Autofahren mit Alzheimer: Führerschein, Sicherheit und Versicherungsschutz

Die Diagnose Demenz stellt Betroffene und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen. Eine der drängendsten Fragen ist oft: Darf man mit Demenz noch Auto fahren? Die Antwort ist komplex und hängt vom individuellen Krankheitsverlauf ab. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik umfassend und gibt Hilfestellung zu Führerschein, Fahrtauglichkeit, Versicherungsschutz und den Verantwortlichkeiten von Angehörigen.

Demenz und ihre Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit

Demenzerkrankungen, insbesondere die Alzheimer-Krankheit, sind durch einen fortschreitenden Verlust der geistigen Fähigkeiten gekennzeichnet. Betroffen sind unter anderem:

  • Konzentration: Die Fähigkeit, die Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr zu richten und Ablenkungen auszublenden, nimmt ab.
  • Wahrnehmung: Die Verarbeitung von visuellen und akustischen Informationen wird beeinträchtigt, was das Erkennen von Gefahren erschwert.
  • Orientierung: Das räumliche Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit, sich in der Umgebung zurechtzufinden, lassen nach. Dies kann zu Problemen beim Navigieren und Einordnen der eigenen Position führen.
  • Urteilsfähigkeit: Die Fähigkeit, Situationen richtig einzuschätzen und angemessen zu reagieren, ist eingeschränkt. Dies kann zu riskantem Fahrverhalten führen.
  • Gedächtnis: Das Erinnern an Verkehrsregeln und das Abrufen von Informationen über die Strecke wird schwieriger.
  • Reaktionsfähigkeit: Die Zeit, die benötigt wird, um auf unerwartete Ereignisse zu reagieren, verlängert sich.
  • Sensorische Leistungen: Verschlechterung des Seh- und Hörvermögens.
  • Anpassungsschwierigkeiten: Schwierigkeiten, sich an veränderte Verkehrssituationen anzupassen.

Zusätzlich können Faktoren wie Medikamenteneinnahme, Schwindel oder Müdigkeit die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen.

Gesetzliche Grundlagen und Begutachtungsleitlinien

In Deutschland gibt es keine generelle Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren und keine Pflicht, den Führerschein ab einem bestimmten Alter oder wegen einer Erkrankung abzugeben. Allerdings ist jeder Verkehrsteilnehmer selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er dazu in der Lage ist und niemanden gefährdet.

Die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geben Hinweise zur Kraftfahreignung bei Demenz und Persönlichkeitsveränderungen. Demnach ist bei leichten hirnorganischen Psychosyndromen das Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 (Pkw, Motorräder) weiterhin möglich. Bei fortgeschrittener Demenz und schweren Persönlichkeitsveränderungen besteht jedoch keine Fahreignung mehr.

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Die Fahrerlaubnisverordnung (§ 2 FeV) besagt, dass nur Personen ein Fahrzeug führen dürfen, die dazu gesundheitlich in der Lage sind.

Wann ist Autofahren mit Demenz nicht mehr möglich?

Die Entscheidung, ob jemand mit Demenz noch Auto fahren darf, ist eine Einzelfallentscheidung. Es gibt keinen allgemeingültigen Zeitpunkt, ab dem die Fahreignung automatisch entfällt.

Faktoren, die die Fahreignung beeinflussen:

  • Stadium der Demenz: Im Frühstadium ist die Fahreignung oft noch gegeben, während sie in späteren Stadien zunehmend eingeschränkt ist.
  • Art der Demenz: Einige Demenzformen, wie die frontotemporale Demenz, gehen mit einem besonders risikofreudigen Fahrstil einher, der ein früheres Fahrverbot erforderlich machen kann.
  • Individueller Krankheitsverlauf: Der Verlauf einer Demenz kann von Person zu Person unterschiedlich sein.
  • Äußere Faktoren: Medikamente, Müdigkeit oder Stress können die Fahreignung zusätzlich beeinträchtigen.

Anzeichen für eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit:

  • Auffallend langsames oder schnelles Fahren
  • Verlangsamte Reaktionen
  • Übersehen von Verkehrszeichen oder Ampeln
  • Missachten von Verkehrsregeln
  • Unsicheres Verhalten auf unbekannten Strecken
  • Verfahren auf bekannten Strecken
  • Falsches Benutzen der Pedale
  • Probleme in komplexeren Verkehrssituationen
  • Unsicherheit beim Rückwärtsfahren
  • Vermehrte Bagatell- oder Blechschäden
  • Verärgerung anderer Verkehrsteilnehmer

Die Rolle der Angehörigen

Angehörige spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Menschen mit Demenz. Sie sollten aufmerksam auf Anzeichen einer eingeschränkten Fahrtauglichkeit achten und das Gespräch mit dem Betroffenen suchen.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Angehörigen:

  • Beobachtung: Achten Sie auf Veränderungen im Fahrverhalten und auf die oben genannten Anzeichen einer eingeschränkten Fahrtauglichkeit.
  • Gespräch: Sprechen Sie das Thema einfühlsam und respektvoll an. Machen Sie deutlich, dass Sie sich Sorgen machen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund steht.
  • Unterstützung: Bieten Sie Unterstützung bei der Organisation von alternativen Transportmöglichkeiten an.
  • Einwirken: Wirken Sie eindringlich auf den Menschen mit Demenz ein, wenn dieser bei fortschreitender Erkrankung weiter Auto fährt.
  • Maßnahmen ergreifen: Wenn keine Einsicht besteht, kann es notwendig sein, den Zugang zum Auto zu verhindern (z.B. Schlüssel verstecken, Auto außer Sichtweite parken).
  • Meldung: Ggf. können Angehörige, in Absprache mit dem behandelnden Arzt, der Führerscheinstelle melden, dass Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen und deshalb ein medizinisch-psychologischer Test gemacht werden sollte.
  • Aufsichtspflicht: Rechtlich verpflichtet, das Autofahren zu verhindern, sind Angehörige jedoch nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht über die erkrankte Person haben (§ 832 BGB). Dies ist der Fall, wenn das Betreuungsgericht sie zu rechtlichen Betreuern bestellt hat und zu deren Aufgabenfeld ausdrücklich auch die Beaufsichtigung gehört.

Haftung von Angehörigen:

Bei nachgewiesener Verletzung der Aufsichtspflicht müssen Angehörige für etwaige Schäden aufkommen, die die betreute Person beim Autofahren verursacht. Eine Haftung durch Vorsorgebevollmächtigte besteht nur, wenn eine Aufsichtspflicht in der Vorsorgevollmacht vereinbart wurde.

Die Rolle des Arztes

Der behandelnde Arzt spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit. Er kann neuropsychologische Untersuchungen durchführen und die Fahreignung attestieren oder absprechen.

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Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arztes:

  • Aufklärung: Der Arzt muss den Patienten bereits bei der Diagnosestellung darüber aufklären, dass bei fortschreitender Demenz von einer Fahruntauglichkeit auszugehen ist.
  • Untersuchung: Der Arzt kann die Fahrtauglichkeit des Patienten untersuchen und beurteilen.
  • Empfehlung: Wenn der Arzt Bedenken hinsichtlich der Fahrtauglichkeit hat, kann er ein ärztliches Fahrverbot aussprechen. Dieses ist jedoch nicht bindend, sondern eine Empfehlung.
  • Meldung: In Ausnahmefällen kann der Arzt die Straßenverkehrsbehörde informieren, wenn er schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Fahrtauglichkeit hat, der Patient dennoch weiterfahren möchte und Angehörige oder gesetzliche Vertreter es nicht schaffen, ihn davon abzubringen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach einer Güterabwägung möglich.

Schweigepflicht des Arztes:

Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht und darf Dritten gegenüber, also auch Angehörigen oder der Straßenverkehrsbehörde, nur dann einen Hinweis auf die zukünftige Fahruntauglichkeit geben, wenn der Patient einverstanden ist und ihn von der Schweigepflicht entbindet.

Prüfung der Fahrtauglichkeit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen:

  • Hausarzt: Der Hausarzt kann den allgemeinen Gesundheitszustand überprüfen und ggf. an Fachärzte überweisen.
  • Verkehrsmediziner: Ein Verkehrsmediziner kann eine umfassende Begutachtung der Fahrtauglichkeit durchführen.
  • Fahr-Fitness-Check: Der ADAC und der TÜV bieten Fahr-Fitness-Checks an, bei denen die praktischen Fahrfähigkeiten bewertet werden.
  • Online-Tests: Es gibt Online-Tests, die eine erste Einschätzung der Fahrtauglichkeit ermöglichen. Diese ersetzen jedoch keine ärztliche Untersuchung.

Versicherungsschutz bei Demenz

Grundsätzlich steht auch bei Autofahrern mit Demenz die Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten ein. Die Versicherung kann sich diese Schäden jedoch von dem Menschen mit Demenz ersetzen lassen - insbesondere dann, wenn der Unfall gerade wegen der Demenz passiert ist und ärztliche Anweisungen ignoriert wurden.

Es ist daher ratsam, sich bei der Versicherung über die Bedingungen im Falle einer Demenzerkrankung zu informieren.

Alternativen zum Autofahren

Der Verlust der Fahrerlaubnis kann für Menschen mit Demenz eine große Einschränkung bedeuten. Es ist daher wichtig, alternative Transportmöglichkeiten zu finden, um die Mobilität und soziale Teilhabe zu erhalten.

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Mögliche Alternativen:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Busse und Bahnen bieten eine gute Möglichkeit, sich fortzubewegen.
  • Taxi: Taxis sind eine bequeme, aber teure Alternative.
  • Fahrdienste: Es gibt spezielle Fahrdienste für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Mitfahrgelegenheiten: Angehörige, Freunde oder Nachbarn können Fahrten übernehmen.
  • E-Bike: Menschen mit Demenz sollten das E-Bike-Fahren jedoch sorgfältig abwägen und nur dann E-Bike fahren, wenn sie sich sicher und wohl dabei fühlen. Eine Begleitperson kann zusätzliche Sicherheit bieten.
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaften (WG): Statt ins Heim können Pflegebedürftige in eine ambulant betreute WG ziehen.
  • Betreutes Wohnen: Geeignete Wohnformen gibt es inzwischen für jeden Bedarf.

Parkerleichterungen für Menschen mit Demenz

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Blindheit können den blauen EU-Parkausweis beantragen. Auch für Menschen mit Demenz kann die Voraussetzung einer „außergewöhnlichen Gehbehinderung“ in Betracht kommen, wenn sich die Demenz alleine oder in Kombination mit weiteren Erkrankungen derart auf die Gehfähigkeit auswirkt, dass sich der betroffene Mensch dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs fortbewegen kann.

Mit dem blauen Parkausweis dürfen Menschen mit Demenz unter anderem auf den mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken, auch wenn sie das Fahrzeug nicht mehr selbständig steuern können.

Es wird empfohlen, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachzufragen, welche speziellen Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor Ort gelten.

Fazit

Autofahren mit Demenz ist ein komplexes Thema, das eine individuelle Beurteilung erfordert. Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, ob jemand mit Demenz noch Auto fahren darf. Die Entscheidung hängt vom Stadium der Demenz, der Art der Demenz, dem individuellen Krankheitsverlauf und äußeren Faktoren ab.

Angehörige, Ärzte und Betroffene müssen gemeinsam die Situation einschätzen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in den Vordergrund stellen. Wenn die Fahreignung nicht mehr gegeben ist, müssen alternative Transportmöglichkeiten gefunden werden, um die Mobilität und soziale Teilhabe zu erhalten.

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