Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten im Falle einer Demenzerkrankung oder anderer Umstände, die Ihre Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen, in Ihrem Sinne geregelt werden. Sie legen darin fest, wer Sie bei Ärzten und Ämtern vertreten darf und wer in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen treffen kann.
Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist
Unfälle und Krankheiten können jeden treffen, unabhängig vom Alter. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll, um festzulegen, wer im Notfall für Sie entscheiden darf. Ohne eine solche Vollmacht entscheidet das Betreuungsgericht, was oft unerwünschte Konsequenzen haben kann.
Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht
- Selbstbestimmung: Sie bestimmen, wer Ihre Interessen vertritt und Entscheidungen in Ihrem Namen trifft.
- Vermeidung eines Betreuungsverfahrens: Durch die Vollmacht vermeiden Sie, dass ein Gericht einen fremden Betreuer bestellt.
- Sicherung Ihrer Wünsche: Sie können in der Vollmacht Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer Betreuung und medizinischen Versorgung festhalten.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht (als Vollmachtgeber) legen Sie fest, dass eine Person Ihres Vertrauens (als Bevollmächtigte) in Ihrem Sinne handeln sowie in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen treffen und Verträge abschließen kann. Auch mehrere Bevollmächtigte sind möglich. Das Besondere an der Vorsorgevollmacht ist: Sie tritt erst dann in Kraft, wenn Sie (als Vollmachtgeber) nicht mehr in der Lage sind, diese Aufgaben selbst zu erledigen.
Unterschiede zu anderen Verfügungen
- Patientenverfügung: Regelt medizinische Maßnahmen, die Sie zulassen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr entscheiden können.
- Generalvollmacht: Kann sofort eingesetzt werden und umfasst in der Regel alle rechtlichen Bereiche.
- Betreuungsverfügung: Enthält Wünsche für das Betreuungsgericht, wen Sie sich als Betreuer wünschen, falls Sie geschäftsunfähig werden.
- Testament: Regelt die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod. Das Recht, ein Testament zu erstellen oder zu ändern, kann nicht mit einer Vollmacht übertragen werden.
Erstellung einer Vorsorgevollmacht
Sie können eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen oder eine Vorlage verwenden. Wichtig ist, dass die Vollmacht vollständige Angaben zum Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten enthält (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Legen Sie fest, wann die Vollmacht wirksam werden soll, und bestimmen Sie klar und präzise, welche Rechte und Befugnisse übertragen werden sollen.
Formvorschriften
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst und von Ihnen handschriftlich unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, insbesondere wenn die Vollmacht auch Immobilien oder Unternehmen umfasst. Es ist nicht nötig, dass eine Notarin oder ein Notar die Echtheit der Unterschrift beglaubigt oder deren Inhalt und damit die Geschäftsfähigkeit der oder des Betroffenen beurkundet. Allerdings ist eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben, wenn der bevollmächtigten Person die Erlaubnis erteilt werden soll, Kreditgeschäfte oder Immobiliengeschäfte zu tätigen. Banken und Kreditinstitute verlangen häufig zusätzlich zur Vollmacht eine Bankvollmacht, für die bankinterne Formulare ausgefüllt werden müssen.
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Inhalte einer Vorsorgevollmacht
- Persönliche Daten: Vollständige Angaben zum Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten.
- Geltungsbeginn: Festlegung, wann die Vollmacht wirksam wird (z.B. bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit).
- Aufgabenbereiche: Präzise Beschreibung der Rechte und Befugnisse, die übertragen werden (z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Wohnungsangelegenheiten).
- Wünsche und Anweisungen: Konkrete Anweisungen, wie die Bevollmächtigten in bestimmten Situationen handeln sollen.
- Einschränkungen: Festlegung von Grenzen der Vollmacht, z.B. Zustimmung zu risikoreichen medizinischen Eingriffen oder freiheitsbeschränkenden Maßnahmen.
- Insichgeschäfte: Regelung, ob Bevollmächtigte Geschäfte mit sich selbst tätigen dürfen (z.B. Überweisung von Pflegegeld auf das eigene Konto).
- Kontrollbetreuung: Festlegung, dass die Vollmacht bestehen bleibt, auch wenn das Betreuungsgericht eine Betreuung für erforderlich hält.
Musterformulare und Vorlagen
Die Stiftung Warentest bietet Formulare zum Ausdrucken an. Im Internet finden Sie zahlreiche Musterformulare für Vorsorgevollmachten. Diese können als Grundlage dienen, sollten aber individuell angepasst werden. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bietet auf seiner Internetseite weitere Informationen und ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht an.
Beglaubigung und Beurkundung
Eine Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist nicht immer notwendig, kann aber in bestimmten Fällen sinnvoll sein.
Beglaubigung
Bei der Beglaubigung wird die Echtheit Ihrer Unterschrift von einer Behörde (z.B. Gemeindeamt) oder einem Notar bestätigt. Dies ist kostengünstiger als eine Beurkundung, bietet aber weniger Rechtssicherheit.
Beurkundung
Bei der notariellen Beurkundung wird die gesamte Vollmacht von einem Notar geprüft und beurkundet. Dies bietet höchste Rechtssicherheit und ist insbesondere empfehlenswert, wenn die Vollmacht auch Immobilien oder Unternehmen umfasst. Darüber hinaus wird für eine notarielle Vorsorgevollmacht auch immer eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer angelegt. So gehen Sie sicher, dass das Dokument im Ernstfall nicht übersehen wird.
Kosten
Eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht mit einem kostenlosen Musterformular und ohne Beglaubigung ist grundsätzlich kostenlos. Die Kosten für eine Beglaubigung liegen bei etwa 10 Euro. Die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht orientieren sich individuell an der Schwierigkeit Ihres Falls und dem Umfang Ihrer Vermögenswerte. Eine Vorsorgevollmacht mit Beratung, Entwurf und Beurkundung kostet ab etwa 150 Euro aufwärts.
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Mehrere Bevollmächtigte
Sie können mehrere Personen bevollmächtigen und jedem Bevollmächtigten unterschiedliche Aufgabenbereiche zuordnen. Dies sollte jedoch gut durchdacht sein, da es bei mehreren Bevollmächtigten zu Streitigkeiten kommen kann. Es empfiehlt sich oft, nur eine Person zu bevollmächtigen, aber eine Vertretung zu benennen, falls die bevollmächtigte Person ausfällt.
Untervollmacht
Sie können in der Vorsorgevollmacht festlegen, dass eine bevollmächtigte Person Untervollmachten ausstellen kann. Dies kann für die bevollmächtigte Person praktisch sein, um einzelne Aufgaben zu delegieren oder selbständig eine temporäre Vertretung zu organisieren. Untervollmachten zu ermöglichen und vor allem, diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen, ist ein rechtlich sehr heikles Vorhaben.
Bankvollmacht
Grundsätzlich ist eine unterschriebene Vorsorgevollmacht auch für Bankgeschäfte gültig. Allerdings akzeptieren Banken nicht einfach jedes Dokument, da sie sich vor Betrug schützen müssen. Wenn Sie Ihren Bevollmächtigten diesen Ärger ersparen wollen, setzen Sie eine zusätzliche Bankvollmacht auf einem Formular der jeweiligen Bank auf und lassen die Unterschrift beglaubigen. Nur wenige Banken akzeptieren eine Vorsorgevollmacht. Die meisten Banken verlangen, dass Sie spezielle Formulare der Bank ausfüllen müssen.
Gültigkeit über den Tod hinaus
Eine normale Vorsorgevollmacht endet mit dem Tod des Vollmachtgebers. Sie können allerdings verfügen, dass das Dokument über den Tod hinaus gilt. Man spricht hier von einer „transmortalen Vorsorgevollmacht“. Wenn eine Person stirbt und ein Erbe hinterlässt, dann dauert es oft Wochen oder Monate bis die Erben tatsächlich über das Erbe verfügen können. Nur mit einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus kann die bevollmächtigte Person jetzt weiterhin Dinge für den Verstorbenen regeln, Rechnungen bezahlen, Entscheidungen treffen und so weiter.
Aufbewahrung und Registrierung
Die wichtigste Information dazu vorab: Vor allem der Bevollmächtigte sollte wissen, wo die Vollmacht zu finden ist.
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Aufbewahrung
Bewahren Sie die Vorsorgevollmacht an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf, z.B. in einem gut beschrifteten Ordner zu Hause. Sie können eine Vorsorgevollmacht auch bei einem Notar hinterlegen. Die dort hinterlegte Vollmacht wird „Urschrift“ genannt.
Zentrales Vorsorgeregister
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht gegen eine einmalige Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren und angeben, wo das Dokument liegt und wer die Bevollmächtigten sind. Bei Bedarf kann das Register ausschließlich von Ärzten eingesehen werden. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Falls es zu einem Betreuungsverfahren kommt, erfährt das zuständige Gericht so im Vorfeld von den Vorsorgewünschen der oder des Betroffenen und muss diese berücksichtigen.
Widerruf und Änderung
Sie als Vollmachtgeber können jederzeit Ihre Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern. Das sollten Sie sogar unbedingt tun, wenn das Dokument nicht mehr Ihren Vorstellungen entspricht. Voraussetzung ist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt entscheidungsfähig sind. Beim Widerruf sollten Sie das Original-Dokument vernichten und den Widerruf allen Beteiligten mitteilen. Dazu gehören nicht nur die Bevollmächtigten, sondern vor allem auch die Stellen, die das Dokument beglaubigt oder beurkundet haben. Bei einer Änderung passen Sie das Original-Dokument an oder setzen ein Neues auf. In jedem Fall müssen Sie die Beglaubigungen oder Beurkundungen erneuern lassen, denn diese umfassen nur den alten Stand.
Gültigkeit und Aktualisierung
Gültig ist eine Vorsorgevollmacht bis zu Ihrem Tod. Eine Vorsorgevollmacht ohne Beglaubigung oder Beurkundung sollten Sie etwa alle ein bis zwei Jahre neu mit Datum unterschreiben. Sie können unsere kostenlosen Vorlagen in der Folgezeit regelmäßig (anzuraten wäre, im Abstand von etwa je zwei Jahren) prüfen und wenn diese weiter gelten sollen - einfach im hinteren Bereich des Dokumentes schriftlich bestätigen.
Probleme und Nachteile
Eine Vorsorgevollmacht zu haben, hat vor allem viele Vorteile. In bestimmten Fällen können sich aber auch Probleme oder Nachteile daraus ergeben.
Missbrauch
Die bevollmächtigte Person könnte die Vollmacht missbrauchen und zum Beispiel Geld vom Konto nehmen. Oder er oder sie kann anders für Sie entscheiden, als Sie es eigentlich wollten. Sollten Sie in Ihrem Umfeld den Eindruck haben, dass eine bevollmächtigte Person die Vollmacht missbraucht, sollten Sie umgehend beim Betreuungsgericht eine sogenannte Kontrollbetreuung anregen. Dies kann jedermann, zum Beispiel auch eine Nachbarin oder ein Bekannter.
Überforderung
Bevollmächtigter für eine Person zu sein ist eine große Verantwortung. Und oft ist damit auch ein beträchtlicher Aufwand verbunden, den man zusätzlich zum eigenen Alltag bewältigen muss. Vollmachtgeber sollten deshalb gründlich darüber nachdenken, wem sie diese Aufgabe zumuten können und wollen. Die bevollmächtigte Person kann jederzeit die Vollmacht zurückgeben.
Alternativen zur Vorsorgevollmacht
Statt jemandem eine Vollmacht zu erteilen, bei dem Sie sich unsicher fühlen, sollten Sie lieber über eine Betreuungsverfügung nachdenken. Denn ein gesetzlicher Betreuer wird immer von einem Gericht geprüft, eingesetzt und laufend kontrolliert.
Das Notvertretungsrecht für Ehepartner
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Not-Vertretungsrecht für Eheleute und Lebenspartnerinnen (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 1358) in Gesundheitsfragen. Das bedeutet: Auch wenn Sie keine Vollsorgevormacht haben, kann ihr Ehepartner oder ihre Ehepartnerin sechs Monate lang Entscheidungen für Sie übernehmen. Zum Beispiel, weil Sie bewusstlos sind oder wegen einer Krankheit nicht selbst entscheiden können. Das gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerinnen. Ihr Mann oder Ihre Frau können dann zum Beispiel über wichtige Behandlungsschritte entscheiden. Sie können auch über sogenannte „kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen“ entscheiden. Damit sind zum Beispiel ruhigstellende Medikamente oder ein Bettgitter gemeint. Für diese sechs Monate gilt für die Ärzt*innen dann auch nicht die Schweigepflicht.Die Not-Vertretung darf maximal ein halbes Jahr dauern. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht auch weiterhin für Eheleute oder Menschen mit eingetragener Partnerschaft wichtig.Vielleicht möchten Sie nicht, dass Ihre Partnerin oder Ihr Partner das Not-Vertretungsrecht bekommen soll. Dann können Sie schriftlich widersprechen und eine andere Person in Ihrer Vorsorgevollmacht benennen.
Checkliste für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht
- Vertrauensperson auswählen: Wählen Sie eine Person, der Sie voll und ganz vertrauen und die bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.
- Aufgabenbereiche festlegen: Bestimmen Sie genau, welche Aufgaben und Befugnisse die bevollmächtigte Person haben soll.
- Wünsche und Anweisungen formulieren: Halten Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer Betreuung und medizinischen Versorgung schriftlich fest.
- Formvorschriften beachten: Verfassen Sie die Vollmacht schriftlich und unterschreiben Sie sie handschriftlich.
- Beglaubigung oder Beurkundung: Entscheiden Sie, ob eine Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich ist.
- Bankvollmacht: Erstellen Sie eine separate Bankvollmacht, um Probleme bei Bankgeschäften zu vermeiden.
- Aufbewahrung und Registrierung: Bewahren Sie die Vollmacht sicher auf und registrieren Sie sie gegebenenfalls beim Zentralen Vorsorgeregister.
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie die Vollmacht regelmäßig und passen Sie sie bei Bedarf an.
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