Die Problematik unerwünschter Werbeanrufe, insbesondere im Zusammenhang mit Unitymedia (jetzt Vodafone), ist ein Thema, das viele Verbraucher in Deutschland betrifft. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte dieser Belästigung, von den Praktiken der Anrufer bis hin zu den rechtlichen Schritten, die Betroffene unternehmen können.
Einleitung
Unerwünschte Werbeanrufe sind nicht nur lästig, sondern können auch zu ungewollten Vertragsabschlüssen führen. Besonders perfide sind die Methoden, mit denen unseriöse Callcenter im Namen von Unitymedia/Vodafone versuchen, Kunden zu übervorteilen. Dieser Artikel soll Betroffenen helfen, sich gegen diese Praktiken zur Wehr zu setzen und ihre Rechte zu schützen.
Die Maschen der "Drückerkolonnen"
Viele Kunden von Unitymedia, dem ehemaligen Kabelnetzbetreiber, berichten von fast regelmäßigen Anrufen durch sogenannte "Drückerkolonnen". Diese Callcenter-Agenten versuchen, Bestandskunden teure und überflüssige Zusatzoptionen zu verkaufen. Dabei gehen sie oft aggressiv und manipulativ vor, um die Kunden zu einem Vertragsabschluss zu bewegen.
Beispiele für aggressive Verkaufstaktiken
- Router-Wechsel unter falschen Vorspiegelungen: Anrufer behaupten, dass ein Router-Wechsel aufgrund des Anbieterwechsels zu Vodafone oder aufgrund eines Hardware-Updates notwendig sei. Dabei wird oft verschwiegen, dass dies mit einem neuen Vertrag verbunden sein könnte.
- Mündliche Bestätigung als Vertragsabschluss: Kunden werden aufgefordert, einen "Wechsel" mündlich zu bestätigen, was in Wirklichkeit einen neuen Vertrag oder eine Vertragsänderung darstellt.
- Druck und Irreführung: Die Anrufer üben Druck aus und verwenden irreführende Bezeichnungen wie "bundesweite Energieagentur", um Seriosität vorzutäuschen.
- Hartnäckigkeit und Ignorieren des Kundenwillens: Betroffene werden trotz mehrfacher Ablehnung immer wieder kontaktiert.
Fragwürdige Datenweitergabe
Ein weiteres Problem ist die fragwürdige Weitergabe von Kundendaten. Viele Kunden fragen sich, woher die Anrufer ihre Privatadresse und Telefonnummer haben, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. Es entsteht der Eindruck, dass Vodafone die Kundendaten ohne Einverständnis des Kunden an unzählige Vertriebler weitergibt.
Fälle von untergeschobenen Verträgen und unberechtigten Rechnungen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) berichtet regelmäßig von Fällen, in denen Vodafone Kunden Auftragsbestätigungen über Leistungen schickt, die diese gar nicht bestellt haben. Betroffene müssen dann Zeit und Nerven investieren, um sich gegen die unberechtigten Rechnungen zu wehren.
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Beispiele für untergeschobene Verträge
- Vertragsverlängerung ohne Zustimmung: Eine Kundin erhält eine Auftragsbestätigung für eine Vertragsverlängerung, obwohl sie weder telefonisch noch schriftlich Kontakt zu Vodafone aufgenommen hat.
- Vodafone Giga TV App ohne Bestellung: Ein Kunde erhält eine Auftragsbestätigung für die "Vodafone Giga TV App", obwohl er diese nie bestellt hat. Das Landgericht München I hat Vodafone daraufhin untersagt, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über die App zu bestätigen, wenn diese die App gar nicht bestellt haben (Az. 17 HK O 15392/19).
- Red Internet & Phone Cable mit Vodafone Sicherheitspaket trotz Ablehnung: Ein Kunde lehnt am Telefon den Abschluss eines Telefon- und Internetvertrags ab, erhält aber trotzdem eine Auftragsbestätigung. Das Landgericht München I hat Vodafone daraufhin verurteilt, den Abschluss des entsprechenden Vertrags nicht mehr ohne vorliegende Bestellung zu bestätigen (Urteil vom 3. November 2020, Az. 1 HK O 14157/19).
- Kabel Digital und/oder Video Select trotz Kündigung: Ein Kunde kündigt seinen DSL-Vertrag und wird anschließend von einem Vodafone-Mitarbeiter angerufen, der ihm ausgewählte Produkte bewirbt. Obwohl der Kunde ablehnt, erhält er Rechnungen über die Produkte "Kabel Digital" und "Video Select".
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu WLAN-Hotspots
In einem ähnlichen Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Unitymedia geklagt, weil sie die Praxis des Unternehmens, Router der Kunden zum Aufbau von teilöffentlichen WLAN-Hotspots zu nutzen, als unzumutbare Belästigung ansah. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte jedoch, dass Unitymedia seine Kunden nicht um Zustimmung bitten muss, solange ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird (Az: I ZR 23/18).
Begründung des BGH
Der BGH argumentierte, dass der ungestörte Gebrauch des Routers durch die Kunden weder durch die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals noch durch dessen Betrieb beeinträchtigt werde. Zudem lägen keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Sicherheit, für Leistungseinbußen oder Mehrkosten zu Lasten der Kunden vor. Das zeitlich uneingeschränkte Widerspruchsrecht der Kunden spreche gegen eine Belästigung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Kritik der Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW bedauerte die Entscheidung des BGH und betonte, dass bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags nicht Firmen, sondern die Nutzer bestimmen sollten, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Anbieter sollten Verbraucher von der Sinnhaftigkeit ihrer Angebote überzeugen müssen und nicht Fakten schaffen dürfen, die die Verbraucher aktiv beseitigen müssen.
Stellungnahme von Unitymedia/Vodafone
Unitymedia/Vodafone begrüßte die Entscheidung des BGH und betonte, dass durch das WLAN-Hotspot-Angebot keinerlei Nachteile für die Kunden entstehen. Das Unternehmen nutzt die eigene Infrastruktur sinnvoll zum Vorteil aller Kunden. Das private WLAN-Netz sei von dem öffentlichen WLAN-Angebot strikt getrennt.
Was Sie gegen unerwünschte Werbeanrufe tun können
Auch wenn die Rechtslage in Bezug auf die WLAN-Hotspots anders ist, gibt es dennoch Möglichkeiten, sich gegen unerwünschte Werbeanrufe von Unitymedia/Vodafone und anderen Unternehmen zu wehren.
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1. Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen
Es lohnt sich, Werbeanrufe bei der Bundesnetzagentur zu melden. Dies zeigt sich an aktuellen Fällen, in denen die davon profitierenden Unternehmen zur Rechenschaft gezogen wurden. Gegen den Energieversorger Mivolta wurde beispielsweise eine Strafe von 250.000 Euro verhängt, weil das Unternehmen Verbraucher massiv mit unerlaubten Werbeanrufen und unterstellten Vertragsabschlüssen belästigt hatte. Auch der Telekommunikationskonzern Vodafone wurde aufgrund von Meldungen von Nutzern mit einem Bußgeld belegt.
2. Widerspruch gegen die Nutzung der Daten zu Werbezwecken einlegen
Kunden können bei Unitymedia/Vodafone Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken einlegen. Dies kann schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.
3. Anrufe blockieren
Unerwünschte Anrufer können im Festnetz-Telefon oder im Mobiltelefon blockiert werden. Viele Router bieten ebenfalls die Möglichkeit, Rufnummern zu sperren. Im Internet gibt es Listen mit bekannten Rufnummern von Callcentern, die für unerlaubte Werbeanrufe bekannt sind. Diese Nummern können präventiv blockiert werden.
4. Gespräch beenden und auflegen
Wenn Sie einen unerwünschten Anruf erhalten, beenden Sie das Gespräch sofort und legen Sie auf. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln.
5. Unterlassungserklärung fordern
Wenn Sie von Unitymedia/Vodafone oder einem von ihnen beauftragten Callcenter unaufgefordert angerufen werden, können Sie eine Unterlassungserklärung fordern. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, Sie zukünftig nicht mehr zu Werbezwecken anzurufen.
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6. Rechtliche Schritte einleiten
Wenn alle anderen Maßnahmen nicht helfen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale, um sich beraten zu lassen.
7. Vorsicht bei Haustürgeschäften
Seien Sie vorsichtig bei Haustürgeschäften von vermeintlichen Vodafone-Mitarbeitern. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie keine Verträge an der Haustür. Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung des Angebots an und prüfen Sie diese sorgfältig, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
8. Kundenpasswort erfragen
Einige Kunden haben berichtet, dass sie bei der Unitymedia-Hotline angerufen haben und ihnen gesagt wurde, dass falls ein Anruf wirklich von Unitymedia kommt, der Mitarbeiter einem auf Anfrage hin das vereinbarte Kundenpasswort nennen kann.
Aktuelle Liste von Rufnummern, die mit unerwünschten Werbeanrufen in Verbindung stehen
Es gibt eine Vielzahl von Rufnummern, die im Zusammenhang mit unerwünschten Werbeanrufen im Namen von Unitymedia/Vodafone stehen. Hier ist eine Liste von Nummern, die von Betroffenen gemeldet wurden (diese Liste ist nicht erschöpfend und kann sich ändern):
- +49723199885454
- +4962239699495
- +493925322938
- +491635018640
- +4922146706712
- +4970263969738
- +4941018548269
- +493925322938
- +4971121952369
- +4930788561312
- +4917634225960
- +7493925322938 (Russland/Kasachstan)
Es empfiehlt sich, diese Nummern im Telefon oder Router zu sperren und bei der Bundesnetzagentur zu melden.
Die Rolle der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle bei der Aufklärung und Beratung von Verbrauchern, die von unerwünschten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen betroffen sind. Sie bieten eine unabhängige Beratung und unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Beratungsangebot der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen bieten eine Vielzahl von Beratungsleistungen an, darunter:
- Rechtsberatung: Beratung zu rechtlichen Fragen rund um Themen wie Telefonrechnungen, Abofallen und Vertragsabschlüsse im Internet.
- Finanzberatung: Beratung zu Finanzfragen im Zusammenhang mit unerwünschten Verträgen und Rechnungen.
- Produktberatung: Beratung zu Produkten und Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation.
Kontakt zur Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen sind über verschiedene Kanäle erreichbar:
- Telefon: Die Verbraucherzentralen bieten eine telefonische Beratung über 0900-Nummern an. Die Kosten für ein Gespräch betragen 2,29 €/Min. aus dem dt. Festnetz oder dt. Mobilnetz.
- Online: Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen finden sich zahlreiche Informationen und Musterbriefe zu verschiedenen Themen.
- Persönlich: In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen können Sie sich persönlich beraten lassen.
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