Epileptische Anfälle können unvorhersehbar auftreten und im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben. Die Frage, wer für Schäden am eigenen PKW aufkommt, wenn ein Unfall durch einen epileptischen Anfall verursacht wird, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Rolle der Fahreignung und die möglichen Konsequenzen für Betroffene.
Einführung
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von jedem Verkehrsteilnehmer ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Rücksichtnahme. Eine ständige Kontrolle über das Fahrzeug ist unerlässlich. Epilepsie, eine Erkrankung, die mit wiederholten, unvorhersehbaren Krampfanfällen einhergeht, kann diese Kontrolle beeinträchtigen und somit eine Gefährdung darstellen.
Rechtliche Grundlagen der Fahreignung bei Epilepsie
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. In Anlage 4 der FeV werden bestimmte Erkrankungen konkretisiert, die die Fahreignung beeinträchtigen können, darunter in Punkt 6.6. Epilepsie.
§ 2 Absatz 1 FeV besagt, dass jeder, der sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, nur dann am Verkehr teilnehmen darf, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
§ 3 Absatz 1 StVG bestimmt, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen muss, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
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§ 46 FeV regelt den Entzug der Fahrerlaubnis, ihre Beschränkung und die Anordnung von Auflagen, wenn später im Straßenverkehr begründete Zweifel an der Fahreignung entstehen.
Die Rolle der Fahreignung bei einem Unfall
Die Frage, ob ein Fahrerlaubnisinhaber trotz Epilepsie fahrtauglich ist, ist entscheidend für die Haftung bei einem Unfall. Grundsätzlich gilt: Wer aufgrund einer Erkrankung, wie z.B. Epilepsie, nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Ärztliches Fahrverbot und seine Bedeutung
Wenn ein Arzt eine zeitweise Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen attestiert, müssen sich Verkehrsteilnehmer daran halten. Ein solches "ärztliches Fahrverbot" ist zwar nicht gleichzusetzen mit einem von einem Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot, jedoch begeht derjenige, der dagegen verstößt, eine Ordnungswidrigkeit und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden.
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
Die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen dienen als Nachschlagewerk für Gutachter, die die Kraftfahreignung beurteilen. Sie erleichtern die Begutachtung im Einzelfall und berücksichtigen spezifische Erkenntnisse zum Verlauf und der Therapie von Epilepsien.
Vorsorgepflicht und Eigenverantwortung
In Deutschland besteht eine sogenannte „Vorsorgepflicht“. Dies bedeutet, dass jeder Betroffene nach einer Erkrankung verpflichtet ist, eigenverantwortlich zu überprüfen, ob er weiterhin ein Kraftfahrzeug fahren kann, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
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Wer zahlt den Schaden am eigenen PKW?
Die Frage, wer für den Schaden am eigenen PKW aufkommt, hängt maßgeblich von der individuellen Situation und der Art der Versicherung ab.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt. Verursacht ein Fahrer mit Epilepsie einen Unfall, weil er fahruntauglich war, kann die Versicherung Regressforderungen stellen, d.h. bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Allerdings können die Leistungen gekürzt oder verweigert werden, wenn der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, beispielsweise durch das Fahren trotz bekannter Fahruntauglichkeit aufgrund von Epilepsie.
Strafrechtliche Konsequenzen
Verursacht der erkrankte Fahrer einen Unfall, liegt darüber hinaus eine Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) vor. Das Führen eines Fahrzeugs unter dem bekannten Risiko eines epileptischen Anfalls gilt als grob fahrlässig. Das Strafmaß kann bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe reichen.
Zivilrechtliche Haftung
Auch wenn keine strafrechtliche Verurteilung erfolgt, bleibt die zivilrechtliche Haftung bestehen. Der Fahrer haftet für den entstandenen Schaden, unabhängig davon, ob er eine Mitschuld trägt oder nicht.
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Fallbeispiele und Gerichtsurteile
Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu epileptischen Anfällen, die für die betroffenen Fahrer des Fahrzeuges mitunter nicht vorhersehbar und unprovoziert auftreten können. Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist dann häufig die Folge. Zudem droht der Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung oder aber die Vollkaskoversicherung weigert sich den Schaden am eigenen Fahrzeug zu übernehmen.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte im Mai 2019 einen Fall zu beurteilen, in dem der Angeklagte während der Fahrt mit seinem Pkw einen - für ihn nicht vorhersehbaren - epileptischen Anfall erlitt. Das Gericht sprach den Angeklagten frei, da nicht auszuschließen war, dass er die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.
Empfehlungen für Betroffene
- Ärztliche Beratung: Klären Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob Sie fahrtauglich sind. Halten Sie sich an ärztliche Anordnungen und Empfehlungen.
- Regelmäßige Untersuchungen: Nehmen Sie regelmäßig an neurologischen Untersuchungen teil, um Ihre Fahreignung überprüfen zu lassen.
- Dokumentation: Führen Sie ein Anfallstagebuch und dokumentieren Sie Ihre Erkrankung und die ärztlichen Empfehlungen.
- Versicherungsschutz: Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und klären Sie, welche Leistungen im Falle eines Unfalls durch einen epileptischen Anfall abgedeckt sind.
- Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtlichen Rat, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden oder Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.