Parkinson, auch bekannt als Morbus Parkinson, ist eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die das zentrale Nervensystem betrifft. In Deutschland sind schätzungsweise mindestens 200.000 Menschen betroffen, und die Tendenz ist steigend. Die Krankheit kann erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen haben, sowohl in körperlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Versicherungsschutz auseinanderzusetzen.
Was ist Morbus Parkinson?
Morbus Parkinson ist die zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung nach Alzheimer. Sie ist gekennzeichnet durch das Absterben von Nervenzellen in der Substantia Nigra im Hirnstamm, was zu einem Dopaminmangel führt. Zusätzlich treten Lewy-Körperchen auf, die den Botenstoff Dopamin beeinträchtigen.
Symptome und Ursachen
Die charakteristischen Symptome von Parkinson umfassen:
- Zittern (Tremor)
- Verlangsamte Bewegungen (Bradykinese)
- Verminderte Motorik
- Steifheit (Rigor)
- Posturale Instabilität (Gleichgewichtsstörungen)
In der Frühphase können auch Depressionen, Schlafstörungen und veränderte Körperhaltungen auftreten. Die Ursachen von Parkinson sind vielfältig und können nicht erkennbar, genetisch bedingt oder durch Medikamente, Drogen oder andere Erkrankungen verursacht sein.
Behandlung
Die Behandlung von Parkinson konzentriert sich auf die Linderung der Symptome. Dies kann medikamentös erfolgen oder durch den Einsatz von Hirnschrittmachern, die bestimmte Bereiche im Gehirn stimulieren oder hemmen. Obwohl Parkinson nicht heilbar ist, kann die richtige Therapie die Krankheit oft über Jahre hinweg kontrollieren und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.
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Finanzielle Absicherung bei Parkinson
Schwere Krankheiten wie Parkinson können erhebliche Behandlungs- oder Pflegekosten verursachen. Um sich gegen die finanziellen Folgen abzusichern, gibt es verschiedene Versicherungsoptionen.
Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease Versicherung)
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung (SKV), auch Dread Disease Versicherung genannt, leistet eine Einmalzahlung, wenn der Versicherte an einer von mehreren definierten schweren Krankheiten erkrankt. Diese Versicherung hat ihren Ursprung im angelsächsischen Raum und ist darauf ausgerichtet, die durch eine schwere Erkrankung entstehenden Mehrkosten zu decken und den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Wann leistet die SKV?
Die SKV leistet, wenn eine der im Versicherungsvertrag definierten Krankheiten diagnostiziert wird. Die versicherten Krankheiten können je nach Anbieter und Tarif variieren. Einige Tarife enthalten nur wenige Krankheitsbilder, während andere über 40 verschiedene Krankheiten abdecken.
Welche Krankheiten sind versichert?
Die versicherten Krankheiten lassen sich in verschiedene Gruppen einteilen:
- Neurologische Erkrankungen: Parkinson'sche Krankheit, Creutzfeld-Jakob-Krankheit, Alzheimer-Krankheit, Multiple Sklerose etc.
- Herz-Kreislauf-System: Herzinfarkt, Schlaganfall, Erkrankung des Herzmuskels, Herzklappenoperation etc.
- Entzündungen: Bakterielle Meningitis, Enzephalitis, schwere rheumatoide Arthritis etc.
- Tumore: Krebs, gutartiger Gehirn- oder Rückentumor etc.
- Sonstige Erkrankungen: Schwere Kopfverletzung, Koma, Sprachverlust, schwerer Unfall, Abhängigkeit von einer dritten Person, schwere Verbrennungen, Knochenmarktransplantation etc.
- Alterskrankheiten: Demenz (Vaskuläre), Alzheimer, Parkinson.
- Erkrankungen des Gehirns: Hirntumor, Hirngewebeentzündung, Bakterielle Hirnhautentzündung, Multiple Systematrophie, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Zerebrales Krampfanfallsleiden (Epilepsie), Lupus erythematodes mit Beteiligung des Gehirns, Chronische Hirndruckerhöhung, Progressive supranukleäre Blickparese.
- Krankheiten des zentralen Nervensystems: Frontotemporale Demenz, Levy-Körperchen-Demenz, Friedreich Ataxie, Ataxia teleangiectatica, Corticobasale Degeneration, Neurosarkoidose, Hirnvenenthrombose, Neuro-Lues, Neuroborreliose, Thrombangiitis obliterans des Gehirns, Kollagenosen mit Beteiligung des Gehirns.
- Weitere schwere Krankheiten: Koma, Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen, Schwere Kopfverletzung, Chronisches Nierenversagen, Lähmung, Multiple Sklerose, Verlust von Gliedmaßen, Erkrankung des Herzmuskels, Organtransplantation, Kinderlähmung, HIV durch Bluttransfusion, HIV durch Berufsausübung, Blindheit, Gehörlosigkeit, Sprachverlust, Tödliche Krankheit, Schwere Motoneuronerkrankung, Aplastische Anämie, Schwerer Unfall, Rheumatische Arthritis, Operation der Hauptschlagader.
Für wen ist die SKV sinnvoll?
Die SKV ist sinnvoll für Personen, die sich gezielt gegen bestimmte Krankheiten absichern möchten, um die finanziellen Folgen abzumildern. Dies gilt insbesondere für:
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- Selbstständige, Geschäftsführer und Manager, deren Arbeitskraft für das Aufrechterhalten der Geschäftstätigkeit kritisch ist.
- Familien mit hohen Kreditbelastungen.
- Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands keine anderen Arbeitskraftabsicherungen erhalten.
- Alle, die sich zusätzlich absichern wollen.
Die Einmalzahlung aus der SKV kann verwendet werden, um bessere Geräte zur Unterstützung zu leisten, das Haus entsprechend umzubauen oder den Lebensstandard der Familie zu sichern.
Unterschiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Der grundlegende Unterschied zwischen einer SKV und einer BU ist, dass die SKV eine einmalige Versicherungssumme auszahlt, während die BU eine monatliche Rente leistet. Zudem unterscheiden sich die Produkte im Beitrag und in der Gesundheitsprüfung. Bei der SKV ist es nicht von Interesse, ob der Versicherte seinen Job weiter ausüben kann; die Leistung wird freigeschaltet, wenn eine der definierten Krankheiten eintritt. Bei der BU hingegen muss der Versicherte seinen bisherigen Job zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie dient der Sicherung des Lebensstandards und kann auch bei Parkinson relevant sein, insbesondere wenn die Krankheit die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.
Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht
Beim Abschluss einer BU müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings besteht keine spontane Anzeigepflicht für neurologische Erkrankungen, wenn im Antragsformular nicht explizit danach gefragt wird. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Beschluss vom 21. März 2024 entschieden.
Verschweigen von Vorerkrankungen
Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann zur Anfechtung des Vertrags durch die Versicherung führen. Das OLG Dresden bestätigte die Rechtmäßigkeit der Anfechtung in einem Fall, in dem ein Autoverkäufer seine Parkinson-Symptome verschwiegen hatte. Das Gericht argumentierte, dass der Mann die Beschwerden des Bewegungsapparates bewusst verschwieg, unabhängig von deren neurologischer Ursache.
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Arglistige Täuschung
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, um den Versicherer zum Vertragsabschluss zu bewegen. In einem Fall vor dem OLG Dresden wurde eine arglistige Täuschung angenommen, da der Versicherungsnehmer kurz vor dem Antrag auf Berufsunfähigkeits-Schutz ärztlich untersucht wurde, wobei Parkinson diagnostiziert wurde.
Rechtliche Folgen einer Anfechtung
Die Anfechtung des Vertrags führt zur rückwirkenden Nichtigkeit des Versicherungsvertrags. Dies bedeutet, dass der Versicherer keine Leistungen erbringen muss und die bereits gezahlten Beiträge behalten kann.
Gothaer Schwere Krankheiten Versicherung PERIKON
Die Gothaer PERIKON ist eine spezielle Schwere Krankheiten Versicherung, die eine einmalige Kapitalleistung bei Diagnose einer schweren Krankheit bietet. Sie zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Umfassender Schutz: Abdeckung von über 50 schweren Krankheiten.
- Flexible Gestaltung: Individuell wählbares Bausteinsystem zur Absicherung der wichtigsten Lebensrisiken.
- Keine Zweckbindung: Die ausgezahlte Kapitalleistung kann für beliebige Zwecke verwendet werden.
- Schnelle Auszahlung: Prüfung und Auszahlung der Versicherungssumme erfolgen innerhalb von 28 Tagen nach Übermittlung der Diagnose.
- Lebenslanger Schutz: Versicherungsschutz bis zum Alter von 100 Jahren möglich.
Vorteile gegenüber anderen Versicherungen
Die Gothaer PERIKON bietet oft mehr Vorteile als eine Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Krankentagegeldversicherung:
- Sie ist in vielen Fällen preiswerter.
- Sie bietet bessere Bedingungen oder Leistungen.
- Sie ist eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer, die nicht körperlich berufstätig sind, Selbstständige, die nicht körperlich tätig sind, und nicht oder nur teilzeitbeschäftigte Frauen.
PERIKON junior für Kinder
Die Gothaer PERIKON junior bietet finanziellen Schutz bei schwerer Krankheit für Kinder ab Geburt. Sie zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Frühzeitiger Schutz: Versicherungsschutz bereits ab der Geburt.
- Umfassender Schutz: Abdeckung von über 50 schweren Krankheiten.
- Anpassungsfähigkeit: Anpassungen sind in vielen Fällen ohne Gesundheitsprüfung möglich.
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