Parkinson: Leistungen und Ansprüche – Ein umfassender Ratgeber

Parkinson ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die das Nervensystem betrifft und vor allem bei älteren Menschen auftritt. Obwohl Parkinson derzeit nicht heilbar ist, gibt es verschiedene Medikamente und Therapien, die den Verlauf der Krankheit verlangsamen und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern können. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte von Parkinson, einschließlich Symptome, Pflegemaßnahmen, Ansprüche auf Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Erscheinungsformen und Symptome der Parkinson-Krankheit

Das Parkinson-Syndrom, medizinisch auch als solches bezeichnet, kann verschiedene Erscheinungsformen annehmen. Die häufigste Erscheinung ist Morbus Parkinson, auch bekannt als idiopathisches Parkinson-Syndrom, bei dem die Ursache der Erkrankung unbekannt ist. In selteneren Fällen tritt ein symptomatisches Parkinson-Syndrom auf, das auf Verkalkungen, Entzündungen, Verletzungen oder andere schädliche Einflüsse auf das Gehirn zurückzuführen ist. Auch eine erbliche Form der Parkinson-Krankheit kann in sehr seltenen Fällen bei Kindern auftreten.

Die Parkinson-Krankheit ist durch das Absterben von Nervenzellen gekennzeichnet, die Dopamin produzieren. Dopamin ist ein Neurotransmitter, der für die Signalübertragung zwischen Nervenzellen verantwortlich ist. Ein Mangel an Dopamin führt zu einer Vielzahl von Symptomen, die sich im Laufe der Zeit verschlimmern können.

Zu den typischen Symptomen von Parkinson gehören:

  • Tremor: Ein Zittern, das meist in Ruhe auftritt und sich bei Bewegung bessert. Oft beginnt es in den Händen oder Armen.
  • Rigor: Muskelsteifheit, die zu Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen kann.
  • Akinese/Bradykinese: Verlangsamung oder Verlust der Bewegungsfähigkeit. Dies kann sich in Schwierigkeiten beim Gehen, Schreiben oder anderen alltäglichen Aktivitäten äußern.
  • Posturale Instabilität: Schwierigkeiten, das Gleichgewicht zu halten, was zu Stürzen führen kann.

Weitere Symptome, die bei Parkinson auftreten können, sind:

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  • Depressionen und Angstzustände: Der Dopaminmangel kann sich auch psychisch auswirken und zu Antriebslosigkeit und Depressionen führen.
  • Schlafstörungen: Viele Parkinson-Patienten haben Schwierigkeiten beim Ein- oder Durchschlafen.
  • Verdauungsprobleme: Verstopfung ist ein häufiges Problem bei Parkinson.
  • Kognitive Beeinträchtigungen: In einigen Fällen kann Parkinson zu Gedächtnisproblemen und anderen kognitiven Schwierigkeiten führen.
  • Sprachstörungen: Parkinson kann die Sprechfähigkeit beeinträchtigen, was zu leiser oder undeutlicher Sprache führen kann.
  • Schluckstörungen: Schwierigkeiten beim Schlucken können zu Husten oder Würgen beim Essen führen.
  • Geruchsstörungen: Der Verlust des Geruchssinns kann ein frühes Anzeichen von Parkinson sein.
  • Schmerzen: Viele Parkinson-Patienten leiden unter Schmerzen, die durch Muskelsteifheit oder andere Faktoren verursacht werden können.

Die tatsächlich auftretenden Symptome sind sehr unterschiedlich und können auch in ihrer Intensität schwanken. Deswegen ist eine individuelle Auseinandersetzung der Pflegeperson mit der jeweiligen Form der Parkinson-Krankheit unbedingt notwendig.

Pflegemaßnahmen im Alltag

Die Pflege von Parkinson-Patienten erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit und eine individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnittene Pflege. Je weiter die Krankheit fortschreitet, desto mehr sind Menschen mit Parkinson auf tägliche Unterstützung angewiesen.

Im Alltag sollten folgende Pflegemaßnahmen im Vordergrund stehen:

  • Unterstützung bei der Mobilität: Parkinson-Patienten haben oft Schwierigkeiten beim Gehen und Bewegen. Hilfsmittel wie Gehstöcke, Rollatoren oder Rollstühle können die Mobilität verbessern und Stürze verhindern. Auch der Anti-Freezing-Stock oder Anti-Freezing-Stepper am Rollator kann bei Bewegungsblockaden helfen.
  • Hilfe bei der Körperpflege: Im fortgeschrittenen Stadium benötigen Parkinson-Patienten möglicherweise Hilfe beim Waschen, Anziehen und anderen Aspekten der Körperpflege.
  • Unterstützung bei der Ernährung: Schluckstörungen können das Essen erschweren. Es ist wichtig, auf eine ausgewogene Ernährung zu achten und gegebenenfalls die Konsistenz der Nahrung anzupassen. Während der Verdauung können Eiweiße die Aufnahme von Levodopa stören.
  • Anpassung des Wohnraums: Um die Selbstständigkeit der Patienten zu erhalten, sollte der Wohnraum an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden. Dies kann beispielsweise durch den Abbau von Stolperfallen, die Installation von Haltegriffen oder die Anpassung der Beleuchtung erfolgen.
  • Förderung der Selbstständigkeit: Auch wenn es manchmal recht lange dauert, sind Pflegebedürftige mit Parkinson nämlich noch in der Lage, vergleichsweise viele Alltagstätigkeiten selbstständig auszuführen. Um die Arbeit an den eigenen Fähigkeiten zu fördern und um das oftmals bereits reduzierte Selbstbewusstsein des Pflegebedürftigen nicht weiter zu schwächen, sollten Pflegepersonen daher nicht mehr helfen und unterstützen als wirklich notwendig ist. Pflegedienste bieten Kurse zur Erhaltung der Selbstständigkeit bei Parkinson an. Für die Pflegeperson ist es auch bei Kindern mit Parkinson das wichtigste, die Selbstständigkeit nicht außer Acht zu lassen und regelmäßig an der Aktivierung von Handlungen zu arbeiten.
  • Psychosoziale Unterstützung: Parkinson kann zu Depressionen, Angstzuständen und sozialer Isolation führen. Es ist wichtig, den Patienten psychosoziale Unterstützung anzubieten und sie zu ermutigen, soziale Kontakte zu pflegen. Gespräche mit der Neurologin oder dem Neurologen sowie der Besuch einer Patientenveranstaltung oder einer Selbsthilfegruppe können eine gute Informationsquelle sein.

Pflegegrad bei Parkinson

Parkinson kann im Krankheitsverlauf Pflegebedürftigkeit verursachen. Das Pflegegeld für Parkinson ist an den Pflegegrad gekoppelt. Dieser regelt die Höhe der zu beziehenden Leistungen und muss von der Pflegeversicherung bewilligt werden.

Antragstellung und Begutachtung

Einen Antrag auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) sollten Sie bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung stellen. Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie bei der zuständigen Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen stellen. Diese ist in der Regel an die Krankenkasse angeschlossen. Da die Beantragung eines Pflegegrads für den Antragsteller nicht mit Kosten verbunden ist, sollten Sie bei einer Parkinson-Erkrankung in jedem Fall einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen.

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Um das Verfahren der Begutachtung einzuleiten, genügt ein formloser Antrag auf einen Pflegegrad, den Sie direkt an die zuständige Pflege- bzw. Krankenkasse richten können. Eine erste Einschätzung, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht und mit welchen Pflegeleistungen Sie rechnen können, lässt sich mit Hilfe eines Online-Pflegegradrechners vornehmen.

Der wichtigste Abschnitt Ihres Pflegegradantrags ist die MDK Begutachtung. Das Ergebnis des Gutachtens ist ausschlaggebend für die konkrete Einstufung in einen Pflegegrad (vormals Pflegestufe).

Zur Vorbereitung auf diesen wichtigen Termin empfehlen wir Ihnen, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier halten Sie alle wichtigen Aspekte der Pflegesituation fest. Wenn Sie bei Parkinson schon in einem frühen Stadium der Krankheit einen Pflegegrad erhalten, sollten Sie den weiteren Verlauf genau beobachten. Da die Produktion von Dopamin immer weiter zurückgeht, nehmen die Symptome und Ausfallerscheinungen zu. Nach einigen Monaten oder Jahren kann es daher sinnvoll sein, einen Antrag auf Höherstufung zu stellen.

Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegradbescheid (früher Pflegestufenbescheid) nicht Ihrer Pflegesituation entspricht? Im folgenden Abschnitt informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten, einen Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einzureichen.

Pflegeleistungen

Umso höher der Pflegegrad ist, desto mehr Unterstützung in der Häuslichkeit ist nötig und höherer finanzielle Leistungen für die Pflege kann in Anspruch genommen werden. Die Leistungen unterscheiden sich dabei in Sach- oder Pflegeleistungen. Bei den Sachleistungen wird ein ambulanter Pflegedienst mit der Betreuung beauftragt, der seine Rechnung direkt an die jeweilige Pflegekasse stellt. Wohingegen bei den Pflegegeldleistungen Geld auf das Konto für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte gezahlt werden. Beide Angebote können auch kombiniert werden.

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Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenausweis

Bei Parkinson kann ein Grad der Behinderung (GdB) zwischen 30 und 100 festgestellt werden. Der GdB gibt an, wie stark die Behinderung das tägliche Leben einschränkt. Ab einem GdB von 50 oder mehr ist man berechtigt zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Dieser ermöglicht Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, Steuervorteile und erleichterten Zugang zu verschiedenen sozialen Leistungen. Je nach Bescheid über den GdB können verschiedenste Nachteilsausgleiche genutzt werden. Die Betroffene können einen Antrag beim Versorgungsamt stellen, um die Auswirkungen ihrer Erkrankung bewerten zu lassen.

Die Feststellung des GdB bei Morbus Parkinson funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelnden Ärzten erhält und beurteilt. Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen.

Nachteilsausgleiche

Ab einem GdB von 20 ist es bereits möglich einen Steuerfreibetrag über den sogenannten Behindertenpauschbetrag zu erhalten. Ab einem GdB von 50 erhält die betroffene Person dann einen Behindertenausweis mit weiteren Nachteilsausgleichen.

Auswirkungen auf die Rente

Da es für Morbus Parkinson sehr häufig Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis gibt, kann sich das „positiv“ auf das Renteneintrittsalter auswirken. Durch den Nachteilsausgleich, den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zwei Jahre früher und ohne Abzüge in die Regelrente zu gehen.

Weitere Ansprüche und Leistungen

Ebenfalls gut zu wissen ist, dass Parkinson-Patienten den Anspruch auf verschiedene kassenärztliche Leistungen haben. Darunter zählt die Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten sowie Physiotherapie und Ergotherapie. Zusätzlich kann bei der Krankenkasse auch Pflegebett oder Aufstehhilfen beantragt werden.

Bei fortschreitendem Verlauf der Erkrankung und durch Zunahme von Einschränkungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Die Beurteilung erfolgt durch die Rentenversicherungsträger anhand von medizinischen und beruflichen Kriterien. Es ist wichtig zu betonen, dass die individuelle Situation variiert, und Beratung durch Sozialarbeiter, Anwälte oder Selbsthilfegruppen ratsam ist. Zudem ist wichtig zu betonen, dass die Erwerbsfähigkeit nicht nur auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt ist, sondern ob der Betroffenen überhaupt in der Lage wäre eine Erwerbstätigkeit (ggf. in einem anderen Bereich) zu realisieren.

Berufskrankheit

Chemische Pflanzenschutzmittel kommen in erster Linie im Bereich der Landwirtschaft, dem Gartenbau und der Forstwirtschaft sowie der Landschaftspflege zum Einsatz. Es muss im Laufe des Berufslebens regelmäßig Umgang mit Insektiziden, Herbiziden, und Fungiziden bestanden haben.

Bei einer anerkannten BK Parkinson besteht Anspruch auf Leistungen des SGB VII:

  • Dienstleistungen: z. B. BHHSachleistungen: z. B. Übernahme der Kosten für amb. und stat. Heilbehandlungen, RehabilitationsmaßnahmenGeldleistungen z. B.

Hilfsmittel und Therapien

Neben Medikamenten und Therapien gibt es eine Reihe von Hilfsmitteln, die das Leben mit Parkinson erleichtern können:

  • Mobilitätshilfen: Gehstöcke, Rollatoren, Rollstühle, Anti-Freezing-Stöcke
  • Hilfsmittel für das Essen und Trinken: Spezielles Essbesteck, Trinkbecher
  • Hilfsmittel für die Körperpflege: Badewannenlifte, Duschstühle
  • Hilfsmittel für den Alltag: Schlüsselhilfen, Anziehhilfen

Ergänzend dazu kann sich regelmäßige Bewegung positiv auf die motorischen Fähigkeiten auswirken.

Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, kann die Krankenkasse die Kosten für die unterschiedlichen Therapien und Hilfsmittel erstatten. Bei pflegebedürftigen Menschen mit Parkinson kann es sinnvoll sein, Übungen des sogenannten Bobath-Konzepts in den Pflegealltag zu integrieren. Es kann dabei helfen, Bewegungen zu stabilisieren und Muskelspannungen zu regulieren.

Tipps für Angehörige

Die Diagnose Parkinson ist auch für Angehörige eine Herausforderung. Es ist wichtig, sich über die Erkrankung zu informieren und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Achten Sie auf sich selbst und darauf, sich nicht zu überfordern. Nehmen Sie sich Zeit für sich und Ihre eigenen Bedürfnisse.

Einige Tipps für Angehörige:

  • Informieren Sie sich über Parkinson: Je mehr Sie über die Erkrankung wissen, umso besser können Sie mit der Situation umgehen.
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Betroffenen: Sprechen Sie offen über Parkinson und nehmen Sie die Herausforderungen gemeinsam in Angriff.
  • Fördern Sie die Selbstständigkeit des Betroffenen: Ermutigen Sie ihn, so viel wie möglich selbst zu machen.
  • Bieten Sie Unterstützung an: Helfen Sie bei Bedarf, aber überfordern Sie sich nicht.
  • Nehmen Sie sich Zeit für sich selbst: Achten Sie auf Ihre eigenen Bedürfnisse und gönnen Sie sich Pausen.
  • Suchen Sie Unterstützung: Sprechen Sie mit anderen Angehörigen, Freunden oder einer Selbsthilfegruppe.

Parkinson-Kliniken in Deutschland

Es gibt Einrichtungen, in denen ein Team aus verschiedenen medizinischen Fachexperten zusammenarbeitet, die sich auf die Diagnose und Behandlung von Personen mit Parkinson spezialisiert haben. Einige der Fachkliniken können ein Zertifikat der Deutschen Parkinson-Vereinigung (DPV) vorweisen. Das Zertifikat gewährleistet einen gewissen Qualitätsstandard, der von der DPV anhand bestimmter Kriterien überprüft wurde.

Rehabilitation bei Parkinson

Zur Rehabilitation bei Parkinson ist unter ärztlicher Leitung das Zusammenarbeiten vieler Professionen aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie, Bewegungstherapie, spezialisierte neurorehabilitative Pflege und Sozialarbeit notwendig. Dabei kommen Heilmittel zur Anwendung, die auf Verbesserung von Funktionsstörungen und Aktivitäten des täglichen Lebens hinwirken und so auch die Teilhabe von Patienten, sowohl für Beruf als auch den Alltag verbessern.

Im Rahmen der neurorehabilitativen Komplextherapie werden auch notwendige Hilfsmittel erprobt, angepasst, deren Gebrauch geübt und verordnet.

Die Reha erstreckt sich mit der intensiven Behandlung über einen Zeitraum von drei bis sechs Wochen. Da es sich bei Parkinson um eine fortschreitenden Erkrankung handelt, sollten die Rehamaßnahmen regelmäßig wiederholt werden, wobei die Frequenz und die Intensität der Therapien jedoch individuell an die Krankheitssymptome jedes Patienten angepasst werden.

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