Demenz ist ein Oberbegriff für verschiedene Krankheiten, die durch einen fortschreitenden Verlust der kognitiven Fähigkeiten gekennzeichnet sind. Alzheimer ist die häufigste Form der Demenz. Die genaue Ursache der Demenz ist oft unbekannt, obwohl es viele verschiedene Arten von Demenz gibt, von denen jede durch unterschiedliche Veränderungen im Gehirn gekennzeichnet ist. Weitere Demenzarten sind die vaskuläre Demenz, Lewy-Körperchen-Demenz, frontotemporale Demenz und Mischformen. Demenz ist eine schwerwiegende und lebensverändernde Erkrankung, die die Betroffenen sowie ihre Familien und Betreuer erheblich belasten kann. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Leistungen, die von den Krankenkassen, insbesondere im Kontext von Alzheimer, angeboten werden, um Betroffene und ihre Angehörigen zu unterstützen.
Pflegegrade statt Pflegestufen
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade (früher: Pflegestufe) erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) oder MEDICPROOF. Viele Menschen suchen noch nach dem Begriff Pflegestufe bei Demenz oder Alzheimer Pflegestufe. Seit 2017 wurden die Pflegestufen jedoch vollständig durch die Pflegegrade ersetzt. In Deutschland werden Pflegebedürftige nach ihrem individuellen Hilfebedarf in fünf Pflegegrade eingeteilt. Pflegeleistungen und -hilfen werden entsprechend des Pflegegrades bereitgestellt, um eine angemessene Betreuung und Unterstützung zu gewährleisten. Häufig lohnt es sich bereits bei den ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit, einen Antrag zu stellen. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend.
Die Pflegegrade im Detail
Die Pflegegrade reichen von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Es gibt keine feste Pflegestufe für Demenz. Die Einstufung in einen Pflegegrad bei Demenzerkrankung ist von den individuellen Einschränkungen und dem Krankheitsstadium abhängig. Auch bei Alzheimer wird kein spezieller Pflegegrad automatisch vergeben. Die Einstufung hängt von der Ausprägung der Einschränkungen ab. Auch bei einer vaskulären Demenz hängt der Pflegegrad von der Schwere der Beeinträchtigungen ab. Leichtere Verläufe können mit Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden. Bei fortgeschrittener Erkrankung ist oft ein höherer Pflegegrad (4 oder 5) erforderlich.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. In diesem Stadium sind die Einschränkungen durch die Demenzerkrankung noch relativ gering.
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Betroffenen benötigen bereits Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, wie der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Zudem können sie möglicherweise nicht mehr alleine einkaufen gehen oder ihren Haushalt führen.
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Betroffenen sind in diesem Stadium auf umfassende Hilfe im Alltag angewiesen, da sie wesentliche Alltagsaktivitäten nicht mehr selbstständig ausführen können. In diesem Pflegegrad können sie von höheren finanziellen Leistungen profitieren, die zur Deckung der Pflegekosten eingesetzt werden können.
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. In diesem Stadium sind die Betroffenen nahezu vollständig auf Hilfe angewiesen und können kaum noch eigenständige Tätigkeiten ausführen. Der monatliche Betrag zur Finanzierung von Pflegeleistungen ist in diesem Pflegegrad höher als in den vorherigen Pflegegraden. Oft wird Pflegegrad 4 bei mittlerem bis fortgeschrittenem Verlauf von Alzheimer oder vaskulärer Demenz vergeben.
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. In diesem Pflegegrad sind die Betroffenen vollständig auf Hilfe angewiesen und leiden unter schwerwiegenden kognitiven, kommunikativen und/oder verhaltensbedingten Einschränkungen, die eine besonders intensive und aufwendige Pflege erforderlich machen. Der finanzielle Zuschuss ist in diesem Pflegegrad am höchsten, und es stehen zusätzliche Leistungen für besondere Bedarfe zur Verfügung.
Je nach Pflegegrad erhält die pflegebedürftige Person unterschiedliche finanzielle Unterstützung von ihrer Pflegekasse. Mit einem niedrigeren Pflegegrad bietet sich die Pflege ambulant beziehungsweise im zu Hause de Pflegebedrüftigen an. Hierfür kann man beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Auch gibt es die Möglichkeit für Pflegegeld bei Demenz.
Antragstellung und Begutachtung
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und vereinbart einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. hiermit stelle ich [im Namen von XY] einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse. Aus Gründen der Beweissicherung empfehlen wir Ihnen, den Antrag bei der Pflegekasse nicht telefonisch zu stellen. Stattdessen können Sie sich an Pflegewächter wenden. Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Pflegegrad anhand von 60 Fragen, die identisch zu den Prüfungsfragen der Gutachter des MD oder MEDICPROOF sind. Anschließend können Sie durch uns risikofrei die offizielle Feststellung des Pflegegrades durch Ihre Pflegekasse beantragen lassen.
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Abhängig vom Schweregrad der Demenz sind die für Sie wichtigsten Module wahrscheinlich Modul 2 und Modul 3. Geben Sie in Modul 2 oder 3 bei allen Fragen „kommt häufig vor“ und bei allen anderen Fragen „nicht beeinträchtigt“ an, erhalten Sie dennoch rechnerisch Pflegegrad 1. Auf die Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF können Sie sich mit unserem konstenlosen Pflegegrad-Gutachten vorbereiten. Dieses enthält identische Prüfungfragen zu denen des Gutachters / der Gutachterin. Außerdem empfiehlt es sich, ein bis zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch zu führen. Dieses können Sie selbst oder Ihre Angehörigen ausfüllen.
Die Einstufung in einen Pflegegrad bei Demenzerkrankungen ist von den individuellen Einschränkungen und dem Krankheitsstadium abhängig. Um den Ihnen zustehenden Pflegegrad zu ermitteln, ist es wichtig, eine Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF durchführen zu lassen. Dabei sollten Sie darauf achten, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine angemessene Einstufung sicherzustellen.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Die Gutachterin kündigt den Termin des Hausbesuchs schriftlich an. Vor dem Termin sollte ein Selbsteinschätzungsbogen zu den oben genannten Modulen ausgefüllt werden. Bei dem Einstufungsbesuch müssen auch die pflegenden Angehörigen befragt werden. Die Verfassung Demenzerkrankter kann immer wieder schwanken. Es ist ratsam, eine Vertrauensperson (auch z.B. Pflegedienst) hinzuziehen. Es sollte ein aktueller Medikamentenplan sowie ggf. ArztberichteMedikamentenpläneDokumentationen des ambulanten Pflegedienstes (sofern vorhanden)den Schwerbehindertenausweis bereitliegen. Auch ein Pflegetagebuch kann hilfreich sein.
Viele Angehörige erleben es beim Besuch des Medizinischen Dienstes: Die erkrankte Person wirkt plötzlich erstaunlich wach, klar und selbstständig. Im Gespräch werden Probleme heruntergespielt oder ganz verschwiegen. Fachleute sprechen in solchen Fällen von Fassadenverhalten. Dieser Mechanismus ist nicht ungewöhnlich. Er tritt oft auf, wenn Erkrankte Angst davor haben, ihre Selbstständigkeit zu verlieren. Die Scham über die eigenen Defizite - besonders vor Fremden - verstärkt diesen Effekt. Nach außen entsteht das Bild "Ich komme doch ganz gut klar."
Nehmen Sie die Gutachterin oder den Gutachter am besten beiseite, und beschreiben Sie ehrlich, in welchen Situationen tatsächlich Hilfe notwendig ist. Nicht jede erkrankte Person ist bereit, Hilfe anzunehmen - selbst wenn der Alltag spürbar schwerer fällt. Der Antrag auf einen Pflegegrad wird dann abgeleht, aufgeschoben oder gar nicht erst angesprochen. Für Angehörige ist das oft belastend.
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Hinter Sätzen wie „Ich brauche keine Hilfe“ oder „Das geht schon noch“ steckt häufig der Wunsch, die Kontrolle zu behalten. Bei Demenz kommt hinzu, dass viele ihre Einschränkungen selbst nicht wahrnehmen oder sie sich anders erklären. Sprechen Sie das Thema frühzeitig an: Es ist leichter, eine Haushaltshilfe zu akzeptieren als eine Tagespflege.
Spätestens 25 Arbeitstage nach dem Termin mit Gutachterin oder Gutachter muss die Pflegekasse entscheiden, ob ein Pflegegrad vorliegt - und wenn ja, welcher. In dringenden Fällen ist eine frühere Entscheidung möglich. Wird ein Pflegegrad bewilligt, erfolgt die Leistung rückwirkend ab dem Datum des Erstantrags.
Widerspruch
Sollte die Einstufung nicht angemessen sein, kann der Entscheidung der Pflegekasse widersprochen werden. Der Widerspruch kann formlos und ohne detaillierte Begründung erfolgen. Es ist hilfreich, Beispiele aus dem Alltag zu schildern.
Leistungen der Pflegeversicherung
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung. Antragsteller haben außerdem Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung. Wird die Pflege durch Angehörige übernommen, wird Pflegegeld gezahlt. Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten als Sachleistung. Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich.
Geld- und Sachleistungen (Stand: 1. Januar)
Es besteht außerdem Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung zu Hause nicht sichergestellt werden kann.
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Zusätzliche Leistungen
Neben den genannten Leistungen gibt es eine Vielzahl weiterer Unterstützungsangebote:
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: In Höhe von 125,00 € pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Zu den Angeboten, die damit finanziert werden können, zählen z.B. Betreuungsgruppen. Entlastungshilfen sowie zur beratenden Unterstützung können auf Länderebene anerkannt werden.
- Stationäre Pflege: Auch für die stationäre Pflege im Heim werden monatliche Leistungen zur Verfügung gestellt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und den individuellen Kosten (z.B. für Unterkunft und Verpflegung).
- Verhinderungspflege: Wenn eine Pflegeperson verhindert ist (z.B. durch Krankheit oder Urlaub), kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 1.612,00 € pro Jahr. Eine Pflegeperson kann auch stundenweise verhindert sein.
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
- Wohnraumanpassung: Die Pflegekasse kann Zuschüsse für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung gewähren (insgesamt maximal 10.000,00 € pro WG).
- Kurzzeitpflege: Für maximal 28 Tage im Jahr kann der erkrankte Angehörige in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegekasse gewährt dafür auf Antrag einen Geldbetrag in Höhe von 1.612,00 €. Durch die Kombination mit den Leistungen der Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege kann der Zeitraum der Kurzzeitpflege auf bis zu 56 Tage und die Gesamtsumme auf bis zu 3.224,00 € verdoppelt werden.
Leistungen der Krankenversicherung
Die Leistungen der Krankenversicherungen sind in verschiedene Bereiche untergliedert.
- Medikamente: Die Arzneimittelrichtlinie regelt, welche Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (siehe: www.g-ba.de). I.d.R. muss der Nutzen des Arzneimittels durch Studien nachgewiesen sein und das Medikament durch einen Arzt (auf rosa Rezept) verordnet werden. Ausnahmen regelt die sogenannte OCT-Richtlinie (engl). OCT-Präparate sind rezeptfreie Mittel, die apothekenpflichtig sind und unter bestimmten Bedingungen erstattet werden können.
- Heilmitteltherapien: Heilmitteltherapien sind Bestandteil der Rehabilitation. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn diese notwendig sind, um Krankheitsbeschwerden zu lindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Im Falle einer Demenz können vor allem Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie dabei helfen, vorhandenen Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten.
- Häusliche Krankenpflege: Häusliche Krankenpflege (Nach § 37 SGB V) kann unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden (auch wenn noch keine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt). Dazu gehören medizinische Behandlungspflege durch eine Fachkraft, etwa Verbandswechsel, die Verabreichung von Medikamenten, z.B. Injektionen, oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen usw. sowie ambulante psychiatrische Krankenpflege (APP). Diese kann nach ärztlicher Verordnung z.B. nach einem Klinikaufenthalt, oder in Krisen, zur Vermeidung eines Klinikaufenthalts, in Anspruch genommen werden. Das ist nur bei spezialisierten Pflegediensten möglich (siehe auf diesen Seiten unter Hilfsangebote/ Versorgung zu Hause/ ambulante Dienste/pdf-link ambulante Pflegedienste in Oldenburg).
- Palliativversorgung: Palliativversorgung im häuslichen Bereich kann ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden. Sie dient zur Sicherung der Lebensqualität, vor allem der Linderung von Schmerzen bei unheilbar kranken Menschen.
In jedem Fall müssen diese Therapien ärztlich verordnet sein, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Es ist zu beachten, dass es bei den Leistungen der Krankenkassen teilweise erhebliche Unterschiede gibt, die zu erfragen sind.
Kurzzeitpflege und Übergangspflege
Krankenkassen können Personen ohne Pflegegrad oder Pflegegrad 1 unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V gewähren. Mit dem Gesundheitsversorgungsgesetz wurde außerdem eine neue Form der Pflege eingeführt - die Übergangspflege im Krankenhaus. Wenn Patient:innen nach einer schweren Erkrankung nicht sofort aus dem Krankenhaus entlassen werden können, gewährt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Übergangspflege. Die Voraussetzung für Übergangspflege ist, dass erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem Elften Buch nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Übergangspflege für bis zu zehn Tage im Krankenhaus in Anspruch genommen werden, um die Versorgung sicherzustellen. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Kurzzeitpflege für eine vollstationäre Pflege bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden, unterstützt mit 1.774 Euro.
Unterstützung für Angehörige
Nach wie vor leben die meisten Menschen mit Demenz in privaten Haushalten und werden zumeist von nahen Angehörigen (vor allem von ihren Ehepartnern, Töchtern oder Schwiegertöchtern) betreut und gepflegt. Dies verlangt von den Angehörigen viel Engagement, Verzicht auf Freizeit und die Bereitschaft, gegebenenfalls „rund-um-die-Uhr“ zu begleiten und zu unterstützen. Darum ist es besonders wichtig, etwas für die eigene körperliche Gesundheit und den seelischen Ausgleich zu tun. Viele Angehörige berichten,dass sich während der Pflege ihre körperliche Gesundheit verschlechtert und sie häufiger Medikamente benötigen,dass Freunde, Bekannte und/oder Familienmitglieder den Kontakt meiden,dass sie ihren Beruf und ihre Hobbies aufgeben.Als besonders belastend wird es empfunden, wenn problematische Verhaltensweisen wie Aggressivität, Schreien oder Wahnvorstellungen bei den Erkrankten hinzukommen. Niemand kann und muss diese schweren Aufgaben auf Dauer und ganz alleine erfüllen. Auch im Interesse der Erkrankten ist es wichtig und ratsam, mit den eigenen Kräften hauszuhalten und sich frühzeitig nach Möglichkeiten der Beratung und Entlastung umzusehen.Wenn Sie herausfinden möchten, wie hoch Ihre eigene Belastung ist, können Sie dafür den Selbsttest mit der Angehörigenampel des Projekts digiDEM Bayern durchführen.
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Eine Reihe von Entlastungsangeboten sind im Folgenden beschrieben. Adressen von Anbietern erhalten Sie von einer Alzheimer-Gesellschaft in Ihrer Nähe, bei einem Pflegestützpunkt oder von Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Viele Angebote können zumindest teilweise aus Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.
- Ambulante Pflegestationen: Die sozial- und gesundheitspflegerischen Dienste der ambulanten Pflegestationen leisten einen oft unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die Erkrankten weiterhin zu Hause leben können. Die „Hauspflege“ umfasst Hilfen im Haushalt sowie die Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Essen). Kostenträger hierfür ist in erster Linie die Pflegekasse, je nach Umfang des Pflegebedarfs ist eine Zuzahlung notwendig. Die „häusliche Krankenpflege“ (Behandlungspflege) wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. Grundlage hierfür ist eine ärztliche Verordnung; die Kosten trägt die Krankenkasse (gegebenenfalls ist eine Zuzahlung erforderlich). Die häusliche Krankenpflege umfasst Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten und Injektionen oder die Versorgung von Wunden. Alle Pflegedienste betreuen auch demenzerkrankte Patienten.
- Betreuungsgruppen: Alzheimer-Gesellschaften in den verschiedenen Regionen sowie unterschiedliche Wohlfahrtsverbände bieten Betreuungsgruppen zur Entlastung pflegender Angehöriger als niedrigschwelliges ambulantes Angebot an. Für einige Stunden am Tag werden die Betroffenen an ein bis zwei Tagen pro Woche in Gruppen beschäftigt und betreut. Aktivierungsangebote, die auf die Bedürfnisse der Kranken ausgerichtet sind, sowie die Betreuung durch geschulte Helfer sind Bestandteile des Programms. Die Betreuung wird durch ehrenamtliche Mitarbeitende geleistet und durch eine Fachkraft begleitet. Die pflegenden Angehörigen sollen durch die Betreuungsgruppen Entlastung erfahren, sodass sie einen zeitlichen Freiraum zur eigenen Verfügung haben.
- Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen: Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, mit anderen Menschen ins Gespräch zu kommen, die sich in einer ähnlichen Pflegesituation befinden wie man selbst. Viele Angehörige nutzen das Angebot, um über ihre Sorgen, Ängste und Verzweiflung zu sprechen, aber auch, um sich gegenseitig Unterstützung, Anregungen und Tipps zu geben und die Energiespeicher wieder aufzufüllen. Häufig werden die Gruppen von einer Fachkraft geleitet und begleitet. Es können je nach Bedarf Gruppensitzungen mit Schwerpunktthemen, zum Beispiel zu Pflegeversicherung, Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten usw., stattfinden.
- Virtuelle Selbsthilfegruppen: Für Information, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und gegenseitige Hilfe können Sie auch die App „in.kontakt“ von wir pflegen e.V. nutzen. Hier finden Sie Kontakt zu pflegenden Angehörigen in ähnlichen Situationen. Die App ist ein Schritt zum Ausbau virtueller Selbsthilfe und ermöglicht pflegenden Angehörigen und Selbsthilfegruppen einen Autausch in einem geschützten Netzwerk.
- Helferinnenkreise: Helferinnenkreise gibt es seit mehr als 15 Jahren. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreuen für einige Stunden in der Woche vor allem Demenzerkrankte, die mit ihren Angehörigen oder alleine zu Hause leben. Dadurch entstehen für den Angehörigen ebenfalls Freiräume. Die freiwilligen Helfer übernehmen stundenweise die soziale Betreuung der Kranken, nicht aber pflegerische oder hauswirtschaftliche Aufgaben. Helferinnenkreise (auch „Betreuungsbörsen“) bieten ein leicht zugängliches, qualitätsgesichertes und kostengünstiges Angebot zur stundenweisen Betreuung der Kranken und zur gleichzeitigen Entlastung der Angehörigen. Die Helferinnen und Helfer werden regelmäßig geschult und fachlich begleitet.
- Tagespflegeeinrichtungen: Tagespflegeeinrichtungen zählen zu den teilstationären Pflege- und Betreuungsangeboten. Die Tagespflege dient der Aktivierung und Rehabilitation durch therapeutische und pflegerische Angebote sowie durch soziale Einbindung und einen strukturierten Tagesablauf. Der Besuch einer Tagesstätte wirkt sich meist positiv auf das Wohlbefinden der Kranken aus und entlastet gleichzeitig die pflegenden Angehörigen. Konzeptionell arbeiten die meisten Einrichtungen nach milieutherapeutischen Bedingungen. In der Regel verfügen die Einrichtungen über einen Fahrdienst, sodass der Hin- und Rücktransport der Gäste problemlos erfolgen kann. Die Anzahl der Tage, an denen der Pflegebedürftige die Tagespflege besucht, bestimmen er und seine Familie. Empfehlenswert sind mindestens zwei Tage wöchentlich, ansonsten können sich die Gäste kaum eingewöhnen. Vor der Aufnahme wird in der Regel ein „Schnuppertag“ vereinbart. Die Tagespflegen berechnen Tagessätze, die zwischen 45,00 und 90,00 € liegen können. Die Kosten für den Aufenthalt können durch Leistungen der Pflegeversicherung, des Sozialamtes oder durch Eigenbeteiligung getragen werden.
- Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege, als Leistung der Pflegeversicherung, findet in der Regel in einer stationären Pflegeeinrichtung statt, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Für maximal 28 Tage im Jahr kann der erkrankte Angehörige dort in Obhut gegeben werden, sodass die Pflegeperson in diesem Zeitraum zum Beispiel einen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann. Kurzzeitpflegeeinrichtungen übernehmen während der Aufnahme die komplette Versorgung der erkrankten Person. Viele Einrichtungen haben sich auf die Versorgung demenziell erkrankter Menschen eingestellt und bieten ein entsprechendes Versorgungs- und Beschäftigungsangebot. Die Pflegekasse gewährt dafür auf Antrag einen Geldbetrag in Höhe von 1.612,00 €. Durch die Kombination mit den Leistungen der Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege kann der Zeitraum der Kurzzeitpflege auf bis zu 56 Tage und die Gesamtsumme auf bis zu 3.224,00 € verdoppelt werden.
- Verhinderungspflege: Die Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege ist ebenfalls eine Leistung, die über die Pflegekasse beansprucht werden kann. Ebenfalls für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich, die erkrankte Person zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder eine nahestehende Person zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson (zum Beispiel durch Krankheit oder Erholungsurlaub) verhindert ist. Die Pflegekasse übernimmt für die Versorgung durch einen Pflegedienst bis zu 1.612,00 €, für die Versorgung durch Angehörige in der Regel nur das Pflegegeld zuzüglich eventueller Aufwendungen wie Fahrgeld oder Verdienstausfall (maximal 1.612,00 €). Die Verhinderungspflege kann auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung durchgeführt werden.
- Urlaubsangebote: Urlaubsangebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Demenzkranken und ihren Angehörigen zugeschnitten sind, haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend etabliert. Der größte Teil dieser Angebote wird durch regionale und örtliche Alzheimer-Gesellschaften organisiert, es gibt aber auch andere Anbieter.
Tipps für den Alltag mit Demenz
Wie kann der Alltag mit Menschen mit Demenz gestaltet werden? Welche Beschäftigungen machen Spaß und Freude? Wie können Fähigkeiten gefördert, aber Stress und Leistungsdruck vermieden werden?
Weitere Unterstützung
Angehörige, Betroffene und alle Ratsuchenden können sich montags bis donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr an unser Alzheimer-Telefon wenden.