Erwerbsminderungsrente bei Parkinson: Voraussetzungen und Ablauf

Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige soziale Leistung in Deutschland, die finanzielle Sicherheit bieten kann, wenn die Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen beeinträchtigt ist. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, den Ablauf und weitere wichtige Aspekte der Erwerbsminderungsrente, insbesondere im Zusammenhang mit der Parkinson-Krankheit.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Absicherung, die von der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gewährt wird. Sie greift, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Erwerbstätigkeit in gewohntem Umfang auszuüben. Es gibt zwei Stufen:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Für Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Für Personen, die zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können.

Auch bei Arbeitslosigkeit kann eine Person mit teilweiser Erwerbsminderung die volle Erwerbsminderungsrente erhalten.

Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Es ist wichtig, die Erwerbsminderungsrente von der Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterscheiden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die zahlt, wenn der Versicherte seinen bisherigen Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob er eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Die Höhe der Rente ist im Vertrag festgelegt. Die Erwerbsminderungsrente hingegen bezieht sich auf die allgemeine Arbeitsfähigkeit, unabhängig vom spezifischen Beruf. Es wird geprüft, ob die Person in der Lage wäre, eine andere, eventuell weniger qualifizierte Arbeit zu verrichten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von der Dauer der Beitragszahlung und dem bisherigen Einkommen ab.

Beginn und Dauer der Zahlung

Die Erwerbsminderungsrente beginnt in der Regel ab dem siebten Monat nach Feststellung der Erwerbsminderung, da bis dahin meist Krankengeld bezogen werden kann. In seltenen Fällen kann sie rückwirkend gewährt werden. Vor dem Bezug können auch andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II in Anspruch genommen werden. Die Rente kann befristet (maximal drei Jahre) oder unbefristet gezahlt werden. Bei einer Befristung muss durch ärztliche Gutachten belegt werden, dass die Erwerbsminderung fortbesteht. Andernfalls kann die Zahlung eingestellt oder reduziert werden. Nach Ablauf der Befristung kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Bei unbefristeter Zahlung wird die Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.

Lesen Sie auch: Der Ablauf einer neurologischen Untersuchung

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Mindestversicherungszeit: Fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  2. Pflichtbeiträge: Mindestens drei Jahre an Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahre.
  3. Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit: Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sein, mehr als sechs Stunden pro Tag zu arbeiten.
  4. Keine Rehabilitationsaussicht: Rehabilitationsmaßnahmen bieten keine Aussicht auf Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
  5. Keine Regelaltersgrenze: Die Regelaltersgrenze für eine Altersrente darf noch nicht erreicht sein.
  6. Medizinische Notwendigkeit: Bestätigung durch ein ärztliches Gutachten.

Die Erwerbsminderungsrente ist nicht an bestimmte Krankheitsbilder gekoppelt, sondern bezieht sich auf die Auswirkungen der Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit.

Der Antragsprozess

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird beim Rentenversicherungsträger gestellt. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Auflistung der Gesundheitsstörungen
  • Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften)
  • Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der vergangenen Jahre
  • Chronologische Auflistung der beruflichen Tätigkeiten

Der Antrag kann online gestellt werden, es wird jedoch empfohlen, zuvor eine Versichertenberaterin oder einen Versichertenberater aufzusuchen. EM-Renten sind seit 2001 grundsätzlich befristet, längstens auf drei Jahre. Bei Verbesserung des Gesundheitszustands kann die Rente entfallen, die Befristung kann aber auch verlängert werden. Eine dauerhafte Rente gibt es, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist. Seit dem 1. Januar 2024 ist eine Arbeitserprobung möglich, ohne dass der Anspruch auf die Rente entfällt.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den bis dahin im Erwerbsleben erworbenen Entgeltpunkten ab. Diese werden mit dem aktuell geltenden Wert der Entgeltpunkte und einem Rentenartfaktor multipliziert (1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung). Bei Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr werden Abschläge von bis zu 10,8 Prozent vorgenommen. Zusätzlich wird die sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt, die die Zeit bis zum Eintritt in die Regelaltersgrenze einbezieht. Rentner*innen, deren Erwerbsminderungsrentenbezug in den Jahren 2001 bis 2018 begonnen hat, erhalten einen pauschalen Zuschlag. Seit dem 1. Juli 2024 werden rund 3 Millionen EM-Renten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Bezugsbeginn.

Lesen Sie auch: Leitfaden zur Rückenmarkspende

Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente

Es ist möglich, zur Erwerbsminderungsrente etwas hinzuzuverdienen. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist die Rente sogar darauf ausgelegt, dass noch bis zu sechs Stunden Teilzeit gearbeitet wird. Die Hinzuverdienstgrenze ist individuell und orientiert sich am höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Sie beträgt aber mindestens 39.322,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderungsrente. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt, darf pro Tag nicht mehr als drei Stunden arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenze orientiert sich hier an einem Wert, der sich aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten ableitet. Für das Jahr 2025 sind das 19.661,25 Euro.

Erwerbsminderungsrente bei Parkinson

Morbus Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, die zu einer fortschreitenden Verschlechterung der Bewegungsabläufe führt. Die Diagnose wird oft erst gestellt, wenn bereits ein Großteil der dopaminproduzierenden Hirnzellen abgestorben ist.

Formen und Behandlung von Parkinson

In 75% der Fälle ist die Ursache für Morbus Parkinson unbekannt. Formen der Parkinsonerkrankung sind:

  • Idiopathisches Parkinsonsyndrom (IPS): Häufigste Form, Ursache unbekannt.
  • Symptomatisches Parkinsonsyndrom: Mögliche Ursachen sind Hirndurchblutungsprobleme, Umwelteinflüsse, Tumore im Gehirn, Stoffwechselerkrankungen oder Medikamente.

Die Behandlung zielt darauf ab, die Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Sie umfasst in der Regel eine Kombination aus Medikamenten, Bewegungstherapie (Physiotherapie), Ernährungsberatung, Sprachtherapie, Ergotherapie und Psychotherapie.

Auswirkungen von Parkinson auf die Erwerbsfähigkeit

Parkinson kann die Erwerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Die Symptome wie Muskelsteifheit, Zittern, Bewegungsarmut und Gleichgewichtsstörungen können die Ausübung vieler Berufe erschweren oder unmöglich machen. Ob eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt, hängt von der Schwere der Symptome und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob die Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Lesen Sie auch: Migräne verstehen: Ursachen und Forschung

Behindertenausweis bei Parkinson

Ein Behindertenausweis ist nicht zwingend erforderlich, ermöglicht aber den Bezug von Nachteilsausgleichen. Ab einem GdB von 20 ist ein Steuerfreibetrag möglich, ab einem GdB von 50 gibt es weitere Nachteilsausgleiche. Ein Nachteil kann im Arbeitsleben entstehen, wenn eine neue Arbeit gesucht wird.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente bei Parkinson

Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind bei Parkinson die gleichen wie bei anderen Erkrankungen. Es müssen die Mindestversicherungszeit, die Pflichtbeiträge und die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit nachgewiesen werden. Die medizinische Notwendigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten bestätigt. Bei Parkinson kann der Grad der Behinderung zwischen 30 und 100 liegen.

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt oder nur eine teilweise Rente bewilligt, sollte innerhalb eines Monats Widerspruch beim Rentenversicherungsträger eingelegt werden. Leben die Versicherten im Ausland, haben sie drei Monate Zeit. Es reicht, innerhalb dieser Zeit ohne Begründung zu widersprechen und diese anzukündigen und dann nachzureichen. Sozialverbände oder Versichertenberater*innen können bei der Begründung helfen. Da der Rentenversicherungsträger in der Regel nach Aktenlage entscheidet, lohnt sich der Widerspruch oft. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur der Gang vors Sozialgericht.

Umwandlung in Altersrente

Erwerbsminderungsrente kann höchstens bis zur Regelaltersgrenze bezogen werden. Kurz vor Erreichen des Rentenalters kontaktiert die Rentenversicherung die Versicherten, damit die Erwerbsminderungsrente in eine reguläre Altersrente umgewandelt werden kann. Auch wenn die Versicherten sich nicht oder zu spät zurückmelden, entsteht in der Regel keine Zahlungslücke. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt die Altersrente nur in wenigen Ausnahmefällen niedriger als die Erwerbsminderungsrente. Allerdings gelten die Abschläge wegen des früheren Bezugs der Erwerbsminderungsrente auch weiter für die Altersrente.

tags: #ablauf #erwerbsminderungsrente #parkinson