Nach einem Schlaganfall ist die Rehabilitation ein entscheidender Schritt, um verlorene Fähigkeiten wiederzuerlangen und den Alltag wieder selbstständig bewältigen zu können. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rehabilitation nach einem Schlaganfall, von den medizinischen Grundlagen bis hin zu den praktischen Aspekten der Antragstellung und Durchführung.
Einleitung
Ein Schlaganfall kann weitreichende Folgen haben und Betroffene in vielen Bereichen ihres Lebens einschränken. Die Rehabilitation spielt eine zentrale Rolle, um diesen Einschränkungen entgegenzuwirken und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu kennen, um den bestmöglichen Behandlungsweg einzuschlagen.
Planung und Zeitpunkt der Rehabilitation
Die Planung der Rehabilitation sollte so früh wie möglich beginnen. Bereits während des Aufenthalts in der Akutklinik bespricht der behandelnde Arzt mit den Patienten und ihren Angehörigen die weitere Behandlung. Eine frühzeitige Planung ist entscheidend, um die optimale Wirksamkeit der Rehabilitation sicherzustellen. Es ist wichtig, frühzeitig mit dem behandelnden ärztlichen Fachpersonal zu sprechen, um zu klären, ob eine Rehabilitation in Frage kommt.
Entscheidung für eine Rehabilitation
Die Entscheidung für eine Rehabilitation hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Rehabilitationsfähigkeit: Die körperliche und seelische Verfassung des Patienten wird beurteilt.
- Rehabilitationsprognose: Medizinische Wahrscheinlichkeitsaussagen über die Erreichbarkeit der individuell definierten Rehabilitationsziele werden erstellt.
- Rehabilitationsziele: Es wird festgelegt, was mit der Rehabilitation erreicht werden soll, z.B. die Rückkehr ins Arbeitsleben oder das Erlernen alltagspraktischer Fähigkeiten.
Grundlage für die Beurteilung der Rehabilitationsfähigkeit sind die Ergebnisse medizinischer Untersuchungen und neurologischer Testverfahren. Die Rehabilitationsprognose berücksichtigt die Erkrankung, den bisherigen Krankheitsverlauf, das Kompensationspotenzial und die Rückbildungsfähigkeit. Dabei sind die individuellen Ressourcen des Patienten (Alter, Fitness, allgemeiner Gesundheitszustand, Psyche und persönliches Umfeld) zu beachten und zu fördern.
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Medizinische Fachrichtungen und Therapieansätze
Für ältere Schlaganfall-Patienten kommen grundsätzlich zwei medizinische Fachrichtungen in Frage: die neurologische und die geriatrische Rehabilitation. Neurologen empfehlen in der Regel die Rehabilitation in einer neurologischen Fachklinik, da hier deutlich mehr Therapie-Einheiten angeboten werden. Studien haben gezeigt, dass auch ältere Patienten davon profitieren.
Neurologische Rehabilitation
Die neurologische Reha ist ein spezialisierter medizinischer Fachbereich, der sich auf die Behandlung von Patienten nach Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks konzentriert. Ziel der neurologischen Reha ist es, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen zu verbessern, indem physische, kognitive und emotionale Fähigkeiten gezielt gefördert werden.
Geriatrische Rehabilitation
Eine geriatrische Rehabilitation richtet sich hauptsächlich an ältere Menschen mit mehreren Vorerkrankungen.
Therapieansätze
Die neurologische Rehabilitation umfasst verschiedene Therapieansätze:
- Physiotherapie/Krafttraining: Übungen zum Aufstehen, Gehen, Gleichgewicht, Kraft und Ausdauer.
- Logopädie: Behandlung von Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen.
- Ergotherapie: Training von Alltagsfertigkeiten, Wahrnehmungs- und Konzentrationsübungen.
- Neuropsychologische Therapie: Training von Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung.
- Pflege: Aktivierende Pflege zur Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben.
Phasen der neurologischen Rehabilitation
Die neurologische Rehabilitation ist in verschiedene Phasen unterteilt, die sich nach dem Schweregrad der Erkrankungsfolgen richten:
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- Phase A: Akutversorgung: Erstbehandlung und Diagnostik im Krankenhaus.
- Phase B: Frührehabilitation: Umfassende medizinische und therapeutische Versorgung bei schweren neurologischen Funktions- und Bewusstseinseinschränkungen.
- Phase C: Weiterführende Rehabilitation: Patienten können aktiv an der Therapie mitwirken und lernen, wieder mobil zu werden.
- Phase D: Anschlussrehabilitation (AHB/AR): Vorbereitung auf ein möglichst selbstständiges Leben und die Rückkehr in den Alltag und ggf. den Beruf.
- Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation: Unterstützung und Begleitung beim Übergang zur Erwerbstätigkeit.
- Phase F: Langzeitpflege: Dauerhafte pflegerische Unterstützung und Betreuung.
Ablauf einer stationären neurologischen Rehabilitation
Der Ablauf einer stationären neurologischen Rehabilitation ist in allen Kliniken vergleichbar:
- Eingangsuntersuchung und Aufnahmegespräch: Festlegung der Therapieziele und Erstellung eines Therapieplans.
- Therapie: Wiederherstellung verlorengegangener Funktionen oder Einüben von Kompensationsstrategien.
- Unterstützung bei Lebensstiländerungen: Vermeidung eines wiederholten Schlaganfalls.
- Abschlussgespräch: Besprechung der weiteren ambulanten Versorgung.
Die Rehabilitation erfordert viel Fleiß, Willen und ständige Wiederholung, damit das Gehirn lernt. Die Therapie-Einheiten allein sind in der Regel nicht ausreichend.
Ambulante Rehabilitation
Neben der stationären Rehabilitation gibt es auch ambulante Rehabilitationszentren. Diese haben den Vorteil, dass Patienten abends und am Wochenende zu Hause sind und im heimischen Umfeld erproben können, ob das Training mit den Therapeuten sie gut auf die Aktivitäten ihres täglichen Lebens vorbereitet. Für die ambulante Rehabilitation müssen Patienten in der Lage sein, sich selbst zu versorgen oder die Versorgung im heimischen Umfeld muss durch Angehörige und/oder einen Pflegedienst gesichert sein.
Frührehabilitation
Die Frührehabilitation ist eine Rehabilitation während einer Krankenhausbehandlung und wird bei medizinischer Notwendigkeit z.B. von der Krankenkasse oder Unfallversicherung finanziert. Ziele sind insbesondere eine frühzeitige Mobilisierung, das Vermeiden späterer Komplikationen sowie das Klären und Planen weiterer Reha- und Versorgungsmaßnahmen. Sie wird in der Regel schon begonnen, wenn Patienten noch bewusstlos sind oder Bewusstseinsstörungen bzw. andere schwere Funktionseinschränkungen haben.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer neurologischen Reha
Um eine neurologische Reha in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
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- Diagnose einer neurologischen Erkrankung oder Verletzung: Die Erkrankung oder Verletzung muss eindeutig diagnostiziert sein und die Notwendigkeit einer Reha sollte durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest bestätigt werden.
- Medizinische Notwendigkeit: Eine ärztliche Empfehlung ist erforderlich.
- Rehabilitationsfähigkeit: Der Patient muss in der Lage sein, aktiv an einem Rehabilitationsprogramm teilzunehmen.
- Positive Rehabilitationsprognose: Die Erfolgsaussichten der Rehabilitation sollten positiv und die Ziele in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar sein.
- Abschluss einer akuten Behandlungsphase: Vor Beginn der Rehabilitation sollte die akute Phase der Erkrankung oder des postoperativen Zustands abgeschlossen sein.
Antragstellung und Kostenträger
Die Mitarbeiter des Krankenhauses stellen den Antrag und organisieren die Verlegung in eine Rehabilitationsklinik. Zuständig sind der Sozialdienst und das „Entlassmanagement“ des Krankenhauses. Die Rehabilitation wird bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse beantragt. Diese bewilligen die Reha zunächst für drei Wochen, die aber bei Bedarf verlängert werden kann.
Kostenträger für Frührehabilitation
Die Kosten für Frührehabilitation übernimmt meistens die Krankenkasse. Wer nicht krankenversichert ist, kann das Geld für Frührehabilitation bei finanzieller Bedürftigkeit ganz oder teilweise als Leistung der Sozialhilfe bekommen. Für Reha nach der Frührehabilitation (bei neurologischer Rehabilitation ab Phase C) sind die Rehabilitationsträger zuständig.
Recht auf Rehabilitation
Laut Sozialgesetzbuch I § 4 haben alle Mitglieder der Sozialversicherung einen Anspruch auf Rehabilitation. Durch ihr Recht auf Reha können Sie somit jederzeit eine Rehabilitation beantragen, wenn Sie an einer körperlichen oder seelischen Erkrankung mit dem Potential dauerhafter Einschränkungen leiden, eine chronische Krankheit haben oder belastenden Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, die zu dauerhaften Erkrankungen beisteuern.
Wichtige rechtliche Grundlagen
- Wunsch- und Wahlrecht: Ermöglicht die Wahl der Wunschklinik.
- Widerspruch bei Ablehnung: Möglichkeit des Widerspruchs bei Ablehnung der Reha oder der Wunschklinik.
Ziele der neurologischen Reha
Das Hauptziel einer neurologischen Reha ist es, den Gesundheitszustand und die neurologischen Fähigkeiten nach einer schweren Erkrankung wiederherzustellen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen kann eine neurologische Reha helfen, den Alltag zu bewältigen und mit der Erkrankung umzugehen. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld.
Dauer der neurologischen Reha
Eine neurologische Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Die Dauer des Aufenthalts variiert generell stark und hängt von der Schwere der Erkrankung ab.
Spezielle Therapieangebote
Einige Reha-Kliniken haben sich auf spezielle neurologische Probleme spezialisiert:
- Aphasie-Behandlung: Spezialisierte Therapien für Patienten mit Aphasie.
- Tiefe Hirnstimulation: Rehabilitation nach neurochirurgischen Eingriffen im Gehirn.
- Multiple Sklerose: Moderne medikamentöse Therapie und regelmäßige Rehabilitationsbehandlung zur Beeinflussung des Verlaufs der Multiplen Sklerose.
- Long COVID/Post-COVID: Fachübergreifendes Reha-Konzept zur Behandlung von Patienten, die an Long COVID/Post-COVID leiden.
Unterstützung nach der Rehabilitation
Nach dem Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik werden die Maßnahmen meist ambulant fortgeführt. Dies organisiert der Sozialdienst der Rehabilitationsklinik vor der Entlassung. Bei der Planung prüfen die Fachkräfte auch, ob zu Hause spezielle Hilfsmittel nötig sind oder die Wohnung anders gestaltet werden muss. Für Menschen, die wieder arbeiten möchten, gibt es verschiedene Wiedereingliederungshilfen.
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