Informationen der Alzheimer Gesellschaft Pinneberg

Einführung

Die Alzheimer Gesellschaft ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Demenz, deren Angehörige und alle, die beruflich oder ehrenamtlich in der Betreuung tätig sind. Ziel ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, Verständnis in der Bevölkerung zu fördern und die Forschung im Bereich Demenz zu unterstützen.

Struktur und Organisation der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Name, Sitz und Geschäftsjahr

Die Organisation trägt den Namen „Deutsche Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz e.V.“ und hat ihren Sitz in Berlin. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für Behinderte sowie der Forschung und Wissenschaft. Er versteht sich als Bundesverband der Landesverbände, örtlichen und regionalen Alzheimer-Gesellschaften sowie von Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen und Selbsthilfeinitiativen, die nicht einer Alzheimer Gesellschaft angeschlossen sind.

Ziele und Aufgaben

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt:

  • Verständnis und Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung für die Alzheimer-Krankheit oder andere Demenzerkrankungen durch Information und Öffentlichkeitsarbeit zu fördern.
  • Gesundheits- und sozialpolitische Initiativen anzuregen und bereits vorhandene zu unterstützen.
  • Möglichkeiten der Krankheitsbewältigung bei Menschen mit Demenz und die Selbsthilfetätigkeit bei Angehörigen zu verbessern.
  • Für die Betreuenden durch Aufklärung, emotionale Unterstützung und öffentliche Hilfen Entlastung zu schaffen.
  • Fachtagungen und Konferenzen zu organisieren und durchzuführen.
  • Die wissenschaftliche Forschung im Bereich Demenz zu unterstützen.
  • An der Entwicklung und Erprobung neuer Betreuungsformen mitzuwirken.

Tätigkeitsschwerpunkte

Der Verein wird unmittelbar tätig durch:

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  • Organisationshilfen für die Gründung neuer, Beratung und Interessenvertretung aller bestehenden Landesverbände, örtlichen und regionalen Gesellschaften.
  • Herausgabe von Informationen für Gruppen und Einzelpersonen und Organisation von Erfahrungsaustausch.
  • Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und Schulungsprogrammen.
  • Die Zusammenarbeit mit der europäischen Alzheimer Gesellschaft (Alzheimer Europe), der internationalen Alzheimer Gesellschaft (ADI) und anderen steuerbegünstigten anerkannten nationalen Gesellschaften, sofern ihre Ziele und Tätigkeiten der Gesellschaft entsprechen.
  • Entwicklung und Verwirklichung von Fundraising-Programmen in Abstimmung mit den Mitgliedsgesellschaften.
  • Die gemeinschaftliche und unentgeltliche Interessenvertretung, Beratung, Vertretung und Prozessvertretung der Mitglieder in allen Bereichen des Sozialrechts und des Schwerbehindertenrechts sowie die Geltendmachung von Rechten behinderter und chronisch kranker Menschen im Wege der Verbandsklage, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  • Zur Durchsetzung individueller Rechtsansprüche von Menschen mit Demenz im Bereich des Sozial- und Verwaltungsrechts, die Präzedenzfallcharakter haben, kann der Verein einen Rechtshilfefonds einrichten.

Gemeinnützigkeit

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, wenn dadurch die Ziele des Vereins gefördert werden. Es gibt ordentliche Mitglieder und Förderer. Ordentliche Mitglieder müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, die Anerkennung als mildtätig und/oder gemeinnützig, die Offenheit für alle Personen, die die Ziele unterstützen, und die Akzeptanz der "Leitsätze der BAG Selbsthilfe". Förderer unterstützen die Arbeit durch Beiträge und Spenden, erlangen aber keinen Mitgliedsstatus.

Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags wird von der Delegiertenversammlung festgelegt.

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Delegiertenversammlung
  • Der Vorstand
  • Beiräte
  • Das Kuratorium
  • Die Arbeitsausschüsse

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Zu ihren Aufgaben gehören die Wahl des Vorstands, die Beschlussfassung über den Haushalt, die Entgegennahme des Jahresberichts, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, die Bildung von Arbeitsausschüssen, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.

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Der Vorstand

Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu vier Beisitzern.

Das Netzwerk Demenz im Kreis Pinneberg

Ausgangslage

Im Kreis Pinneberg leben etwa 6.500 Menschen mit einer Demenzerkrankung. Angesichts des demografischen Wandels stellt ihre angemessene Versorgung eine wachsende gesellschaftliche Herausforderung dar.

Ziele und Inhalte des Netzwerks

Das Netzwerk Demenz im Kreis Pinneberg ist eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Unterstützung von Menschen mit Demenz und ihren Familien, ihrer individuellen Beratung und aufeinander abgestimmten Begleitung bei der Inanspruchnahme von Hilfen sowie der Verbesserung der Versorgungsstruktur.

Konkrete Ziele

  • Orientierung durch Bündelung und Verbreitung vorhandener Angebote.
  • Erkennen von Versorgungslücken und gemeinsame Weiterentwicklung der Strukturen vor Ort.
  • Besserer Informationsfluss an den Schnittstellen.
  • Bündelung von Ressourcen und Nutzung von Synergieeffekten durch gemeinsame Projekte (z.B. Fortbildungen, gemeinsame Organisation von Veranstaltungen und Angeboten für Menschen mit Demenz und Zugehörige).
  • Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, bessere Transparenz der Angebote.

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