Migräne ist eine weit verbreitete neurologische Erkrankung, die das Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann. Die Techniker Krankenkasse (TK) engagiert sich in verschiedenen Projekten und Versorgungsmodellen, um ihren Versicherten eine bestmögliche Behandlung und Unterstützung bei Migräne und anderen Kopfschmerzerkrankungen zu bieten. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Möglichkeit einer Rehabilitation (Reha), die helfen kann, die Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.
Migräne: Eine Volkskrankheit
Kopfschmerzen sind ein weit verbreitetes Problem, und viele Patienten erleben oft eine jahrelange Odyssee von Arzt zu Arzt. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat sich ein Netzwerk von Schmerzspezialisten aus dem ambulanten und stationären Bereich gebildet, um Schmerzen fach- und sektorenübergreifend mit modernen Methoden zu lindern. Dieses Behandlungsnetzwerk konzentriert sich auf die spezialisierte und interdisziplinäre Versorgung von Patienten mit schweren chronischen Kopfschmerzerkrankungen und anderen neurologischen Schmerzerkrankungen.
Das Konzept in drei Schritten
- Diagnose und Einstufung: In der ersten Phase wird die Schmerzerkrankung von einem Schmerztherapeuten diagnostiziert und in Schweregrade eingestuft. Der behandelnde Arzt entscheidet dann gemeinsam mit dem Patienten, ob das Behandlungsprogramm geeignet ist.
- Stationäre Behandlung: Bei schweren Schmerzerkrankungen erfolgt in der zweiten Phase eine vollstationäre neurologisch-verhaltensmedizinische Behandlung in der Schmerzklinik Kiel.
- Nachsorge: In der dritten Phase wird der Patient ein Jahr lang weiter begleitet. In regelmäßigen Abständen gibt es eine Verlaufs- und Erfolgskontrolle, nach der die Therapie individuell angepasst wird.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Die Schmerzklinik Kiel mit Prof. Dr. Hartmut Göbel gehört zu den bundesweit führenden Häusern in der Schmerztherapie.
- Die Schmerzklinik Kiel übernimmt für Sie die nötige Abstimmung mit anderen behandelnden Ärzten und sorgt dafür, dass alle Spezialisten reibungslos zusammenarbeiten. Sie erhalten eine Versorgung aus einem Guss.
- Der behandelnde Arzt wird Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über die diagnostischen Ergebnisse sowie die weiteren Behandlungsschritte informieren und Sie umfassend beraten.
- Sie erhalten schnellstmöglich einen Termin in der Schmerzklinik und Folgetermine für die Nachsorge.
- Das Therapiekonzept wird im Rahmen der festgelegten Behandlungspfade individuell angepasst.
- Die TK und ihre Partner bauen mit diesem Vertrag ein umfassendes Netzwerk für Kopfschmerz-Patienten auf. So wird eine wohnortnahe Versorgung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen gewährleistet.
So nehmen Sie teil
Ihre Teilnahme ist freiwillig. Nach dem Erstgespräch mit den am Vertrag teilnehmenden Schmerztherapeuten unterschreiben Sie eine "Teilnahmeerklärung zur Besonderen Versorgung". Diese geben Sie dort zurück. Während der Behandlung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Ärzte und die Schmerzklinik Kiel gebunden. Ihre Behandlung und die Bindungsfrist enden mit Abschluss der letzten Nachuntersuchung. Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
Integrierte Versorgung der Techniker Krankenkasse
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen innovativen Vertrag zur integrierten Versorgung von Versicherten mit Migräne, chronischen Kopfschmerzen, Neuralgien und Nervenschmerzen initiiert. Ziel ist es, ihren Versicherten in ganz Deutschland eine zeitgemäße und qualitativ hochwertige Versorgung zu ermöglichen. Die TK legt dabei großen Wert auf die Betreuung und Behandlung ihrer Versicherten.
Die Schmerzklinik Kiel als Vorreiter
Die Schmerzklinik Kiel hat die integrierte Versorgung bereits mit ihrer Konzeption im Jahre 1992 entwickelt und 1997 in der Versorgung etabliert. Die Integrierte Versorgung wird als “die Versorgungsform der Zukunft” bezeichnet. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein einfaches, aber sehr effektives Vorgehen: Die drei Leistungsbereiche des Gesundheitswesens - die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten - sollen besser vernetzt werden. Gesundheitsberufe unterschiedlicher Fachrichtungen in Praxen und Krankenhäusern sollen nicht nur verstärkt miteinander, sondern auch mit nicht ärztlichen Leistungserbringern wie z.B. Eine solche Vernetzung kommt in erster Linie den Patientinnen und Patienten zugute.
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Mit der Gesundheitsreform 2004 wird die Integrierte Versorgung, die Vernetzung einzelner medizinischer und nicht medizinischer Versorgungsbereiche ins Zentrum der Behandlung gerückt und gezielt gefördert. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie an den Behandlungsprogramm teilnehmen können, wie sie ablaufen und welche Ärzte und Kliniken daran mitwirken. Dem Versorgungskonzept sind zahlreiche weitere Krankenkassen beigetreten.
Nationaler Verbund von Spezialisten
Im IV-Projekt der Techniker Krankenkasse wirkt ein nationaler Verbund von Spezialisten aus dem ambulanten und stationären Bereich zusammen, um Schmerzen fach- und sektorenübergreifend mit zeitgemäßen Methoden optimal koordiniert und Hand in Hand zu lindern. Die Schmerzerkrankung wird diagnostiziert und der Behandlungsablauf koordiniert geplant. Beratung zu Fragen der verbleibenden Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und evtl. Entspannungsverfahren, z. B.
So nehmen Sie Kontakt auf
Sie möchten wissen, welche Praxen in Ihrer Nähe an diesem Behandlungsangebot teilnehmen? Schluss mit dem Suchen von Befunden, Arztbriefen oder Röntgenaufnahmen - mit der elektronischen Patientenakte TK-Safe haben Sie jederzeit Zugriff zu Ihren Gesundheitsdaten. Und können diese, wenn Sie es wünschen, Ärztinnen oder Therapeuten zur Verfügung stellen.
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei einem Netzwerkpartner vor Ort. Schmerzexperten, die im bundesweiten Kopfschmerzbehandlungsnetz kooperieren finden Sie auf der Kopfschmerznetzpartner-Landkarte. Zur schnellen Suche geben Sie dort Ihre Postleitzahl und den Ort (z. B. 24149 Kiel) in die Umkreissuche ein. Es werden alle Adressen angezeigt, die im gewählten Radius um den eingegebenen Ort liegen. Die Adressen werden unter der Karte zusätzlich aufgelistet. Dort können Sie die einzelnen Informationen übersichtlich finden. Ob das Behandlungsprogramm für Sie und Ihre Erkrankung in Frage kommt, entscheidet Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen gemeinsam vor Ort aufgrund der Untersuchungsbefunde . Sprechen Sie ihn darauf an. Er wird Ihnen bei der Entscheidung helfen. Sollten Sie keinen zeitnahen Termin vor Ort erhalten, kann auch ein ambulanter Vorstellungstermin im Kopfschmerzzentrum der Schmerzklinik Kiel vereinbart werden. Ein Beratung und einen Termin erhalten Sie unter der Rufnummer 0431-20099-400. Machen Sie einen Termin bei einem Netzwerkpartner vor Ort. Berücksichtigen Sie bitte, dass Schmerztherapie zeitaufwändig ist und nicht immer ein Termin in der gewünschten Zeit vor Ort möglich ist. 0431-20099-400 in Verbindung. Sollte Ihr behandelnder Arzt die stationäre Behandlung für erforderlich halten (Phase II), stellt er eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung aus. Bitten Sie Ihren Arzt, die Aufnahme-Checkliste auszufüllen. Füllen Sie den Schmerzfragebogen bitte komplett aus. Senden Sie diese Unterlagen und zusätzlich Kopien aller relevanten Arztbriefe, Vorbefunde, Befundberichte von MRT- und Röntgenuntersuchungen (Bitte nicht die Bilder einsenden), Gutachten etc. Laden Sie den Schmerzkalender herunter und füllen Sie diesen über mindestens drei Monate aus. Diesen senden Sie uns bitte ebenfalls mit den vorgenannten Unterlagen zu. Führen Sie bitte den Schmerzkalender kontinuierlich bis zur Aufnahme weiter und bringen Sie ihn am Aufnahmetag mit. Sind Sie bitte so freundlich und informieren Sie sich zuvor ausführlich über die allgemeinen Formalien hier auf unserer Homepage. ggf. ggf. Krankenversicherungskarte und ggf.
Reha bei Migräne: Ein wichtiger Therapiebaustein
Bestandteil der Behandlung von Migräne kann eine Kur oder Reha sein. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen Kur und Reha zu verstehen, da sie unterschiedliche Ziele verfolgen und von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden.
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Kur vs. Reha: Was ist der Unterschied?
Umgangssprachlich wird oft der Begriff "Kur" verwendet, wenn eigentlich eine Rehamaßnahme gemeint ist. Eine Kur dient der Vorsorge, während eine Rehabilitation der Behandlung bzw. Nachsorge einer schweren oder chronischen Krankheit dient. Bei Migräne ist meist eine Reha angezeigt.
- Kur: Dient der Vorsorge und wird bei der Krankenkasse beantragt. Eine Vorsorge-Kur soll Ihre geschwächte Gesundheit verbessern und Ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung stärken. Wenn bei Ihnen ein Gesundheitsrisiko vorliegt, das in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen wird, kann eine ambulante oder stationäre Vorsorge-Kur sinnvoll sein.
- Reha: Dient der Behandlung oder Nachsorge einer Krankheit und wird bei der Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung beantragt. Die Reha soll verhindern, dass sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder Sie pflegebedürftig werden. Eine ambulante oder stationäre Reha kann für Sie infrage kommen, wenn Sie schon eine bestehende, chronische Erkrankung haben oder an anderen schweren gesundheitlichen Einschränkungen leiden, zum Beispiel nach Operationen. In diesem Fall sind Sie bereits körperlich, geistig oder seelisch erheblich beeinträchtigt.
Was beinhaltet eine Reha bei Migräne?
Wenn ein Arzt eine Kur oder Reha zur Behandlung von Migräne in Betracht zieht, geht es vor allem darum, verschiedene Behandlungsmaßnahmen zu kombinieren. Dies wird oft als multimodale Therapie bezeichnet. Die Durchführung in einem spezialisierten Zentrum ermöglicht eine sehr gute Verzahnung der unterschiedlichen Ansätze. Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen arbeiten zusammen, um den Patienten bestmöglich und auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt zu behandeln.
Ein stationärer Aufenthalt von drei bis sechs Wochen ermöglicht es, neue Maßnahmen kennenzulernen und auszuprobieren. An jedem Tag der Rehabilitation finden mehrere therapeutische Maßnahmen statt. Diese beinhalten auch Vorbereitungen von gesundheitsfördernden Aktivitäten für die Zeit nach der Reha, wie z.B. die Anmeldung für einen Kurs bei einem Sportverein oder die Kontaktaufnahme mit einer Selbsthilfeorganisation.
Wie beantragt man eine Reha bei Migräne?
- Ärztlicher Befund: Der erste Schritt ist ein ärztlicher Befund über die Notwendigkeit der Reha. Besprechen Sie das Thema mit Ihrem Arzt, der die Gründe dann gegenüber dem jeweiligen Kostenträger darlegen muss.
- Antragstellung: Den Antrag stellen Sie selbst.
- Prüfung und Kostenübernahme: Der Kostenträger prüft die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen des Einzelfalls und übernimmt bei positivem Bescheid die Kosten des Therapieaufenthalts - einschließlich der Reisekosten.
Für eine stationäre Kur oder Reha brauchen Sie keinen Urlaub zu nehmen.
Wer ist der Kostenträger?
Es gibt unterschiedliche Kostenträger für Kuren und Rehamaßnahmen. In erster Linie sind es gesetzliche Krankenversicherungen, Rentenversicherung und Unfallversicherungen. Aber auch berufsständische Sozialversicherungen, das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger können zuständig sein.
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- Krankenversicherung: Eine Reha kann erforderlich sein, wenn aufgrund einer Erkrankung eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht.
- Rentenversicherung: Wenn eine Reha Ihre Arbeitsfähigkeit sichern oder wiederherstellen soll, ist die Rentenversicherung zuständig.
Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie ab, ob Rehamaßnahmen in Ihrer Versicherung integriert oder über eine Zusatzversicherung extra versichert sind. Denn bei privaten Krankenversicherungen zählen Kuren und Rehas nicht zur Leistungspflicht.
Zuzahlungen
Volljährige Patienten müssen bei der medizinischen Rehabilitation und bei Kuren grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag leisten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden keine Zuzahlungen erhoben. Es gibt außerdem Belastungsobergrenzen, bei den gesetzlichen Krankenkassen etwa zwei Prozent des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken ein Prozent). Die Obergrenzen gelten für die Summe aller Zuzahlungskosten in einem Kalenderjahr - also auch die für Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel sowie Fahrkosten.
Natürlich können Sie eine Reha oder Kur bei Migräne immer auf eigene Kosten machen.
Neurologisch-verhaltensmedizinische Schmerzklinik Kiel
Die Neurologisch-verhaltensmedizinische Schmerzklinik Kiel unter der Leitung von Prof. Dr. med. Dipl. Psych. Hartmut Göbel ist spezialisiert auf die Therapie von Migräne mit und ohne Aura, Migräne-Komplikationen sowie alle Arten von Kopfschmerzen, einschließlich chronischer Spannungskopfschmerzen, Kopfschmerz bei Medikamentenübergebrauch und Clusterkopfschmerz. Darüber hinaus werden auch Nervenschmerzen (neuropathischer Schmerz), Rückenschmerzen und andere chronische Schmerzerkrankungen behandelt.
Aufnahmeformalitäten
Für die Planung eines Aufnahmetermins sind folgende Schritte erforderlich:
- Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung von Krankenhausbehandlung aus.
- Der Arzt füllt die Aufnahme-Checkliste aus.
- Der Patient füllt den Schmerzkalender und den Schmerzfragebogen aus.
- Alle Unterlagen sowie Kopien relevanter Arztbriefe, Röntgenbilder etc. werden an die angegebene Anschrift gesendet.
Kostenübernahme
Zahlreiche Krankenkassen haben eine integrierte Versorgung ihrer Versicherten mit dem Behandlungsnetz der Schmerzklinik Kiel vertraglich geregelt. Für Versicherte der AOK Schleswig-Holstein, der Techniker Krankenkasse, der Deutschen Angestelltenkrankenkasse, der Hanseatischen Krankenkasse HEK, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg, der Knappschaft Bahn See, der BKK vor Ort und der E.ON Betriebskrankenkasse erfolgt die Kostenübernahme bei Vorliegen der Aufnahmebedingungen.
Weitere Angebote der Schmerzklinik Kiel
- Stationäre und ambulante Behandlung
- Spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche
- Gästezimmer-Buchung
- Cluster-KS-Competence-Center
- Schmerzkonferenzen
- Informationen für Ärzte und Fachleute
Migräne-App und weitere Hilfsmittel
Die Migräne-App kann Ihnen helfen, Symptome einfach zu erfassen und die Anfälle zu dokumentieren. So können Sie und Ihr Arzt oder Ihre Ärztin besser erkennen, wann die Attacken auftreten, wie stark sie sind und wie welche Medikamente wirken.
Kopfschmerzmittel
Bei Kopfschmerzen haben sich vor allem Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen und Paracetamol bewährt. Auch bei einem akuten Migräneanfall empfehlen Ärzte häufig zunächst ASS oder Ibuprofen.
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