Was tun gegen Mobilcom-Debitel-Anrufe? Ein umfassender Leitfaden

Unerwünschte Werbeanrufe sind nicht nur lästig, sondern können auch zu ungewollten Vertragsabschlüssen und finanziellen Belastungen führen. Besonders der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel (jetzt Freenet) ist in der Vergangenheit durch aggressive Telefonwerbung aufgefallen. Dieser Artikel beleuchtet die Problematik, gibt Tipps zum richtigen Verhalten und zeigt auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben.

Die Problematik unerlaubter Telefonwerbung

Telefonwerbung ist in Deutschland grundsätzlich verboten, wenn keine vorherige ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen vorliegt. Viele Unternehmen versuchen jedoch, diese Regelung zu umgehen, indem sie beispielsweise bei Vertragsabschlüssen oder Bestellungen das Recht für Werbeanrufe einräumen lassen.

Mobilcom-Debitel wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) mehrfach wegen unerlaubter Telefonwerbung gerügt. Präsident der Bundesnetzagentur äußerte sich dazu: „Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden konsequent geahndet…Mobilcom hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt." Im Jahr 2020 verhängte die BNetzA sogar eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro gegen das Unternehmen. Nachweislich sind 69 Fälle dokumentiert, worauf sich das Bußgeld auch bezieht. Aktuell ist das Bußgeld noch nicht rechtskräftig. Die Freenet-Tochter möchte gegen den Bußgeld Einspruch einlegen.

Maschen der Werbeanrufer

Die Anrufer versuchen oft, durch geschickte Gesprächsführung das Interesse des Angerufenen zu wecken und ihn zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Dabei werden häufig folgende Maschen angewendet:

  • Ablaufende Verträge: Dem Angerufenen wird suggeriert, dass sein Vertrag bald abläuft und ein neues Handy zustehen würde.
  • Lockangebote: Es werden vermeintlich günstige Tarife oder Optionen angeboten, die sich später als teure Abonnements entpuppen.
  • Untergeschobene Abos: Nach dem Anruf erhalten Betroffene eine Vertragsbestätigung für ein Abo (z.B. für Hörbücher, Zeitschriften, Video-on-Demand-Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen), dem sie nie zugestimmt haben. Eine Abzocke konnten die Verbrau­cher nur dadurch abwenden, indem sie nach der uner­war­teten Vertrags­be­stä­ti­gung einen Widerruf erklärten.

Richtiges Verhalten bei unerwünschten Anrufen

Wenn Sie einen unerwünschten Werbeanruf erhalten, sollten Sie folgende Tipps beachten:

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  1. Ruhe bewahren: Lassen Sie sich nicht von der Gesprächsführung des Anrufers unter Druck setzen.
  2. Gespräch beenden: Legen Sie sofort auf, wenn Sie merken, dass es sich um einen Werbeanruf handelt oder der Anrufer unseriös erscheint.
  3. Keine persönlichen Daten preisgeben: Geben Sie niemals persönliche Daten wie Kontonummer, Geburtsdatum oder Passwörter am Telefon preis.
  4. Keine Zustimmung erteilen: Stimmen Sie am Telefon niemals einem Vertrag oder einer Leistung zu. Eine mündliche Zusage ist bindend!
  5. Nummer blockieren: Blockieren Sie die Rufnummer des Anrufers in Ihrem Telefon, um weitere Anrufe zu verhindern.
  6. Anruf melden: Melden Sie den unerwünschten Anruf bei der Bundesnetzagentur.

Rechtliche Möglichkeiten

Wenn Sie Opfer unerlaubter Telefonwerbung geworden sind und Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde, haben Sie folgende rechtliche Möglichkeiten:

  1. Widerspruch einlegen: Widersprechen Sie dem Vertragsschluss umgehend schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und fordern Sie eine Bestätigung des Widerspruchs. Sollten Sie eine Vertragsbestätigung erhalten, obwohl Sie zu keinem Vertragsschluss zugestimmt haben, raten wir Ihnen diesen vermeintlichen Vertrag sofort schriftlich zu widerrufen und einen Nachweis darüber aufzuheben!
  2. Zahlungen verweigern: Verweigern Sie die Zahlung von Rechnungen, die auf einem ungewollten Vertragsabschluss beruhen. Sie sollten daher immer Ihre Rechnung genau überprüfen, ob unerklärliche Zusatzkosten zu finden sind.
  3. Drittanbietersperre einrichten: Lassen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten, um sich vor ungewollten Abbuchungen durch Drittanbieter zu schützen. Nach der Einrichtung der Drittanbietersperre hast du somit keine Möglichkeit mehr z. B. Parktickets oder Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr über deine Handyrechnung abzurechnen. Auch Käufe in App-Stores wie z.B.
  4. Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen: Reichen Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein. Die BNetzA kann gegen Unternehmen, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben, Bußgelder verhängen.
  5. Rechtlichen Beistand suchen: Wenn Sie unsicher sind oder rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherberatungsstelle. Kommen Sie gegen eine Mobilfunkanbieter nicht alleine und sind von unerwünschten Werbeanrufen betroffen, haben falsche Rechnungen erhalten oder wurde Ihnen ein Vertrag „untergeschoben“? Melden Sie sich bei uns!

Die Rolle der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zuständige Behörde für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Sie ahndet Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung mit Bußgeldern. Die BNetzA führt regelmäßig Untersuchungen durch und geht Beschwerden von Verbrauchern nach.

Fallbeispiele und Gerichtsurteile

In der Vergangenheit gab es mehrere Fälle, in denen die Bundesnetzagentur gegen Mobilcom-Debitel wegen unerlaubter Telefonwerbung vorgegangen ist. So verhängte die BNetzA im Jahr 2020 eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro gegen das Unternehmen.

Einige Betroffene haben auch vor Gericht gegen Mobilcom-Debitel geklagt. Die Urteile fielen jedoch unterschiedlich aus. In einigen Fällen wurden die Klagen abgewiesen, in anderen Fällen erhielten die Kläger Recht.

Tipps zur Vermeidung von Spam-Anrufen

Um Spam-Anrufe zu vermeiden, können Sie folgende Tipps beachten:

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  • Telefonnummer nicht leichtfertig weitergeben: Geben Sie Ihre Telefonnummer nur an vertrauenswürdige Unternehmen und Personen weiter.
  • Teilnahme an Gewinnspielen vermeiden: Seien Sie vorsichtig bei der Teilnahme an Gewinnspielen, da Ihre Daten möglicherweise für Werbezwecke missbraucht werden.
  • Aggressives Vorgehen: Zur Not drohe denen mit rechtlichen Schritten. Die dürfen dich aufgrund einer Gesetzesänderung gar nicht mehr einfach so anrufen und wissen das genau.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, weiterhin verstärkt gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen. Auch die Gesetzgebung wird möglicherweise verschärft, um Verbraucher besser vor unerwünschten Anrufen zu schützen.

Fazit

Unerwünschte Werbeanrufe sind ein Ärgernis, dem man sich jedoch nicht hilflos ausliefern muss. Durch das richtige Verhalten und die Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten können Sie sich effektiv gegen Telefonspam zur Wehr setzen. Es ist wichtig, wachsam zu sein, keine persönlichen Daten preiszugeben und unerwünschte Anrufe konsequent zu melden.

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