Cannabis bei Parkinson: Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Seit März 2017 ist es in Deutschland durch das Gesetz „Cannabis als Medizin“ möglich, dass Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernehmen. Dieses Gesetz erlaubt Ärzten, Cannabisblüten und -extrakte auf Rezept zu verschreiben. Es gibt jedoch keine eindeutigen Angaben zu Art oder Schwere der Erkrankungen, bei denen eine Kostenübernahme erfolgen muss, was sowohl Patienten als auch Ärzten oft unklar ist.

Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Das Gesetz zur Verwendung von Cannabis als Medizin wurde geschaffen, um schwerkranken Menschen den Zugang zu dieser Therapieform zu ermöglichen, wennStandardtherapien ausgeschöpft sind oder nicht angewendet werden können.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Um eine Kostenübernahme für Cannabisblüten oder -extrakte zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse: Die Krankenkasse informiert über das Antragsverfahren und die benötigten Unterlagen. Einige Kassen stellen hierfür Vordrucke zur Verfügung.
  2. Ärztliche Beratung: Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob eine Therapie mit Cannabis sinnvoll ist und ob er ein entsprechendes Rezept ausstellen würde. Da nicht jeder Arzt mit der Thematik vertraut ist, können Sie ihm Fachinformationen zur Verfügung stellen. Überlegen Sie gemeinsam, ob Cannabisblüten, Dronabinol oder Cannabis-haltige Medikamente wie Canemes oder Sativex in Frage kommen.
  3. Antragstellung: Vor der Ausstellung eines Rezepts muss die Kostenübernahme mit der Krankenkasse geklärt werden. Informieren Sie Ihren Arzt über die Vorgaben Ihrer Kasse und lassen Sie ihn den Kostenübernahmeantrag ausfüllen. Der Antrag sollte Studien aufführen, die eine Behandlung mit Cannabis bei der entsprechenden Indikation rechtfertigen.
  4. Prüfung durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft den Antrag innerhalb von drei bis fünf Wochen, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes (MDK). Bei schwerstkranken Patienten in spezialisierter ambulanter Palliativversorgung muss die Entscheidung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Wird die Frist überschritten, gilt der Antrag als genehmigt.
  5. Bezug in der Apotheke: Nach Genehmigung können Cannabisblüten in jeder Apotheke bezogen werden. Apotheker sind verpflichtet, die gelieferten Cannabisblüten zu prüfen und gegebenenfalls weiterzuverarbeiten, was Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist ratsam, die ärztliche Verordnung vorab telefonisch mitzuteilen.

Was tun bei Ablehnung?

Sollte die Kostenübernahme abgelehnt werden, obwohl der Arzt die Therapie mit Cannabis befürwortet, ist es ratsam, den Antrag gemeinsam mit dem Arzt zu überprüfen und Widerspruch einzulegen. Bei erneuter Ablehnung kann eine Klage vor dem Sozialgericht in Erwägung gezogen werden. Alternativ kann der Arzt ein Privatrezept ausstellen, wobei die Kosten dann selbst getragen werden müssen.

Cannabis als Medizin bei Parkinson

Parkinson ist eine chronische, neurodegenerative Erkrankung, die durch das Absterben von Dopamin produzierenden Neuronen im Gehirn verursacht wird. Dies führt zu motorischen Beeinträchtigungen wie Zittern, Muskelsteifheit und verlangsamten Bewegungen. Neben den motorischen Symptomen können auch psychische Veränderungen wie Depressionen und Schlafstörungen auftreten.

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Mögliche Wirkungen von Cannabis

Es gibt Hinweise darauf, dass medizinisches Cannabis bei der Behandlung von Parkinson-Patienten unterstützend wirken kann. Cannabis enthält Cannabinoide wie CBD und THC, die auf das Endocannabinoid-System im Körper wirken. Dieses System spielt eine wichtige Rolle bei der Regulation von Funktionen wie Schlaf, Stimmung, Appetit und Schmerzen. Bei Parkinson-Patienten ist dieses System gestört, was zu den typischen Symptomen der Erkrankung beitragen kann.

  • CBD (Cannabidiol): Wirkt nicht psychoaktiv und kann die negativen Effekte von THC dämpfen. Es hat eine entzündungshemmende Wirkung und kann gegen Angststörungen und Psychosen wirken.
  • THC (Tetrahydrocannabinol): Wirkt psychoaktiv und kann zur Appetitsteigerung, Schmerzlinderung, Muskelentspannung oder Verminderung von Übelkeit eingesetzt werden.

Studienlage

Die Forschung zu den Wirkungen von Cannabis auf Parkinson ist noch nicht abgeschlossen. Einige Studien deuten darauf hin, dass Cannabis Symptome wie Tremor, Muskelsteifheit, Angst, Schmerzen und Depressionen mindern kann. Eine Studie aus dem Jahr 2016 ergab, dass medizinisches Cannabis wirksam gegen Bradykinesie, Steifheit, Tremor, Schlafstörungen und Schmerzen war.

Anwendung und Dosierung

Die Dosierung von medizinischem Cannabis muss individuell angepasst werden, um Rauschzustände durch THC zu vermeiden. In der Regel wird mit einer sehr geringen Dosis begonnen, die langsam erhöht wird, bis die gewünschte Wirkung ausreichend ist. Es gibt verschiedene Einnahmemöglichkeiten für Cannabisprodukte, darunter das Rauchen oder Verdampfen von Cannabisblüten, die Einnahme von Kapseln oder Mundsprays sowie die Verwendung von Cannabisöl.

Rechtliche Aspekte und Verordnung

Seit dem 17. Oktober 2024 benötigen qualifizierte Ärztinnen und Ärzte keine Genehmigung der Krankenkasse mehr, um Cannabis zu verordnen. Grundsätzlich haben nur Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Cannabismedikamente auf Rezept, wenn Standardtherapien nicht ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen werden.

Erfahrungen von Patienten

Doris Habich, eine Patientin mit Diabetes und starken Schmerzen im Fuß, berichtet von ihren positiven Erfahrungen mit einer Cannabis-Therapie. Sie konnte ihre Schmerzen ohne Nebenwirkungen lindern und eine Menge Lebensfreude zurückgewinnen. Sie verwendet Cannabisöl und ist begeistert von dessen Wirkung.

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Mögliche Nebenwirkungen

Wie bei jedem Medikament können auch bei Cannabispräparaten Nebenwirkungen auftreten. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Mund- und Augentrockenheit, gesteigerter Appetit und Stimmungsschwankungen. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind selten, aber es besteht ein Abhängigkeitspotenzial.

Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken

In Deutschland hat sich die Lage bezüglich der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken dynamisch entwickelt. Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Eigenanbau von Cannabis für Volljährige unter bestimmten Vorgaben entkriminalisiert. Der Verkauf von Cannabis ist in lizenzierten Geschäften erlaubt, und es gibt Cannabis-Social-Clubs, in denen Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen und unter sich verteilen dürfen.

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