Ultraschalluntersuchung des Gehirns beim Baby während der Schwangerschaft

Die Ultraschalluntersuchung ist eine gängige Methode, um die Gesundheit und Entwicklung des Babys im Mutterleib zu überwachen. Drei Ultraschalluntersuchungen gehören zur regulären Schwangerschaftsvorsorge und stehen jeder Schwangeren zu. Es gibt jedoch auch spezielle Ultraschalluntersuchungen, die bei Verdacht auf Erkrankungen des Kindes oder bei Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf empfohlen werden.

Dopplersonographie zur Beurteilung der Blutversorgung

Eine spezielle Ultraschallmethode ist die Dopplersonographie, mit der die Geschwindigkeit und Richtung des Blutflusses in Arterien und Venen gemessen werden kann. Dies ermöglicht die Kontrolle der Blutversorgung bestimmter Organe und Gewebe des ungeborenen Kindes, was für seine Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist. Der Blutfluss zwischen Gebärmutter und Plazenta sowie zwischen Fetus und Plazenta kann beurteilt werden.

Grundsätzlich werden zwei Versorgungsgebiete unterschieden:

  1. Blutgefäße, die Uterus und Plazenta versorgen: Diese Untersuchung dient vor allem der Vorhersage, ob bei der Schwangerschaft eine kindliche Wachstumsverzögerung und/oder eine mütterliche Blutdruckerkrankung zu erwarten ist. Diese Kontrolle sollte zwischen der 20. und 24. SSW durchgeführt werden.
  2. Kind und kindlicher Teil der Plazenta: Das wichtigste Gefäß ist die Nabelschnurarterie, die indirekt zeigt, wie das Kind über die Plazenta versorgt wird. Diese Untersuchung wird erst notwendig, wenn sich Anzeichen einer kindlichen Störung (z.B. Wachstumsverzögerung) zeigen.

Mit der Farbdopplersonographie können Gefäße und Gefäßgebiete zusätzlich farblich dargestellt werden, was unter anderem bei der Herzdiagnostik für eine exakte Aussage notwendig ist. Individuell festgelegt werden weitere kindliche Gefäßgebiete (z.B. Hirndurchblutung, A. cerebri media) zur genauen Einschätzung des kindlichen Zustandes gemessen. Die Untersuchung ist während der gesamten Schwangerschaft möglich.

Die Dopplersonographie ist indiziert bei:

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  • Verdacht auf vermindertes Wachstum oder Wachstumsstillstand des Kindes
  • Verminderter Fruchtwassermenge
  • Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz (CTG-Auffälligkeiten)
  • Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
  • Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung
  • Blutgruppenunverträglichkeit
  • Schwangerschaftsbedingter Erkrankung der Mutter (z.B. Bluthochdruck, Präeklampsie (sog. Schwangerschaftsvergiftung), Diabetes mellitus, Nierenerkrankung)
  • Bestimmten Infektionen

Der dritte Ultraschall (30.-32. SSW): Bedeutung und Möglichkeiten

Die Bedeutung des dritten Ultraschalls in der 30. bis 32. Schwangerschaftswoche wird immer wieder diskutiert. Dieser Ultraschalltermin ermöglicht die Beschreibung der normalen Anatomie, Biometrie und Funktion des Feten.

Biometrie

Zuerst wird der Fetus vermessen, wodurch die korrekte Entwicklung des Feten nachgewiesen werden kann (Größe, Gewicht). Dies kann sowohl durch die Standardbiometrieparameter Kopf (biparietaler Durchmesser, frontookzipitaler Durchmesser, Kopfumfang), Abdomen (Abdomenumfang) und Oberschenkel (Femur) als auch durch die zusätzliche Messung aller langen Röhrenknochen erfolgen. Die Beurteilung des Fruchtwassers erfolgt durch die Messung des größten Durchmessers. Normalbefunde schließen jeweils eine pathologische Entwicklung aus.

Mit diesen Parametern können folgende Auffälligkeiten erkannt werden:

  • Eine sich spät manifestierende Wachstumsretardierung infolge einer Plazentainsuffizienz fällt durch eine typische Veränderung der Biometrie auf (Kopfmasse normal, Abdomenumfang zu klein, Femur kurz), häufig besteht ein Oligohydramnion.
  • Eine symmetrische Wachstumsretardierung (alle Masse klein) ist oft durch eine genetische Ursache bedingt, hier ist häufig die Fruchtwassermenge normal.
  • Eine Mikrozephalie fällt durch eine Abweichung der Kopfmasse bei normalen übrigen Massen auf und ist ebenfalls eher eine späte Erstdiagnose.
  • Milde, nicht letale Formen von Skelettfehlbildungen fallen eher durch eine deutliche Verkürzung der Röhrenknochen auf, häufig besteht ein Polyhydramnion.
  • Eine Makrosomie entwickelt sich ebenfalls oft erst nach 30 SSW und ist durch eine Biometrie oberhalb der Norm gekennzeichnet, oft mit einem Polyhydramnion.

Normale Anatomie

Der Fetus weist etwa mit 22 SSW zur Feindiagnostik eine komplett ausgebildete Anatomie auf, jedoch entwickelt sich diese weiter bzw. wird sie für den Untersucher besser sichtbar. Dies ist besonders am Gesicht deutlich, wo man mit 30 SSW etwa vergleichbare Bilder wie zur Geburt erhält, da sich jetzt das Unterhautfettgewebe entwickelt hat.

Beispiele für die Entwicklung der Anatomie:

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  • Gehirn: Das Gehirn verändert im Laufe der Schwangerschaft seine Oberfläche durch eine zunehmende Gyrierung. Die ersten Schritte in diese Richtung sind mit 22 SSW durch den Nachweis der Insula als Vorwölbung nach innen sichtbar. Die Form dieser Insel verändert sich deutlich und mit 30 SSW sieht sie eher eckig (ähnlich einem Amboss) aus. Gleichzeitig sind jetzt noch weitere Gyri sichtbar. Auch das Kleinhirn verändert seine Struktur deutlich und sieht jetzt eher streifig aus.
  • Herz: Das Herz des Feten ist jetzt etwa 3-4 cm gross und man kann sehr gut die gesamte Anatomie erkennen. Insbesondere die Gefässklappen lassen sich gut darstellen.
  • Abdominalorgane: Im Bauchraum grenzen sich die Nieren durch die vermehrte Urinproduktion ab und sehen nicht mehr so verwaschen wie in früheren SSW aus. Ebenfalls ist der Darm jetzt sichtbar und man kann durchaus den normalen Kolonrahmen darstellen. Die Milz grenzt sich jetzt hinter dem Magen ab, und mit hochauflösenden Geräten kann man auch das Pankreas sehen.

Erstmals sichtbare Fehlbildungen

Auch wenn die grundsätzliche Anatomie mit 22 SSW weitgehend nachweisbar ist, so können doch auch später Fehlbildungen auffallen, die sich hier erstmals manifestieren. Im Regelfall handelt es sich dabei um seltene Fehlbildungen, die jedoch durchaus die Prognose des Feten signifikant negativ beeinflussen können.

Beispiele für spät erkennbare Fehlbildungen:

  • Gehirn: Lissenzephalie (keine Gyrierung), Aneurysma der Vena Galeni, Hirnblutungen, fehlerhafte Hirnentwicklungen mit atypischen Bewegungsmustern
  • Herz: Valvuläre Klappenstenosen (insbesondere Pulmonalis), muskuläre Ventrikelseptumdefekte (VSD), funktionelle Veränderungen (Kardiomyopathien), Rhythmusstörungen (supraventrikuläre Tachykardien)
  • Bauchraum: Tief sitzende Darmatresien (Dünndarmileus), Nierenfehlbildungen (mittelgradige Stenosen der harnableitenden Wege), Ovarialzysten bei einem weiblichen Feten

Verlaufskontrollen bei Fehlbildungen

Bei jeder pränatal diagnostizierten Fehlbildung sollten serielle Verlaufskontrollen durchgeführt werden, da sich die Fehlbildung mitunter verändern kann, vor allem durch den Einfluss der Funktion.

Beispiele:

  • Ebstein-Anomalie: Verschlechterung der Hämodynamik mit Entwicklung eines Hydrops und Fruchttod möglich
  • Valvuläre Aortenstenose: Entwicklung einer linksventrikulären Funktionsstörung und letztlich eines hypoplastischen Linksherzens
  • Nierenfehlbildungen: Beurteilung der Fruchtwassermenge, um eine Niereninsuffizienz auszuschließen
  • Gehirn: Entwicklung einer Mikrozephalie oder Dandy-Walker-Malformation

Generell sollte beim Vorliegen von Fehlbildungen nicht nur das betroffene Organ, sondern der gesamte Fet komplett untersucht werden, da auch an weitergehende Entwicklungsstörungen gedacht werden muss.

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Einfluss auf das geburtshilfliche Management

Der Ultraschall beeinflusst das geburtshilfliche Management erheblich. Die Diagnose einer Fehlbildung kann eine geplante Geburt zur Folge haben, um dem Kind die besten Startchancen zu geben. Die Biometrie erlaubt eine Einschätzung von Größe und Gewicht. Die Dopplersonographie der umbilikalen und uterinen Gefäße deutet auf gestörte Kompensationsmöglichkeiten unter der Geburt hin und sollte bei der Leitung der Geburt berücksichtigt werden. Die pränatale Ultraschalluntersuchung erlaubt die Beurteilung des plazentaren Nabelschnuransatzes und damit den Ausschluss einer Insertio velamentosa.

Sicherheit der Ultraschalluntersuchung

Ultraschalluntersuchungen sind für Schwangere Standard und gelten als ungefährlich. Es gibt keine Belege dafür, dass die Schallwellen dem Kind oder der Schwangeren selbst schaden. Beim Doppler-Ultraschall entsteht Wärme im untersuchten Gewebe, daher sollte er in der Frühschwangerschaft nur mit einer speziellen medizinischen Begründung angewendet und möglichst kurzgehalten werden. Moderne Ultraschallgeräte haben dafür extra Kontrollsysteme.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

Zusätzlich zu den drei Basis-Ultraschalluntersuchungen gibt es weitere spezielle Ultraschalluntersuchungen, die bei Bedarf durchgeführt werden können:

  • Doppler-Ultraschall: Überprüfung des Blutflusses in den mütterlichen und kindlichen Gefäßen bei Verdacht auf Unterversorgung des Kindes oder Fehlbildung des kindlichen Herzens.
  • Feindiagnostik-, Fehlbildungs- oder Organ-Ultraschall: Detaillierte Untersuchung der Organe des Kindes mit hochauflösenden Geräten zur Erkennung von Fehlbildungen.
  • 3D/4D-Ultraschall: Erzeugt räumliche Bilder (3D) bzw. Videos (4D) des Ungeborenen. Seit 2021 ist der 3D/4D-Ultraschall nur noch in medizinisch sinnvollen Ausnahmefällen erlaubt, um das Ungeborene bestmöglich vor jeglicher Strahlung zu schützen.

Aussagekraft von Ultraschalluntersuchungen

Die Aussagekraft von Ultraschalluntersuchungen hängt vor allem von der Erfahrung der untersuchenden Person und von der Qualität des Ultraschallgeräts ab. Wenig Fruchtwasser oder eine ungünstige Lage des Kindes erschweren die Beurteilung, ebenso Narben oder eine dicke Bauchdecke der schwangeren Frau. Auch unter günstigen Bedingungen ist beim Ultraschall nicht jede Fehlbildung zu erkennen und es können falsche Beurteilungen vorkommen.

Verbot von 3D/4D-Ultraschall ohne medizinische Indikation

Seit dem 1. Januar 2021 sind 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit per Strahlenschutzverordnung verboten. Diese Regelung soll das Ungeborene vor potenziellen Risiken durch häufige nicht-medizinische Anwendungen und laienhafte, kommerzielle Nutzung (z. B. „Baby-TV“) schützen. Diagnostische 3D/4D-Untersuchungen bleiben Ärzten vorbehalten und ihre Indikation wird individuell beurteilt.

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