Entmündigung und gesetzliche Betreuung bei Alzheimer und Demenz: Ein umfassender Leitfaden

Die Diagnose Demenz oder Alzheimer wirft viele Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte der Betreuung und Selbstbestimmung der Betroffenen. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über die Themen Entmündigung, gesetzliche Betreuung, Vorsorgemöglichkeiten und Rechte von Menschen mit Demenz geben.

Entmündigung im Wandel der Zeit: Von der Vormundschaft zur Betreuung

Früher war die "Entmündigung" ein gängiger Begriff, der jedoch seit 1992 durch das Betreuungsrecht ersetzt wurde. Die Entmündigung beinhaltete die vollständige oder teilweise Entziehung der Geschäftsfähigkeit einer volljährigen Person, wodurch diese keine Rechtsgeschäfte mehr tätigen konnte und unter die Vormundschaft einer anderen Person gestellt wurde.

Das heutige Betreuungsrecht ist ein modernes und menschenrechtskonformes Verfahren, das die Würde und die Interessen der betroffenen Person in den Mittelpunkt stellt. Es zielt darauf ab, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre Geschäftsfähigkeit so weit wie möglich zu erhalten.

Gesetzliche Betreuung: Schutz und Selbstbestimmung im Einklang

Wenn eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder einer Suchterkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann das Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnen (§§ 1896 ff. BGB).

Ziele und Aufgaben einer gesetzlichen Betreuung

Das Hauptziel einer Betreuung ist der Schutz und die Sicherheit der betreuten Person. Weitere Ziele sind:

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  • Unterstützung bei der Wahrnehmung der eigenen Interessen
  • Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
  • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung und Betreuung

Der Aufgabenbereich des Betreuers beschränkt sich auf die Bereiche, in denen der Betreute tatsächlich Unterstützung benötigt, z.B. Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung, Wohnungsangelegenheiten oder Behördenangelegenheiten. Die betreute Person behält ihre Geschäftsfähigkeit und kann weiterhin selbst entscheiden, soweit sie dazu in der Lage ist.

Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung

  • Krankheit oder Behinderung: Die betroffene Person muss aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder einer Suchterkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können.
  • Notwendigkeit: Es darf keine andere Möglichkeit geben, der betroffenen Person zu helfen, z.B. durch Angehörige, Freunde oder soziale Dienste.
  • Gerichtliche Anordnung: Die Betreuung muss durch das Betreuungsgericht angeordnet werden.

Ablauf des Betreuungsverfahrens

  1. Antrag: Eine gesetzliche Betreuung kann vom Betroffenen selbst, von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder von einer Behörde beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.
  2. Prüfung: Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen und holt ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen ein.
  3. Anhörung: Das Gericht hört die betroffene Person an und berücksichtigt ihre Wünsche bei der Auswahl des Betreuers.
  4. Auswahl des Betreuers: Der Betreuer kann eine natürliche Person (z.B. ein Angehöriger oder Freund) oder eine juristische Person (z.B. ein Verein oder eine Behörde) sein.
  5. Gerichtsbeschluss: Das Gericht entscheidet, ob ein Betreuer notwendig ist und welche Art von Betreuung erforderlich ist.
  6. Regelmäßige Überprüfung: Das Gericht überprüft regelmäßig, ob die Betreuung noch erforderlich ist.

Rechte und Pflichten des Betreuers

Der Betreuer hat die rechtliche Vertretung des Betreuten in den ihm übertragenen Aufgabenbereichen. Er ist verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten zu berücksichtigen und dessen Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Der Betreuer ist dem Betreuungsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig und muss regelmäßig Bericht erstatten.

Ende der Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung endet, wenn die betreute Person ihre Angelegenheiten wieder selbst besorgen kann oder andere Hilfen ausreichen. Die Betreuung endet auch mit dem Tod des Betreuten.

Beispielhafte Fälle einer gesetzlichen Betreuung

  • Anna: Leidet an einer schweren Depression und kann sich nicht mehr um ihre Finanzen kümmern. Ihr Bruder Peter wird zum Betreuer bestellt und übernimmt die Verwaltung ihrer Einnahmen und Ausgaben.
  • Claudia: Leidet an Alzheimer und kann sich nicht mehr um ihre Gesundheit kümmern. Ihr Sohn David wird zum Betreuer bestellt und sorgt für ihre medizinische Versorgung.

Vorsorgemöglichkeiten: Selbstbestimmung bewahren

Um im Falle einer Demenzerkrankung die eigenen Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Betreuung und Versorgung festzulegen, gibt es verschiedene Vorsorgemöglichkeiten:

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigt werden, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit bestimmte Aufgaben und Entscheidungen zu übernehmen. Die Vollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, z.B. Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung oder Wohnungsangelegenheiten.

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Es ist ratsam, eine Vorsorgevollmacht frühzeitig zu erstellen, solange die Geschäftsfähigkeit noch gegeben ist. Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und von einem Notar beglaubigt werden. Viele Banken erkennen jedoch nur ihre eigenen Bankvollmachten/Formulare an, so dass es sinnvoll ist, diese bei dem jeweiligen Bankinstitut zusätzlich zu hinterlegen.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung kann eine Person festlegen, wer im Falle einer gesetzlichen Betreuung als Betreuer bestellt werden soll oder welche Personen von der Betreuung ausgeschlossen werden sollen. Anders als bei der Vorsorgevollmacht ist für die Erstellung einer Betreuungsverfügung keine volle Geschäftsfähigkeit erforderlich.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer Behandlungen für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit festhält. Die Patientenverfügung kann sich auf bestimmte Behandlungen beziehen oder allgemeine Anweisungen enthalten.

Es ist ratsam, die Patientenverfügung schriftlich zu verfassen und regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Rechte von Menschen mit Demenz

Auch Menschen mit Demenz haben Rechte, die es zu wahren gilt:

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  • Recht auf Selbstbestimmung: Menschen mit Demenz haben das Recht, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, solange sie dazu in der Lage sind.
  • Recht auf Information und Aufklärung: Menschen mit Demenz haben das Recht, über ihre Erkrankung und die möglichen Behandlungen informiert zu werden.
  • Recht auf Teilhabe: Menschen mit Demenz haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
  • Wahlrecht: Das Wahlrecht bleibt auch bei einer Demenzerkrankung bestehen. Es kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
  • Recht auf Verwahrlosung: Der Demenzerkrankte hat bis zu einem gewissen Grad das Recht auf Selbstbestimmung und kann selbst entscheiden, wie er Hygiene und Ordnung in seinem eigenen Leben handhabt.
  • Umgang mit Finanzen: Solange Demenzerkrankte voll geschäftsfähig sind, können sie frei über ihr Geld verfügen und alle Bankgeschäfte selbstständig erledigen. Sobald die Geschäftsfähigkeit aufgrund der Demenz nicht mehr gegeben ist, wird in der Regel ein rechtlicher Betreuer bestellt.

Herausforderungen im Alltag: Umgang mit schwierigen Situationen

Der Umgang mit Menschen mit Demenz kann herausfordernd sein. Es ist wichtig, die Erkrankung zu verstehen und sich auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Betroffenen einzustellen.

Kommunikation

Die Kommunikation mit Menschen mit Demenz kann schwierig sein, da ihre sprachlichen Fähigkeiten und ihr Gedächtnis beeinträchtigt sein können. Es ist wichtig, langsam und deutlich zu sprechen, kurze Sätze zu verwenden und nonverbale Signale zu beachten.

Verhaltensauffälligkeiten

Menschen mit Demenz können Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z.B. Unruhe, Aggressivität oder Orientierungslosigkeit. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und zu versuchen, die Ursache des Verhaltens zu verstehen.

Autofahren

Schon im Anfangsstadium einer Demenz-Erkrankung können die Erkrankten oft nicht mehr sicher mit dem Auto fahren. Es ist wichtig, das Thema Autofahren sensibel anzusprechen und gemeinsam mit dem Betroffenen eine Lösung zu finden.

Wohnungsgestaltung

Eine demenzgerechte Wohnungsgestaltung kann dazu beitragen, die Sicherheit und Selbstständigkeit von Menschen mit Demenz zu erhalten. Es gibt verschiedene technische Lösungen wie Herdsicherungen, Rauch- und Wassermelder.

Finanzielle Hilfen

Es gibt verschiedene finanzielle Hilfen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfe zur Pflege und steuerliche Vorteile. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren.

Unterstützung für Angehörige

Die Pflege von Menschen mit Demenz ist oft eine große Belastung für die Angehörigen. Es ist wichtig, sich Unterstützung zu suchen, z.B. durch Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder professionelle Pflegedienste.

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