etwa wohnortnahe Tageskliniken mit intensivem Therapieangebot. Der Weg zur Reha beginnt immer mit einem Antrag.
Antragstellung leicht gemacht
- Antragsformular ausfüllen: Das TK Reha-Antragsformular können Sie online als PDF herunterladen oder telefonisch bei der Krankenkasse anfordern.
- Wunschklinik benennen: Nutzen Sie Ihr Recht, eine bevorzugte Klinik aus dem Kreis der TK Reha Vertragshäuser anzugeben - am besten mit medizinischer Begründung.
- Antrag einreichen: Sie können den Antrag per Post an die TK senden oder über das Online-Postfach im Versichertenportal übermitteln.
Ein besonders häufiges Einsatzgebiet für eine medizinische Reha sind orthopädische Nachsorgeprogramme - etwa nach einer Knieoperation. Gerade nach einer Knie-OP ist es wichtig, die Behandlung in einer Klinik fortzusetzen, die genau auf diese Indikation spezialisiert ist.
Die Wahl der richtigen Klinik: Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Viele Menschen fühlen sich beim Thema Reha zunächst überfordert - nicht zuletzt durch die Vielzahl an Formularen und Fristen. Nach der Bewilligung des Reha-Antrags durch die Techniker Krankenkasse steht der nächste große Schritt an: die Auswahl der passenden Klinik. Auch wenn die TK Ihnen Vorschläge macht oder eine Zuweisung vornimmt, haben Sie ein Mitspracherecht. Laut § 8 Sozialgesetzbuch IX steht Ihnen das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht zu. Geben Sie Ihre Wunschklinik daher bereits im Reha-Antrag an, idealerweise mit medizinischer Begründung. Die Suche nach der passenden Reha-Klinik kann herausfordernd wirken - muss es aber nicht. Die Ergebnisse können Sie nach Fachrichtung, Postleitzahl oder sogar nach vorhandenen Zusatzangeboten filtern. Ihr Hausarzt oder Facharzt kann Ihnen ebenfalls helfen, die passende Klinik zu finden. Er oder sie kennt Ihre Krankengeschichte und weiß, welche Therapieformen für Sie sinnvoll sind. Die TK selbst bietet eine individuelle Reha-Beratung an - telefonisch, per Chat oder über das Online-Portal. Um die geeignete Klinik mit der bestmöglichen, individuell zugeschnittenen Versorgung zu finden, gibt es bei der Techniker Krankenkasse speziell geschulte Reha-Experten. Weitere Informationen gibt es darüber hinaus unter www.tk.de (Webcode 2050700).
Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Auch wenn die Reha medizinisch notwendig erscheint, kann es vorkommen, dass die TK den Antrag zunächst ablehnt. Gründe können z. B. fehlende Unterlagen, eine unzureichende Begründung oder Unklarheiten bei der Zuständigkeit sein. Wichtig: Eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. Falls nötig, wenden Sie sich an eine Unabhängige Patientenberatung oder einen Sozialverband.
Vorbereitung auf den Reha-Aufenthalt
Wenn die Reha genehmigt und die Klinik bestätigt ist, beginnt die Vorbereitungsphase.
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- Anreise und Rückfahrt: Klären Sie, ob die TK die Fahrtkosten übernimmt.
- Fragen zur Klinik klären: Gibt es WLAN? Gibt es Einzelzimmer? Sind Begleitpersonen erlaubt? Gibt es Freizeitangebote?
- Arbeitgeber informieren: Eine genehmigte Reha gilt als medizinische Maßnahme, nicht als Urlaub.
Weitere Reha-Leistungen der TK
Die Techniker Krankenkasse bietet neben der neurologischen Reha ein breites Spektrum an weiteren Rehabilitationsmaßnahmen an.
Ambulante Kur
Wenn am Wohnort alle medizinisch möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sind, ist eine ambulante Kur in einem anerkannten Kurort möglich. Die TK übernimmt die Kosten der vertragskurärztlichen Behandlung. Die während der Kur notwendigen Kurmittel werden bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung ebenfalls von der TK bezahlt. Zu den übrigen Kosten, zum Beispiel Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung oder Fahrkosten, zahlt die TK einen Zuschuss, wenn die Kur mindestens 21 Tage dauert. Dieser Zuschuss beträgt grundsätzlich pauschal 100 Euro. Chronisch kranke Kleinkinder, die vor ihrem sechsten Geburtstag eine Kur beginnen, erhalten 25 Euro je Kalendertag. Chronisch krank bedeutet, dass sie dauerhaft ärztlich behandelt werden müssen.
Kompaktkur
Einige Kurorte bieten sogenannte Kompaktkuren an. Dabei werden Patienten mit gleichen oder ähnlichen Beschwerden wie beispielsweise Atemwegserkrankungen in Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern von einem qualifizierten Gruppenleiter betreut. Die Kompaktkuren verfolgen einen ganzheitlichen, fachübergreifenden Therapie-Ansatz. Bei einer Arthrose reicht es beispielsweise nicht, nur die Schmerzen im Knie zu behandeln, darüber hinaus müssen auch die Ursachen wie Übergewicht oder falsche Bewegungsabläufe behandelt werden. Auch die psychologische Betreuung spielt hier eine besondere Rolle: Der Patient wird motiviert, seine chronische Krankheit zu akzeptieren und sich damit auseinanderzusetzen.
Ambulante Rehabilitation
Wenn am Wohnort alle medizinischen Maßnahmen ausgeschöpft sind, können auch ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht kommen. Diese Maßnahmen bieten ein umfassendes Angebot an medizinischen und gesundheitsfördernden Maßnahmen. Ein solches Angebot umfasst die ärztliche Hilfe, Beratung, Motivation und die erforderliche Behandlung. Bestandteil von ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen sind zum Beispiel auch Maßnahmen der Physikalischen Therapie. Hierunter fallen unter anderem Krankengymnastik, Massagen und Bäder. Die TK übernimmt die Kosten in Vertragseinrichtungen in Höhe der vereinbarten Sätze. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist für die Dauer der Maßnahme eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Kalendertag zu zahlen.
Stationäre Kur
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden auf der Basis eines ganzheitlich orientierten Konzeptes von einem Team erbracht. Ein solches Konzept umfasst die ärztliche Hilfe, Beratung und Motivation und die erforderliche Behandlung. Bestandteil dieses Konzeptes sind beispielsweise auch Maßnahmen der Physikalischen Therapie (hierunter fallen unter anderem Massagen, Krankengymnastik, Fangopackungen). Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen beinhalten aber auch psychologische und gesundheitsbildende Maßnahmen. Die TK übernimmt die Kosten in Vertragseinrichtungen in Höhe der vereinbarten Sätze. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist für die Dauer der Maßnahme eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Kalendertag zu zahlen.
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Maßnahmen für Mütter/Väter
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter/Väter werden auf der Basis eines ganzheitlich orientierten Konzeptes erbracht. Ein solches Konzept umfasst die ärztliche Hilfe, Beratung und Motivation. Bestandteil dieses Konzeptes sind zum Beispiel auch Maßnahmen der Physikalischen Therapie (hierunter fallen unter anderem Massagen und Bäder). Darüber hinaus umfassen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter/Väter neben sozialpädagogischen und psychologischen Maßnahmen auch gesundheitsbildende Angebote wie zum Beispiel Bewegungs-und Entspannungsübungen. Kreative Angebote runden das Therapieangebot ab. Sofern die Leistung in Form einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme erbracht wird, wird auch die pädagogische Betreuung der Kinder sichergestellt. Die TK übernimmt die Kosten in Vertragseinrichtungen in Höhe der vereinbarten Sätze. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist für die Dauer der Maßnahme eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Kalendertag zu zahlen.
Fristen und Voraussetzungen
Für Rehabilitationsmaßnahmen für Beschäftigte zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit ist der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig. Auch diese Anträge sind über das Fachzentrum Vorsorge und Rehabilitation erhältlich. Zwischen der Bewilligung und dem Beginn der Kur sollten nicht mehr als vier Monate verstreichen. Seit der letzten Maßnahme müssen grundsätzlich mindestens vier Jahre, bei ambulanten Kuren mindestens drei Jahre, vergangen sein. Dabei richtet sich der individuelle Anspruch immer nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Das heißt, dass eine solche Maßnahme auch vor Ablauf von drei bzw. vier Jahren durchgeführt werden kann, wenn dies aus medizinischer Sicht zwingend erforderlich ist. Ebenso kann es aber durchaus sein, dass eine entsprechende Maßnahme erst nach Ablauf der genannten Fristen durchgeführt werden kann, da die medizinische Notwendigkeit erst dann vorliegt.
Nach der Reha ist vor der Reha: Nachsorge für nachhaltigen Erfolg
Die Erfolge der Rehabilitationsmaßnahme sollten durch eine gezielte Nachbetreuung auch zu Hause weiterverfolgt werden. Die ausgewogene Ernährung, Entspannungsübungen und regelmäßige Bewegung sind dabei besonders wichtig. Im Kurbericht sind Empfehlungen zur Nachsorge enthalten. Die Techniker Krankenkasse bietet digitale Services und Nachsorgeangebote.
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