Die Dokumentation in der Ergotherapie ist ein wesentlicher Bestandteil der therapeutischen Praxis und dient dazu, den Fortschritt von Patienten festzuhalten, Therapieziele zu definieren und den Informationsaustausch mit anderen Fachkräften zu ermöglichen. Eine sorgfältige Dokumentation bildet das Rückgrat des gesamten Therapieverlaufs.
Warum ist die Dokumentation in der Ergotherapie so wichtig?
Die Bedeutung einer umfassenden Dokumentation in der Ergotherapie lässt sich nicht hoch genug einschätzen. An erster Stelle steht die gesetzliche Verpflichtung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im § 630f die Dokumentation der Behandlung im Rahmen des Patientenrechtegesetzes. Dieser Paragraph schreibt vor, dass Behandelnde verpflichtet sind, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Laut Gesetzgeber müssen in dieser Akte sämtliche aus fachlicher Sicht für die aktuelle und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufgezeichnet werden.
Eine standardisierte und lückenlose Dokumentation ist ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung in der Ergotherapie. Sie macht den gesamten Therapieverlauf nachvollziehbar - von der Befunderhebung über die Zielsetzung bis hin zu den durchgeführten Interventionen und den erzielten Ergebnissen. Durch die regelmäßige Dokumentation wird eine strukturierte Grundlage für die Reflexion der eigenen Arbeit geschaffen. Therapeut:innen können den Verlauf kritisch bewerten, Erfolge und Schwierigkeiten identifizieren und den Therapieplan bei Bedarf fundiert anpassen. Dies trägt maßgeblich zur kontinuierlichen Verbesserung der Behandlungsqualität bei und stellt sicher, dass die Therapie stets patientenzentriert und zielorientiert bleibt.
In der heutigen Gesundheitsversorgung arbeiten Ergotherapeut:innen häufig in interdisziplinären Teams zusammen mit Ärzt:innen, Physiotherapeut:innen, Logopäd:innen, Pflegekräften und anderen Fachpersonen. Dies vermeidet Doppeluntersuchungen, ermöglicht eine abgestimmte Behandlungsplanung und fördert eine kohärente Versorgung des Patienten.
Ebenso wichtig ist die Kommunikation gegenüber den Kostenträgern (z.B. Krankenkassen). Im Gesundheitswesen gilt der Grundsatz: „Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht gemacht.“ Eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation dient daher maßgeblich der Rechtsabsicherung der Therapeut:innen und der Praxis. Sie belegt, welche Maßnahmen durchgeführt wurden, welche Aufklärungen erfolgt sind und wie der Therapieverlauf gestaltet wurde. Eine unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation kann im Streitfall gravierende Nachteile haben und die eigene Position erheblich schwächen.
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Schließlich ist eine gewissenhafte Dokumentation auch Ausdruck professioneller Standards und ethischer Verantwortung in der Ergotherapie. Sie spiegelt die Sorgfaltspflicht wider, die Therapeut:innen gegenüber ihren Patient:innen haben. Sie zeigt Respekt vor dem Patienten und seinem Recht auf Information und eine qualitativ hochwertige Behandlung.
Was gehört in eine vollständige ergotherapeutische Dokumentation?
Eine vollständige und aussagekräftige Patientenakte ist das Herzstück der Dokumentation Ergotherapie. Sie muss alle relevanten Informationen enthalten, um den Therapieverlauf transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Anamnese und Befunderhebung
Dies ist der Ausgangspunkt jeder Therapie. Hier werden alle relevanten Informationen zur Krankengeschichte (medizinische Diagnosen, bisherige Therapien), zur aktuellen Lebenssituation (soziale Anamnese, Wohnsituation, Beruf), zu den beklagten Problemen und den Erwartungen des Patienten erfasst. Ergänzt wird dies durch die spezifische ergotherapeutische Befunderhebung. Dazu gehören Ergebnisse aus standardisierten Tests (z.B. Assessments zur Handfunktion, Kognition, Alltagsaktivitäten), gezielten Beobachtungen (z.B. Bewegungsabläufe, Interaktion, Handlungsplanung) und Messungen (z.B. Bewegungsausmaß, Kraft).
Therapieziele
Ziele geben der Therapie Richtung und Sinn. Sie müssen gemeinsam mit dem/der Patient:in (partizipative Zielsetzung) entwickelt werden, um Motivation und Adhärenz zu fördern. Entscheidend ist, die Ziele operationalisiert, also konkret und beobachtbar, zu beschreiben. Attraktiv/Akzeptiert: Das Ziel ist für den/die Patient:in relevant und erstrebenswert.
Therapieplanung
Basierend auf Befund und Zielen wird das geplante Vorgehen skizziert. Welche Methoden und Interventionsansätze sollen zur Anwendung kommen? Welche Schwerpunkte werden gesetzt?
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Durchgeführte Maßnahmen und Interventionen
Dies ist die detaillierte Aufzeichnung jeder einzelnen Therapieeinheit. Hier wird festgehalten, was konkret gemacht wurde: angewandte ergotherapeutische Methoden, spezifische Techniken, durchgeführte Übungen, Beratungsgespräche, Hilfsmittelanpassungen oder -erprobungen. Wichtig sind auch das Datum und die Dauer der jeweiligen Einheit.
Dokumentation des Therapieverlaufs
Dies erfolgt kontinuierlich und zeitnah. Hier werden Fortschritte in Bezug auf die Therapieziele festgehalten, aber auch Stagnationen oder Rückschritte. Besondere Vorkommnisse während der Therapie (z.B. Schmerzäußerungen, unerwartete Reaktionen, Motivationsschwankungen, Absagen) sind ebenfalls zu dokumentieren. Wichtig sind auch die Reaktionen des/der Patient:in auf die Interventionen und eventuell notwendige Anpassungen des ursprünglichen Therapieplans.
Subjektive Äußerungen des Patienten
Relevante Aussagen des/der Patient:in zum eigenen Befinden, zu Schmerzen (z.B. auf einer Skala), zur wahrgenommenen Zielerreichung, zur Motivation oder zu Schwierigkeiten im Alltag sollten ebenfalls dokumentiert werden. Diese subjektive Perspektive ist wertvoll für das Verständnis des Therapieverlaufs und die Anpassung der Interventionen.
Abschluss-/Verlaufsbericht
Am Ende eines Behandlungsabschnitts oder bei Therapieende wird ein Bericht erstellt. Dieser fasst den gesamten Therapieverlauf zusammen, evaluiert die erreichten Ziele im Vergleich zu den Ausgangszielen und bewertet die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen. Er enthält zudem Empfehlungen für das weitere Vorgehen, wie z.B.
Zur Strukturierung dieser vielfältigen Informationen hat sich die Nutzung standardisierter Vorlagen und Formulare bewährt. Bekannte Beispiele sind das SOAP-Schema (Subjektiv, Objektiv, Assessment/Analyse, Plan) oder Dokumentationssysteme, die sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientieren.
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Effiziente Gestaltung der Dokumentationsprozesse
Eine gute Dokumentation muss nicht zwangsläufig zeitaufwendig und kompliziert sein. Mit den richtigen Strategien lässt sich der Prozess effizient gestalten und gleichzeitig die rechtliche Sicherheit gewährleisten.
Ein klar definierter Aufbau ist das A und O für eine effiziente Dokumentation. Die konsequente Nutzung von standardisierten (digitalen) Vorlagen, Formularen oder Checklisten ist hierbei Gold wert. Diese Hilfsmittel stellen sicher, dass alle relevanten Aspekte (wie im vorherigen Abschnitt beschrieben) systematisch erfasst werden und nichts vergessen wird. Sie geben eine klare Struktur vor, was den Schreibprozess beschleunigt und die Vergleichbarkeit der Einträge über die Zeit und zwischen verschiedenen Therapeut:innen hinweg verbessert.
Die Qualität der Dokumentation hängt maßgeblich von der Wahl der Worte ab. Formulieren Sie stets klar, präzise und so objektiv wie möglich. Beschreiben Sie beobachtbares Verhalten und messbare Ergebnisse statt subjektiver Interpretationen. Verwenden Sie Fachterminologie korrekt und einheitlich. Vermeiden Sie unbedingt vage oder nichtssagende Begriffe wie „Patient war kooperativ“ oder „Zustand verbessert“. Beschreiben Sie stattdessen konkret, woran Sie die Kooperation festmachen (z.B. „Patient führte alle Übungsanweisungen konzentriert aus“) oder wie sich der Zustand verbessert hat (z.B. Verzichten Sie auf Abkürzungen, die nicht allgemein gebräuchlich oder in einer praxisinternen Legende definiert sind. Subjektive Einschätzungen oder Zitate des Patienten sollten klar als solche gekennzeichnet werden (z.B. „Patient berichtet…“, „Subjektiv äußert Pat. weniger Schmerzen“).
Einer der größten Effizienzkiller ist das Aufschieben der Dokumentation. Je länger Sie warten, desto mehr Details gehen verloren und desto aufwendiger wird der Prozess. Machen Sie es sich zur Regel, die Dokumentation zeitnah durchzuführen - idealerweise direkt im Anschluss an die Therapieeinheit oder spätestens am Ende des jeweiligen Arbeitstages. Planen Sie feste Zeitfenster für die Dokumentation in Ihren Tagesablauf ein.
Digital vs. Papierbasierte Dokumentation
Die Wahl zwischen einer digitalen Dokumentationslösung und der klassischen Papierakte hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxisorganisation.
Vorteile der digitalen Dokumentation:
- Deutlich bessere Lesbarkeit
- Leistungsstarke Suchfunktionen für schnellen Informationszugriff
- Erhebliche Platzersparnis
- Potenzial für statistische Auswertungen des Therapieverlaufs
- Automatische Erinnerungsfunktionen (z.B.
Die Entscheidung hängt von den spezifischen Bedürfnissen, Ressourcen und der Größe der Praxis ab.
Damit die Dokumentation reibungslos funktioniert, muss sie fest in die täglichen Arbeitsabläufe der Praxisorganisation integriert werden. Etablieren Sie klare Routinen und Verantwortlichkeiten. Wie bereits erwähnt, sind feste Zeitfenster im Terminplan hilfreich. Überlegen Sie, ob mobile Endgeräte (Tablets) eine Eingabe direkt beim Patienten ermöglichen, ohne den Therapiefortschritt zu stören und unter strikter Wahrung des Datenschutzes. Sorgen Sie dafür, dass alle Teammitglieder die vereinbarten Standards kennen und anwenden.
Datenschutz und Patientengeheimnis
Die Patientenakte in der Ergotherapie enthält hochsensible Gesundheitsdaten. Der Schutz dieser Daten ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch eine strenge gesetzliche Anforderung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“. Ihre Verarbeitung unterliegt besonders strengen Regeln. Dies umfasst alle Informationen, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person beziehen, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Die Dokumentation des Therapieverlaufs, Diagnosen, Befunde und persönlichen Umstände der Patient:innen fallen eindeutig darunter. Therapeut:innen müssen sicherstellen, dass diese Daten jederzeit vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Maßnahmen zum Datenschutz
- Speicherung: Papierakten müssen in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden, zu denen nur befugte Personen Zugang haben. Digitale Patientenakten erfordern robuste technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), wie Passwortschutz, Verschlüsselung (sowohl der Datenbanken als auch bei der Übertragung), Firewalls und regelmäßige Sicherheitsupdates.
- Zugriff: Der Zugriff auf Patientendaten muss streng nach dem „Need-to-know“-Prinzip geregelt sein. Nur die Personen, die die Informationen für ihre jeweilige Aufgabe (Therapie, Abrechnung, Verwaltung) benötigen, dürfen Zugriff haben.
- Weitergabe: Die Weitergabe von Patientendaten an Dritte (z.B. an den behandelnden Arzt, andere Therapeut:innen, Kostenträger) darf grundsätzlich nur mit einer expliziten, informierten und freiwilligen Einwilligung des/der Patient:in erfolgen. Diese Einwilligung sollte schriftlich eingeholt und dokumentiert werden. Ausnahmen bestehen nur bei gesetzlichen Verpflichtungen (z.B.
- Aufbewahrungsfristen: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Patientenakten beträgt gemäß § 630f Abs. 3 BGB in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung. Diese Frist muss eingehalten werden, auch aus Gründen der Rechtsabsicherung.
- Löschung/Vernichtung: Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen müssen die Patientenakten datenschutzkonform gelöscht (digitale Daten) bzw. vernichtet (Papierakten, z.B. durch einen zertifizierten Aktenvernichter) werden.
- Rechte der Patienten:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Patient:innen können Auskunft darüber verlangen, welche Daten über sie gespeichert sind, zu welchem Zweck und an wen sie ggf.
- Recht auf Berichtigung (Art.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist im Gesundheitswesen durch die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten stark eingeschränkt.
- Recht auf Einsichtnahme (§ 630g BGB): Besonders relevant ist das Recht des/der Patient:in, unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn/sie betreffende Patientenakte zu nehmen. Dies umfasst alle Aufzeichnungen, einschließlich subjektiver Notizen des Therapeuten, sofern diese Teil der Behandlungsdokumentation sind. Nur in seltenen, begründeten Ausnahmefällen (erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter) darf die Einsichtnahme teilweise verweigert werden.
- Datenschutzkonforme Entsorgung von Notizen, Fehldrucken etc.
Zeitersparnis durch strukturierte Dokumentation
Wenn Informationen in der Patientenakte standardisiert, klar und vollständig erfasst sind, spart das im Alltag wertvolle Zeit. Das schnelle Finden spezifischer Informationen (z.B. letzte Befunde, aktuelle Ziele, durchgeführte Maßnahmen) wird erheblich erleichtert - egal ob in der digitalen Akte per Suchfunktion oder in einer gut strukturierten Papierakte. Der Zeitaufwand für das Erstellen von Verlaufs- oder Abschlussberichten reduziert sich deutlich, da die notwendigen Informationen bereits aufbereitet vorliegen. Auch Rückfragen von Kolleg:innen, Ärzt:innen oder Kostenträgern können schneller und fundierter beantwortet werden, was unnötige Unterbrechungen im Arbeitsfluss minimiert.
In jeder Praxis kommt es zu Situationen, in denen Patient:innen von einer anderen Therapeut:in übernommen werden müssen - sei es bei Urlaub, Krankheit, Mitarbeiterwechsel oder innerhalb eines interdisziplinären Teams. Eine klare, vollständige und nachvollziehbare Dokumentation in der Patientenakte ist hierbei unerlässlich. Sie ermöglicht eine schnelle und reibungslose Einarbeitung der Vertretung oder des/der neu…
Ergotherapie in der Neurologie: Spezifische Aspekte der Dokumentation
In der Neurologie umfasst die Ergotherapie das Training individuell eingeschränkter Bereiche im Alltag des Patienten. Körperliche, psychische und kognitive Veränderungen können dazu führen, dass ehemals leicht durchzuführende Tätigkeiten erst wieder trainiert werden müssen. Darunter fällt z. B. der Erhalt und die Wiedererlangung der Selbstständigkeit im Alltag (Activity of daily life, ADL).
Die Dokumentation sollte hier besonders auf folgende Aspekte eingehen:
- Sensomotorik: Das Zusammenspiel von sensorischen (sinnesbezogen) und motorischen (bewegungsbezogenen) Leistungen. Damit ist die unmittelbare Steuerung und Kontrolle der Bewegung aufgrund von Sinnesrückmeldungen gemeint. Perzeption ist die Gesamtheit der Vorgänge des Wahrnehmens.
- Motorisch-funktionelle Behandlung: Minderung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster einerseits, sowie den Aufbau, die Entwicklung und den Erhalt physiologischer Funktionen und Bewegungsabläufe andererseits. Dies wird durch eine stufenweise Entwicklung und Verbesserung der Grobmotorik (großräumige Bewegungen) und der Feinmotorik (Handgeschicklichkeit) angebahnt.
- Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster
- Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen
- Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
- Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer
- Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschließlich Gelenkschutz
- Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen
- Desensibilisierung bzw.
- Hirnleistungstraining: Gezielte Therapie von kognitiven und neuropsychologischen Störungen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
- Einsatz von Tests wie DemTect (zur Erkennung geistiger Beeinträchtigungen) oder Mini-Mental Status Test (zur Beurteilung des Schweregrades von dementiellen Erkrankungen).
- Basale Stimulation: Zugangsmöglichkeiten zu den Menschen aufzuzeigen, die durch Alter, entwicklungs- oder krankheitsbedingte Störungen in der Sinneswahrnehmung und Orientierung erleiden. Der Therapeut bietet dem Menschen ganz gezielt fördernde und aktivierende Wahrnehmungsmöglichkeiten an.
Formulierungshilfen für die Dokumentation
Es ist wichtig, die Dokumentation klar und präzise zu halten. Hier sind einige Formulierungshilfen:
- Zustand: Der Patient zeigt…
- Fortschritt: Im Vergleich zur letzten Sitzung hat der Patient…
- Reaktion: Der Patient reagierte positiv auf…
- Ziele: Das neue Ziel für die nächste Sitzung ist…
Eine klare und präzise Dokumentation hilft nicht nur bei der Nachverfolgung des Therapiefortschritts, sondern kann auch im Falle rechtlicher Fragen von großem Nutzen sein. Sie schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten.
Lehrmaterialien und Tipps zur Verbesserung der Dokumentation
Passende Lehrmaterialien sind unerlässlich, um die Dokumentation standardisiert und effizient zu gestalten. Sie sollten alle wichtigen Aspekte der Dokumentation abdecken, einschließlich der Erstellung von Berichten und der Festlegung von Therapieplänen.
Empfohlene Lehrmaterialien könnten sein:
- Handbücher: Diese bieten eine umfassende Anleitung zur Erstellung von Dokumentationen in der Ergotherapie.
- Online-Kurse: Interaktive Kurse, die Dir Schritt für Schritt den Prozess der Dokumentation näher bringen.
- Workshops: Praktische Sessions, in denen Du das Gelernte anwenden und üben kannst.
- Software & Apps: Digitale Werkzeuge, die Dir helfen, die Dokumentation effizient und sicher zu gestalten.
Tipps zur Verbesserung der Ergotherapie Dokumentation:
- Regelmäßiges Dokumentieren: Notiere den Fortschritt des Patienten direkt nach jeder Sitzung.
- Klarheit und Präzision: Vermeide vage Formulierungen und schreibe klar und verständlich.
- Aktualität: Stelle sicher, dass alle Informationen auf dem neuesten Stand sind.
- Detailgenauigkeit: Sei so detailliert wie nötig, um ein vollständiges Bild des Therapieverlaufs zu geben.
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