Teilrente nach Schlaganfall: Voraussetzungen und wichtige Aspekte

Die Teilrente kann eine interessante Option für Menschen nach einem Schlaganfall sein, um flexibel in den Ruhestand überzugehen und gleichzeitig weiterhin erwerbstätig zu sein. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für eine Teilrente, insbesondere im Zusammenhang mit gesundheitlichen Einschränkungen wie nach einem Schlaganfall, und gibt einen Überblick über wichtige Aspekte im Hinblick auf Rentenansprüche und Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Rehabilitation als wichtiger Schritt

Nach einem Schlaganfall ist die Rehabilitation ein entscheidender Faktor für die Wiederherstellung der Gesundheit und die Verbesserung der Lebensqualität. Sowohl Rentner als auch Berufstätige haben die Möglichkeit, eine medizinische Rehabilitation nach § 40 SGB V zu beantragen. Diese kann entweder ambulant oder stationär erfolgen, wobei "ambulant vor stationär" gilt.

Voraussetzungen für eine Reha

Um eine Reha zu erhalten, muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen und ambulante Maßnahmen nicht ausreichen. Ein Antrag auf Anschlussrehabilitation (AHB) oder Rehabilitation (Formular 61, Teile B-E) muss vom behandelnden Arzt oder der vorbehandelnden Klinik eingereicht werden. Dieser sollte begründen, warum die Reha notwendig ist und ob eine ambulante oder stationäre Behandlung erforderlich ist.

Kostenübernahme

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Reha, sofern die medizinische Notwendigkeit besteht. Für Berufstätige kann auch die Rentenversicherung die Kosten übernehmen, um eine vorzeitige Rentenzahlung zu vermeiden. Private Krankenversicherungen sind nicht immer zur Kostenübernahme verpflichtet, dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Wunsch- und Wahlrecht

Bei der Beantragung der Reha haben Patienten das Recht, die Rehaklinik selbst auszuwählen, sofern diese fachlich geeignet ist und einen Vertrag mit dem zuständigen Kostenträger hat (Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX).

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Widerspruch bei Ablehnung

Wird der Reha-Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Arzt beraten zu lassen.

Teilrente: Flexibler Übergang in den Ruhestand

Die Teilrente ermöglicht es, weiterhin erwerbstätig zu sein und gleichzeitig eine Rente zu beziehen. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, was die Teilrente noch attraktiver macht.

Auswirkungen auf die VBL-Rente

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bezug einer Altersrente als Teilrente keinen Versicherungsfall in der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) auslöst. Um einen Anspruch auf Betriebsrente in der VBL zu haben, muss zuerst eine Altersrente als Vollrente bezogen werden.

Anrechnung auf das Krankengeld

Wer neben der gesetzlichen Rente weiterarbeitet, kann seinen Krankengeldanspruch absichern, indem er eine Altersrente als Teilrente bezieht. § 50 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 5 regelt, ob und wann es zu einer Anrechnung der Rente auf das Krankengeld kommen kann.

Erwerbsminderungsrente als Alternative

Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen nach einem Schlaganfall so stark sind, dass eine volle Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist, kann eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen.

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Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen sowohl versicherungsrechtliche als auch gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein. Versicherungsrechtlich müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt worden sein, davon 36 Monate innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Gesundheitlich ist entscheidend, wie viele Stunden am Tag noch gearbeitet werden kann. Wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Bei drei bis sechs Stunden gibt es eine teilweise, bei weniger als drei Stunden eine volle Erwerbsminderungsrente.

Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente

Es ist möglich, zur Erwerbsminderungsrente hinzu zu verdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen sind jedoch unterschiedlich für die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente.

Antragstellung und Ablauf

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollte gut vorbereitet sein und aussagekräftige Befundberichte der behandelnden Ärzte enthalten. Es kann sinnvoll sein, vor dem Antrag eine Reha zu beantragen, um die Arbeitsfähigkeit einschätzen zu lassen.

Pflege von Angehörigen und Rentenansprüche

Auch die Pflege von Angehörigen kann sich positiv auf die Rentenansprüche auswirken. Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegeversicherung erhalten.

Voraussetzungen für die Anerkennung der Pflegezeit

Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen, mindestens zehn Stunden pro Woche in Anspruch nehmen und an mindestens zwei Tagen in der Woche stattfinden. Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden und die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

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Hinzuverdienst für pflegende Rentner

Auch Rentner, die Angehörige pflegen, können ihre Bezüge steigern. Hierbei spielt die "Vollrenten-Klausel" eine Rolle. Wer vor der regulären Altersgrenze eine Vollrente bezieht, erwirbt erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze zusätzliche Rentenansprüche durch die Pflegetätigkeit. Nach Erreichen der regulären Altersgrenze können pflegende Rentner durch den Bezug einer Teilrente neue Rentenansprüche erwerben.

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